DKB - TAG Wohnungsgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH
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Mieterinformation<br />
Foto: photocase | pablo-escobar<br />
Bagatellschaden. Die Tropfen zu stoppen ist keine große Sache. Die Kosten für so eine Kleinreparatur<br />
hat in der Regel der Mieter zu tragen.<br />
Kleinreparaturen – in<br />
bestimmten Fällen trägt<br />
der Mieter die Kosten<br />
Der Vermieter ist nach dem Gesetz<br />
sowohl für große als auch für kleine<br />
Reparaturen im Haus beziehungsweise<br />
in der Wohnung zuständig.<br />
Eine Ausnahme bilden die Kleinreparaturen<br />
beziehungsweise Bagatellschäden.<br />
Der Vermieter hat das<br />
Recht, den Mieter mit den Kosten<br />
für Kleinreparaturen beziehungsweise<br />
für die Beseitigung von Bagatellschäden<br />
bis zu einem zu mut -<br />
baren Höchstbetrag zu belasten.<br />
Die Fälle, in denen der Mieter die<br />
Reparaturkosten zu tragen hat, sind<br />
im Mietvertrag durch eine sogenannte<br />
Kleinreparaturklausel genau<br />
geregelt. Verschiedene Gerichte<br />
haben zu dieser Klausel folgende<br />
Grundsätze aufgestellt.<br />
3 Die Reparatur selbst muss sich<br />
auf solche Teile der Mietsache<br />
beziehen, die dem direkten und häufigen<br />
Zugriff des Mieters unterliegen.<br />
Gemeint sind damit zum<br />
Beispiel der tropfende Wasserhahn<br />
oder auch Schäden an Duschköp-<br />
<strong>DKB</strong> <strong>Wohnungsgesellschaft</strong><br />
<strong>Berlin</strong>-<strong>Brandenburg</strong> <strong>mbH</strong><br />
fen, Fenster- und Türverschlüssen,<br />
Rollläden, Jalousien, Lichtschaltern,<br />
Steckdosen oder Ähnlichem. Reparaturen<br />
an Wasser- und Stromleitungen<br />
gehören nicht dazu.<br />
3 In der Kleinreparaturklausel muss<br />
eine Höchstgrenze für die einzelne<br />
Reparatur und eine Obergrenze für<br />
alle Kleinreparaturen innerhalb<br />
eines Jahres definiert sein. Nach<br />
verschiedenen Gerichtsurteilen sind<br />
ein Höchstbetrag für die einzelne<br />
Reparatur von 120 Euro und ein<br />
jährlicher Gesamtbetrag in Höhe<br />
von 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete<br />
zulässig.<br />
3 Der Mieter darf per Mietvertrag<br />
nur zur Bezahlung der Kleinreparatur<br />
verpflichtet werden – nicht zur<br />
Durchführung der Arbeit oder zur<br />
Beauftragung der Handwerker. Dies<br />
ist prinzipiell Sache des Vermieters.<br />
Wenn der Mieter die Bagatellschäden<br />
aber selber beseitigt, ist er von<br />
der Kostenübernahme befreit.<br />
9<br />
Immer erreichbar<br />
Die Havarie-Hotline der <strong>DKB</strong><br />
garantiert Hilfe rund um<br />
die Uhr – aber nicht jedes<br />
Problem ist ein Fall für die<br />
Havarie-Hotline<br />
Heiligabend oder Ostersonnntag,<br />
mitten in der Nacht oder Sonntagmorgen<br />
– für den Fall der Fälle ist<br />
die 24-Stunden-Havarie-Hotline der<br />
<strong>DKB</strong> immer erreichbar. Bei Havarien<br />
wie beispielsweise dem Totalausfall<br />
der Heizungsanlage oder der Stromversorgung<br />
im gesamten Haus oder<br />
einem Wasserrohrbruch organisieren<br />
die Mitarbeiter der Hotline alle<br />
erforderlichen Maßnahmen für eine<br />
schnelle Hilfe.<br />
Aber nicht jedes Problem oder jede<br />
Störung ist ein Notfall, den es unverzüglich<br />
zu beheben gilt. Ein tropfender<br />
Wasserhahn, ein defekter<br />
Lichtschalter oder die Störung des<br />
Fernsehempfanges stellen weder<br />
eine Gefahr für Leib und Leben noch<br />
eine unzumutbare Belastung dar.<br />
Deshalb sind dies keine Fälle für die<br />
Havarie-Hotline. Solche Schäden<br />
oder Störungen werden durch die<br />
Kundenbetreuer zu den regulären<br />
Servicezeiten aufgenommen und<br />
bearbeitet.<br />
Geänderte Servicezeiten<br />
während der Feiertage<br />
Aufgrund der Feiertage zu Weihnachten<br />
und zum Jahreswechsel<br />
sind die Kunden- und Hausbetreuer<br />
der <strong>DKB</strong> <strong>Wohnungsgesellschaft</strong> in<br />
der Zeit vom 22. Dezember 2008<br />
bis 2. Januar 2009 nur eingeschränkt<br />
erreichbar. Die genauen<br />
Servicezeiten entnehmen Sie bitte<br />
wie üblich den Hausaushängen oder<br />
den Infoschreiben.<br />
Die Havarie-Hotline für Notfälle ist<br />
selbstverständlich auch während<br />
der Feiertage permanent erreichbar.<br />
24-Stunden-Havarie-Hotline<br />
01803 – 52 46 66 (9 Cent/ Minute)