Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/8700 – 26 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
haltungsvolumen sowie zur Eigenfinanzierung von<br />
Bestandsnetzinvestitionen vollständig erfüllt wurden.<br />
Im Gegenzug erhalten die EIU Planungs- und Investitionssicherheit<br />
über einen längerfristigen Zeitraum durch<br />
die fünfjährige Laufzeit der LuFV und können selbst über<br />
ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz<br />
entscheiden. Die Steuerungsmöglichkeiten des<br />
Bundes sind begrenzt auf die Einhaltung der vereinbarten<br />
Ziele für das Gesamtnetz.<br />
Auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)<br />
(www.eba.bund.de > Fachthemen > LuFV) sind Informationen<br />
zur LuFV und zum IZB sowie eine erste Visualisierungsversion<br />
zu den Qualitätskennzahlen „Theoretischer<br />
Fahrzeitverlust“ und „Zustandskategorien Brücken<br />
und Tunnel“ abrufbar.<br />
B.2.4 Nahverkehr<br />
Für Investitionen in reine Nahverkehrsmaßnahmen stellte<br />
der Bund in den Jahren 1995 bis 2008 auf der Grundlage<br />
des § 8 Absatz 2 BSWAG einen Betrag von 2,8 Mrd.<br />
Euro zur Verbesserung des Nahverkehrs zur Verfügung.<br />
Für die Jahre 2009 bis 2013 steht ein Betrag von 973 Mio.<br />
Euro bereit.<br />
Die mit den reinen Nahverkehrsmitteln finanzierten Maßnahmen<br />
zur Weiterentwicklung des Schienenpersonennahverkehrs<br />
(SPNV) dienen der Verbesserung und dem<br />
Ausbau innerhalb des Bestandsnetzes. Dies spiegelt sich<br />
auch in den Regelungen für Maßnahmen nach § 8 Absatz 2<br />
BSWAG wider, auf deren Basis die Mittel für den SPNV<br />
im Rahmen der Bundesfinanzierung der Bestandsnetzinvestitionen<br />
zur Verfügung gestellt werden. Zudem kommen<br />
insbesondere die Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz,<br />
aber auch Investitionen in Neu- und<br />
Ausbaumaßnahmen des Bedarfsplans in erheblichem<br />
Umfang dem Nahverkehr zugute. Damit wird die in § 8<br />
Absatz 2 BSWAG festgelegte Quote von 20 Prozent nach<br />
Berechnung des EBA übererfüllt.<br />
Die im Januar 2009 abgeschlossene LuFV, namentlich die<br />
für den SPNV maßgebliche Anlage 8.7, führt die Regelungen<br />
aus der bisherigen Sammelfinanzierungsvereinbarung<br />
(SV) Nr. 5 weitestgehend fort und garantiert insofern<br />
die Kontinuität im Investitionsgeschehen auch im<br />
Bereich des SPNV. So werden weiterhin die gleichen<br />
Mittel ausschließlich für Nahverkehrsmaßnahmen den<br />
Ländern zur Verfügung stehen, damit sie mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
(EIU) des Bundes abstimmen<br />
können, welche Maßnahmen realisiert werden sollen.<br />
Die EIU sind gehalten, diese Maßnahmen zügig zu<br />
realisieren und in den „Ländergesprächen“ hierüber zu<br />
unterrichten.<br />
Die bisherige Regelung galt bis Ende 2008 für die Ausreichung<br />
von zinslosen Darlehen. Die ab 2009 in der<br />
LuFV ermöglichte ausschließliche Ausreichung von nicht<br />
rückzahlbaren Baukostenzuschüssen stellt eine erhebliche<br />
Verbesserung dar. Sie erhöht bei den EIU nochmals den<br />
Anreiz zur Realisierung der Maßnahmen mit der Möglichkeit,<br />
einen attraktiveren Betrieb zu gewährleisten.<br />
B.2.5 Sofortprogramm Seehafen-<br />
Hinterlandverkehr<br />
Für Investitionen im Rahmen des Sofortprogramms Seehafen-Hinterlandverkehr<br />
stellt der Bund in den Jahren<br />
2008 bis 2013 zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung.<br />
Das Gesamtvolumen der insgesamt 24 Maßnahmen beträgt<br />
305 Mio. Euro, von denen der Bund für die Jahre<br />
2008 bis 2013 einen Betrag in Höhe von 255 Mio. Euro<br />
bereitstellt. Die EIU bringen den verbleibenden Betrag in<br />
Höhe von 50 Mio. Euro in das Sofortprogramm ein und<br />
weisen dies jährlich und insgesamt zum Abschluss des<br />
Programms nach. Die Finanzierungsvereinbarung wurde<br />
am 18. Juli 2008 abgeschlossen.<br />
B.2.6 Benutzung der Eisenbahnen durch<br />
Menschen mit Nutzungsschwierigkeiten<br />
Gemäß § 2 Absatz 3 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung<br />
(EBO) ist die Benutzung der Bahnanlagen und<br />
Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen<br />
sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten<br />
ohne besondere Erschwernis zu ermöglichen.<br />
Die Eisenbahnen sind verpflichtet, Programme zur<br />
Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen,<br />
mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit<br />
für deren Nutzung zu erreichen. Dies soll sicherstellen,<br />
dass für den genannten Personenkreis Erschwernisse<br />
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit<br />
und der örtlichen Verhältnisse abgebaut<br />
werden.<br />
Die DB AG hat nach Anhörung der Behindertenverbände<br />
ein solches Programm erarbeitet. Einzelheiten sind im Internet<br />
unter http://www.bahn.de/p/view/service/barriere<br />
frei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml über den Link<br />
„Startseite der DB AG > Services > Vor der Reise > Barrierefreies<br />
Reisen“ verfügbar.<br />
Darüber hinaus werden beim Ausbau der Bundesschienenwege<br />
folgende Kriterien angewandt:<br />
– Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen von Anlagen<br />
sind bauliche Maßnahmen für Personen mit Nutzungsschwierigkeiten<br />
zu realisieren.<br />
– Bei besonderem Bedarf (z. B. Anbindung eines Altersheimes,<br />
Behindertenwohnheimes) muss – auch unabhängig<br />
von der Zahl der Reisenden – darauf geachtet<br />
werden, dass eine barrierefreie Umgestaltung im<br />
Einzelfall möglich ist.<br />
B.2.7 Vorhaben im internationalen<br />
Zusammenhang<br />
Vorhaben im internationalen Zusammenhang werden im<br />
Bedarfsplan Schiene in jeder Kategorie realisiert und geplant.<br />
Soweit sie als Internationale Projekte aufgeführt<br />
werden, erfordern sie eine Vereinbarung mit den betroffenen<br />
Nachbarländern sowie einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit,<br />
damit sie der Kategorie Vordringlicher<br />
Bedarf zugeordnet werden können. So kamen die Verkehrsminister<br />
Deutschlands und Frankreichs überein, die<br />
deutschen und französischen Hochgeschwindigkeits-