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Vertrag ab dem 01.04.13 bis zum 31.03 - AOK-Gesundheitspartner

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V e r t r a g<br />

g e m ä ß § 1 2 7 A b s. 2 S G B V<br />

über die Versorgung mit<br />

saugenden Inkontinenzhilfmitteln<br />

(Produktgruppe 15)<br />

zwischen der <strong>AOK</strong> Sachsen Anhalt<br />

Lüneburger Straße 4<br />

39106 Magdeburg<br />

und<br />

AC / TK: 15 14 275<br />

nachfolgend <strong>AOK</strong> genannt *<br />

nachfolgend <strong>Vertrag</strong>spartner genannt *


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................. 2<br />

§ 1 Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es.............................................................................................. 3<br />

§ 2 Geltungsbereich .............................................................................................................. 3<br />

§ 3 Versorgungsberechtigung................................................................................................ 3<br />

§ 4 Anspruchsberechtigung................................................................................................... 4<br />

§ 5 Qualität der Versorgung................................................................................................... 4<br />

§ 6 Grundsätze der Leistungserbringung............................................................................... 4<br />

§ 7 Genehmigungsverfahren ................................................................................................. 6<br />

§ 8 Vergütung........................................................................................................................ 7<br />

§ 9 Rechnungslegung und Bezahlung ................................................................................... 7<br />

§ 10 Beanstandung und Verjährung ...................................................................................... 8<br />

§ 11 Werbung........................................................................................................................ 9<br />

§ 12 Datenschutz .................................................................................................................. 9<br />

§ 13 <strong>Vertrag</strong>sverstöße und <strong>Vertrag</strong>sstrafen ........................................................................... 9<br />

§ 14 Laufzeit und Kündigung................................................................................................10<br />

§ 15 Salvatorische Klausel ...................................................................................................10<br />

§ 16 Schlussbestimmungen..................................................................................................11<br />

Anlagen................................................................................................................................11<br />

Anlage 1 Leistungsbeschreibung .....................................................................................12<br />

Anlage 2 Beratungsprotokoll zur Inkontinenzversorgung..................................................14<br />

Anlage 3 Eigenerklärung des Anspruchsberechtigten zu Mehrkosten ..............................15<br />

Anlage 4 Bindungserklärung der/des Versicherten...........................................................16<br />

Anlage 5 Voraussetzungen zur Teilnahme am <strong>Vertrag</strong> ....................................................17<br />

5.1 Ang<strong>ab</strong>en zur Firma......................................................................................................17<br />

5.2 Eigenerklärungen/Beschreibungen..............................................................................17<br />

5.3 Eignungsvoraussetzungen ..........................................................................................18<br />

Anlage 6 Beitrittserklärung ...............................................................................................22<br />

Anlage 7 Vergütungsregelung..........................................................................................23<br />

Anlage 8 Abrechnungsverfahren nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V....................................24<br />

8.1 Grundsätze..................................................................................................................24<br />

8.2 Ermächtigungserklärung <strong>zum</strong> Abrechnungsverfahren nach § 302..............................25


§ 1 Gegenstand des <strong>Vertrag</strong>es<br />

1. Dieser <strong>Vertrag</strong> regelt die Versorgung der Anspruchsberechtigten der <strong>AOK</strong> mit Hilfsmitteln<br />

der Produktgruppe 15 nach § 33 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 2 SGB V in definierten Teilbe<br />

reichen.<br />

2. Gegenstand dieses <strong>Vertrag</strong>es ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der<br />

<strong>AOK</strong> mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln auf der Basis von monatlichen Versorgungs<br />

pauschalen<br />

a) für den ambulanten Bereich (Häuslichkeit)<br />

b) für den stationärer Bereich (Alten und Pflegeheim)<br />

c) für Kinderversorgungen vom 4. 12. vollendeten Lebensjahr<br />

3. Die Anlagen 1 8 sind Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es.<br />

4. Dieser <strong>Vertrag</strong> gilt nicht für die Versorgung von Personen, die Anspruch auf Versorgung<br />

mit Inkontinenzhilfsmitteln nach <strong>dem</strong> Bundesversorgungsgesetzt (BVG) oder vergleichba<br />

ren Versorgungsgesetzen oder im Rahmen der Krankenhilfe nach <strong>dem</strong> SGB XII h<strong>ab</strong>en.<br />

Dieser <strong>Vertrag</strong> gilt:<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

1. für Leistungserbringer, die diesen <strong>Vertrag</strong> geschlossen h<strong>ab</strong>en.<br />

2. für Mitglieder von <strong>Vertrag</strong>spartnerorganisationen, wenn die Voraussetzungen nach Anla<br />

ge 1 erfüllt werden und sie die Beitrittserklärung (Anlage 6) unterzeichnet h<strong>ab</strong>en.<br />

§ 3 Versorgungsberechtigung<br />

1. Der Leistungserbringer muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige<br />

und funktionsgerechte Herstellung, Abg<strong>ab</strong>e und Anpassung der Hilfsmittel gemäß den<br />

gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126<br />

Abs. 1 SGB V erfüllen. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form der Vorlage einer<br />

Präqualifizierungsbestätigung in den festgeschriebenen Versorgungsbereichen.<br />

2. Alternativ zur Vorlage der Präqualifizierungsbestätigung kann die Erfüllung der<br />

Voraussetzungen auch durch Vorlage von vollständigen Nachweisen und<br />

Eigenerklärungen zu allen im Kriterienkatalog der gemeinsamen Empfehlungen des<br />

Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 18.10.2010 aufgeführten Kriterien, an<br />

Hand derer eine Prüfung der Erfüllungsvoraussetzungen durch die <strong>AOK</strong> möglich ist,<br />

erfolgen. Die Nachweise und Erklärungen müssen vor Beitrittserklärung <strong>zum</strong> <strong>Vertrag</strong><br />

vollständig bei der <strong>AOK</strong> eingegangen sein.<br />

3. Die in der Anlage 5 enthaltenen Eigenerklärungen sind vom Leistungserbringer<br />

unterschrieben <strong>ab</strong>zugeben. Der Leistungserbringer hat das Vorliegen sämtlicher<br />

Voraussetzungen der Versorgungsberechtigung über den gesamten <strong>Vertrag</strong>szeitraum<br />

sicherzustellen. Sollte eine Voraussetzung nachträglich entfallen, hat der<br />

Leistungserbringer die <strong>AOK</strong> unverzüglich schriftlich zu informieren.


§ 4 Anspruchsberechtigung<br />

Als Anspruchsberechtigte gelten Versicherte oder Betreute der <strong>AOK</strong>, bei denen eine<br />

Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 nach § 1 dieses <strong>Vertrag</strong>es medizinisch<br />

notwendig ist.<br />

§ 5 Qualität der Versorgung<br />

1. Saugende Inkontinenzhilfsmittel im Sinne dieses <strong>Vertrag</strong>es sind grundsätzlich alle auf<br />

saugenden Produkte der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses, die ein direktes<br />

und körpernahes Auffangen der Körperausscheidungen gewährleisten.<br />

2. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat eine bedarfsgerechte, <strong>dem</strong> allgemein anerkannten Stand der<br />

medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Anspruchsberechtigten zu<br />

gewährleisten. Art und Umfang der Versorgung ist indikationsbezogen nach <strong>dem</strong> jeweils<br />

notwendigen Bedarf des Anspruchsberechtigten auszurichten.<br />

3. Die Wahl des zweckmäßigen Hilfsmittels ist durch den <strong>Vertrag</strong>spartner, nach den Krite<br />

rien der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 12 SGB V vorzunehmen. Leistun<br />

gen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspru<br />

chen, darf der Leistungserbringer nicht bewirken, die <strong>AOK</strong> nicht bewilligen und nicht ver<br />

güten.<br />

4. Gibt es für den <strong>Vertrag</strong>spartner einen begründeten Anlass, von der ärztlichen Verord<br />

nung <strong>ab</strong>zuweichen, hat er sich im notwendigen Einzelfall mit <strong>dem</strong> verordnenden Arzt <strong>ab</strong><br />

zustimmen. Die Abstimmung ist in Anlage 2 zu dokumentieren. Die Anlage 2 muss inhalt<br />

lich den Vorg<strong>ab</strong>en des <strong>Vertrag</strong>es entsprechen. Die <strong>Vertrag</strong>sparteien sind sich darüber ei<br />

nig, dass mit der Vergütung gemäß der Anlage 7 ein möglicher Mehr oder Minderbedarf<br />

