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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/8700 – 186 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Baustellen auf Autobahnen<br />

Bauarbeiten an Betriebsstrecken der Bundesautobahnen<br />

sind zur Erhaltung der Substanz, zu deren Modernisierung<br />

und damit auch zur Aufrechterhaltung und Verbesserung<br />

der Verkehrssicherheit unvermeidbar. Die Planung<br />

und Festlegung der Bauzeiten erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der vorhandenen Verkehrsstärke. Die Anzahl der<br />

Fahrstreifen je Fahrtrichtung soll grundsätzlich beibehalten<br />

werden. Zeitgleiche Arbeiten auf parallel verlaufenden<br />

Strecken sollen auf festgelegten Netzmaschen ganzjährig<br />

vermieden werden.<br />

Zur Information der Öffentlichkeit über aktuelle Baustellen<br />

mit einer Dauer von 8 Tagen und mehr wird in Zusammenarbeit<br />

mit den Ländern im Internet ein bundesweites<br />

Baustelleninformationssystem (BIS) betrieben.<br />

Aktuelle Baustellendaten und geplante Sperrungen von<br />

Streckenabschnitten und Anschlussstellen werden von jedem<br />

Bundesland regelmäßig aktualisiert und unmittelbar<br />

ins Internet eingestellt. Die Informationen sind im Internetangebot<br />

des BMVBS unter http://www.bmvbs.de verfügbar.<br />

C.2 Investitionen<br />

C.2.1 Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

Das 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz (5. FStrAb-<br />

ÄndG) mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

(BPL) 2004 (Gültigkeit ab 1. Januar 2001) ist am 16. Oktober<br />

2004 (BGBl. I 2004, S. 2574) in Kraft getreten. Der<br />

Bedarfsplan beinhaltet folgende Bauziele (Vordringlicher<br />

Bedarf, ab 2001):<br />

– Neubau von 1 900 km Autobahnen,<br />

– Erweiterung von 2 200 km Autobahnen auf 6 oder<br />

mehr Fahrstreifen,<br />

– Aus- und Neubau von 5 500 km Bundesstraßen, darin<br />

enthalten rund 850 Ortsumgehungen.<br />

C.2.1.1 Realisierung des Bedarfsplans für die<br />

Bundesfernstraßen<br />

Das Bundesfernstraßennetz zu erhalten und auszubauen<br />

ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die hohen finanziellen<br />

Aufwand erfordert. Aus dem aktuell gültigen Bedarfsplan<br />

für die Bundesfernstraßen 2004 wurden bis Ende 2010<br />

nahezu 40 Prozent der Bedarfsplanmaßnahmen des Vordringlichen<br />

Bedarfs mit einem Volumen von rund<br />

28 Mrd. Euro realisiert. Im Jahr 2010 standen unter Einschluss<br />

der Konjunkturpakete rund 5,5 Mrd. Euro für Investitionen<br />

insgesamt zur Verfügung, die im Jahr 2011<br />

wieder auf 5 Mrd. Euro absinken.<br />

Im Zeitraum 2001 bis 2010 wurden rund 1 100 km Autobahnen<br />

für über 11,7 Mrd. Euro neu gebaut und rund<br />

750 km für über 6,6 Mrd. Euro auf 6 oder mehr Fahrstreifen<br />

erweitert. Darüber hinaus wurden mit einem Bauvolumen<br />

von rund 9,2 Mrd. Euro weitere rund 1 880 km Bundesstraßen<br />

aus- oder neugebaut, davon allein rund<br />

260 Ortsumgehungen (siehe Kapitel C.11).<br />

Die im Zeitraum 2001 bis 2010 fertig gestellten Bundesautobahnabschnitte<br />

sind in den Karten „Bauleistungen<br />

auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2010“ (siehe Kapitel<br />

C.11.17) dargestellt und in der Tabelle „Neubau und Erweiterung<br />

von Bundesautobahnen, für den Verkehr freigegebene<br />

Verkehrsabschnitte in den Jahren 2001 bis<br />

2010“ (siehe Kapitel C.3.1) zusammengefasst.<br />

Zur Finanzierung dieser Bauleistungen trugen die ab<br />

2005 zur Verfügung stehenden Mittel aus den Einnahmen<br />

der Maut für schwere Lkw bei. Das deutsche Lkw-Mautsystem<br />

hat seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />

in den ersten Betriebsjahren unter Beweis gestellt. Seit<br />

Betriebsbeginn am 1. Januar 2005 arbeitet das Mautsystem<br />

dauerhaft stabil und zuverlässig auf hohem Niveau.<br />

Durch dieses innovative und weltweit einzigartige Mauterhebungssystem<br />

konnte im Jahr 2010 trotz Rückgang der<br />

Wirtschaftsleistung infolge der Finanzkrise Maut in Höhe<br />

von rund 4,5 Mrd. Euro eingenommen werden, die nach<br />

Abzug der Betriebskosten und den Harmonisierungsaufwendungen<br />

für das Lkw-Gewerbe in vollem Umfang der<br />

Verkehrsinfrastruktur zugute kommen (im Jahr 2010 rund<br />

58 Prozent davon den Bundesfernstraßen).<br />

C.2.1.2 Überprüfung des Bedarfsplans für die<br />

Bundesfernstraßen<br />

Gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz prüft das BMVBS<br />

nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, ob der Bedarfsplan<br />

für die Bundesfernstraßen der Verkehrsentwicklung anzupassen<br />

ist.<br />

Die Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen<br />

2004 wurde in den Jahren 2009 bis 2010 durchgeführt.<br />

Sie erfolgte nicht für einzelne Maßnahmen, sondern<br />

betrachtete die Gesamtentwicklung des Verkehrs in<br />

Deutschland und deren Auswirkung auf den Bedarfsplan<br />

insgesamt. Eine Änderung der Dringlichkeitseinstufungen<br />

der Bundesfernstraßenprojekte des geltenden Bedarfsplans<br />

ist nicht Aufgabe der Bedarfsplanüberprüfung.<br />

Es werden auch keine neuen Projekte erwogen. Dies kann<br />

erst im Rahmen der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans<br />

und des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen<br />

erfolgen. Nur in diesem Zusammenhang<br />

kann über mögliche Änderungen von Dringlichkeitseinstufungen<br />

oder die Aufnahme von neuen Vorhaben in den<br />

Bedarfsplan entschieden werden.<br />

Die Bedarfsplanüberprüfung wurde unter Zuhilfenahme<br />

der Straßenverkehrsprognose 2025, die die Ergebnisse<br />

der Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen<br />

2004-2025 berücksichtigte, durchgeführt. Es wurde<br />

die gesamtwirtschaftliche Wirkung der BPL-Maßnahmen<br />

insgesamt und regionalbezogen unter Einbeziehung<br />

von verkehrlichen und demografischen Entwicklungen<br />

im Vergleich der Jahre 2025 zu 2015 (Prognosehorizont<br />

des geltenden BPL) analysiert. Die Überprüfung des Bedarfsplans<br />

für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 1993<br />

erfolgte in 1998 in ähnlicher Form.<br />

In der Straßenverkehrsprognose 2025 wurden auf Basis<br />

der vorliegenden Verkehrsverflechtungen die Verkehrsbelastungen<br />

des Bundesfernstraßennetzes für das Jahr 2025

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