Deutscher Bundestag Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode – 179 – Drucksache 17/8700<br />
Voraussetzung der Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung<br />
allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit<br />
der Anlage führt und der Wettbewerb durch die<br />
Förderung nicht verzerrt wird.<br />
Bis Ende 2010 wurden im Bereich Schiene Fördermittel<br />
von insgesamt 440,0 Mio. Euro für 42 KV-Terminals<br />
(teilweise in mehreren Baustufen und damit in 66 Baumaßnahmen)<br />
bewilligt. Die Förderung bewirkt eine Jahresumschlagkapazität<br />
von ca. 3,6 Mio. Ladeeinheiten.<br />
Im Berichtszeitraum ging ein neuer Standort ans Netz.<br />
B.7.3 Gleisanschlussprogramm<br />
Richtlinie zur Förderung des Neu- und<br />
Ausbaus sowie der Reaktivierung von<br />
privaten Gleisanschlüssen<br />
(Gleisanschlussförderrichtlinie) vom<br />
17. September 2009 (gültig vom<br />
21. September 2009 bis 31. August 2012)<br />
Der Bund gewährt Zuwendungen für die Errichtung,<br />
Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen.<br />
Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs<br />
von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger<br />
Schiene.<br />
Vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach<br />
Verkehrsleistungen und der damit verbundenen Erhöhung<br />
der Verkehrsdichte auf den Straßen ist es erforderlich, die<br />
Nutzungsmöglichkeiten der Schienenwege für den Güterverkehr<br />
zu verbessern. Mit der Förderung von Gleisanschlüssen<br />
sollen Anreize zur nachhaltigen Verkehrsverlagerung<br />
von der Straße auf die Schiene geschaffen werden.<br />
Sie richtet sich an Unternehmen in Privatrechtsform. Voraussetzung<br />
der Förderung ist u. a., dass eine Finanzierung<br />
allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit<br />
des Gleisanschlusses führt.<br />
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 12 private Gleisanschlüsse<br />
mit einem Fördervolumen von 5,551 Mio. Euro<br />
Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2010<br />
bei einem Investitionsvolumen von ca. 17,429 Mio. Euro<br />
gefördert.<br />
Der Förderung liegen Verkehrsmengenverlagerungen von<br />
1,074 Mio. t/Jahr bzw. 0,282 Mrd. tkm/Jahr zugrunde, die<br />
von den Zuwendungsempfängern jeweils über einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren im jährlichen Durchschnitt nachgewiesen<br />
werden müssen (6,565 Mio. t/5 Jahre bzw.<br />
1,825 Mrd. tkm/5 Jahre).<br />
In Bezug auf die Vorjahre ist bei deutlich geringerem<br />
(durch die Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise)<br />
Antragsvolumen und Mitteleinsatz die Fördereffizienz<br />
je t Verlagerung gegenüber dem Vorjahr wieder etwas<br />
vermindert. Das durchschnittliche Antragsvolumen<br />
ist etwas gesunken, liegt aber nahe am Mittelwert. Zwischenzeitlich<br />
steigen die Volumina erkennbar wieder an.<br />
Die geförderten Gleisanschlüsse verteilen sich auf die<br />
Bundesländer wie folgt:<br />
B.7.4 Finanzierung von Maßnahmen nach<br />
§§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz<br />
(EKrG-Bundesdrittel)<br />
Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />
Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />
Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />
die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />
ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />
Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />
erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />
unterstützt wird.<br />
Um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung<br />
von Bahnübergängen nicht an der Finanzierungsschwäche<br />
eines Beteiligten (insbesondere der kommunalen<br />
Straßenbaulastträger) scheitern zu lassen, gewährt das<br />
EKrG einen Rechtsanspruch auf Erstattung eines Drittels<br />
der kreuzungsbedingten Kosten, welches bei Eisenbahnen<br />
des Bundes der Bund trägt (sog. Bundesdrittel gemäß<br />
§ 13 EKrG). Die beiden übrigen Kostendrittel sind von<br />
Tabelle 15<br />
Bundesland Anzahl Bundesland Anzahl<br />
Baden-Württemberg – Niedersachsen 2<br />
Bayern 1 Nordrhein-Westfalen 3<br />
Berlin – Rheinland-Pfalz 1<br />
Brandenburg – Saarland –<br />
Bremen – Sachsen –<br />
Hamburg 1 Sachsen-Anhalt 1<br />
Hessen 2 Schleswig-Holstein –<br />
Mecklenburg-Vorpommern 1 Thüringen –