06.01.2013 Aufrufe

programm Besuch des Christkindchens Alphornbläser Drehorgel ...

programm Besuch des Christkindchens Alphornbläser Drehorgel ...

programm Besuch des Christkindchens Alphornbläser Drehorgel ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wochenzeitung Waldbreitbach 8 Nr. 49/2012<br />

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten bei Antragsaufnahme wird<br />

empfohlen, telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach<br />

einen Termin zu vereinbaren (Herr Rams, Telef.<br />

02638/8009-38). Hierbei erhalten sie auch Auskünfte zu den Unterlagen<br />

und Nachweisen, die bei der Antragstellung benötigt werden.<br />

■■ Verkehrsregelung am Weihnachtsmarkt<br />

in Waldbreitbach<br />

Der Weihnachtsmarkt in Waldbreitbach erstreckt sich in diesem Jahr<br />

wieder über zwei Wochenenden (08./09.12. und 15./16.12.2012).<br />

Er findet auf dem Parkplatz „Am Alten Kreuz“ einschließlich Gartenweg<br />

und entlang der Neuwieder Straße zwischen Haus-Nr. 34 und<br />

40 statt. Damit die Marktstände rechtzeitig aufgebaut werden können,<br />

sind die öffentlichen Parkplätze bereits ab 07. bzw. 14.12.2012<br />

jeweils ab 16:00 Uhr gesperrt.<br />

Der Gartenweg aus Richtung Kolpingstraße wird als Zufahrt zum<br />

Marktgelände freigegeben.<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach<br />

-als örtliche Ordnungsbehörde-<br />

■■ Öffnungszeiten Jugendtreffs<br />

Jugendtreff Waldbreitbach<br />

Kath. Pfarrheim mittwochs 14.00 bis 20.30 Uhr<br />

Jugendtreff Waldbreitbach<br />

Ev. Jugendraum donnerstags 17.00 bis 21.00 Uhr<br />

Jugendtreff Rossbach<br />

Am Feuerwehrparkplatz donnerstags 17.00 bis 22.00 Uhr<br />

Jugendtreff Breitscheid<br />

Multifunktionsraum Marienschule donnerstags 16.00 bis 21.00 Uhr<br />

Kindertreff Hausen, Roßbach und Breitscheid sowie sonstige<br />

Angebote werden bekannt gegeben.<br />

Kontakt:<br />

Jugendpfleger Frank Scholl ...................................... Tel. 02644/6736<br />

Mobil: ........................................................................ 0151-10365781<br />

■■ Öffnung von Verkaufsstellen in Waldbreitbach<br />

am Sonntag, dem 16.12.2012,<br />

anlässlich <strong>des</strong> „Waldbreitbacher Christkindchenmarktes“<br />

Die Verkaufsstellen in Waldbreitbach für die Abgabe von Badegegenständen,<br />

Devotionalien, Getränken, Milch und Milcherzeugnissen,<br />

frischen Früchten, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Bild- und<br />

Tonträgern, Zeitungen, Zeitschriften sowie Waren, die für den Ort<br />

kennzeichnend sind, dürfen am Sonntag, dem 16.12.2012, zwischen<br />

11.00 Uhr und 20.00 Uhr für die Dauer von bis zu acht Stunden<br />

geöffnet sein. Voraussetzung ist, dass die genannten Waren von der<br />

Verkaufsstelle in erheblichem Umfang geführt werden (§ 4 der Verordnung<br />

der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Durchführung<br />

<strong>des</strong> Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 30.05.2007).<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach<br />

- als örtliche Ordnungsbehörde -<br />

■■ Wohnraum gesucht<br />

Die hiesige Sozialverwaltung sucht Wohnraum für die Unterbringung<br />

von Asylbewerbern. Bevorzugt werden möblierte Wohnungen.<br />

Die Zahlung der ortsüblichen Miete wird zugesichert. Eigentümer,<br />

die über freien Wohnraum verfügen, bitten wir, sich mit Herrn Rams,<br />

Tel. 02638 / 8009-38, in Verbindung zu setzen.<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach<br />

Sonstige Mitteilungen<br />

■■ Schadstoffmobil kommt<br />

ab 2013 alle zwei Wochen<br />

Problemabfälle bequem auch zuhause abholen lassen<br />

Der neue Entsorgungsscheck<br />

für Problemabfälle aus Haushalten.<br />

Ab 2013 gelten nur noch<br />

diese Schecks mit der REMON-<br />

DIS-Adresse und dem roten<br />

Schadstoffmobil<br />

Das Schadstoffmobil der Kreisabfallentsorgung<br />

wird ab dem<br />

kommenden Jahr alle 14 Tage an<br />

vier Standorten im Landkreis<br />

Neuwied aufgestellt. So haben<br />

die Bürgerinnen und Bürger ab<br />

dem nächsten Jahr die Möglichkeit,<br />

ihre Problemabfälle zu festgelegten<br />

Terminen in den Wertstoffhöfen<br />

Neuwied, Linz,<br />

Linkenbach und an einem Standort<br />

in Asbach anzuliefern. Termine<br />

und genaue Standorte wer-<br />

den im neuen Abfuhrkalender und im Internet unter www.abfall-nr.de<br />

veröffentlicht. „Zu diesem erweiterten Service bieten wir selbstverständlich<br />

auch weiterhin die bequeme Abholung von Problemabfällen<br />

per Entsorgungsscheck an der Haustür an“ versichert der 1. Kreisbeigeordnete<br />

und Umweltdezernent Achim Hallerbach.<br />

Wie die Kreisverwaltung Neuwied weiter mitteilt, steht die bisherige<br />

Schadstoffsammelstelle im Entsorgungspark der SITA für die Anlieferung<br />

von Problemabfällen aus Haushalten im neuen Jahr nicht mehr<br />

zur Verfügung. Der Grund: Zum Jahreswechsel wird SITA, derzeitiger<br />

Vertragspartner <strong>des</strong> Landkreises Neuwied für die Entsorgung von<br />

