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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 215 – Drucksache 17/8700<br />

– Zuflussregelung, d. h. Regelung des Zusammenflusses<br />

an Autobahnkreuzen, -dreiecken und -anschlussstellen,<br />

– Temporäre Seitenstreifenstreifenfreigabe zur Kapazitätserhöhung<br />

in Verkehrsspitzenzeiten.<br />

Die im Zuge von Verkehrsbeeinflussungsanlagen erfassten<br />

aktuellen Zustandsdaten stehen für weitere verkehrsbezogene<br />

Anwendungen – z. B. schnellere und umfassendere<br />

Information durch Verkehrsfunkmeldungen (RDS-<br />

TMC) – zur Verfügung. Durch Verknüpfung der auf alle<br />

Verkehrsteilnehmer wirkenden Anlagen – z. B. Netzbeeinflussung<br />

– mit individuellen Telematiksystemen werden<br />

für die Verkehrsteilnehmer weitere Nutzenpotenziale<br />

erschlossen.<br />

Im Berichtsjahr wurden ca. 38 Mio. Euro in Anlagen der<br />

Straßenverkehrstelematik auf Bundesautobahnen investiert.<br />

Insgesamt wurden seit den Anfängen der Verkehrsbeeinflussung<br />

in den 1970er Jahren und bis Ende des Berichtsjahres<br />

Bundesmittel in Höhe von ca. 850 Mio. Euro<br />

in diese Systeme investiert. Trotz dieser erheblichen finanziellen<br />

Anstrengungen decken die in Betrieb befindlichen<br />

Anlagen noch nicht alle problematischen Autobahnabschnitte<br />

ab. Aufgrund der weiteren Verkehrszunahme<br />

und der bisherigen positiven Erfahrungen wird die Nutzung<br />

und Weiterentwicklung moderner Verkehrsleittechnik<br />

deshalb auch in Zukunft einen hohen Stellenwert<br />

besitzen. So wurde der „Projektplan Straßenverkehrstelematik<br />

2015“ mit den Ländern abgestimmt und im November<br />

2010 veröffentlicht. Hierin werden insgesamt<br />

132 konkrete Maßnahmen festgeschrieben, die bis zum<br />

Jahr 2015 umgesetzt werden sollen. Dies ist ein wichtiger<br />

und notwendiger Beitrag zur Bewältigung der steigenden<br />

Verkehrsbelastung.<br />

Ergänzend zu den durch den Bund zur Verfügung gestellten<br />

Haushaltsmitteln hat die EU-Kommission im Rahmen<br />

des Vorhabens „EasyWay II“ zur Förderung der europaweiten<br />

Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS)<br />

Deutschland für die Jahre 2010 und 2011 Zuschüsse<br />

i.H.v. rund 17 Mio. Euro gewährt.<br />

C.9 Umweltschutz<br />

C.9.1 Lärmschutz, Lärmsanierung/<br />

Lärmvorsorge<br />

Die Bundesregierung hat den Lärmschutz an bestehenden<br />

Bundesfernstraßen mit Beginn des Berichtsjahres verbessert.<br />

Der Bund führt auf freiwilliger Basis für die in seiner<br />

Baulast stehenden Bundesfernstraßen auf Grundlage<br />

haushaltsrechtlicher Regelungen Lärmsanierungsmaßnahmen<br />

durch, wenn bestimmte im Straßenbauplan<br />

(Anlage zum Bundeshaushalt) festgelegte Auslösewerte<br />

überschritten werden. Mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes<br />

2010 sind diese Auslösewerte um 3 Dezibel gesenkt<br />

worden. Die Absenkung bedeutet, dass bereits bei<br />

geringerer Lärmbelastung als bisher etwas zum Schutz<br />

der vom Lärm Betroffenen getan werden kann. Eine Absenkung<br />

um 3 Dezibel entspricht akustisch einer Halbierung<br />

der Verkehrsmenge.<br />

Im Jahr 2010 wurden für den Lärmschutz beim Neu- und<br />

Ausbau von Bundesfernstraßen (Lärmvorsorge) rund<br />

123 Mio. Euro und für den Lärmschutz an bestehenden<br />

Bundesfernstraßen (Lärmsanierung) weitere rund 41 Mio.<br />

Euro ausgegeben. Mit diesen Ausgaben von insgesamt<br />

rund 164 Mio. Euro betragen die Aufwendungen für den<br />

Lärmschutz seit 1978 rund 4,7 Mrd. Euro.<br />

Im Berichtsjahr wurden rund 22 km Lärmschutzwälle und<br />

rund 49 km Lärmschutzwände errichtet sowie rund<br />

9 100 m² Lärmschutzfenster eingebaut. Damit wurden<br />

beim Bau von Lärmschutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen<br />

seit 1978 bis Ende des Berichtsjahres folgende<br />

Leistungen erzielt:<br />

– Lärmschutzwälle und Steilwälle: 1 193 km,<br />

– Lärmschutzwände: 2 222 km,<br />

– Fläche der Lärmschutzfenster: 911 000 m 2 .<br />

Weitere Angaben über die Kosten und Längen der Lärmschutzeinrichtungen<br />

enthält die vom Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegebene<br />

Broschüre „Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen<br />

2010“.<br />

C.9.2 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Durch frühzeitige Beachtung europäischer und nationaler<br />

umweltrechtlicher Regelungen setzt der Straßenbau die<br />

Ziele und Grundsätze von Natur- und Artenschutz sowie<br />

Landschaftspflege mit umweltbezogenen Maßnahmen bei<br />

Bau, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen<br />

um. Beeinträchtigungen wertvoller Lebensräume und<br />

faunistischer Wanderkorridore wurden vorrangig durch<br />

Trassenführungen außerhalb von Schutzgebieten vermieden.<br />

Gezielte Schutzmaßnahmen bei einer umweltschonenden<br />

Bauausführung gewährleisten die Erhaltung wertvoller<br />

Vegetationsbestände und Tierlebensräume. Zur<br />

Minimierung unvermeidbarer straßenbaubedingter Zerschneidungswirkungen<br />

und zur Gewährleistung der vorhandenen<br />

Lebensraumverbundsysteme tragen mit ausreichenden<br />

Spannweiten versehene Talbrücken und<br />

artgerecht gestaltete Tierquerungshilfen mit entsprechenden<br />

Leit- und Sperreinrichtungen bei. Auch Leitpflanzungen<br />

und Überflughilfen sollen die Kollisionsgefahr für<br />

Wildtiere im Straßenbereich beheben und somit auch zur<br />

Verkehrssicherheit für Autofahrer beitragen.<br />

Neben der Vermeidung neuer Zerschneidungswirkungen<br />

durch Straßen besteht seit 2010 die Möglichkeit, als freiwillige<br />

Leistung des Straßenbaus Maßnahmen zur Wiedervernetzung<br />

von Lebensräumen an bestehenden Straßen<br />

durchzuführen. Mit dem durch das Gesetz zur<br />

Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland<br />

vom 2. März 2009 („Konjunkturpaket II“) eingeführten<br />

Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) standen<br />

erstmals Finanzmittel für Grünbrücken, Amphibienschutzanlagen<br />

und weitere Querungshilfen im Bestand<br />

zur Verfügung. Neben zahlreichen kleinen Maßnahmen<br />

können 2010/2011 14 Grünbrücken mit Kosten von ca.<br />

64 Mio. Euro aus Mitteln des ITF realisiert werden. Damit<br />

wurde bereits eine Vorleistung auf ein künftiges Bun-

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