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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/8700 – 278 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

D Bundeswasserstraßen<br />

D.1 Allgemeines<br />

D.1.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer<br />

der früheren Reichswasserstraßen, die er durch eigene<br />

Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des<br />

Bundes – WSV) verwaltet. Die Tätigkeit der Verwaltung<br />

richtet sich im Einzelnen nach dem Bundeswasserstraßengesetz,<br />

dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz sowie<br />

dem Seeschifffahrtsaufgabengesetz. Grundlage für die<br />

fiskalische Verwaltung ist das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.<br />

D.1.2 Netz der Bundeswasserstraßen<br />

Die Wasserstraßen sind neben den Straßen, den Schienen<br />

und den Rohrleitungen Teil des bodengebundenen Verkehrswegenetzes<br />

der Bundesrepublik Deutschland. Obgleich<br />

sehr viel weitmaschiger als Schiene und Straße, ist<br />

das Wasserstraßennetz dennoch ein zusammenhängendes<br />

Netz, das die großen Seehäfen einerseits mit der Hohen<br />

See, andererseits mit dem Hinterland sowie die bedeutendsten<br />

Industriezentren miteinander verbindet. Neben<br />

den Seehäfen dienen die Binnenhäfen dem Umschlag von<br />

Gütern. Die Mehrzahl der Großstädte der Bundesrepublik<br />

besitzt einen direkten Wasserstraßenanschluss.<br />

Das Netz der Bundeswasserstraßen in Deutschland umfasst<br />

circa 7 300 km Binnenwasserstraßen, von denen<br />

circa 75 Prozent der Strecke auf Flüsse und 25 Prozent<br />

auf Kanäle entfallen. Zu den Bundeswasserstraßen zählen<br />

auch circa 18 000 Quadratkilometer Seewasserstraßen.<br />

Zu den Anlagen an den Bundeswasserstraßen gehören<br />

u. a. 400 Schleusen und 320 Wehre, 2 Schiffshebewerke,<br />

zwei Talsperren und etwa 1 600 Brücken.<br />

Zum Hauptnetz mit circa 5 100 Kilometern (Wasserstraßenklasse<br />

IV und höher) zählen die Magistralen Rhein<br />

(mit den Nebenflüssen Neckar, Main, Mosel und Saar),<br />

Donau, Weser und Elbe sowie die verbindenden Kanalsysteme<br />

bis zur Oder und zur Donau. Sie sind ein wesentlicher<br />

Bestandteil des „nassen“ Transeuropäischen<br />

Verkehrsnetzes (TEN) und sind dementsprechend leistungsfähig<br />

zu erhalten und zu gestalten. Vorhandene Engpässe<br />

sind im Netz zu beseitigen, um dessen wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Über die 757 km<br />

langen Seeschifffahrtsstraßen sind Nord- und Ostsee erreichbar.<br />

Über die Donau, den Main-Donau-Kanal, den<br />

Main und den Rhein sind die Anrainerstaaten zwischen<br />

dem Schwarzen Meer und der Nordsee erreichbar. Die<br />

West-Ost-Magistrale bildet das Kanalnetz zwischen<br />

Rhein und Oder. Es gibt mehr als 100 moderne öffentliche<br />

See- und Binnenhäfen. 54 von 80 Großstadtregionen<br />

in Deutschland haben einen Wasserstraßenanschluss.<br />

Die Bundeswasserstraßen haben neben der verkehrswirtschaftlichen<br />

Nutzung beachtenswerte Funktionen zur<br />

Wasserversorgung, Erhaltung der Vorflut für den Abfluss<br />

der Niederschläge und für Entwässerungszwecke, Abwendung<br />

von Hochwasser- und Eisgefährdung sowie zur<br />

preiswerten und sauberen Energiegewinnung in staugeregelten<br />

Abschnitten.<br />

Die Flüsse sind die naturgegebenen Hauptadern für den<br />

Wasserabfluss. Aus Flüssen und Schifffahrtskanälen werden<br />

ständig große Wassermengen, vor allem für industrielle<br />

Zwecke entnommen. Aber auch die Landwirtschaft<br />

und die Trinkwassergewinnung stützen sich in beachtlichem<br />

Umfang auf das Wasserangebot der Bundeswasserstraßen.<br />

Zur umweltfreundlichsten Form der Energiegewinnung<br />

zählt die Wasserkraftnutzung. Sie ist jedoch nur wirtschaftlich<br />

vertretbar, wenn ausreichende Fallhöhen und<br />

entsprechende Abflüsse zur Verfügung stehen. Laufwasser-Kraftwerke<br />

sind vielfach im Zusammenhang mit einer<br />

Stauregelung für den Schiffsverkehr errichtet worden. Zu<br />

den staugeregelten Bundeswasserstraßen mit Wasserkraftnutzung<br />

zählen Weser, Oberrhein, Neckar, Main,<br />

Mosel, Saar und Donau mit einer installierten Leistung<br />

von zurzeit ca. 750 MW. Damit wird mit Wasserkraft<br />

etwa genauso viel Energie produziert, wie alle Transporte<br />

auf dem Wasser verbrauchen – einzigartig für einen Verkehrsträger.<br />

Schließlich dienen die Bundeswasserstraßen in steigendem<br />

Maße der Erholung der Bevölkerung an und auf dem<br />

Wasser. Hier sind neben dem Wassersport mit Segel- und<br />

Motorbooten, dem Kanusport, dem Rudern, Surfen und<br />

Wasserskilaufen auch das Angeln, Wandern und Radwandern<br />

zu nennen. Die auf eine dreiviertel Million geschätzte<br />

Zahl von Sport- und Freizeitbooten spricht für<br />

sich. An besonders attraktiven Wasserstraßen hat sich ein<br />

intensiver Fremdenverkehr für Kurz- und Langzeiturlauber<br />

entwickelt. Die Fahrgastschifffahrt hat hieran einen<br />

großen Anteil. Die Zahl von mehr als 800 Fahrgastschiffen<br />

mit rund 200 000 Plätzen belegt den hohen Stellenwert<br />

dieses Schifffahrtszweiges und des dazugehörigen<br />

Fremdenverkehrs.<br />

D.1.3 Verkehrsträger Binnenschifffahrt<br />

Die Binnenschifffahrt ist für den nationalen und internationalen<br />

Güterverkehr ein volkswirtschaftlich unentbehrlicher<br />

Verkehrsträger. Die besonderen Eigenschaften wie<br />

– hohe Verkehrssicherheit,<br />

– geringer Energieverbrauch und hohe Umweltfreundlichkeit,<br />

– weitgehende Nutzung natürlicher Verkehrswege,<br />

– günstiges Verhältnis von Nutzlast zu Totlast,<br />

– geringer Personalbedarf,<br />

– großräumiges Transportvolumen,<br />

– Kapazitätsreserven des Systems Binnenschifffahrt/<br />

Wasserstraßen<br />

machen die Binnenschifffahrt aus ökologischen, ökonomischen<br />

und Sicherheitsgesichtspunkten zu einem bevorzugten<br />

Beförderungsmittel insbesondere für Massengüter,<br />

übermäßig schwere und sperrige sowie gefährliche Güter.

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