<strong>ab</strong>gegolten ist (Mischkalkulation).<br />

5. Die Auswahl der Hilfsmittel gemäß Nr. 3 erfolgt auf Wunsch des Anspruchsberechtigten<br />

in persönlicher Beratung. Hierfür beschäftigt der <strong>Vertrag</strong>spartner fachkundiges Personal.<br />

Die Beratung ist kostenfrei. Wünscht der Versicherte ausdrücklich eine gleichgeschlecht<br />

liche Beratung, ist diese zu ermöglichen. Die Dokumentation der Beratung erfolgt wie in<br />

Anlage 2 beschrieben. Die Anlage 2 verbleibt beim <strong>Vertrag</strong>spartner und ist bei Bedarf der<br />

<strong>AOK</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

6. Der <strong>AOK</strong> steht es darüber hinaus frei, die Qualität der Versorgung in der ihr geeignet<br />

erscheinenden Form (u.a. durch Versichertenbefragung, Einsicht in die Lieferunterlagen<br />

des <strong>Vertrag</strong>spartners) nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Insbesondere kann sie<br />

für fachliche Prüfungen geeignetes eigenes Fachpersonal bzw. neutrale oder vereidigte<br />

Sachverständige beauftragen.<br />

7. Auf Wunsch erhalten die Anspruchsberechtigten zu Beginn einer Neu oder Erstversor<br />

gung durch den <strong>Vertrag</strong>spartner Testprodukte. Diese Testprodukte sind eine Auswahl di<br />

verser Hilfsmittel seiner Produktpalette.<br />

§ 6 Grundsätze der Leistungserbringung<br />

1. Der <strong>Vertrag</strong>spartner behandelt alle Anspruchsberechtigten der <strong>AOK</strong> nach den gleichen<br />

Grundsätzen und sichert eine mehrkostenfreie Versorgung für die Anspruchsberechtig<br />

ten. Vom <strong>Vertrag</strong>spartner dürfen keine Versorgungen <strong>ab</strong>gelehnt werden, eine Risikose<br />

lektion ist ausgeschlossen.


2. Die im Rahmen der monatlichen Versorgungspauschalen zu erbringenden Leistungen<br />

beinhalten neben der fachgerechten Versorgung mit den Hilfsmitteln sämtliche damit in<br />

Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen einschließlich der anfallenden Perso<br />

nal , Sach , Fahr und Lieferkosten.<br />

3. Voraussetzung für die Abg<strong>ab</strong>e von Inkontinenzhilfsmitteln ist die Vorlage einer ärztlichen<br />

Verordnung nach der Vorg<strong>ab</strong>e der jeweils gültigen Hilfsmittelrichtlinie. Für die Vergan<br />

genheit ausgestellte Verordnungen sind grundsätzlich unzulässig. Verordnungen mit der<br />

Ang<strong>ab</strong>e "Inkontinenzpauschale" (oder ähnliches) werden durch die <strong>AOK</strong> mit <strong>Vertrag</strong>s<strong>ab</strong><br />

schluss nicht mehr akzeptiert.<br />

4. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat bei Vorlage der ärztlichen Verordnung darauf zu achten, dass<br />

die in der Anlage 5 der Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302<br />

Abs. 2 SGB V. enthalten sind.<br />

a) Bezeichnung der Krankenkasse<br />

b) Kassennummer<br />

c) Diagnose/Indikation<br />

d) Hilfsmittelbezeichnung/7 stellige Hilfsmittelpositionsnummer<br />

e) Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Anspruchsberechtigten<br />

f) Krankenversicherungsnummer des Anspruchsberechtigten<br />

g) <strong>Vertrag</strong>sarztnummer oder lebenslange Arztnummer und Betriebsstättennummer des<br />

Arztes<br />

h) Ausstellungsdatum<br />

i) Status des Anspruchsberechtigten (einschließlich der Kennzeichnung<br />

§ 276 Abs. 5 S. 1 SGB V)<br />

j) Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7 und 9 des Verordnungsblattes, soweit zutref<br />

fend<br />

k) Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend<br />

l) Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend<br />

m) Menge pro Monat<br />

n) Unterschrift des verordnenden Arztes<br />

o) Stempel des verordnenden Arztes<br />

5. Bei Vorlage einer nicht richtlinienkonform ausgestellten Verordnung gemäß Abs. 4 kann<br />

eine Kostenübernahme durch die <strong>AOK</strong> nicht erfolgen.<br />

6. Wird ein Verordnungszeitraum nicht angegeben, gilt die Verordnung für eine Monatsver<br />

sorgung (Monat der Verordnungsausstellung). Wird als Verordnungszeitraum Dauerver<br />

ordnung angegeben gilt die Verordnung für 24 Monate.<br />

Bei einer Erstverordnung beginnt der Versorgungszeitraum im Ausstellungsmonat der<br />

Verordnung.<br />

Bei einer Folgeverordnung beginnt der Verordnungszeitraum im Monat der Ausstellung<br />

der Verordnung. Wenn für den Monat der Ausstellung noch eine gültige Verordnung vor<br />

liegt, beginnt der Verordnungszeitraum im darauffolgenden Monat. (Bsp. für eine Folge<br />

verordnung wenn für den Monat der Verordnungsausstellung noch eine gültige Verord<br />

nung vorliegt: Alte Verordnung gilt <strong>bis</strong> einschließlich April 2013. Ausstellungsdatum der<br />

neuen Verordnung 15.04.2013. Bei einem Verordnungszeitraum vom 6 Monaten beginnt<br />

der Verordnungszeitraum am 01.05.2013 und gilt <strong>bis</strong> <strong>zum</strong> 31.10.2013).<br />

7. Die Anspruchsvoraussetzung ist mindestens alle zwei Jahre durch eine ärztliche Verord<br />

nung nachzuweisen. Diese Festlegung gilt für alle ausgestellten Verordnungen <strong>ab</strong> Ver<br />

trags<strong>ab</strong>schluss. Für die Abg<strong>ab</strong>e und Abrechnung der Leistung ist nach Ablauf des Ver<br />

ordnungszeitraums eine neue Verordnung notwendig.


8. Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung<br />

der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.<br />

9. Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat die Zuzahlungspflicht des Anspruchsberechtigten vor der Leis<br />

tungsinanspruchnahme über die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 33 Abs. 8 SGB V zu<br />

prüfen. Die Zuzahlung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen <strong>zum</strong> Zeitpunkt der<br />

Hilfsmittel<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e vom <strong>Vertrag</strong>spartner einzubehalten. Sie ist <strong>dem</strong> Anspruchsberechtigten<br />

kostenlos zu quittieren.<br />

10. Wünscht der Anspruchsberechtigte ausdrücklich eine höherwertige als notwendig oder<br />

eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung, so hat er die Diffe<br />

renzkosten selbst zu tragen. Über die Höhe der Mehrkosten informiert der <strong>Vertrag</strong>spart<br />

ner den Anspruchsberechtigten und dokumentiert dies mittels Anlage 3. Die Mehrkosten<br />

erklärung muss inhaltlich den Vorg<strong>ab</strong>en der Anlage 3 des <strong>Vertrag</strong>es entsprechen und<br />

verbleibt beim <strong>Vertrag</strong>spartner. Bei Bedarf ist diese der <strong>AOK</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

11. Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt auf Wunsch in neutraler Verpackung und ver<br />

sandkostenfrei an die vom Anspruchsberechtigten angegebene Lieferadresse.<br />

12. Eine lückenlose Versorgung ist sicherzustellen, d.h. rechtzeitig vor Ablauf des letzten<br />

Versorgungszeitraumes hat ohne Beantragung des Versicherten die nächste Lieferung<br />

zu erfolgen. Nach Abstimmung mit <strong>dem</strong> Versicherten kann davon <strong>ab</strong>gewichen werden.<br />

13. Die Lieferung deckt grundsätzlich einen Monatsbedarf <strong>ab</strong> und richtet sich nach den räum<br />

lichen Lagermöglichkeiten des Anspruchsberechtigen. Es ist nicht statthaft, <strong>dem</strong> Versi<br />

cherten unangemessene Großhandelspackungen zur Verfügung zu stellen.<br />

14. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet, sich vom Anspruchsberechtigten oder dessen Beauf<br />

tragten bzw. gesetzlichen Vertreter den Erhalt der Hilfsmittel unter Ang<strong>ab</strong>e des Datums<br />

bestätigen zu lassen. Als Empfangsbestätigung im Fall der postalischen Zustellung gilt<br />

auch der Auslieferungsnachweis des Versandunternehmens, wenn dieser eindeutig <strong>dem</strong><br />

Anspruchsberechtigten zuzuordnen ist. Die Empfangsbestätigung verbleibt beim Ver<br />

tragpartner und ist bei Bedarf der <strong>AOK</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

15. Können Hilfsmittel durch Annahmeverweigerung oder wegen stationärer Behandlung<br />

über einen vollen Kalendermonat keiner Nutzung zugeführt werden, steht <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>s<br />

partner kein Vergütungsanspruch zu.<br />

§ 7 Genehmigungsverfahren<br />

1. Mit Inkrafttreten des <strong>Vertrag</strong>es gilt eine generelle Genehmigungsfreiheit. Die <strong>AOK</strong> kann<br />

nach vorheriger Absprache mit <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner einseitig die Genehmigungsfreiheit<br />

aufheben.<br />

2. Zur Sicherstellung der Versorgung muss sich der Anspruchsberechtigte an den von ihm<br />

gewählten <strong>Vertrag</strong>spartner binden. Die Bindung ist durch Unterschriftsleistung auf <strong>dem</strong><br />

Vordruck (Anlage 4) durch den Anspruchsberechtigten zu dokumentieren. Die Anlage<br />

verbleibt beim <strong>Vertrag</strong>spartner und ist bei Bedarf der <strong>AOK</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

3. Bei Aufnahme des Anspruchsberechtigten in ein Alten und Pflegeheim (stationärer Be<br />

reich) endet die Versorgung für den ambulanten Bereich am letzten Tag des Kalender<br />

monats, in <strong>dem</strong> die Versorgung in der Häuslichkeit durchgeführt wurde, wenn es zu ei<br />

nem Wechsel des <strong>Vertrag</strong>spartners kommt.


§ 8 Vergütung<br />

1. Die Vergütung erfolgt in Form einer monatlichen Versorgungspauschale nach den Rege<br />

lungen der Anlage 7. Die Vergütungspauschale wird un<strong>ab</strong>hängig von der Schwere/vom<br />

Grad der Inkontinenz gemäß Anlage 1 für jeden Anspruchsberechtigten gezahlt. Diese<br />

Regelung gilt sowohl für alle Versorgungsfälle <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 01.04.2013 als auch für laufenden<br />

Versorgungsfälle <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 01.04.2013.<br />

2. Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung<br />

der Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der<br />

Häuslichkeit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Auslieferung, Fracht<br />

und Verpackung, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) <strong>ab</strong>gegolten.<br />

3. Die Zahlung der monatlichen Pauschale setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte<br />

mindestens einen Tag in <strong>dem</strong> jeweiligen Versorgungsmonat (Kalendermonat) durch den<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner entsprechend den vertraglich vereinbarten Regelungen versorgt wurde.<br />

4. Ein Vergütungsanspruch besteht in den Kalendermonaten nicht, in denen der An<br />

spruchsberechtigte über den vollen Kalendermonat in stationären Krankenhauseinrich<br />

tungen oder in stationären Reh<strong>ab</strong>ilitationseinrichtungen (Versorgungsverträge nach<br />

§ 111 SGB V) anderweitig versorgt wurden. Dies gilt auch für ggf. im Voraus erbrachte<br />

Leistungen.<br />

5. Wird der <strong>AOK</strong> ein Sachverhalt nach Abs. 4 nachträglich bekannt oder entfällt der Leis<br />

tungsanspruch und ist die Bezahlung an den <strong>Vertrag</strong>spartner bereits erfolgt, wird eine<br />

Rückforderung vorgenommen. Fordert die <strong>AOK</strong> die Vergütung vom <strong>Vertrag</strong>spartner zu<br />

rück, dürfen die <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner daraus entstehenden Kosten nicht auf den An<br />

spruchsberechtigten übertragen werden.<br />

6. Die Vergütung beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit sich die gesetzliche<br />

Mehrwertsteuer ändert, wird der Bruttopreis entsprechend angepasst.<br />

§ 9 Rechnungslegung und Bezahlung<br />

1. Die Einzelheiten des Abrechnungsverfahrens sind in den Richtlinien nach § 302 SGB V<br />

in Verbindung mit <strong>dem</strong> § 303 SGB V in der jeweils gültigen Fassung geregelt und ent<br />

sprechend umzusetzen. Für alle nicht DTA konformen Rechnungen wird eine pauschale<br />

Rechnungs Kürzung in Höhe von fünf Prozent des Rechnungs Betrages nach den Rege<br />

lungen des § 303 SGB V vorgenommen.<br />

2. Die Abrechnung der monatlichen Pauschale erfolgt gemäß der Anlage 7. D<strong>ab</strong>ei ist darauf<br />

zu achten, dass das Verordnungsdatum im Datensatz zur Rechnungslegung (§ 302<br />

SGBV ) mit <strong>dem</strong> Verordnungsdatum der Verordnung übereinstimmt.<br />

3. Grundsätzlich kann im Voraus eine Rechnungslegung nur für ärztlich verordnete Zeit<br />

räume erfolgen, höchstens für 6 Monate. Voraussetzung dafür ist, dass die erste Monats<br />

lieferung bereits erfolgt ist. Rechnungsbegründende Unterlage ist die ärztliche Verord<br />

nung im Original.<br />

4. Bei der Abrechnung von Erstversorgungen ist die Verordnung im Original vorzulegen.<br />

Folge<strong>ab</strong>rechnungen erfolgen unter Vorlage einer Kopie der Verordnung. Bei Abrechnung<br />

von Folgeversorgungen ist erneut eine ärztliche Verordnung im Original vorzulegen.


5. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ein<br />

gang der kompletten Abrechnungsunterlagen bei der <strong>AOK</strong>. Die Frist gilt als gewahrt,<br />

wenn <strong>dem</strong> Geldinstitut der Überweisungsauftrag innerhalb dieser Frist erteilt wird. Als<br />

Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder der Tag der Überg<strong>ab</strong>e des Überweisungsauf<br />

trages an ein Geldinstitut. Alle Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der sachlichen und<br />

rechnerischen Prüfung.<br />

6. Der <strong>Vertrag</strong>spartner rechnet die Leistungen nach diesem <strong>Vertrag</strong> gegenüber der von der<br />

<strong>AOK</strong> benannten Rechnungsanschrift (Anlage 8) <strong>ab</strong>. Eine Abrechnung erfolgt nur gegen<br />

über den in der Anlage 6 angegebenen Institutionskennzeichen. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist<br />

verpflichtet, Änderungen seiner Institutionskennzeichen oder seiner Anschriften unver<br />

züglich der <strong>AOK</strong> anzuzeigen.<br />

7. Überträgt der <strong>Vertrag</strong>spartner die Abrechnung an eine Abrechnungsstelle, so hat er die<br />

<strong>AOK</strong> unverzüglich über die Anlage 8.2 schriftlich zu informieren. Beginn und Ende der<br />

Abrechnung und der Name der beauftragten Abrechnungsstelle sind mitzuteilen. Eine<br />

Erklärung, dass die Zahlungen an die beauftragte Abrechnungsstelle mit schuldbefreien<br />

der Wirkung erfolgt, ist beizufügen (Anlage 8.2).<br />

8. Der <strong>Vertrag</strong>spartner ist verpflichtet selbst dafür zu sorgen, dass mit <strong>dem</strong> der <strong>AOK</strong> mitge<br />

teilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkassovollmacht<br />

oder Abtretungserklärung zugunsten der <strong>AOK</strong> gemeldeten Abrechnungsstelle mehr be<br />

steht. Eine Abtretung der Forderung des <strong>Vertrag</strong>spartners ist nur an eine Abrechnungs<br />

stelle zulässig (§§ 398, 399 BGB). Der <strong>Vertrag</strong>spartner haftet für Fehlverhalten der von<br />

ihm beauftragten Abrechnungsstelle in gleichem Maße wie für einen Erfüllungsgehilfen<br />

(§278 BGB).<br />

9. Die Zahlung an Abrechnungsstellen hat befreiende Wirkung gegenüber <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>s<br />

partner und erfolgt ebenfalls unter Vorbehalt einer sachlichen und rechnerischen Prü<br />

fung. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen<br />

Abrechnungsstelle und <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner mit einem Rechtsmangel behaftet ist, es sei<br />

denn, der <strong>AOK</strong> liegt bei Eingang der Original<strong>ab</strong>rechnungsunterlagen ein schriftlicher Wi<br />

derruf des <strong>Vertrag</strong>spartners vor.<br />

§ 10 Beanstandung und Verjährung<br />

1. Stellt sich nach Begleichung einer Rechnung heraus, dass die <strong>AOK</strong> nicht oder nur teil<br />

weise leistungspflichtig ist, kann sie innerhalb von 12 Monaten nach bekannt werden die<br />

ses Tatbestandes bereits geleistete Zahlungen vom <strong>Vertrag</strong>spartner zurückfordern. Der<br />

Sachverhalt ist <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner unverzüglich mitzuteilen. Zurückgeforderte Beträge<br />

sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rückforderungsanzeige beim <strong>Vertrag</strong>s<br />

partner fällig. Fällige Forderungen können auch gegenüber der Abrechnungsstelle aufge<br />

rechnet werden. Die Übertragung der Abrechnung auf eine Abrechnungsstelle ist ausge<br />

schlossen, wenn hiermit die Aufrechnung verhindert wird. Die daraus resultierenden Kos<br />

ten dürfen nicht <strong>dem</strong> Anspruchsberechtigten auferlegt werden.<br />

2. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen informiert die <strong>AOK</strong> den <strong>Vertrag</strong>s<br />

partner bzw. das entsprechende Abrechnungszentrum. Der <strong>Vertrag</strong>spartner oder die be<br />

auftragte Abrechnungsstelle erhält bei Rechnungsberichtigungen eine schriftliche Mittei<br />

lung in Form eines Differenzprotokolls.<br />

3. Im Falle von Rechnungsbeanstandungen durch die <strong>AOK</strong> kann der <strong>Vertrag</strong>spartner die<br />

Wiedereinreichung der Rechnung nur innerhalb von 12 Monaten nach Zugang des Diffe<br />

renzprotokolls vornehmen. Vom Differenzprotokoll <strong>ab</strong>weichende Forderungen können


nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei Einschal<br />

tung eines Abrechnungszentrums.<br />

4. Forderungen des <strong>Vertrag</strong>spartners aus <strong>Vertrag</strong>sleistungen verjähren jeweils nach einem<br />

Jahr, gerechnet <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> Datum der Leistungserbringung. Erstattungsansprüche der <strong>AOK</strong><br />

gegenüber <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>spartner verjähren nach einem Jahr, gerechnet <strong>ab</strong> bekannt wer<br />

den des Tatbestandes. Für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen gelten die Verjäh<br />

rungsvorschriften des BGB.<br />

§ 11 Werbung<br />

Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht der<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der <strong>AOK</strong> beziehen. Eine gezielte Beeinflussung<br />

der Ärzte und Anspruchsberechtigten durch Werbemaßnahmen, insbesondere hinsicht<br />

lich der Verordnung bzw. Beantragung bestimmter Leistungen, ist nicht zulässig.<br />

§ 12 Datenschutz<br />

1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die ihm im Rahmen dieses <strong>Vertrag</strong>es bekannt<br />

werdenden Daten und persönlichen Verhältnisse Betroffener nicht unbefugt an Dritte<br />

weiterzugeben.<br />

2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, bei der Abwicklung des <strong>Vertrag</strong>es die nach den<br />

datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er die zur Durchführung dieses <strong>Vertrag</strong>es von<br />

ihm beauftragten Personen über die Beachtung der Datenschutzvorschriften zu informie<br />

ren und zu belehren.<br />

3. Der Leistungserbringer darf die an ihn überlassenen Sozialdaten nur zu <strong>dem</strong> Zweck ver<br />

arbeiten oder nutzen, zu <strong>dem</strong> sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Leis<br />

tungserbringer nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es<br />

für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist.<br />

4. Die Geheimhaltungspflicht des Leistungserbringers und seiner für die Auftrags<strong>ab</strong>wicklung<br />

eingesetzten Mitarbeiter reicht über das <strong>Vertrag</strong>sende hinaus.<br />

§ 13 <strong>Vertrag</strong>sverstöße und <strong>Vertrag</strong>sstrafen<br />

1. Verstößt der Leistungserbringer schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht, kann die <strong>AOK</strong><br />

nach Anhörung des Leistungserbringers eine Verwarnung aussprechen, eine Abmah<br />

nung erteilen, bei einem schwerwiegenden Verstoß eine angemessene <strong>Vertrag</strong>sstrafe<br />

von <strong>bis</strong> zu 3 % des jährlichen Nettoauftragswertes erheben und den <strong>Vertrag</strong> außeror<br />

dentlich kündigen. Für den Fall eines schwerwiegenden und wiederholten Verstoßes<br />

kann die <strong>AOK</strong> den Leistungserbringer für die Dauer von <strong>bis</strong> zu zwei Jahren von der Ver<br />

sorgung für Leistungen nach diesem <strong>Vertrag</strong> ausschließen.<br />

2. Ein schwerwiegender <strong>Vertrag</strong>sverstoß liegt insbesondere vor bei:<br />

a) wiederholten schweren Verstößen gegen die Qualitätsanforderungen bzgl. der Leis<br />

tungserbringung, die eine Gefährdung oder sogar Schädigung des Anspruchsberech<br />

tigten zur Folge h<strong>ab</strong>en<br />

b) Ablehnung einer Versorgung (Risikoselektion)<br />

c) unberechtigter Änderung der ärztlichen Verordnung (Fälschung)


d) Forderung oder Annahme von Zu oder Aufzahlungen durch Versicherte für<br />

<strong>Vertrag</strong>sleistungen, die nicht nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen<br />

erfolgen<br />

e) wiederholten schweren Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen in § 12<br />

f ) vollendeten oder versuchten Betrugshandlungen bzw. Abrechnungsmanipulationen<br />

zu Lasten der <strong>AOK</strong>.<br />

3. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote nach § 128 Abs. 1 und 2 SGB V werden ange<br />

messen nach § 13 Nr. 1 geahndet.<br />

4. Die Festsetzung einer <strong>Vertrag</strong>sstrafe kann auch kumulativ mit einer Verwarnung oder<br />

Abmahnung erfolgen. Darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Rückforde<br />

rung oder Schadenersatz, bleiben von den Maßnahmen in Absatz 1 unberührt. Das<br />

