23.09.2012 Aufrufe

! GZ 84 - 32 Seiten - Leisach - Land Tirol

! GZ 84 - 32 Seiten - Leisach - Land Tirol

! GZ 84 - 32 Seiten - Leisach - Land Tirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12<br />

Der Amtsleiter informiert<br />

Mehr Schutz für KonsumentInnen vor „Cold Calling“-Verträgen<br />

Unerwünschten Werbeanrufen, die in einen Vertrag münden, den man später wieder bereut<br />

(sogenannte Cold Calling-Verträge), wird hinkünftig ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten<br />

sich die Initiatoren von Telefonmarketing durch anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung<br />

entziehen. Entsprechende Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und des<br />

Konsumentenschutzgesetzes sollen derartigen Praktiken Einhalt gebieten. Dies hat der<br />

Nationalrat Ende März 2011 beschlossen. In Zukunft müssen Verträge, die im Rahmen<br />

unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, innerhalb einer Woche von <strong>Seiten</strong> des<br />

Unternehmens schriftlich bestätigt werden, für KonsumentInnen ist ein spezielles Rücktrittsrecht<br />

vorgesehen. „Cold Calling“-Verträge in Zusammenhang mit Gewinnzusagen und<br />

Wett- und Lotteriedienstleistungen sind überhaupt nichtig.<br />

Immer wieder beschweren sich Konsumenten darüber, dass sie unaufgefordert angerufen<br />

werden, entweder um einen Gewinn anzufordern, um einen Vertrag abzuschließen, sei es<br />

ein Zeitungsabonnement oder beispielsweise eine Bestellung oder um den Telefonanbieter<br />

zu wechseln.<br />

Derartige Anrufe sind unzulässig, es sei denn, der Konsument hat vorher ausdrücklich in einen<br />

solchen Anruf eingewilligt oder stand bislang bereits in geschäftlichem Kontakt mit der Firma.<br />

Um derartige Anrufe künftig zu unterbinden, ist es notwendig, gegen diese Firmen vorzugehen.<br />

Zuständig dafür ist das Fernmeldebüro. Damit dieses tätig werden kann, muss der<br />

betroffene Konsument eine schriftliche Anzeige an das Fernmeldebüro richten. Für diese<br />

Anzeige ist ein eigenes Formular zu verwenden.<br />

In der Anzeige sollte angegeben werden, wann der Anruf erfolgte, der ungefähre Inhalt des<br />

Gespräches, falls möglich der Name der Firma und ganz wichtig ist es, eine Telefonnummer<br />

anzugeben: Entweder jene Nummer, unter der angerufen wurde oder jene Nummer, unter<br />

der der Konsument zurückrufen sollte. Diese Anzeige ist ausgefüllt und unterschrieben an<br />

das Fernmeldebüro per Fax, E-Mail oder per Post zu versenden.<br />

Sollte man also entsprechend belästigt worden sein, kann man sich und anderen helfen,<br />

wenn man eine derartige Anzeige an das Fernmeldebüro für <strong>Tirol</strong> und Vorarlberg richtet.<br />

Das gleiche gilt auch, wenn man eine SMS, MMS oder E-Mail unaufgefordert zu Werbezwecken<br />

erhalten hat.<br />

Alfons Monitzer<br />

WICHTIGE Termine!!!!<br />

Mittwoch 29. Juni 2011 Müllabfuhr<br />

Mittwoch 13. Juli 2011 Müllabfuhr<br />

Mittwoch 27. Juli 2011 Müllabfuhr<br />

Mittwoch 10. August 2011 Müllabfuhr<br />

Mittwoch 24. August 2011 Müllabfuhr<br />

Freitag 19. August 2011 12 Uhr Redaktionsschluss Ausgabe 111<br />

Mittwoch 7. September 2011 Müllabfuhr<br />

Mittwoch 21. September 2011 Müllabfuhr<br />

Danke<br />

Familie Kreuzer/Bachler bedankt sich recht herzlich bei allen Helfern, Unterstützern,<br />

Jausen- und Getränkespendern, sowie bei der Nachbarschaft für die Mithilfe beim Hausbau<br />

Die Häuselbauer Manuel und Lissi

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!