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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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Blatt 2 zu § 10<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass es hierfür keine festen Werte gibt.<br />

GR Heusel wundert sich, warum man eine Lärmschutzwand errichten soll, obwohl laute Kin-<br />

der nicht als Lärm eingestuft werden.<br />

GR Andreas Bauer weist darauf hin, dass man einen Lärmschutz verlangen kann, wenn <strong>die</strong>s<br />

so im Bebauungsplan festgesetzt ist.<br />

Der Vorsitzende schlägt vor, es bei einer Sichtschutzwand zu belassen und den zusätzlichen<br />

Lärmschutz zu streichen. Diesen könnte man später immer noch anbringen.<br />

Sodann<br />

beschließt<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat bei einer Enthaltung mehrheitlich gemäß dem Beschlussvorschlag:<br />

1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Jugendfarm“ in der Fassung vom 26.04.2011 wird<br />

gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.<br />

2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrif-<br />

ten i. d. F. vom 26.04.2011 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

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