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Deutscher Bundestag Unterrichtung

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Drucksache 17/8700 – 14 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 17. Wahlperiode<br />

Zusammenfassung<br />

Allgemeines<br />

Gemäß § 7 Bundesschienenwegeausbaugesetz berichtet<br />

das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

dem Deutschen <strong>Bundestag</strong> jährlich über den<br />

Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem<br />

Stand vom 31. Dezember des Vorjahres. Die Entschließung<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es in der 184. Sitzung am<br />

30. Juni 2005 bezüglich einer umfassenden Ausweitung<br />

der Berichtstätigkeit (<strong>Bundestag</strong>sdrucksache 15/5780)<br />

wird seit dem Bericht 2006 umgesetzt.<br />

Gemäß § 7 Fernstraßenausbaugesetz berichtet der Bundesminister<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong> jährlich über den Fortgang des<br />

Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31. Dezember<br />

des Vorjahres.<br />

Für das Jahr 2006 wurden diese Berichte letztmals getrennt<br />

als „Bericht zum Ausbau der Schienenwege“ bzw.<br />

als „Straßenbaubericht“ veröffentlicht. Beginnend mit<br />

dem Berichtsjahr 2007 werden die Berichte der Verkehrsträger<br />

Schiene, Straße und Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht<br />

zusammengefasst.<br />

Soweit in diesem Bericht Sachverhalte dargestellt werden,<br />

die sich auf einen späteren Zeitraum als das Berichtsjahr<br />

2010 beziehen, sind sie durch Kursivschrift<br />

kenntlich gemacht.<br />

Bundesschienenwege<br />

Es wurden im Geschäftsjahr 2010 Investitionen mit Bundesmitteln<br />

in Höhe von insgesamt 4 174 Mio. Euro für<br />

die Finanzierung von Infrastruktur nach BSWAG/DBGrG<br />

getätigt. Die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte<br />

nach dem geltenden Bedarfsplan beliefen sich auf<br />

1 729 Mio. Euro, von denen rund 1 105 Mio. Euro aus<br />

Bundesmitteln inkl. Maut finanziert wurden. Darüber hinaus<br />

wurden im Jahr 2010 Bundesmittel in Höhe von<br />

rund 537 Mio. Euro für die Konjunkturpakete I (370 Mio.<br />

Euro) und II (167 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt.<br />

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit im Jahr 2010 waren<br />

die NBS/ABS Karlsruhe–Basel, Nürnberg–Erfurt–<br />

Halle/Leipzig, Augsburg–München, Stuttgart–Ulm–<br />

Augsburg, Berlin–Dresden, Leipzig–Dresden, Berlin–<br />

Görlitz, Stelle–Lüneburg, Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden,<br />

Vorhaben des Kombinierten Verkehrs<br />

(KV), Knoten Erfurt, Knoten Halle/Leipzig, Knoten<br />

Magdeburg und im Knoten Berlin die<br />

Flughafenanbindung Schönefeld sowie der Umbau Bf<br />

Ostkreuz.<br />

Für das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr<br />

wurden im Jahr 2010 Bundesmittel in Höhe von rund<br />

32 Mio. Euro bereitgestellt. Weiterhin wurden den Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

des Bundes (EIU) für<br />

Bestandsnetzmaßnahmen Bundesmittel in Höhe von<br />

2,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Der vertragsgemäße<br />

Einsatz dieser Bundesmittel wird durch den vom<br />

Bund beauftragten Infrastrukturwirtschaftsprüfer überprüft.<br />

Die Bahn hat sich verpflichtet, jährlich auch einen<br />

Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro für<br />

die Erhaltung und Modernisierung des Bestandsnetzes<br />

einzusetzen. Dieser wurde 2010 nach Angaben der DB<br />

AG überschritten und betrug 545 Mio. Euro. Auch diese<br />

Angaben werden durch den Infrastrukturwirtschaftsprüfer<br />

überprüft. Der Einsatz von Ersatzinvestitionen und Erhaltungsaufwendungen<br />

dient der Erhaltung der Verfügbarkeit<br />

und der Modernisierung des Streckennetzes inklusive<br />

der Verkehrsstationen und der Energieversorgungsanlagen<br />

der EIU. Die Instandhaltungsaufwendungen der EIU<br />

für das Bestandsnetz beliefen sich nach eigenen Angaben<br />

in 2010 auf rund 1,47 Mrd. Euro für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen.<br />

Im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an<br />

bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes<br />

haben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes<br />

auf der Grundlage einer entsprechenden Förderrichtlinie<br />

von 1999 bis zum Jahr 2010 rund 580 Mio. Euro für<br />

Lärmsanierungsmaßnahmen verausgabt.<br />

Auf der Grundlage der Richtlinie (Verwaltungsvorschrift)<br />

zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten<br />

Verkehrs wurden im Bereich Schiene bis Ende 2010 Fördermittel<br />

von insgesamt 440,0 Mio. Euro für 42 KV-Terminals<br />

(teilweise in mehreren Baustufen und damit in<br />

66 Baumaßnahmen) bewilligt. Im Berichtszeitraum ging<br />

ein neuer Standort ans Netz.<br />

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 12 private Gleisanschlüsse<br />

mit einem Fördervolumen von 5,551 Mio. Euro<br />

bei einem Investitionsvolumen von ca. 17,429 Mio. Euro<br />

auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Neuund<br />

Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen<br />

(Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 3. August<br />

2004 (gültig vom 1. September 2004 bis 31. August<br />

2009) und vom 17. September 2009 (gültig vom 21. September<br />

2009 bis 31. August 2012) gefördert.<br />

Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im<br />

Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder<br />

Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere<br />

die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke)<br />

ist eine vorrangige verkehrspolitische<br />

Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz<br />

erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –<br />

unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom<br />

Bund im Haushaltsjahr 2010 für das so genannte Bundesdrittel<br />

bereitgestellten Mitteln insgesamt rund 79,7 Mio.<br />

Euro abgerufen.<br />

Bundesfernstraßen<br />

Der geltende Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen<br />

(BPl) 2004 als Anlage zum 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz<br />

(5. FStrAbÄndG) beinhaltet als Vordringlichen<br />

Bedarf (ab 2001) folgende Bauziele:<br />

– Neubau von 1 900 km Autobahnen<br />

– Erweiterung von 2 200 km Autobahnen auf sechs oder<br />

mehr Fahrstreifen<br />

– Aus- und Neubau von 5 500 km Bundesstraßen, darin<br />

enthalten rund 850 Ortsumgehungen.

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