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DKB - TAG Wohnungsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH

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Mieterinformation<br />

Foto: photocase | pablo-escobar<br />

Bagatellschaden. Die Tropfen zu stoppen ist keine große Sache. Die Kosten für so eine Kleinreparatur<br />

hat in der Regel der Mieter zu tragen.<br />

Kleinreparaturen – in<br />

bestimmten Fällen trägt<br />

der Mieter die Kosten<br />

Der Vermieter ist nach dem Gesetz<br />

sowohl für große als auch für kleine<br />

Reparaturen im Haus beziehungsweise<br />

in der Wohnung zuständig.<br />

Eine Ausnahme bilden die Kleinreparaturen<br />

beziehungsweise Bagatellschäden.<br />

Der Vermieter hat das<br />

Recht, den Mieter mit den Kosten<br />

für Kleinreparaturen beziehungsweise<br />

für die Beseitigung von Bagatellschäden<br />

bis zu einem zu mut -<br />

baren Höchstbetrag zu belasten.<br />

Die Fälle, in denen der Mieter die<br />

Reparaturkosten zu tragen hat, sind<br />

im Mietvertrag durch eine sogenannte<br />

Kleinreparaturklausel genau<br />

geregelt. Verschiedene Gerichte<br />

haben zu dieser Klausel folgende<br />

Grundsätze aufgestellt.<br />

3 Die Reparatur selbst muss sich<br />

auf solche Teile der Mietsache<br />

beziehen, die dem direkten und häufigen<br />

Zugriff des Mieters unterliegen.<br />

Gemeint sind damit zum<br />

Beispiel der tropfende Wasserhahn<br />

oder auch Schäden an Duschköp-<br />

<strong>DKB</strong> <strong>Wohnungsgesellschaft</strong><br />

<strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong> <strong>mbH</strong><br />

fen, Fenster- und Türverschlüssen,<br />

Rollläden, Jalousien, Lichtschaltern,<br />

Steckdosen oder Ähnlichem. Reparaturen<br />

an Wasser- und Stromleitungen<br />

gehören nicht dazu.<br />

3 In der Kleinreparaturklausel muss<br />

eine Höchstgrenze für die einzelne<br />

Reparatur und eine Obergrenze für<br />

alle Kleinreparaturen innerhalb<br />

eines Jahres definiert sein. Nach<br />

verschiedenen Gerichtsurteilen sind<br />

ein Höchstbetrag für die einzelne<br />

Reparatur von 120 Euro und ein<br />

jährlicher Gesamtbetrag in Höhe<br />

von 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete<br />

zulässig.<br />

3 Der Mieter darf per Mietvertrag<br />

nur zur Bezahlung der Kleinreparatur<br />

verpflichtet werden – nicht zur<br />

Durchführung der Arbeit oder zur<br />

Beauftragung der Handwerker. Dies<br />

ist prinzipiell Sache des Vermieters.<br />

Wenn der Mieter die Bagatellschäden<br />

aber selber beseitigt, ist er von<br />

der Kostenübernahme befreit.<br />

9<br />

Immer erreichbar<br />

Die Havarie-Hotline der <strong>DKB</strong><br />

garantiert Hilfe rund um<br />

die Uhr – aber nicht jedes<br />

Problem ist ein Fall für die<br />

Havarie-Hotline<br />

Heiligabend oder Ostersonnntag,<br />

mitten in der Nacht oder Sonntagmorgen<br />

– für den Fall der Fälle ist<br />

die 24-Stunden-Havarie-Hotline der<br />

<strong>DKB</strong> immer erreichbar. Bei Havarien<br />

wie beispielsweise dem Totalausfall<br />

der Heizungsanlage oder der Stromversorgung<br />

im gesamten Haus oder<br />

einem Wasserrohrbruch organisieren<br />

die Mitarbeiter der Hotline alle<br />

erforderlichen Maßnahmen für eine<br />

schnelle Hilfe.<br />

Aber nicht jedes Problem oder jede<br />

Störung ist ein Notfall, den es unverzüglich<br />

zu beheben gilt. Ein tropfender<br />

Wasserhahn, ein defekter<br />

Lichtschalter oder die Störung des<br />

Fernsehempfanges stellen weder<br />

eine Gefahr für Leib und Leben noch<br />

eine unzumutbare Belastung dar.<br />

Deshalb sind dies keine Fälle für die<br />

Havarie-Hotline. Solche Schäden<br />

oder Störungen werden durch die<br />

Kundenbetreuer zu den regulären<br />

Servicezeiten aufgenommen und<br />

bearbeitet.<br />

Geänderte Servicezeiten<br />

während der Feiertage<br />

Aufgrund der Feiertage zu Weihnachten<br />

und zum Jahreswechsel<br />

sind die Kunden- und Hausbetreuer<br />

der <strong>DKB</strong> <strong>Wohnungsgesellschaft</strong> in<br />

der Zeit vom 22. Dezember 2008<br />

bis 2. Januar 2009 nur eingeschränkt<br />

erreichbar. Die genauen<br />

Servicezeiten entnehmen Sie bitte<br />

wie üblich den Hausaushängen oder<br />

den Infoschreiben.<br />

Die Havarie-Hotline für Notfälle ist<br />

selbstverständlich auch während<br />

der Feiertage permanent erreichbar.<br />

24-Stunden-Havarie-Hotline<br />

01803 – 52 46 66 (9 Cent/ Minute)

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