Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 207 – Drucksache 17/8700<br />
Abbildung 12<br />
Zustand der Fahrbahnoberflächen der Bundesstraßen<br />
2007/2008<br />
(Gesamtwert)<br />
C.4.2 Zustand der Ingenieurbauwerke<br />
Im Bereich der Bundesfernstraßen gibt es aktuell ca.<br />
38 800 Brücken. Das Anlagevermögen hierfür beträgt<br />
rund 50 Mrd. Euro.<br />
Informationen über den Bestand und Erhaltungszustand<br />
von Ingenieurbauwerken werden durch die Straßenbauverwaltungen<br />
der Länder auf der Grundlage von einheitlichen<br />
Regelwerken erhoben, die durch das BMVBS eingeführt<br />
wurden.<br />
Um eine ständige Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit<br />
der Ingenieurbauwerke zu gewährleisten, werden<br />
diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung<br />
und Prüfung unterzogen. Grundlage für die Bauwerksprüfung<br />
ist die Norm DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge<br />
von Straßen und Wegen; Überwachung und Prüfung“.<br />
Danach ist für jede Brücke im Abstand von 6 Jahren eine<br />
Hauptprüfung durch speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure<br />
durchzuführen. Hierbei werden alle Bauteile<br />
unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten handnah<br />
geprüft. Drei Jahre danach erfolgt jeweils eine Einfache<br />
Prüfung. Bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen<br />
kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien<br />
die Bauwerke, und zusätzlich erfolgen<br />
zweimal jährlich Beobachtungen im Hinblick auf augenscheinliche<br />
Schäden. Alle Ergebnisse werden für jede<br />
einzelne Brücke nach festen Vorgaben in einem Prüfbericht<br />
dokumentiert und Zustandsnoten zwischen 1 und 4<br />
vergeben.<br />
Die Aufnahme der Schäden und die daraus folgende Beurteilung<br />
des Zustandes erfolgt unter Nutzung moderner<br />
DV-Systeme im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen<br />
Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung<br />
von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach<br />
DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Zustandsnoten dienen den<br />
verantwortlichen Baulastträgern in erster Linie als Entscheidungshilfe<br />
zur Planung von Erhaltungsmaßnahmen.<br />
Sie geben keine direkten Hinweise auf den Umfang oder<br />
die Kosten der zu treffenden Maßnahmen. Die aktuellen<br />
Zustandsnoten sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.<br />
Abbildung 13<br />
Zustand der Brücken an Bundesfernstraßen<br />
4,5<br />
Brücken an Bundesfernstraßen<br />
Zustandsnoten nach Brückenflächen der Teilbauwerke [%] (Stand: 01.03.2011)<br />
10,5<br />
Die Zustandsnotenbereiche lauten wie folgt:<br />
1,0–1,4 sehr guter Bauwerkszustand,<br />
1,5–1,9 guter Bauwerkszustand,<br />
2,0–2,4 befriedigender Bauwerkszustand,<br />
2,5–2,9 ausreichender Bauwerkszustand,<br />
3,0–3,4 nicht ausreichender Bauwerkszustand,<br />
3,5–4,0 ungenügender Bauwerkszustand.<br />
38,4<br />
1,0 - 1,4 1,5 - 1,9 2,0 - 2,4 2,5 - 2,9 3,0 - 3,4 3,5 - 4,0<br />
Zustandsnoten<br />
Schäden geringeren Umfangs, die die Verkehrssicherheit<br />
beinträchtigen, können bereits zu einer Gesamtzustandsnote<br />
> 3,0 führen und damit einen dringenden Handlungsbedarf<br />
aufzeigen. Ein „nicht ausreichender“ Bauwerkszustand<br />
kann z. B. durch fehlende Geländerstäbe (=<br />
mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder<br />
sich auf eine Vielzahl von Schäden mit Beeinträchtigung<br />
der Dauerhaftigkeit (z. B. Betonabplatzungen, schadhafte<br />
Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die<br />
Standsicherheit gefährdet wäre. Besteht durch einen<br />
Schaden eine direkte Gefahr für die Verkehrsteilnehmer,<br />
werden selbstverständlich unverzüglich entsprechende<br />
Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden oder notwendige<br />
Verkehrsbeschränkungen veranlasst.<br />
Die Summe der Schäden und die Empfehlungen des Bauwerksprüfingenieurs<br />
sowie evtl. erforderliche weitergehende<br />
Untersuchungen im Rahmen einer objektspezifischen<br />
Schadensanalyse (OSA) bilden die Grundlage zur<br />
Planung der Erhaltungsmaßnahmen.<br />
Gegenüber dem Vorjahr ist die Zustandsnotenverteilung<br />
insgesamt nahezu gleich geblieben, während die Ausgaben<br />
für die Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauwerken<br />
der Bundesfernstraßen weiter gestiegen sind.<br />
Der Anteil der Bauwerke mit Zustandsnoten > 2,5 zeigt,<br />
dass aufgrund des Alters und der erhöhten Beanspruchung<br />
der Bauwerke verstärkt Schäden auftreten, die eine<br />
zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen<br />
erfordern. Um hier eine weitere Verschlechterung<br />
des Zustands zu vermeiden, müssen daher in den<br />
nächsten Jahren erhebliche Finanzmittel in die Erhaltung<br />
der Bauwerke investiert werden.<br />
32,8<br />
12,1<br />
1,7