Deutscher Bundestag Unterrichtung
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Drucksache 17/8700 – 14 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />
Zusammenfassung<br />
Allgemeines<br />
Gemäß § 7 Bundesschienenwegeausbaugesetz berichtet<br />
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
dem Deutschen <strong>Bundestag</strong> jährlich über den<br />
Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem<br />
Stand vom 31. Dezember des Vorjahres. Die Entschließung<br />
des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es in der 184. Sitzung am<br />
30. Juni 2005 bezüglich einer umfassenden Ausweitung<br />
der Berichtstätigkeit (<strong>Bundestag</strong>sdrucksache 15/5780)<br />
wird seit dem Bericht 2006 umgesetzt.<br />
Gemäß § 7 Fernstraßenausbaugesetz berichtet der Bundesminister<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem<br />
Deutschen <strong>Bundestag</strong> jährlich über den Fortgang des<br />
Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31. Dezember<br />
des Vorjahres.<br />
Für das Jahr 2006 wurden diese Berichte letztmals getrennt<br />
als „Bericht zum Ausbau der Schienenwege“ bzw.<br />
als „Straßenbaubericht“ veröffentlicht. Beginnend mit<br />
dem Berichtsjahr 2007 werden die Berichte der Verkehrsträger<br />
Schiene, Straße und Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht<br />
zusammengefasst.<br />
Soweit in diesem Bericht Sachverhalte dargestellt werden,<br />
die sich auf einen späteren Zeitraum als das Berichtsjahr<br />
2010 beziehen, sind sie durch Kursivschrift<br />
kenntlich gemacht.<br />
Bundesschienenwege<br />
Es wurden im Geschäftsjahr 2010 Investitionen mit Bundesmitteln<br />
in Höhe von insgesamt 4 174 Mio. Euro für<br />
die Finanzierung von Infrastruktur nach BSWAG/DBGrG<br />
getätigt. Die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte<br />
nach dem geltenden Bedarfsplan beliefen sich auf<br />
1 729 Mio. Euro, von denen rund 1 105 Mio. Euro aus<br />
Bundesmitteln inkl. Maut finanziert wurden. Darüber hinaus<br />
wurden im Jahr 2010 Bundesmittel in Höhe von<br />
rund 537 Mio. Euro für die Konjunkturpakete I (370 Mio.<br />
Euro) und II (167 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt.<br />
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit im Jahr 2010 waren<br />
die NBS/ABS Karlsruhe–Basel, Nürnberg–Erfurt–<br />
Halle/Leipzig, Augsburg–München, Stuttgart–Ulm–<br />
Augsburg, Berlin–Dresden, Leipzig–Dresden, Berlin–<br />
Görlitz, Stelle–Lüneburg, Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden,<br />
Vorhaben des Kombinierten Verkehrs<br />
(KV), Knoten Erfurt, Knoten Halle/Leipzig, Knoten<br />
Magdeburg und im Knoten Berlin die<br />
Flughafenanbindung Schönefeld sowie der Umbau Bf<br />
Ostkreuz.<br />
Für das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr<br />
wurden im Jahr 2010 Bundesmittel in Höhe von rund<br />
32 Mio. Euro bereitgestellt. Weiterhin wurden den Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />
des Bundes (EIU) für<br />
Bestandsnetzmaßnahmen Bundesmittel in Höhe von<br />
2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Der vertragsgemäße<br />
Einsatz dieser Bundesmittel wird durch den vom<br />
Bund beauftragten Infrastrukturwirtschaftsprüfer überprüft.<br />
Die Bahn hat sich verpflichtet, jährlich auch einen<br />
Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro für<br />
die Erhaltung und Modernisierung des Bestandsnetzes<br />
einzusetzen. Dieser wurde 2010 nach Angaben der DB<br />
AG überschritten und betrug 545 Mio. Euro. Auch diese<br />
Angaben werden durch den Infrastrukturwirtschaftsprüfer<br />
überprüft. Der Einsatz von Ersatzinvestitionen und Erhaltungsaufwendungen<br />
dient der Erhaltung der Verfügbarkeit<br />
und der Modernisierung des Streckennetzes inklusive<br />
der Verkehrsstationen und der Energieversorgungsanlagen<br />
der EIU. Die Instandhaltungsaufwendungen der EIU<br />
für das Bestandsnetz beliefen sich nach eigenen Angaben<br />
in 2010 auf rund 1,47 Mrd. Euro für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen.<br />
Im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an<br />
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes<br />
haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes<br />
auf der Grundlage einer entsprechenden Förderrichtlinie<br />
von 1999 bis zum Jahr 2010 rund 580 Mio. Euro für<br />
Lärmsanierungsmaßnahmen verausgabt.<br />
Auf der Grundlage der Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />
zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten<br />
Verkehrs wurden im Bereich Schiene bis Ende 2010 Fördermittel<br />
von insgesamt 440,0 Mio. Euro für 42 KV-Terminals<br />
(teilweise in mehreren Baustufen und damit in<br />
66 Baumaßnahmen) bewilligt. Im Berichtszeitraum ging<br />
ein neuer Standort ans Netz.<br />
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 12 private Gleisanschlüsse<br />
mit einem Fördervolumen von 5,551 Mio. Euro<br />
bei einem Investitionsvolumen von ca. 17,429 Mio. Euro<br />
auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Neuund<br />
Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />
(Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 3. August<br />
2004 (gültig vom 1. September 2004 bis 31. August<br />
2009) und vom 17. September 2009 (gültig vom 21. September<br />
2009 bis 31. August 2012) gefördert.<br />
Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />
Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />
Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />
die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />
ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />
Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />
erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />
unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom<br />
Bund im Haushaltsjahr 2010 für das so genannte Bundesdrittel<br />
bereitgestellten Mitteln insgesamt rund 79,7 Mio.<br />
Euro abgerufen.<br />
Bundesfernstraßen<br />
Der geltende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />
(BPl) 2004 als Anlage zum 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz<br />
(5. FStrAbÄndG) beinhaltet als Vordringlichen<br />
Bedarf (ab 2001) folgende Bauziele:<br />
– Neubau von 1 900 km Autobahnen<br />
– Erweiterung von 2 200 km Autobahnen auf sechs oder<br />
mehr Fahrstreifen<br />
– Aus- und Neubau von 5 500 km Bundesstraßen, darin<br />
enthalten rund 850 Ortsumgehungen.