! GZ 84 - 32 Seiten - Leisach - Land Tirol
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Der Amtsleiter informiert<br />
Mehr Schutz für KonsumentInnen vor „Cold Calling“-Verträgen<br />
Unerwünschten Werbeanrufen, die in einen Vertrag münden, den man später wieder bereut<br />
(sogenannte Cold Calling-Verträge), wird hinkünftig ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten<br />
sich die Initiatoren von Telefonmarketing durch anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung<br />
entziehen. Entsprechende Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und des<br />
Konsumentenschutzgesetzes sollen derartigen Praktiken Einhalt gebieten. Dies hat der<br />
Nationalrat Ende März 2011 beschlossen. In Zukunft müssen Verträge, die im Rahmen<br />
unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, innerhalb einer Woche von <strong>Seiten</strong> des<br />
Unternehmens schriftlich bestätigt werden, für KonsumentInnen ist ein spezielles Rücktrittsrecht<br />
vorgesehen. „Cold Calling“-Verträge in Zusammenhang mit Gewinnzusagen und<br />
Wett- und Lotteriedienstleistungen sind überhaupt nichtig.<br />
Immer wieder beschweren sich Konsumenten darüber, dass sie unaufgefordert angerufen<br />
werden, entweder um einen Gewinn anzufordern, um einen Vertrag abzuschließen, sei es<br />
ein Zeitungsabonnement oder beispielsweise eine Bestellung oder um den Telefonanbieter<br />
zu wechseln.<br />
Derartige Anrufe sind unzulässig, es sei denn, der Konsument hat vorher ausdrücklich in einen<br />
solchen Anruf eingewilligt oder stand bislang bereits in geschäftlichem Kontakt mit der Firma.<br />
Um derartige Anrufe künftig zu unterbinden, ist es notwendig, gegen diese Firmen vorzugehen.<br />
Zuständig dafür ist das Fernmeldebüro. Damit dieses tätig werden kann, muss der<br />
betroffene Konsument eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro richten. Für diese<br />
Anzeige ist ein eigenes Formular zu verwenden.<br />
In der Anzeige sollte angegeben werden, wann der Anruf erfolgte, der ungefähre Inhalt des<br />
Gespräches, falls möglich der Name der Firma und ganz wichtig ist es, eine Telefonnummer<br />
anzugeben: Entweder jene Nummer, unter der angerufen wurde oder jene Nummer, unter<br />
der der Konsument zurückrufen sollte. Diese Anzeige ist ausgefüllt und unterschrieben an<br />
das Fernmeldebüro per Fax, E-Mail oder per Post zu versenden.<br />
Sollte man also entsprechend belästigt worden sein, kann man sich und anderen helfen,<br />
wenn man eine derartige Anzeige an das Fernmeldebüro für <strong>Tirol</strong> und Vorarlberg richtet.<br />
Das gleiche gilt auch, wenn man eine SMS, MMS oder E-Mail unaufgefordert zu Werbezwecken<br />
erhalten hat.<br />
Alfons Monitzer<br />
WICHTIGE Termine!!!!<br />
Mittwoch 29. Juni 2011 Müllabfuhr<br />
Mittwoch 13. Juli 2011 Müllabfuhr<br />
Mittwoch 27. Juli 2011 Müllabfuhr<br />
Mittwoch 10. August 2011 Müllabfuhr<br />
Mittwoch 24. August 2011 Müllabfuhr<br />
Freitag 19. August 2011 12 Uhr Redaktionsschluss Ausgabe 111<br />
Mittwoch 7. September 2011 Müllabfuhr<br />
Mittwoch 21. September 2011 Müllabfuhr<br />
Danke<br />
Familie Kreuzer/Bachler bedankt sich recht herzlich bei allen Helfern, Unterstützern,<br />
Jausen- und Getränkespendern, sowie bei der Nachbarschaft für die Mithilfe beim Hausbau<br />
Die Häuselbauer Manuel und Lissi