Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/8700 – 24 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
A.3.6 Finanzierungsprogramme der EU<br />
Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze<br />
(TEN-Mittel)<br />
Die Gewährung von Zuschüssen aus der TEN-Haushaltslinie<br />
für Vorhaben zur Realisierung der Ziele und Netze<br />
gemäß der TEN-Leitlinie wird in der TEN-Zuschussverordnung<br />
geregelt. Die Bezuschussung erfolgt nur aufgrund<br />
jeweils einzelner Anträge nach Maßgabe der zur<br />
Verfügung stehenden Mittel. Eine Reservierung für bestimmte<br />
in den TEN-Leitlinien benannte Projekte gibt es<br />
nicht. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass Fördermittel<br />
von der EU KOM nur gewährt werden, wenn die<br />
nationale Kofinanzierung, die im Fall von TEN-Mitteln<br />
bis zu 90 Prozent und mehr beträgt, sichergestellt ist.<br />
Grundlage für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen<br />
für Transeuropäische Netze für die neue Förderperiode<br />
2007 bis 2013 ist die Verordnung (EG) Nr. 680/<br />
2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
20. Juni 2007. Dabei wird der Großteil der Fördermittel<br />
über das Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program –<br />
MAP) abgewickelt. Vorrangig werden über das MAP<br />
Schienenprojekte gefördert. Darüber hinaus werden voraussichtlich<br />
jährlich Aufrufe durch die Europäische<br />
Kommission zur jährlichen Antragstellung auf Förderung<br />
von Projekten erfolgen. Über die Jahresprogramme können<br />
dann auch Projekte von Verkehrsträgern gefördert<br />
werden, die im Rahmen des MAP nicht zum Zuge kommen.<br />
Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für<br />
Regionale Entwicklung (EFRE)<br />
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung gehört<br />
zu den Strukturfonds der Europäischen Union. Gemeinsam<br />
mit dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds<br />
soll er dazu beitragen, die wirtschaftlichen, sozialen<br />
und territorialen Ungleichheiten innerhalb der<br />
Europäischen Union zu verringern. Ursachen für diese<br />
Unterschiede liegen beispielsweise in Entwicklungsrückständen<br />
von Mitgliedstaaten und Regionen, im Umfang<br />
der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung sowie<br />
der Alterung der Bevölkerung.<br />
Die EU versucht über diese Strukturfonds den Ausgleich<br />
der regionalen Ungleichgewichte in der EU zu erreichen.<br />
Dabei sind verschiedene Ziele definiert:<br />
Priorität der Fonds stellt das Ziel „Konvergenz“ (Ziel 1)<br />
dar. Weitere Ziele sind „Regionale Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Beschäftigung“ (Ziel 2) sowie „Europäische territoriale<br />
Zusammenarbeit“ (Ziel 3). Im Rahmen des Ziels „Konvergenz“<br />
(Förderperiode 2007 bis 2013) bzw. „Ziel 1“ (Förderperiode<br />
2000 bis 2006) werden Regionen gefördert,<br />
deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner kleiner<br />
als 75 Prozent des EU-Durchschnitts ist. Diese liegen vor<br />
allem in den neuen Mitgliedstaaten. Es werden jedoch<br />
auch Regionen, deren Pro-Kopf-BIP weniger als 75 Prozent<br />
des EU-15-Durchschnitts (Anzahl der EU-Staaten<br />
vor der Osterweiterung 2004) beträgt, in einer Übergangsphase<br />
(Phasing Out) bis 2013 in die Förderung des<br />
Konvergenzziels einbezogen.<br />
Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur ist<br />
ein thematisches Programm, das aus dem Europäischen<br />
Fonds für regionale Entwicklung finanziert wird. Das<br />
Programm fördert Investitionen im Bereich der Bundesverkehrswege,<br />
die im deutschen Konvergenz- bzw. Ziel 1-<br />
Gebiet liegen. Die nationale Kofinanzierung des Programms<br />
kommt hauptsächlich aus dem Investitionshaushalt<br />
des BMVBS, ergänzt durch Investitionen der Länder<br />
und des privaten Sektors. Die EFRE-Förderung einzelner<br />
Projekte erfolgt auf der Grundlage von Projektanträgen,<br />
die bei Projekten mit Gesamtkosten ab 50 Mio. Euro zuvor<br />
einer Projektgenehmigung durch die Europäische<br />
Kommission bedürfen. Die Mittel des Programms werden<br />
in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.<br />
Das EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur soll<br />
dazu beitragen, die Anstrengungen der Bundesländer für<br />
wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen. Ansatzpunkt<br />
ist die beschleunigte Realisierung ausgewählter Projekte<br />
im Bereich der Bundesverkehrswege, die überregional<br />
wirksam sind. Der Zugang zum Transeuropäischen Verkehrsnetz<br />
und damit die strukturellen Standortbedingungen<br />
sollen deutlich verbessert, infrastrukturelle Verkehrsengpässe<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
abgebaut und eine verbesserte verkehrliche Erreichbarkeit<br />
realisiert werden. Die zu fördernden Projekte werden<br />
zwischen Bund und Ländern abgestimmt.<br />
Mit dem Operationellen Programm (OP) Verkehrsinfrastruktur<br />
EFRE Deutschland Ziel 1 (2000 bis 2006) wurden<br />
erstmals EU-Strukturfonds-Mittel in Deutschland für<br />
den Ausbau der Bundesverkehrswege verwendet. Zu den<br />
Ergebnissen der über dieses Programm bis zum 31. Dezember<br />
2008 erfolgten EFRE-Förderung wird auf den<br />
Verkehrsinvestitionsbericht 2009 verwiesen.<br />
Mit der im Dezember 2007 erteilten Genehmigung des rund<br />
2,3 Mrd. Euro umfassenden OP Verkehr EFRE Bund 2007<br />
bis 2013 werden von der EU-Kommission aus dem EFRE<br />
1,52 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, die bis zum 31. Dezember<br />
2015 in Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen<br />
und Bundeswasserstraßen investiert werden können.<br />
Das Programmgebiet umfasst die in Deutschland liegenden<br />
EU-Konvergenzregionen. Das sind die Länder bzw.<br />
Freistaaten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Niedersachsen<br />
(nur Region Lüneburg), wobei die Regionen<br />
Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle als<br />
Phasing Out-Regionen von der EU nur eine Übergangsunterstützung<br />
erhalten.<br />
Die Ziele des Programms<br />
– Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und<br />
weiterer überregional bedeutsamer Verkehrsverbindungen,<br />
– Verbesserung der Anbindung an bedeutende Wirtschaftsstandorte,<br />
– Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere<br />
Verkehrsträger und Effizienzverbesserungen<br />
sollen insbesondere der Verbesserung der überregionalen<br />
Verkehrsinfrastruktur als Voraussetzung einer nachhaltigen<br />
Regionalentwicklung im Programmgebiet dienen.