Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...
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Blatt 2 zu § 10<br />
Der Vorsitzende entgegnet, dass es hierfür keine festen Werte gibt.<br />
GR Heusel wundert sich, warum man eine Lärmschutzwand errichten soll, obwohl laute Kin-<br />
der nicht als Lärm eingestuft werden.<br />
GR Andreas Bauer weist darauf hin, dass man einen Lärmschutz verlangen kann, wenn <strong>die</strong>s<br />
so im Bebauungsplan festgesetzt ist.<br />
Der Vorsitzende schlägt vor, es bei einer Sichtschutzwand zu belassen und den zusätzlichen<br />
Lärmschutz zu streichen. Diesen könnte man später immer noch anbringen.<br />
Sodann<br />
beschließt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat bei einer Enthaltung mehrheitlich gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Jugendfarm“ in der Fassung vom 26.04.2011 wird<br />
gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.<br />
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrif-<br />
ten i. d. F. vom 26.04.2011 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.