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Gemeinde Kusterdingen N iederschrift über die öffentliche Sitzung ...

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Blatt 2 zu § 8<br />

GRin Laxander-Digel möchte, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat den Beschluss des BUA für <strong>die</strong> Ort-<br />

schaftsräte absegnet.<br />

Der Vorsitzende gibt zu Bedenken, dass man vier Vermittlungsausschüsse bräuchte, wenn<br />

man keinen einvernehmlichen Beschluss in <strong>die</strong>ser Sache fassen kann.<br />

GRin Laxander-Digel versteht nicht, warum <strong>die</strong> Ortschaftsräte Mähringen und Wankheim<br />

einer weiteren Wohnung je weiteren 200 m² Grundstücksfläche nicht zustimmen können.<br />

Der Vorsitzende hofft, mit der goldenen Mitte zwischen dem Vorschlag der Verwaltung und<br />

dem Beschluss der Ortschaftsräte Mähringen und Wankheim und zwar einer weiteren Woh-<br />

nung je weiteren 175 m², einen Kompromiss zu finden. Diese Lösung würde sich in der Pra-<br />

xis nicht sehr auswirken.<br />

GR Andreas Bauer sagt, dass <strong>die</strong> Neuregelung bei den Dorfbereichsplänen viele praktische<br />

Änderungen enthalten. Er hält nur <strong>die</strong> Mindestgröße für Baugrundstücke für kritisch, da <strong>die</strong>se<br />

der kleinteiligen Struktur, <strong>die</strong> auch zum Dorfbild zählt, nicht gerecht wird.<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass es konkrete Anlässe gab, <strong>die</strong> Dorfbereichspläne zu ändern.<br />

Als Beispiele führt er <strong>die</strong> Kleinsthäuser in Mähringen und das Mehrfamilienhaus in Wank-<br />

heim auf. Der Vorsitzende meint, dass solche Fälle immer wieder auftauchen können. Die<br />

Rechtssicherheit sollte hergestellt werden.<br />

GR Kautt meint, dass ein Bebauungsplan Bestandskraft haben muss. Die Mindestfläche für<br />

Baugrundstücke soll herunter gedreht werden.<br />

GR Maier gibt zu Bedenken, dass wenn jemand ein 6 a Grundstück hat, er <strong>die</strong>ses teilen<br />

könnte, um mehr Wohnungen auf dem Grundstück errichten zu können. GR Maier hält <strong>die</strong><br />

350 m² als Mindestgröße für Baugrundstücke für Einzelhäuser für gut. Der Fokus sollte auf<br />

den Teiler gesetzt werden. GR Maier hebt hervor, dass der Bestandsschutz gewährleistet<br />

bleiben soll.<br />

GR Brucklacher erklärt, dass man Herr Weigel nochmals bitten sollte, <strong>die</strong> Auswirkungen bei<br />

einer Reduzierung der Mindestgröße von 350 m² auf 300 m² aufzuzeigen.

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