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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/8700 – 210 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Mit den Straßenbauverwaltungen der Länder, die im Rahmen<br />

der Auftragsverwaltung die Bauwerke im Zuge von<br />

Bundesfernstraßen für den Bund planen, bauen und erhalten,<br />

wurde hierzu eine Strategie entwickelt, um diese gewaltige<br />

Aufgabe in den nächsten Jahren zu bewältigen.<br />

Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Forschungsvorhaben<br />

und statischen Nachrechnungen von Bauwerken<br />

zeigen, dass zunächst die Bauwerke vordringlich zu untersuchen<br />

sind, auf die bestimmte Kriterien zutreffen.<br />

Hierzu gehören vor allem Spannbetonbrücken als Mehrfeldbauwerke<br />

mit Einzelstützweiten über 30 m, die zwischen<br />

1960 und 1985 gebaut wurden. Insbesondere sind<br />

dabei die vor 1980 gebauten Talbrücken, bei denen u. a.<br />

der Temperaturlastfall noch nicht berücksichtigt wurde,<br />

oder Brücken mit Bauzeit bedingten Defiziten wie Koppelfugen,<br />

spannungsrissgefährdetem Spannstahl oder zu<br />

geringer Schubbewehrung sowie Brücken mit einer Zustandsnote<br />

schlechter 3 zu untersuchen.<br />

Um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine Ertüchtigung<br />

oder alternativ auch eine Erneuerung notwendig<br />

wird, sind für diese Bauwerke zunächst die Bestandsunterlagen<br />

zu sichten, der aktuelle Zustand festzustellen<br />

und eine statische Nachrechnung durchzuführen.<br />

Da es sich bei den genannten Bauwerken um eine relativ<br />

große Anzahl handelt, ist zunächst eine Dringlichkeitsreihung<br />

aufzustellen. Hierzu wurde in den Jahren 2008 und<br />

2009 durch die BASt eine bundesweite Erhebung der Bestands-<br />

und Zustandsdaten durchgeführt, die nach einem<br />

mit den Straßenbauverwaltungen der Länder abgestimmten<br />

Kriterienkatalog ausgewertet wurde. Jedes Bauwerk<br />

wurde hierbei einer Gruppe A (vordringlicher Untersuchungsbedarf)<br />

oder B (nachrangiger Untersuchungsbedarf)<br />

zugewiesen. In welcher Reihenfolge die Bauwerke<br />

untersucht und nachgerechnet werden, bleibt den zuständigen<br />

Straßenbauverwaltungen überlassen, da es neben<br />

dem Kriterienkatalog weitere Gesichtspunkte gibt, die die<br />

Reihung beeinflussen können. Hierzu gehören z. B. die<br />

Verkehrsbedeutung und -belastung der Strecke, die Zusammenfassung<br />

mit Streckenbaumaßnahmen und die Bildung<br />

von Korridoren.<br />

Nach der Bewertung der Tragfähigkeit, der Gebrauchstauglichkeit<br />

und der Dauerhaftigkeit sowie des Zustands<br />

der Bauwerke ist für jedes Bauwerk zu entscheiden, ob es<br />

weiterhin den Verkehrsanforderungen mit dem geforderten<br />

Sicherheitsniveau genügt oder Verstärkungen bzw.<br />

Erneuerungen notwendig sind.<br />

Angesichts der aktuellen Prognosen zur weiteren Zunahme<br />

des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs,<br />

sind die durch die Initiative des Bundesministeriums für<br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeleiteten Schritte<br />

zur Ertüchtigung älterer Brücken folgerichtig und notwendig.<br />

Es gilt, diese Schritte jetzt mit oberster Priorität<br />

weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen.<br />

C.4.4 Sicherheitstechnische Nachrüstung von<br />

Straßentunneln<br />

Straßentunnel in Deutschland haben auch im internationalen<br />

Vergleich bereits heute ein hohes Sicherheitsni-<br />

veau. Dennoch wurden nach den schweren Brandunfällen<br />

in einigen Alpentunneln nochmals alle Sicherheitsanforderungen<br />

überprüft. Zusammen mit nationalen und internationalen<br />

Experten wurden weitere Verbesserungen insbesondere<br />

zur Selbstrettung der Tunnelnutzer im<br />

Brandfall erarbeitet. Die neuen Sicherheitsmaßnahmen,<br />

die in den „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb<br />

von Straßentunneln (RABT) 2006“ enthalten sind,<br />

entsprechen den inzwischen verabschiedeten europäischen<br />

Tunnelrichtlinien und gehen in vielen Punkten über<br />

die dort genannten Mindestanforderungen hinaus.<br />

Mit einem umfassenden Programm werden zurzeit die bestehenden<br />

Tunnel an Bundesfernstraßen an die neuen Regelungen<br />

angepasst, um für alle Verkehrsteilnehmer eine<br />

optimale Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Nachrüstungsprogramm<br />

mit einem Gesamtumfang von ca.<br />

950 Mio. Euro umfasst sowohl bauliche als betriebstechnische<br />

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und soll<br />

voraussichtlich im Jahr 2015 abgeschlossen sein<br />

C.5 Betrieb<br />

C.5.1 Ausgaben<br />

Für den Betrieb der Bundesfernstraßen (einschließlich der<br />

Kraftfahrzeuge, Geräte und Nebenanlagen) wurden im<br />

Berichtsjahr insgesamt 1 176,6 Mio. Euro ausgegeben,<br />

davon für:<br />

– Bundesautobahnen: 668,0 Mio. Euro,<br />

– Bundesstraßen: 508,6 Mio. Euro.<br />

Darin enthalten sind die Investitionen für Hochbauten<br />

(Nebenanlagen) sowie für Fahrzeuge und Geräte in Höhe<br />

von insgesamt 196,5 Mio. Euro, davon für:<br />

– Bundesautobahnen: 134,9 Mio. Euro,<br />

– Bundesstraßen: 61,6 Mio. Euro.<br />

C.5.2 Autobahn-Fernmeldenetz und<br />

-Notrufanlagen<br />

Im Jahr 2010 sind für Fernmeldeanlagen an Bundesfernstraßen<br />

insgesamt rund 36 Mio. Euro aufgewendet worden.<br />

Damit wurden<br />

– an 1 000 km Bundesautobahnen digitale Übertragungssysteme<br />

für verkehrs- und betriebstechnische<br />

Zwecke aufgebaut und<br />

– 200 km Bundesautobahnen mit neuen Streckenfernmeldekabelanlagen<br />

einschließlich Notrufsäulen im<br />

Rahmen von Streckenbaumaßnahmen ausgestattet.<br />

Von insgesamt 12 819 km Bundesautobahnen sind nunmehr<br />

12 757 km Bundesautobahnen mit Notrufeinrichtungen<br />

ausgerüstet (rund 16 000 Notrufsäulen).<br />

C.5.3 Betriebsdienst (Autobahn- und<br />

Straßenmeistereien)<br />

Ende des Berichtsjahres standen zur Betreuung der<br />

12 819 km Bundesautobahnen 185 Autobahnmeistereien<br />

(AM) zur Verfügung.

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