Recht zur Anzeige bei Verdacht einer Straftat bleibt ebenfalls unberührt.<br />

5. Kann der <strong>Vertrag</strong>spartner aufgrund ihm zuzurechnender Umstände, wie z. B. Liefer<br />

schwierigkeiten oder anderweitige Umstände, eine ordnungsgemäße Versorgung der<br />

Anspruchsberechtigten nicht gewährleisten und wird dadurch die Versorgung von An<br />

spruchsberechtigten in un<strong>zum</strong>utbarer Weise beeinträchtigt oder gefährdet, so ist die <strong>AOK</strong><br />

berechtigt, einen anderen <strong>Vertrag</strong>spartner nach § 3 dieses <strong>Vertrag</strong>es mit der Übernahme<br />

der betroffenen Versorgungsfälle zu beauftragen. Die aufgrund dieser Ersatzversorgung<br />

entstehenden Mehrkosten hat der <strong>Vertrag</strong>spartner der <strong>AOK</strong> zu erstatten.<br />

§ 14 Laufzeit und Kündigung<br />

1. Dieser <strong>Vertrag</strong> tritt am 01.04.2013 in Kraft. Diese gilt sowohl für alle Versorgungsfälle <strong>ab</strong><br />

<strong>dem</strong> 01.04.2013 als auch für laufenden Versorgungsfälle <strong>ab</strong> <strong>dem</strong> 01.04.2013.<br />

2. Dieser <strong>Vertrag</strong> kann mit einer Frist von drei Monaten <strong>zum</strong> Monatsende, frühestens <strong>zum</strong><br />

<strong>31.03</strong>.2015 schriftlich gekündigt werden.<br />

3. Die Anlagen sind Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es und können gesondert mit einer Frist von<br />

einem Monat <strong>zum</strong> Monatsende, frühestens <strong>zum</strong> <strong>31.03</strong>.2015 gekündigt werden. Die Ver<br />

tragspartner stellen sicher, dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden.<br />

4. Den <strong>Vertrag</strong>sparteien steht das Recht der außerordentlichen Kündigung des <strong>Vertrag</strong>s<br />

verhältnisses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Wegfall der ge<br />

setzlichen oder vertraglichen Grundlagen oder bei schwerwiegenden Verletzungen die<br />

ses <strong>Vertrag</strong>es zu.<br />

§ 15 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des <strong>Vertrag</strong>es unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

nachträglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des <strong>Vertrag</strong>es im Übrigen nicht<br />

berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige<br />

wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen<br />

Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die <strong>Vertrag</strong>sparteien mit der unwirksamen<br />

beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt h<strong>ab</strong>en.


§ 16 Schlussbestimmungen<br />

1. Wird der <strong>Vertrag</strong> von der Aufsichtsbehörde beanstandet, treten die Parteien in neue Ver<br />

handlungen ein. Für Folgevereinbarungen sind die Bestimmungen des § 71 SGB V zu<br />

beachten.<br />

2. Anderslautende Geschäfts , Liefer oder Zahlungsbedingungen des Leistungserbringers<br />

sind nicht Bestandteil des <strong>Vertrag</strong>es. Abweichungen von den vertraglichen Regelungen<br />

gelten nur, wenn die <strong>AOK</strong> sie schriftlich bestätigt hat. E Mail und Fax wahren die Schrift<br />

form nicht.<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

<strong>AOK</strong> Sachsen*Anhalt Leistungserbringer<br />

Anlagen


Anlage 1 Leistungsbeschreibung<br />

Die Leistungsbeschreibung bestimmt den Inhalt der Leistung Versorgung mit aufsaugenden<br />

Inkontinenzartikeln nach Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses § 139 SGB V. Die<br />

Leistungserbringung umfasst die im Hilfsmittelverzeichnis unter folgenden Nummern be<br />

schriebenen Produktarten.<br />

Produktuntergruppe, Produktart Bezeichnung<br />

15.25.01 Saugende Inkontinenzvorlagen<br />

15.25.02 Netzhosen für Inkontinenzvorlagen<br />

15.25.03 Saugende Inkontinenzhosen<br />

Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der<br />

Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslich<br />

keit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Auslieferung, Fracht und Verpa<br />

ckung, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) <strong>ab</strong>gegolten.<br />

Die Wahl des zweckmäßigen Hilfsmittels und des Leistungsumfangs richten sich nach <strong>dem</strong><br />

individuellen Bedarf des Anspruchsberechtigten und sind durch den <strong>Vertrag</strong>spartner, orien<br />

tiert an der ärztlichen Verordnung, nach den Kriterien der Notwendigkeit und Wirtschaftlich<br />

keit nach §§ 2, 12 und 70 SGB V vorzunehmen. Gegebenenfalls ist die Art der Versorgung<br />

mit <strong>dem</strong> verordnenden Arzt <strong>ab</strong>zustimmen.<br />

Eine Leistungspflicht der <strong>AOK</strong> zur Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln ist nicht<br />

Gegenstand dieses <strong>Vertrag</strong>es, wenn<br />

a) eine leichte Harninkontinenz mit einem Urin<strong>ab</strong>gang von weniger als 100 ml in 4 Stunden<br />

vorliegt. Ebenso ist die Versorgung einer sogenannten „Tröpfelinkontinenz“ zu Lasten der<br />

GKV ausgeschlossen.<br />

b) Inkontinenzhilfsmitteln ganz oder überwiegend zur Erleichterung hygienischer und pflege<br />

rischer Maßnahmen dienen. Dies trifft insbesondere zu, wenn aufgrund des körperlichen<br />

oder geistigen Zustands zwar dauernde Bettlägerigkeit <strong>ab</strong>er keine Inkontinenz vorliegt<br />

und Inkontinenzhilfsmittel allein aus hygienischen oder pflegerischen / pflegeerleichtern<br />

den Gesichtspunkten <strong>zum</strong> Einsatz kommen.<br />

c) bei dauernd pflegebedürftigen Versicherten Wäsche oder sonstige in Frage kommende<br />

Artikel naturgemäß häufiger als üblich gewechselt werden müssen.<br />

d) wenn Inkontinenzunterhosen (sog. Pants) oder spezielle Einzelprodukte genutzt werden.<br />

Sie sind nur dann im Rahmen der vereinbarten Vergütungspauschale (siehe § 6 ) aufzah<br />

lungsfrei durch den <strong>Vertrag</strong>spartner <strong>ab</strong>zugeben, wenn für diese spezielle Versorgung ei<br />

ne hinreichende medizinische Begründung/Indikation feststellbar ist.<br />

Maßgebend für Ermittlung des Harnverhaltens ist im notwendigen Einzelfall die Erstellung<br />

eines Miktionsprotokolls oder Trinkprotokolls über 3 <strong>bis</strong> 5 Tage.<br />

12 von 26


Zu den Leistungen des <strong>Vertrag</strong>es gehören bei jeder ersten Versorgung nach diesem <strong>Vertrag</strong><br />

und danach bei Bedarf den Anspruchsberechtigten, seine Angehörigen bzw. Betreuer unver<br />

züglich telefonisch für ein Beratungs und Informationsgespräch zu kontaktieren und ihn über<br />

die Auswahl und Anwendung der Hilfsmittel zu informieren. Bei ausdrücklichem Wunsch des<br />

