07.01.2013 Aufrufe

Deutscher Bundestag Unterrichtung

Deutscher Bundestag Unterrichtung

Deutscher Bundestag Unterrichtung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 207 – Drucksache 17/8700<br />

Abbildung 12<br />

Zustand der Fahrbahnoberflächen der Bundesstraßen<br />

2007/2008<br />

(Gesamtwert)<br />

C.4.2 Zustand der Ingenieurbauwerke<br />

Im Bereich der Bundesfernstraßen gibt es aktuell ca.<br />

38 800 Brücken. Das Anlagevermögen hierfür beträgt<br />

rund 50 Mrd. Euro.<br />

Informationen über den Bestand und Erhaltungszustand<br />

von Ingenieurbauwerken werden durch die Straßenbauverwaltungen<br />

der Länder auf der Grundlage von einheitlichen<br />

Regelwerken erhoben, die durch das BMVBS eingeführt<br />

wurden.<br />

Um eine ständige Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit<br />

der Ingenieurbauwerke zu gewährleisten, werden<br />

diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung<br />

und Prüfung unterzogen. Grundlage für die Bauwerksprüfung<br />

ist die Norm DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge<br />

von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung“.<br />

Danach ist für jede Brücke im Abstand von 6 Jahren eine<br />

Hauptprüfung durch speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure<br />

durchzuführen. Hierbei werden alle Bauteile<br />

unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten handnah<br />

geprüft. Drei Jahre danach erfolgt jeweils eine Einfache<br />

Prüfung. Bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen<br />

kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien<br />

die Bauwerke, und zusätzlich erfolgen<br />

zweimal jährlich Beobachtungen im Hinblick auf augenscheinliche<br />

Schäden. Alle Ergebnisse werden für jede<br />

einzelne Brücke nach festen Vorgaben in einem Prüfbericht<br />

dokumentiert und Zustandsnoten zwischen 1 und 4<br />

vergeben.<br />

Die Aufnahme der Schäden und die daraus folgende Beurteilung<br />

des Zustandes erfolgt unter Nutzung moderner<br />

DV-Systeme im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen<br />

Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung<br />

von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach<br />

DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Zustandsnoten dienen den<br />

verantwortlichen Baulastträgern in erster Linie als Entscheidungshilfe<br />

zur Planung von Erhaltungsmaßnahmen.<br />

Sie geben keine direkten Hinweise auf den Umfang oder<br />

die Kosten der zu treffenden Maßnahmen. Die aktuellen<br />

Zustandsnoten sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.<br />

Abbildung 13<br />

Zustand der Brücken an Bundesfernstraßen<br />

4,5<br />

Brücken an Bundesfernstraßen<br />

Zustandsnoten nach Brückenflächen der Teilbauwerke [%] (Stand: 01.03.2011)<br />

10,5<br />

Die Zustandsnotenbereiche lauten wie folgt:<br />

1,0–1,4 sehr guter Bauwerkszustand,<br />

1,5–1,9 guter Bauwerkszustand,<br />

2,0–2,4 befriedigender Bauwerkszustand,<br />

2,5–2,9 ausreichender Bauwerkszustand,<br />

3,0–3,4 nicht ausreichender Bauwerkszustand,<br />

3,5–4,0 ungenügender Bauwerkszustand.<br />

38,4<br />

1,0 - 1,4 1,5 - 1,9 2,0 - 2,4 2,5 - 2,9 3,0 - 3,4 3,5 - 4,0<br />

Zustandsnoten<br />

Schäden geringeren Umfangs, die die Verkehrssicherheit<br />

beinträchtigen, können bereits zu einer Gesamtzustandsnote<br />

> 3,0 führen und damit einen dringenden Handlungsbedarf<br />

aufzeigen. Ein „nicht ausreichender“ Bauwerkszustand<br />

kann z. B. durch fehlende Geländerstäbe (=<br />

mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder<br />

sich auf eine Vielzahl von Schäden mit Beeinträchtigung<br />

der Dauerhaftigkeit (z. B. Betonabplatzungen, schadhafte<br />

Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die<br />

Standsicherheit gefährdet wäre. Besteht durch einen<br />

Schaden eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer,<br />

werden selbstverständlich unverzüglich entsprechende<br />

Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden oder notwendige<br />

Verkehrsbeschränkungen veranlasst.<br />

Die Summe der Schäden und die Empfehlungen des Bauwerksprüfingenieurs<br />

sowie evtl. erforderliche weitergehende<br />

Untersuchungen im Rahmen einer objektspezifischen<br />

Schadensanalyse (OSA) bilden die Grundlage zur<br />

Planung der Erhaltungsmaßnahmen.<br />

Gegenüber dem Vorjahr ist die Zustandsnotenverteilung<br />

insgesamt nahezu gleich geblieben, während die Ausgaben<br />

für die Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauwerken<br />

der Bundesfernstraßen weiter gestiegen sind.<br />

Der Anteil der Bauwerke mit Zustandsnoten > 2,5 zeigt,<br />

dass aufgrund des Alters und der erhöhten Beanspruchung<br />

der Bauwerke verstärkt Schäden auftreten, die eine<br />

zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen<br />

erfordern. Um hier eine weitere Verschlechterung<br />

des Zustands zu vermeiden, müssen daher in den<br />

nächsten Jahren erhebliche Finanzmittel in die Erhaltung<br />

der Bauwerke investiert werden.<br />

32,8<br />

12,1<br />

1,7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!