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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 213 – Drucksache 17/8700<br />

vermögen Infrastruktur zielgerichtet weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Die die Bundesregierung tragenden Parteien sprechen<br />

sich in ihrem Koalitionsvertrag zur 17. Legislaturperiode<br />

ebenso die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan Güterverkehr<br />

und Logistik, dessen Ziel auch die Erhöhung der<br />

Effizienz und bestmögliche Ausschöpfung der vorhandenen<br />

Kapazitäten des gesamten Verkehrsnetzes ist, u. a. für<br />

die forcierte Umsetzung von ÖPP-Lösungen zur zügigen<br />

und effizienten Realisierung von Autobahnausbau- und<br />

-erhaltungsmaßnamen aus.<br />

Das BMVBS koordiniert – unter Einbeziehung der VIFG<br />

(Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH) –<br />

die ÖPP-Initiativen und begleitet die Betreibermodelle<br />

vor, während und nach den Vergabeverfahren.<br />

Ferner werden durch das BMVBS Wissen und Erfahrungen<br />

im Bereich von nationalen und internationalen ÖPP-<br />

Projekten im Verkehrssektor gebündelt, aufbereitet, dokumentiert<br />

und transferiert. Vor allem im finanztechnischen<br />

Bereich wird das BMVBS von der VIFG unterstützt.<br />

C.7.1 Betreibermodelle<br />

Zur Erreichung vorgenannter Ziele finden im Bundesfernstraßenbau<br />

unterschiedliche Formen von Betreibermodellen<br />

Anwendung.<br />

Das A-Modell als Pilotprojekt<br />

Mit der Einführung der streckenbezogenen Gebühr für<br />

schwere Lkw (≥ 12 t zulässiges Gesamtgewicht) auf Autobahnen<br />

wurde ein Betreibermodell für den mehrstreifigen<br />

Autobahnausbau (A-Modell) mit folgenden Merkmalen<br />

möglich:<br />

– Der Anbau zusätzlicher Fahrstreifen, die Erhaltung<br />

und der Betrieb (aller Fahrstreifen) sowie die Finanzierung<br />

werden an einen Privaten zur Ausübung übertragen.<br />

– Das Gebührenaufkommen der schweren Lkw im Konzessionsabschnitt<br />

oder Teile davon werden für eine<br />

Weiterleitung an den Privaten vorgesehen. Zusätzlich<br />

kann eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ob<br />

und in welcher Höhe diese erforderlich ist, wird<br />

ebenso im Wettbewerb ermittelt, wie etwaige Abzugsbeträge<br />

(= negative Anschubfinanzierung).<br />

Die ersten beiden, 2007 vergebenen Pilotprojekte A 8<br />

Augsburg–München und A 4 Landesgrenze HE/TH–Gotha<br />

(sog. Umfahrung Hörselberge) sind Ende 2010 und<br />

damit vor dem erwarteten Termin fertig gestellt und in<br />

Verkehr genommen worden.<br />

Seit 2008 ist zudem das Pilotprojekt A 1 Bremen–Hamburg<br />

im Bau. Die Verkehrsfreigabe wird vsl. Ende 2012<br />

erfolgen.<br />

Mit der A 5 Malsch–Offenburg wurde 2009 das letzte der<br />

vier Pilotprojekte an einen privaten Konzessionär verge-<br />

ben. Dieser Bauabschnitt wird vsl. 2014 für den Verkehr<br />

freigegeben.<br />

Durch ein Vertragsmanagement, das im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung<br />

überwiegend von den Ländern<br />

durchgeführt wird, werden alle Projekte mit Blick auf die<br />

Erfüllung der Pflichten und Wahrung der Rechte geprüft<br />

und begleitet; es beinhaltet folgende Aufgaben:<br />

– Steuerung der Vertragsdurchführung.<br />

Dabei wird die vom Auftragnehmer zu erbringende<br />

Leistung in der Straßenbauverwaltung des Landes<br />

überwacht (Leistungs-Controlling) sowie die entsprechende<br />

Gegenleistung ermittelt.<br />

– Vertragsbegleitung (Monitoring) und Beschaffungsoptimierung.<br />

Ziel ist die kontinuierliche Verfolgung der Entwicklung<br />

der Wirtschaftlichkeit und Vertragsausführung<br />

der gewählten Beschaffungsform (ÖPP-Variante)<br />

durch das BMVBS, um Erkenntnisse aus der ÖPP-Beschaffungsvariante<br />

für Folgeprojekte (ÖPP-Umsetzung<br />

und konventionelle Umsetzung) zu nutzen.<br />

Dadurch werden z. B. in den Bereichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

und Vergabeverfahren zunehmend<br />

standardisierte Verfahren eingesetzt. (siehe<br />

„Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“<br />

über www.bmvbs.bund.de/VerkehrundMobili tät/<br />

externeLinks/VIFG .<br />

Das F-Modell<br />

Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPriv-<br />

FinG) aus dem Jahr 1994 (i. d. F. der Änderung vom<br />

6. Januar 2006) bildet die Rechtsgrundlage für das sog.<br />

F-Modell. Danach werden Bau, Erhaltung, Betrieb und<br />

Finanzierung einem Privaten zur Ausübung übertragen.<br />

Zur Refinanzierung erhält er das Recht, von allen Nutzern<br />

(auch Pkw) Mautgebühren zu erheben. Der Anwendungsbereich<br />

des Gesetzes ist beschränkt auf<br />

– Brücken, Tunnel und Gebirgspässe im Zuge von Bundesautobahnen<br />

und Bundesstraßen und<br />

– mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen<br />

für den Richtungsverkehr (autobahnähnlich ausgebaute<br />

– zweibahnige – Bundesstraßen).<br />

Im Rahmen einer vorgeschalteten Untersuchung werden<br />

in Frage kommende Projekte auf ihre Geeignetheit und<br />

Marktfähigkeit anhand aktueller Daten geprüft. Erst nach<br />

Abschluss dieser Untersuchung können belastbare Aussagen<br />

über eine künftige Realisierung als F-Modell getroffen<br />

werden. Bisher sind zwei F-Modell Konzessionen<br />

vergeben worden: Eine für die Warnowquerung in Rostock<br />

und eine für die Travequerung in Lübeck. Beide Projekte<br />

in kommunaler Baulast sind bereits unter Verkehr.<br />

Als bundesweit erstes Projekt in der Baulast des Bundes,<br />

das zurzeit unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem<br />

Sachstandsbericht als F-Modell vorbereitet wird, ist die<br />

Weserquerung in Bremen im Zuge der A 281 vorgesehen.<br />

Voraussetzung für die Umsetzung als F-Modell ist die Beschaffung<br />

des Baurechts durch das Land.

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