Anspruchsberechtigten, hat die Auswahl der Hilfsmittel bzw. eine Schulung im Umgang mit<br />

den Produkten in persönlicher Beratung zu erfolgen.<br />

Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt frei Haus und versandkostenfrei. Auf Wunsch des Versi<br />

cherten können die Hilfsmittel auch vor Ort <strong>ab</strong>geholt werden. Die Menge je Lieferung richtet<br />

sich nach den räumlichen Lagermöglichkeiten beim Anspruchsberechtigen und soll den Mo<br />

natsbedarf nicht überschreiten. Die durchgehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel muss ge<br />

währleistet sein. Auf Wunsch des Anspruchsberechtigten ist die Lieferung in neutraler Ver<br />

packung vorzunehmen.<br />

Dokumentation<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner hat die geforderten Ang<strong>ab</strong>en in der Anlage 2 ausreichend zu dokumen<br />

tieren. Diese Dokumentation hat er der <strong>AOK</strong> auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Zur Dokumentation der Beratungs und Serviceleistungen hat der <strong>Vertrag</strong>spartner den Vor<br />

druck in Anlage 2 zu verwenden. Weicht der <strong>Vertrag</strong>spartner von der ärztlichen Verordnung<br />

<strong>ab</strong>, sind die Gründe zu dokumentieren. Im notwendigen Einzelfall ist Rücksprache mit <strong>dem</strong><br />

Verordner zu nehmen.<br />

Nimmt ein Versicherter Ware nicht an, ist dies zu dokumentieren. Hierauf kann der <strong>Vertrag</strong>s<br />

partner die Belieferung einstellen. Der Versicherte ist hierüber durch den <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

schriftlich zu informieren. Schickt der Versicherte die nicht angenommene Ware auf Kosten<br />

der <strong>Vertrag</strong>spartner zurück (unfrei), kann <strong>dem</strong> Versicherten über die hieraus entstehenden<br />

Kosten eine Privatrechnung erstellt werden. Patienten, die mutwillig Mehrbesuche verursa<br />

chen (z. B. Termine werden trotz Absprache nicht eingehalten) können diese privat mit den<br />

diesbezüglichen Kosten belangt werden. Hierüber muss der Patient durch die Leistungserb<br />

ringer im Vorfeld informiert worden sein (z. B. Geschäftsbedingungen)<br />

Voraussetzungen zur Leistungs<strong>ab</strong>g<strong>ab</strong>e<br />

Der <strong>Vertrag</strong>spartner stellt sicher, dass <strong>ab</strong> <strong>Vertrag</strong>sbeginn jeder Mitarbeiter, der zur hilfsmit<br />

telbezogenen Versorgung, Beratung und Betreuung eingesetzt wird, mindestens einmal jähr<br />

lich an fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt. Hierzu zählen z. B. Produktschulungen<br />

der Hersteller sowie medizinische Fachschulungen zur Thematik Inkontinenz.<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 2 Beratungsprotokoll zur Inkontinenzversorgung<br />

Name:<br />

Vorname:<br />

Geb. am:<br />

Erstberatung / Folgeberatung<br />

Inhalt der Beratung:<br />

Verwendete Hilfsmittel und Produkte:<br />

Abstimmung mit <strong>dem</strong> Arzt / Begründung für eine von der Verordnung <strong>ab</strong>weichende Versorgung<br />

Ich verpflichte mich, meinen beauftragten <strong>Vertrag</strong>spartner über versorgungsrelevante<br />

Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei einem Wohnorts*<br />

wechsel und Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu informieren. Ich bin<br />

informiert, dass ich die Kosten einer zusätzlichen Versorgung selbst zu tragen h<strong>ab</strong>e.<br />

Datum Unterschrift des Anspruchsberechtigten, Betreuer oder Bevollmächtigten<br />

Datum Name und Unterschrift des fachlich Verantwortlichen<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 3 Eigenerklärung des Anspruchsberechtigten zu Mehrkosten<br />

Eigenerklärung zu Mehrkosten<br />

Name, Vorname: .........................................................................<br />

KV Nummer: .........................................................................<br />

Verordnungsdatum: ...................................................................<br />

Hilfsmittel: ...................................................................................<br />

Information für den Anspruchsberechtigten<br />

1. Wähle ich eine Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht<br />

(d. h. Mehrleistungen), muss ich die Mehrkosten für das von mir gewählte<br />

Hilfsmittel sowie die möglichen Folgekosten selbst tragen.<br />

2. Ich wurde vom Leistungserbringer über die monatlichen Mehrkosten in Höhe<br />

von ....................... Euro informiert und entscheide mich, diese selbst zu<br />

tragen.<br />

3. Ich wurde weiterhin darüber informiert, dass die oben benannten Mehrkosten<br />

weder von der Krankenkasse erstattet noch im Rahmen der Prüfung einer<br />

Zuzahlungsbefreiung angerechnet werden können.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Anspruchsberechtigten,<br />

Betreuer oder Bevollmächtigen<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 4 Bindungserklärung der/des Versicherten<br />

Name, Vorname der/des Versicherten ........................................................................<br />

Straße ........................................................................<br />

PLZ, Ort ........................................................................<br />

erhält von der <strong>AOK</strong> Sachsen Anhalt Inkontinenzhilfsmittel<br />

Die Versorgung erfolgt durch<br />

___________________________________<br />

(Stempel und Unterschrift des <strong>Vertrag</strong>spartner)<br />

1. Der oben genannte <strong>Vertrag</strong>spartner der <strong>AOK</strong> Sachsen*Anhalt hat mich heute über<br />

meine Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln beraten, mich in den<br />

Gebrauch der Hilfsmittel eingewiesen und die Liefertermine mit mir <strong>ab</strong>gesprochen.<br />

2. Ich beauftrage den oben genannten <strong>Vertrag</strong>spartner, mich über einen Zeitraum von<br />

zwei Jahren mit diesen Hilfsmitteln zu versorgen.<br />

3. Ich erkläre, keinen anderen Leistungserbringer mit der Inkontinenzhilfsmittelver*<br />

sorgung beauftragt zu h<strong>ab</strong>en und ich verpflichte mich, für die Dauer von zwei Jah*<br />

ren keinen solchen Auftrag an ein anderweitigen Unternehmen zu erteilen.<br />

4. Ich verpflichte mich, meinen beauftragten <strong>Vertrag</strong>spartner über versorgungsrele*<br />

vante Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu informie*<br />

ren:<br />

* Wegfall der Notwendigkeit der Versorgung,<br />

* Kassenwechsel,<br />

* Wohnungswechsel,<br />

* die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung,<br />

* stationäre Krankenhausbehandlung über einen Kalendermonat und länger.<br />

5. Ich bin informiert, dass ich die Kosten einer zusätzlichen Versorgung selbst zu<br />

tragen h<strong>ab</strong>e.<br />

Bemerkungen:<br />

..............................................................................................................................................<br />

..............................................................................................................................................<br />

Eine Durchschrift der Erklärung h<strong>ab</strong>e ich erhalten.<br />

_____________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Anspruchsberechtigten,<br />

Betreuer oder Bevollmächtigen<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 5 Voraussetzungen zur Teilnahme am <strong>Vertrag</strong><br />

Nachweis der Voraussetzungen zur Teilnahme am <strong>Vertrag</strong> über die Versorgung mit<br />

aufsaugenden Inkontinenzartikeln<br />

5.1 Ang<strong>ab</strong>en zur Firma<br />

(bei mehreren Betriebsstätten bitte Hauptbetrieb angeben)<br />

Firmenname: _____________________________________________________________<br />

Rechtsform: _____________________________________________________________<br />

Betriebsinh<strong>ab</strong>er: _____________________________________________________________<br />

Geschäftsführer: _____________________________________________________________<br />

Geschäftssitz: _____________________________________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

_____________________________________________________________<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon, Fax, E Mail: _______________________________________________________<br />

_______________________________________________________<br />

5.2 Eigenerklärungen/Beschreibungen<br />

5.2.1. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht zu solchen Leistungserbringern gehöre/n,<br />

a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Ver<br />

fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse <strong>ab</strong>ge<br />

lehnt worden ist,<br />

b) die sich in Liquidation (Geschäftsauflösung) befinden,<br />

c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen h<strong>ab</strong>en, die ihre Zuverlässigkeit als<br />

<strong>Vertrag</strong>spartner in Frage stellt,<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

