Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/8700 – 180 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
den jeweils beteiligten Baulastträgern der Verkehrswege<br />
Schiene und Straße zu tragen.<br />
Die Entscheidung über die Durchführung einer Kreuzungsmaßnahme<br />
treffen die jeweiligen Baulastträger der<br />
sich kreuzenden Verkehrswege. Die im Rahmen der<br />
Kreuzungsmaßnahme erforderlichen Maßnahmen sind<br />
zwischen den beteiligten Baulastträgern abzustimmen<br />
und in einer Kreuzungsvereinbarung festzulegen. Diese<br />
Vereinbarung bedarf im Hinblick auf die Gewährung des<br />
Bundesdrittels grundsätzlich der Genehmigung durch den<br />
Bund.<br />
Die Bundesländer haben von den vom Bund im Haushaltsjahr<br />
2010 für das so genannte Bundesdrittel bereit<br />
gestellten Mitteln insgesamt rund 79,7 Mio. Euro verausgabt.<br />
C Bundesfernstraßen<br />
C.1 Grundsätze der Straßennetzplanung des<br />
Bundes und Bestand<br />
C.1.1 Grundsätze der Straßennetzplanung des<br />
Bundes<br />
Aufbauend auf den zentralen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen<br />
Zielen ergeben sich für die Straßennetzplanung<br />
des Bundes folgende Handlungsschwerpunkte:<br />
– Stärkung der Leistungsfähigkeit der Bundesfernstraßeninfrastruktur<br />
in einem größer werdenden Europa,<br />
– Sicherung der vorhandenen Bundesfernstraßeninfrastruktur<br />
durch verstärkte Erhaltungsinvestitionen,<br />
– gezielte Beseitigung von Verkehrsengpässen im Bundesautobahnnetz,<br />
– Verbesserung der Bundesfernstraßeninfrastruktur in<br />
den alten Ländern,<br />
– Stärkung des maritimen Wirtschaftsstandortes<br />
Deutschland durch Ausbau der Hinterlandanbindungen,<br />
– Fortführung des Aufbaus eines leistungsfähigen Bundesfernstraßennetzes<br />
in den neuen Ländern,<br />
– Verkehrsentlastung und Steigerung der Lebensqualität<br />
in Städten und Gemeinden durch den Bau von<br />
Ortsumgehungen,<br />
– Einsatz und Förderung moderner Verkehrstechnologien<br />
für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.<br />
Die investitionspolitischen Ziele finden ihren Niederschlag<br />
im Bundesverkehrswegeplan sowie im Bedarfsplan<br />
für die Bundesfernstraßen mit den geplanten Neu-<br />
und Ausbauvorhaben im Bundesfernstraßennetz.<br />
Auf der Grundlage des jeweiligen Bedarfsplans werden<br />
durch die Länder als Auftragsverwaltung des Bundes die<br />
Projektplanungen eingeleitet. Planungsauftrag besteht für<br />
alle Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs“ (VB), Planungsrecht<br />
für solche des „Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“<br />
(WB*).<br />
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem<br />
Bund als Baulastträger der Bundesfernstraßen. So bestimmt<br />
der Bund die Linie für neue Autobahnen und längere<br />
Bundesstraßenneubaustrecken. Bei Ortsumgehungen<br />
erfolgt keine formelle Linienbestimmung, die Linienführung<br />
wird aber mit dem Bund abgestimmt.<br />
Der fertige Entwurf wird von der zuständigen Auftragsverwaltung<br />
dem BMVBS zur Erteilung des sog. Gesehen-<br />
Vermerks, der Zustimmung des Bundes zu der Planung,<br />
vorgelegt. Damit kann das Land das Baurechtsverfahren<br />
durchführen. Ein Baubeginn kann erst erfolgen, wenn der<br />
Bund die entsprechenden Gelder bereit stellt und der Vergabe<br />
der Bauarbeiten zugestimmt hat.<br />
Neben dem Neu- und Ausbau des Bundesfernstraßennetzes<br />
zählt zur Straßennetzplanung auch die Feststellung<br />
von Mängeln und Ermittlung von Engpässen im Netz, die<br />
es vorrangig zu beseitigen gilt. Ein weiteres Thema ist die<br />
Anpassung des Bundesfernstraßennetzes an geänderte<br />
Verkehrsstrukturen u. a. durch regionale Umstufungen<br />
von Straßen (z. B. Bundes- zur Landes- oder Gemeindestraße<br />
oder umgekehrt).<br />
C.1.2 Netz der Bundesfernstraßen (Bestand<br />
und Entwicklung)<br />
Bestand<br />
Nach Ablauf des Jahres 2010 (Stand 1. Januar 2011) verfügte<br />
die Bundesrepublik Deutschland über ein Straßennetz<br />
für den überörtlichen Verkehr von 230 782 km<br />
Länge. Damit hat sich das Bundesfernstraßennetz gegenüber<br />
dem Vorjahr wie folgt verändert.