! GZ 84 - 32 Seiten - Leisach - Land Tirol
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AUS DEM GEMEINDERAT<br />
zeiten des Recyclinghofes <strong>Leisach</strong> sowie die dortigen Entsorgungsmöglichkeiten wie folgt<br />
abzuändern:<br />
Teilung des Recyclinghofes in einen Teil mit Entsorgungsmöglichkeiten für Altglas, Kunststoffe<br />
aus Verpackungen, Papier und Karton, Styropor, Altmetalle, geöffnet jeweils werktags von<br />
Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr und samstags jeweils von 9 bis 11 Uhr, und<br />
in einen weiteren Teil mit Entsorgungsmöglichkeiten für maximal 3 m³ Sperrmüll und Altholz<br />
sowie 2 m³ Bauschutt pro Haushalt und Jahr, zugänglich nur unter Aufsicht eines Gemeindearbeiters<br />
jeweils jeden ersten Samstag im Monat in der Zeit von 9 bis 11 Uhr.<br />
Die Abgabe von Altholz, Sperrmüll und Bauschutt muss vorher dem zuständigen Recyclinghofmitarbeiter<br />
gemeldet werden. Dieser überprüft die Art und Menge des Materials und<br />
zeichnet diese fortlaufend in einer dafür angelegten Haushaltsliste auf.<br />
Eine Evaluierung dieser neuen Regelung hat bis längstens Ende September dieses Jahres zu<br />
erfolgen, zudem ist dem Gemeinderat hierüber Bericht zu erstatten.<br />
☞ Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung der Taxigutscheinaktion<br />
Nach einer längeren Beratung beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, die Taxigutscheinaktion<br />
wie folgt abzuändern:<br />
Wer kann zukünftig Taxigutscheine der Gemeinde <strong>Leisach</strong> beantragen,<br />
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in <strong>Leisach</strong>:<br />
a) Alle Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben;<br />
b) Alle Kinder unter vier Jahren in Begleitung ihres/ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;<br />
c) Gehbehinderte Personen, die vom Arzt eine Bestätigung vorweisen, erhalten befristete<br />
Gutscheine;<br />
d) Alle Personen, welche ein Pflegegeld der Stufe 3 erhalten (die Bestätigung muss vorgelegt<br />
werden).<br />
Berechtigte haben zu beachten, dass<br />
a) man pro Fahrt nur einen Taxigutschein einlösen darf,<br />
b) man die Differenz zum Gesamtfahrpreis selbst aufzahlen muss,<br />
c) die Ausgabe der Taxigutscheine nur in 10er-Blöcken erfolgen wird,<br />
d) er bzw. sie das Taxi auch mit mehreren Personen benutzen kann, jedoch nur ein Taxigutschein<br />
verwendet werden darf und der Inhaber des Taxi-Gutscheines immer selbst mitfahren muss,<br />
e) jeder Missbrauch zum Verfall der Bezugsberechtigung führt,<br />
f) zur Kontrolle der richtigen Verwendung des Taxigutscheines auf der Rückseite des Gutscheines<br />
neben dem Tagesdatum der Fahrt er bzw. sie die Unterschrift anzubringen hat.<br />
Diese Unterschrift kann sodann bei der Abrechnung der Gutscheine mit der Unterschrift<br />
auf dem Ausfolgeblatt verglichen und die Gültigkeit überprüft werden.<br />
Diese Änderungen treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.<br />
☞ Sommerkinderbetreuung 2011 im Kindergarten <strong>Leisach</strong>, Ausarbeitung der<br />
Kriterien im Ausschuss MITEINANDER<br />
Nach einiger Bearbeitung weist der Gemeinderat das Projekt der heurigen regionalen<br />
Sommerbetreuung für Kinder von zwei bis zehn Jahren im Kindergarten <strong>Leisach</strong>, Erhebung<br />
und Ausarbeitung der Kriterien, dem Ausschuss MITEINANDER zu.<br />
☞ Festlegung der Waldumlage für 2011<br />
Nach einer längeren Debatte verordnet der Gemeinderat über Antrag des Vorsitzenden<br />
mehrheitlich für 2011 eine Waldumlage in der Höhe von 28,54 € pro Hektar für den<br />
Wirtschaftswald und 8,56 € pro Hektar für den Schutzwald im Ertrag. Zudem wird allen<br />
WaldbesitzerInnen eine 10%ige Forstwirtschaftsförderung für den Wirtschaftswald, d. s. pro<br />
Hektar 2,85 €, und eine 25%ige Forstwirtschaftsförderung für den Schutzwald im Ertrag,<br />
d. s. pro Hektar 2,14 €, gewährt.<br />
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