5.2.2 Hiermit erkläre/n ich/wir ferner,<br />

a) dass ein ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaft<br />

lichen Produktes gewährleistet ist.<br />

b) dass die Versorgung vor Ort, zeitnah frei Haus und versandkostenfrei erfolgt. Die durch<br />

gehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel wird gewährleistet. Auf Wunsch des Anspruchsbe<br />

rechtigten wird die Lieferung kostenlos in neutraler Verpackung vorgenommen.<br />

c) dass neben der Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln auch die Beratung und Ein<br />

weisung der Versicherten erfolgt.<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

5.2.3 Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Bestellvorganges halten wir spätestens <strong>ab</strong><br />

<strong>Vertrag</strong>sbeginn an den Werktagen (Montag Freitag) zu den üblichen Geschäftszeiten eine<br />

kostenlose Hotline für Service und Beratung von 08:00 – 18:00 Uhr vor.<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

5.3 Eignungsvoraussetzungen<br />

Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktions<br />

gerechte Herstellung, Abg<strong>ab</strong>e und Anpassung der Hilfsmittel gemäß der Empfehlungen des<br />

Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V kann mittels<br />

a) Präqualifizierungsbestätigung<br />

oder alternativ<br />

b) durch die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen (siehe hierzu 5.3.1 – 5.3.6) erfolgen.<br />

Die jeweiligen Nachweise und Erklärungen müssen mit <strong>Vertrag</strong>s<strong>ab</strong>schluss vollständig bei der<br />

<strong>AOK</strong> eingegangen sein.<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Nachfolgende Nachweise und Erklärungen sind mit <strong>Vertrag</strong>s<strong>ab</strong>schluss einzureichen,<br />

wenn keine Präqualifizierungsbestätigung eingereicht wird:<br />

5.3.1. Eignungsvoraussetzung Erforderliche Nachweise<br />

Eignungsvoraussetzung Erforderlich Erforderliche Nachweise in<br />

Kopie<br />

Anforderungen an den fachlichen Leiter/die verantwortliche Person.<br />

Hinweis: Es muss eine der folgenden personellen Voraussetzungen erfüllt sein.<br />

Orthopädietechnikermeister/in OTM X Meisterbrief<br />

Dipl. Ing./ in für Orthopädie und Rehatechnik IOTR X Urkunde über Berufsbezeichnung<br />

Orthopädietechniker/ in OT X Urkunde über Berufsbezeichnung<br />

Dipl. Ing./ in der Fachrichtung Medizintechnik IMED X Urkunde über Berufsbezeichnung<br />

Fachverkäufer/ in Sanitätsfachhandel FS X Urkunde über Berufsbezeichnung<br />

Apotheker/ in APO X<br />

Gesundheits und Krankenpfleger/ in Altenpfleger/ in<br />

GKA<br />

Gleichwertige Qualifikation GQ<br />

Sachliche Voraussetzungen<br />

Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die<br />

mindestens Personen , Sach und Vermögensschäden<br />

<strong>ab</strong>deckt<br />

Beachtung des Datenschutzes X<br />

Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden ein<br />

gehalten<br />

Ang<strong>ab</strong>e des Institutionskennzeichens (IK) X<br />

Organisatorische Voraussetzungen<br />

Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produk<br />

ten (Details können versorgungs und auftrags<br />

bezogen in den Verträgen geregelt werden)<br />

Urkunde über Berufsbezeichnung<br />

Approbation als Apotheker<br />

X Urkunde über Berufsbezeichnung<br />

X<br />

X<br />

Urkunde über Berufsbe<br />

zeichnung und schriftliche Bestä<br />

tigung des Spitzenverband Bund<br />

der Krankenkassen, dass es sich<br />

bei der Qualifikation um eine<br />

gleichwertige im Sinne des Prä<br />

qualifizierungskatalogs handelt.<br />

Kopie Versicherungspolice siehe<br />

unter 4.3.6<br />

Datenschutzerklärung<br />

Eigenerklärung, siehe 4.3.5<br />

X Eigenerklärung siehe unter 4.3.2<br />

Schriftliche Mitteilung von St.<br />

Augustin<br />

X Eigenerklärung, siehe unter 4.3.3<br />

Vorhaltung von Testmustern X Eigenerklärung, siehe unter 4.3.4.<br />

Räumliche Voraussetzungen<br />

Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen ge<br />

mäß den in den Produktunterlagen des Herstellers<br />

vorgegebenen Spezifikationen<br />

X Raumskizze/Fotos<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

5.3.2. Eigenerklärungen zu § 128 SGB V<br />

Hiermit erkläre/n ich/wir,<br />

dass wir alle gesetzlichen Vorg<strong>ab</strong>en zur Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und<br />

nicht ärztlichen Leistungserbringern einhalten. Dazu gehört insbesondere die<br />

Beachtung der Vorg<strong>ab</strong>en des § 128 SGB V in seiner aktuellen Fassung.<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

5.3.3. Eigenerklärungen zur Verfügbarkeit von Produkten<br />

Hiermit erkläre/n ich/wir,<br />

dass die zeitnahe Verfügbarkeit von Produkten sichergestellt ist.<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

5.3.4. Eigenerklärungen zu Testmustern<br />

Hiermit erkläre/n ich/wir,<br />

dass wir eine ausreichende Anzahl an verschiedenen Testmustern vorhalten, die den Versi<br />

cherten vor der Versorgung zur Verfügung gestellt werden können.<br />

_____________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

5.3.5. Eigenerklärungen <strong>zum</strong> Datenschutz<br />

Hiermit erkläre/n ich/wir,<br />

dass wir alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Hierzu gehören<br />

insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die<br />

Regelungen <strong>zum</strong> Schutz der Sozialdaten gemäß Sozialgesetzbuch. Die Mitarbeiter sind<br />

entsprechend zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

5.3.6. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung<br />

Soweit <strong>zum</strong> Zeitpunkt des <strong>Vertrag</strong>sbeitrittes muss eine entsprechende Versicherungspolice<br />

nachgewiesen werden.<br />

_____________________ ___________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

5.4. Ich/Wir erkläre/n die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.<br />

Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass bei falschen oder unzutreffenden<br />

Ang<strong>ab</strong>en die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und damit die Grundlage nach<br />

folgender <strong>Vertrag</strong>sschlüsse für die oben aufgeführte Firma entfällt.<br />

__________________ ________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift, Stempel<br />

(Betriebsinh<strong>ab</strong>er bzw. Geschäftsführer)<br />

________________________<br />

Name in Druckbuchst<strong>ab</strong>en<br />

(Betriebsinh<strong>ab</strong>er bzw. Geschäftsführer)<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 6 Beitrittserklärung<br />

Beitrittserklärung<br />

(bitte in Druckschrift ausfüllen)<br />

__________________________________________________________________________<br />

Leistungserbringer Hauptfiliale (Name, Firmenbezeichnung)<br />

__________________________________ ___________________________________<br />

(Institutionskennzeichen der Hauptfiliale: IK) (Inh<strong>ab</strong>er/Geschäftsführer)<br />

__________________________________________________________________________<br />

Betriebssitz (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)<br />

__________________________________________________________________________<br />

EMail, Telefonnummer, Faxnummer<br />

Ich/wir erkenne(n) den mir/uns ausgehändigten <strong>Vertrag</strong> zur Versorgung mit Hilfsmitteln<br />

PG 15 vom 01.04.2013 in der jeweils geltenden Fassung an und verpflichte(n) mich/uns die<br />

vertraglichen Bedingungen für die aufgeführten Filialen zu erfüllen.<br />

Institutionskennzeichen Anschrift<br />

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Erfüllungsgehilfen die Bestimmungen des<br />

<strong>Vertrag</strong>es zur Kenntnis zu bringen und deren Beachtung durch sie in geeigneter Weise zu<br />

