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! GZ 84 - 32 Seiten - Leisach - Land Tirol

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AUS DEM GEMEINDERAT<br />

zeiten des Recyclinghofes <strong>Leisach</strong> sowie die dortigen Entsorgungsmöglichkeiten wie folgt<br />

abzuändern:<br />

Teilung des Recyclinghofes in einen Teil mit Entsorgungsmöglichkeiten für Altglas, Kunststoffe<br />

aus Verpackungen, Papier und Karton, Styropor, Altmetalle, geöffnet jeweils werktags von<br />

Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr und samstags jeweils von 9 bis 11 Uhr, und<br />

in einen weiteren Teil mit Entsorgungsmöglichkeiten für maximal 3 m³ Sperrmüll und Altholz<br />

sowie 2 m³ Bauschutt pro Haushalt und Jahr, zugänglich nur unter Aufsicht eines Gemeindearbeiters<br />

jeweils jeden ersten Samstag im Monat in der Zeit von 9 bis 11 Uhr.<br />

Die Abgabe von Altholz, Sperrmüll und Bauschutt muss vorher dem zuständigen Recyclinghofmitarbeiter<br />

gemeldet werden. Dieser überprüft die Art und Menge des Materials und<br />

zeichnet diese fortlaufend in einer dafür angelegten Haushaltsliste auf.<br />

Eine Evaluierung dieser neuen Regelung hat bis längstens Ende September dieses Jahres zu<br />

erfolgen, zudem ist dem Gemeinderat hierüber Bericht zu erstatten.<br />

☞ Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung der Taxigutscheinaktion<br />

Nach einer längeren Beratung beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, die Taxigutscheinaktion<br />

wie folgt abzuändern:<br />

Wer kann zukünftig Taxigutscheine der Gemeinde <strong>Leisach</strong> beantragen,<br />

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in <strong>Leisach</strong>:<br />

a) Alle Personen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben;<br />

b) Alle Kinder unter vier Jahren in Begleitung ihres/ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;<br />

c) Gehbehinderte Personen, die vom Arzt eine Bestätigung vorweisen, erhalten befristete<br />

Gutscheine;<br />

d) Alle Personen, welche ein Pflegegeld der Stufe 3 erhalten (die Bestätigung muss vorgelegt<br />

werden).<br />

Berechtigte haben zu beachten, dass<br />

a) man pro Fahrt nur einen Taxigutschein einlösen darf,<br />

b) man die Differenz zum Gesamtfahrpreis selbst aufzahlen muss,<br />

c) die Ausgabe der Taxigutscheine nur in 10er-Blöcken erfolgen wird,<br />

d) er bzw. sie das Taxi auch mit mehreren Personen benutzen kann, jedoch nur ein Taxigutschein<br />

verwendet werden darf und der Inhaber des Taxi-Gutscheines immer selbst mitfahren muss,<br />

e) jeder Missbrauch zum Verfall der Bezugsberechtigung führt,<br />

f) zur Kontrolle der richtigen Verwendung des Taxigutscheines auf der Rückseite des Gutscheines<br />

neben dem Tagesdatum der Fahrt er bzw. sie die Unterschrift anzubringen hat.<br />

Diese Unterschrift kann sodann bei der Abrechnung der Gutscheine mit der Unterschrift<br />

auf dem Ausfolgeblatt verglichen und die Gültigkeit überprüft werden.<br />

Diese Änderungen treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.<br />

☞ Sommerkinderbetreuung 2011 im Kindergarten <strong>Leisach</strong>, Ausarbeitung der<br />

Kriterien im Ausschuss MITEINANDER<br />

Nach einiger Bearbeitung weist der Gemeinderat das Projekt der heurigen regionalen<br />

Sommerbetreuung für Kinder von zwei bis zehn Jahren im Kindergarten <strong>Leisach</strong>, Erhebung<br />

und Ausarbeitung der Kriterien, dem Ausschuss MITEINANDER zu.<br />

☞ Festlegung der Waldumlage für 2011<br />

Nach einer längeren Debatte verordnet der Gemeinderat über Antrag des Vorsitzenden<br />

mehrheitlich für 2011 eine Waldumlage in der Höhe von 28,54 € pro Hektar für den<br />

Wirtschaftswald und 8,56 € pro Hektar für den Schutzwald im Ertrag. Zudem wird allen<br />

WaldbesitzerInnen eine 10%ige Forstwirtschaftsförderung für den Wirtschaftswald, d. s. pro<br />

Hektar 2,85 €, und eine 25%ige Forstwirtschaftsförderung für den Schutzwald im Ertrag,<br />

d. s. pro Hektar 2,14 €, gewährt.<br />

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