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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/8700 – 24 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

A.3.6 Finanzierungsprogramme der EU<br />

Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze<br />

(TEN-Mittel)<br />

Die Gewährung von Zuschüssen aus der TEN-Haushaltslinie<br />

für Vorhaben zur Realisierung der Ziele und Netze<br />

gemäß der TEN-Leitlinie wird in der TEN-Zuschussverordnung<br />

geregelt. Die Bezuschussung erfolgt nur aufgrund<br />

jeweils einzelner Anträge nach Maßgabe der zur<br />

Verfügung stehenden Mittel. Eine Reservierung für bestimmte<br />

in den TEN-Leitlinien benannte Projekte gibt es<br />

nicht. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass Fördermittel<br />

von der EU KOM nur gewährt werden, wenn die<br />

nationale Kofinanzierung, die im Fall von TEN-Mitteln<br />

bis zu 90 Prozent und mehr beträgt, sichergestellt ist.<br />

Grundlage für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen<br />

für Transeuropäische Netze für die neue Förderperiode<br />

2007 bis 2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 680/<br />

2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />

20. Juni 2007. Dabei wird der Großteil der Fördermittel<br />

über das Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program –<br />

MAP) abgewickelt. Vorrangig werden über das MAP<br />

Schienenprojekte gefördert. Darüber hinaus werden voraussichtlich<br />

jährlich Aufrufe durch die Europäische<br />

Kommission zur jährlichen Antragstellung auf Förderung<br />

von Projekten erfolgen. Über die Jahresprogramme können<br />

dann auch Projekte von Verkehrsträgern gefördert<br />

werden, die im Rahmen des MAP nicht zum Zuge kommen.<br />

Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für<br />

Regionale Entwicklung (EFRE)<br />

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung gehört<br />

zu den Strukturfonds der Europäischen Union. Gemeinsam<br />

mit dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds<br />

soll er dazu beitragen, die wirtschaftlichen, sozialen<br />

und territorialen Ungleichheiten innerhalb der<br />

Europäischen Union zu verringern. Ursachen für diese<br />

Unterschiede liegen beispielsweise in Entwicklungsrückständen<br />

von Mitgliedstaaten und Regionen, im Umfang<br />

der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung sowie<br />

der Alterung der Bevölkerung.<br />

Die EU versucht über diese Strukturfonds den Ausgleich<br />

der regionalen Ungleichgewichte in der EU zu erreichen.<br />

Dabei sind verschiedene Ziele definiert:<br />

Priorität der Fonds stellt das Ziel „Konvergenz“ (Ziel 1)<br />

dar. Weitere Ziele sind „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />

und Beschäftigung“ (Ziel 2) sowie „Europäische territoriale<br />

Zusammenarbeit“ (Ziel 3). Im Rahmen des Ziels „Konvergenz“<br />

(Förderperiode 2007 bis 2013) bzw. „Ziel 1“ (Förderperiode<br />

2000 bis 2006) werden Regionen gefördert,<br />

deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner kleiner<br />

als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ist. Diese liegen vor<br />

allem in den neuen Mitgliedstaaten. Es werden jedoch<br />

auch Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75 Prozent<br />

des EU-15-Durchschnitts (Anzahl der EU-Staaten<br />

vor der Osterweiterung 2004) beträgt, in einer Übergangsphase<br />

(Phasing Out) bis 2013 in die Förderung des<br />

Konvergenzziels einbezogen.<br />

Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur ist<br />

ein thematisches Programm, das aus dem Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird. Das<br />

Programm fördert Investitionen im Bereich der Bundesverkehrswege,<br />

die im deutschen Konvergenz- bzw. Ziel 1-<br />

Gebiet liegen. Die nationale Kofinanzierung des Programms<br />

kommt hauptsächlich aus dem Investitionshaushalt<br />

des BMVBS, ergänzt durch Investitionen der Länder<br />

und des privaten Sektors. Die EFRE-Förderung einzelner<br />

Projekte erfolgt auf der Grundlage von Projektanträgen,<br />

die bei Projekten mit Gesamtkosten ab 50 Mio. Euro zuvor<br />

einer Projektgenehmigung durch die Europäische<br />

Kommission bedürfen. Die Mittel des Programms werden<br />

in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.<br />

Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur soll<br />

dazu beitragen, die Anstrengungen der Bundesländer für<br />

wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen. Ansatzpunkt<br />

ist die beschleunigte Realisierung ausgewählter Projekte<br />

im Bereich der Bundesverkehrswege, die überregional<br />

wirksam sind. Der Zugang zum Transeuropäischen Verkehrsnetz<br />

und damit die strukturellen Standortbedingungen<br />

sollen deutlich verbessert, infrastrukturelle Verkehrsengpässe<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

abgebaut und eine verbesserte verkehrliche Erreichbarkeit<br />

realisiert werden. Die zu fördernden Projekte werden<br />

zwischen Bund und Ländern abgestimmt.<br />

Mit dem Operationellen Programm (OP) Verkehrsinfrastruktur<br />

EFRE Deutschland Ziel 1 (2000 bis 2006) wurden<br />

erstmals EU-Strukturfonds-Mittel in Deutschland für<br />

den Ausbau der Bundesverkehrswege verwendet. Zu den<br />

Ergebnissen der über dieses Programm bis zum 31. Dezember<br />

2008 erfolgten EFRE-Förderung wird auf den<br />

Verkehrsinvestitionsbericht 2009 verwiesen.<br />

Mit der im Dezember 2007 erteilten Genehmigung des rund<br />

2,3 Mrd. Euro umfassenden OP Verkehr EFRE Bund 2007<br />

bis 2013 werden von der EU-Kommission aus dem EFRE<br />

1,52 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, die bis zum 31. Dezember<br />

2015 in Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen<br />

und Bundeswasserstraßen investiert werden können.<br />

Das Programmgebiet umfasst die in Deutschland liegenden<br />

EU-Konvergenzregionen. Das sind die Länder bzw.<br />

Freistaaten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Niedersachsen<br />

(nur Region Lüneburg), wobei die Regionen<br />

Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle als<br />

Phasing Out-Regionen von der EU nur eine Übergangsunterstützung<br />

erhalten.<br />

Die Ziele des Programms<br />

– Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und<br />

weiterer überregional bedeutsamer Verkehrsverbindungen,<br />

– Verbesserung der Anbindung an bedeutende Wirtschaftsstandorte,<br />

– Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere<br />

Verkehrsträger und Effizienzverbesserungen<br />

sollen insbesondere der Verbesserung der überregionalen<br />

Verkehrsinfrastruktur als Voraussetzung einer nachhaltigen<br />

Regionalentwicklung im Programmgebiet dienen.

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