überwachen.<br />

Institutionskennzeichen, die hier nicht aufgeführt sind, können bei Abrechnungen von sau<br />

genden Inkontinenzhilfsmitteln nicht verwendet werden.<br />

Ort, Datum Stempel, Unterschrift des Geschäftsführers<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 7 Vergütungsregelung<br />

Vergütungsvereinbarung über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln der<br />

Produktuntergruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses.<br />

Die Versorgungspauschale umfasst folgende Produktuntergruppen:<br />

15.25.01 saugende Inkontinenzvorlagen<br />

15.25.02 Netzhosen für Inkontinenzvorlagen<br />

15.25.03 saugende Inkontinenzhosen<br />

(Stand Hilfsmittelverzeichnis vom 21.01.2009)<br />

Leistungsbeschreibung Hilfsmittelpositionsnummer Brutto<br />

Vergütung in<br />

Versorgungspauschale<br />

pro Monat in der<br />

Häuslichkeit<br />

Versorgungspauschale<br />

pro Monat im stationä<br />

ren Bereich<br />

Kinderpauschale (4 12<br />

Lebensjahr) in der<br />

Häuslichkeit und im<br />

stationären Bereich<br />

1500001000<br />

EUR<br />

28,10 EUR 08<br />

1500250100 28,10 EUR 08<br />

1500001005 35,00 EUR 08<br />

Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (Sanitätshaus): 15 14 275<br />

Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (sonstige LE): 19 14 275<br />

Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (Apotheke): 11 14 275<br />

Hilfsmittel<br />

Verwendungs<br />

Kennzeichen<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

Anlage 8 Abrechnungsverfahren nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V<br />

Datenträgeraustausch (DTA)<br />

8.1 Grundsätze<br />

Für die Abrechnung über DTA gemäß § 302 i.V.m. § 303 SGB V sind die Richtlinien über<br />

Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die zugehörigen Technischen Anlagen in<br />

der jeweils geltenden Fassung zu beachten.<br />

Die Leistungen nach diesem <strong>Vertrag</strong> sind mit <strong>dem</strong> Abrechnungscode/ Tarifkennzeichen<br />

(AC/TK) 15 14 275 anzuliefern.<br />

Bei der Abrechnung ist immer die 10 stellige Hilfsmittelpositionsnummer der Versorgungs<br />

pauschale anzugeben..<br />

Die Abrechnungsunterlagen h<strong>ab</strong>en folgende Ang<strong>ab</strong>en zu beinhalten:<br />

Auftragnehmerschlüssel (AC/TK)<br />

Name, Anschrift und IK des Auftragnehmers<br />

Anspruchsberechtigtendaten (Name, Geburtsdatum, KV Nummer)<br />

Arztnummer oder lebenslange Arztnummer und Betriebsstättennummer des Verordners<br />

bzw. IK des Krankenhauses<br />

Hilfsmittelpositionsnummer der Versorgungspauschale<br />

Versorgungszeitraum<br />

Genehmigungskennzeichen wenn erforderlich<br />

Bruttogesamtpreis<br />

gesetzliche Zuzahlung des Anspruchsberechtigten<br />

Die Rechnungen inklusive der rechnungsbegründenden Unterlagen sind an folgende An<br />

schrift zu übermitteln:<br />

<strong>AOK</strong> Sachsen Anhalt<br />

Postverteilernummer 48.13.4<br />

39084 Magdeburg<br />

Die Datenträger sind an folgende Datenträgerannahmestelle zu übermitteln:<br />

gkv informatik unternehmen synergien<br />

Fachbereich Inputmanagement<br />

Lichtscheider Straße 89<br />

42285 Wuppertal<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

8.2 Ermächtigungserklärung <strong>zum</strong> Abrechnungsverfahren nach § 302<br />

1. Institutionskennzeichen des<br />

Leistungserbringers<br />

2. Name und Anschrift des<br />

Leistungserbringers<br />

3. Institutionskennzeichen des<br />

Abrechnungszentrums<br />

(dieses ist beim Abrechnungszentrum zu erfra<br />

gen)<br />

4. Name und Anschrift des<br />

Abrechnungszentrums<br />

5. Beginn der Abrechnung<br />

(Ang<strong>ab</strong>e des Datums aus <strong>dem</strong> <strong>Vertrag</strong>)<br />

6. Ende der Abrechnung<br />

(Ang<strong>ab</strong>e nur bei Probe<strong>ab</strong>rechnung bzw. befriste<br />

tem <strong>Vertrag</strong> notwendig)<br />

. .<br />

. .<br />

Die Abtrittserklärung gilt auch für die Institutionskennzeichen folgender Filialen:<br />

(ggf. gesondertes Blatt beifügen)<br />

Sollte für die Filialen ein anderes Rechenzentrum als unter Punkt 4 genannt oder ein<br />

anderes IK*Kennzeichen des Rechenzentrums (Punkt 3) gelten, füllen Sie bitte eine<br />

gesonderte Abtrittserklärung aus.<br />

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<strong>Vertrag</strong> gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden<br />

Inkontinenzhilfsmitteln<br />

8.2 Ermächtigungserklärung <strong>zum</strong> Abrechnungsverfahren<br />

Mit <strong>dem</strong> aufgeführten Abrechnungszentrum wurde Nachstehendes vereinbart:<br />

Schuldbefreiungserklärung<br />

Das benannte Abrechnungszentrum hat vom unterzeichnenden Leistungserbringer den Auf<br />

trag erteilt bekommen, alle von der <strong>AOK</strong> zu zahlenden Beträge für Rechnungen, die <strong>dem</strong><br />

Abrechnungszentrum eingereicht wurden, für den unterzeichnenden Leistungserbringer ein<br />

zuziehen. Die Zahlung der <strong>AOK</strong> an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefrei<br />

ende Wirkung gegenüber <strong>dem</strong> Leistungserbringer.<br />

Abtretung<br />

Der Leistungserbringer tritt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die <strong>AOK</strong><br />

zur Einziehung <strong>bis</strong> zur Höhe der vertraglich vereinbarten Beträge an das beauftragte Ab<br />

rechnungszentrum <strong>ab</strong>. Zahlungen erfolgen durch die <strong>AOK</strong> unter <strong>dem</strong> Vorbehalt einer sach<br />

lich und rechnerischen Prüfung auf das in der Rechnung des Abrechnungszentrums ange<br />

gebene Bankkonto.<br />

Auskunftsermächtigung<br />

Die <strong>AOK</strong> darf <strong>dem</strong> Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abg<strong>ab</strong>eberechtigung und<br />

Verordnungs<strong>ab</strong>rechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen<br />

zur Verordnungs<strong>ab</strong>rechnung werden <strong>dem</strong> Abrechnungszentrum mitgeteilt.<br />

Datenschutz<br />

Das Abrechnungszentrum verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />

(BDSG) einzuhalten und personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Weisung<br />

des unterzeichnenden Heilmittelerbringer zu verarbeiten.<br />

Dem Leistungserbringer ist Nachfolgendes bekannt:<br />

Überträgt der Leistungserbringer die Abrechnung einem Abrechnungszentrum, so hat er die<br />

<strong>AOK</strong>, die die Abg<strong>ab</strong>eberechtigung erteilt hat, unverzüglich schriftlich zu informieren.<br />

Beginn und Ende der Abrechnung und der Name des beauftragten Abrechnungszentrums<br />

sind mitzuteilen.<br />

Der Leistungserbringer ist verpflichtet selbst dafür zu sorgen, dass mit <strong>dem</strong> der <strong>AOK</strong> mitge<br />

teilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkassovollmacht oder<br />

Abtretungserklärung zugunsten des der <strong>AOK</strong> gemeldeten Abrechnungszentrum mehr be<br />

steht. Das Abrechnungszentrum ist Erfüllungsgehilfe des zugelassenen Leistungserbringers<br />

(§ 278 BGB).<br />

Bestätigung der Ang<strong>ab</strong>en<br />

___________________________ ___________________________________<br />

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des<br />

Leistungserbringers<br />

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