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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 179 – Drucksache 17/8700<br />

Voraussetzung der Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung<br />

allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit<br />

der Anlage führt und der Wettbewerb durch die<br />

Förderung nicht verzerrt wird.<br />

Bis Ende 2010 wurden im Bereich Schiene Fördermittel<br />

von insgesamt 440,0 Mio. Euro für 42 KV-Terminals<br />

(teilweise in mehreren Baustufen und damit in 66 Baumaßnahmen)<br />

bewilligt. Die Förderung bewirkt eine Jahresumschlagkapazität<br />

von ca. 3,6 Mio. Ladeeinheiten.<br />

Im Berichtszeitraum ging ein neuer Standort ans Netz.<br />

B.7.3 Gleisanschlussprogramm<br />

Richtlinie zur Förderung des Neu- und<br />

Ausbaus sowie der Reaktivierung von<br />

privaten Gleisanschlüssen<br />

(Gleisanschlussförderrichtlinie) vom<br />

17. September 2009 (gültig vom<br />

21. September 2009 bis 31. August 2012)<br />

Der Bund gewährt Zuwendungen für die Errichtung,<br />

Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen.<br />

Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs<br />

von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />

Schiene.<br />

Vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach<br />

Verkehrsleistungen und der damit verbundenen Erhöhung<br />

der Verkehrsdichte auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />

Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege für den Güterverkehr<br />

zu verbessern. Mit der Förderung von Gleisanschlüssen<br />

sollen Anreize zur nachhaltigen Verkehrsverlagerung<br />

von der Straße auf die Schiene geschaffen werden.<br />

Sie richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung<br />

der Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung<br />

allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit<br />

des Gleisanschlusses führt.<br />

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 12 private Gleisanschlüsse<br />

mit einem Fördervolumen von 5,551 Mio. Euro<br />

Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2010<br />

bei einem Investitionsvolumen von ca. 17,429 Mio. Euro<br />

gefördert.<br />

Der Förderung liegen Verkehrsmengenverlagerungen von<br />

1,074 Mio. t/Jahr bzw. 0,282 Mrd. tkm/Jahr zugrunde, die<br />

von den Zuwendungsempfängern jeweils über einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren im jährlichen Durchschnitt nachgewiesen<br />

werden müssen (6,565 Mio. t/5 Jahre bzw.<br />

1,825 Mrd. tkm/5 Jahre).<br />

In Bezug auf die Vorjahre ist bei deutlich geringerem<br />

(durch die Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise)<br />

Antragsvolumen und Mitteleinsatz die Fördereffizienz<br />

je t Verlagerung gegenüber dem Vorjahr wieder etwas<br />

vermindert. Das durchschnittliche Antragsvolumen<br />

ist etwas gesunken, liegt aber nahe am Mittelwert. Zwischenzeitlich<br />

steigen die Volumina erkennbar wieder an.<br />

Die geförderten Gleisanschlüsse verteilen sich auf die<br />

Bundesländer wie folgt:<br />

B.7.4 Finanzierung von Maßnahmen nach<br />

§§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />

(EKrG-Bundesdrittel)<br />

Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />

Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />

Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />

die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />

ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />

Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />

erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />

unterstützt wird.<br />

Um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung<br />

von Bahnübergängen nicht an der Finanzierungsschwäche<br />

eines Beteiligten (insbesondere der kommunalen<br />

Straßenbaulastträger) scheitern zu lassen, gewährt das<br />

EKrG einen Rechtsanspruch auf Erstattung eines Drittels<br />

der kreuzungsbedingten Kosten, welches bei Eisenbahnen<br />

des Bundes der Bund trägt (sog. Bundesdrittel gemäß<br />

§ 13 EKrG). Die beiden übrigen Kostendrittel sind von<br />

Tabelle 15<br />

Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl<br />

Baden-Württemberg – Niedersachsen 2<br />

Bayern 1 Nordrhein-Westfalen 3<br />

Berlin – Rheinland-Pfalz 1<br />

Brandenburg – Saarland –<br />

Bremen – Sachsen –<br />

Hamburg 1 Sachsen-Anhalt 1<br />

Hessen 2 Schleswig-Holstein –<br />

Mecklenburg-Vorpommern 1 Thüringen –

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