Problemabfällen, von einem anderen Entsorgungsunternehmen<br />

abgelöst. Nach Neuvergabe der Entsorgungsdienstleistungen wird<br />

diese Aufgabe zum 1.1.2013 von REMONDIS Industrie Service, Niederlassung<br />

Andernach, übernommen.<br />

Im Entsorgungspark bei SITA<br />

können Schadstoffe letztmalig<br />

am Mittwoch, den 19.12.2012<br />

von 7 bis 17 Uhr abgegeben<br />

werden. „Für den Wegfall der<br />

Schadstoffsammelstelle haben<br />

wir aber nicht nur Ersatz<br />

geschaffen, sondern eben auch<br />

die Möglichkeit zur Selbstanlieferung<br />

auf das gesamte Kreisgebiet<br />

ausgedehnt“ kündigt der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach<br />

den zukünftigen Einsatz eines Schadstoffmobils an.<br />

Wichtig für die Anmeldung ist die Verwendung eines aktuellen Entsorgungsschecks<br />

(Foto), denn auch dieser Service wird zukünftig<br />

von der Firma REMONDIS Niederlassung Andernach durchgeführt.<br />

Die alten Schecks verlieren ihre Gültigkeit. In diesem Zusammenhang<br />

weist die Abfallberatung nochmals auf den Abfuhrkalender<br />

2013 hin, der die dann gültigen Entsorgungsschecks enthält. Dieser<br />

wird als Beilage über die Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden<br />

und die Zeitung „Blick aktuell“ in der ersten Dezemberwoche verteilt.<br />

Weitere Informationen: Abfallberatung der Kreisverwaltung<br />

Neuwied, Tel.: 02631/803-308.<br />

■■ Bei Minijobs die Vorteile<br />

der Rentenversicherung nutzen<br />

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab dem 1. Januar<br />

2013 von 400 auf 450 Euro. Das hat der Bun<strong>des</strong>rat in seiner heutigen<br />

Sitzung beschlossen. Gleichzeitig erwerben Minijobber durch<br />

die Zahlung vergleichsweise niedriger eigener Beiträge Anspruch<br />

auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Bevor die Beschäftigten sich von der Zahlung eigener Beiträge<br />

befreien lassen, sollten sie sich darüber informieren, welche Auswirkungen<br />

dies auf ihre soziale Absicherung hat. Hierauf weist die<br />

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer hin.<br />

Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind<br />

künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig.<br />

Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten den pauschalen<br />

Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag<br />

auf. Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, so zahlt er einen<br />

Eigenbeitrag in Höhe von 17,55 Euro. Nach dem derzeitigen Recht,<br />

das für bestehende Minijobs in der Regel weiter gilt, zahlen die<br />

Beschäftigten neben dem Pauschalbeitrag <strong>des</strong> Arbeitgebers keine<br />

eigenen Beiträge. Sie können aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig<br />

aufstocken.<br />

Durch die Zahlung von eigenen Beiträgen kommen die Beschäftigten<br />

in den Genuss <strong>des</strong> vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Durch einen versicherungspflichtigen Minijob können sie<br />

eine Absicherung bei Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten.<br />

Erwerben können sie auch Anspruch auf eine medizinische<br />

oder berufliche Rehabilitation. Mit einem versicherungspflichtigen<br />

Minijob gehört man darüber hinaus zum unmittelbar förderberechtigten<br />

Personenkreis bei der Riester-Rente.<br />

Auf Antrag können sich Beschäftigte nach der Neuregelung von der<br />

Zahlung <strong>des</strong> eigenen Beitrags befreien lassen. Eine Befreiung kann<br />

allerdings zu einer Einschränkung <strong>des</strong> sozialen Schutzes durch die<br />

gesetzliche Rentenversicherung führen, etwa zum Wegfall der Absicherung<br />

im Fall der Erwerbsminderung. Bevor Minijobber auf den<br />

vollen Schutz der Rentenversicherung verzichten, sollten sie sich<br />

daher informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung<br />

hat. Einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog<br />

mit konkreten Beispielen findet man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.<br />

Informationen gibt es auch am kostenlosen<br />

Servicetelefon unter 0800 100048 016.<br />

■■ Waldbesitzer haftet nicht für waldtypische Gefahren<br />

Der Bun<strong>des</strong>gerichtshof hat mit Urteil vom 02.10.2012 entschieden,<br />

dass ein Waldbesitzer nicht haftet, wenn ein Spaziergänger durch<br />

einen herabstürzenden Ast verletzt wird. Das Betreten <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />

geschieht auf eigene Gefahr. Der Waldbesitzer haftet <strong>des</strong>halb nicht<br />

für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im<br />

Wald atypisch sind. Dazu zählen insbesondere Gefahren, die nicht<br />

durch die Natur bedingt sind. Mit einem Astabbruch muss grund-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!