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Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001

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Abb. 10c: Atrazin-Beanstandungsquoten außerhalb von Wasserschutzgebieten unter Einbeziehung<br />

der außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden Berggebiete und bestimmten benachteiligten<br />

Gebieten in % für den Zeitraum von 1991 bis <strong>2001</strong><br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

Atrazin-Beanstandungsquote in %<br />

26,0<br />

11,0<br />

4,9<br />

4,3<br />

1,4<br />

Atrazin<br />

3,6<br />

0,8<br />

1,9<br />

2,0<br />

0,5 0,5<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000* <strong>2001</strong>*<br />

*Atrazin-Beanstandungsquote außerhalb von Wasserschutzgebieten unter Einbeziehung der außerhalb von<br />

Wasserschutzgebieten liegenden Berggebiete und bestimmten benachteiligten Gebiete<br />

Auswirkungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungskontrollen auf die Qualität <strong>des</strong> Grundwassers.<br />

In den vorhergehenden <strong>Jahresbericht</strong>en wurde bereits mitgeteilt, dass parallel zu dem<br />

erfreulichen Rückgang verbotener Atrazin-Anwendungen die Atrazin-Gehalte <strong>des</strong> Grund- und<br />

Trinkwassers abnehmen. Um daher den zeitlichen Verlauf der Atrazin- und Desethylatrazin-Gehalte in<br />

Grund- und Quellwässern weiter verfolgen zu können, wurde im Jahr <strong>2001</strong> das Grundwasseruntersuchungsprogramm<br />

der Lan<strong>des</strong>anstalt für Pflanzenschutz Stuttgart fortgeführt. Dabei wurde in<br />

den beprobten Grund- und Quellwassermessstellen ein weiterer Rückgang der Atrazin- und<br />

Desethylatrazin-Gehalte bzw. ein ähnliches Konzentrationsniveau wie im Vorjahr beobachtet.<br />

Hierzu zeigt beispielhaft die Abbildung 10d den Verlauf der Atrazin- und Desethylatrazin-Gehalte in<br />

der Quellfassung 1 der Gemeinde B und die Abbildung 10e den Verlauf der Atrazin- und<br />

Desethylatrazin-Gehalte in der Quellfassung 1 der Gemeinde C für den Untersuchungszeitraum 1989<br />

bis <strong>2001</strong>. Dabei unterschreiten bei den Quellfassungen 1 der Gemeinden B und C die Atrazin- und<br />

Desethylatrazin-Gehalte seit 1994 jeweils den Pflanzenschutzmittel-Einzelgrenzwert von 0,1 Mikrogramm<br />

Substanz pro Liter Wasser. Die von verschiedenen Seiten vorgetragenen Spekulationen über<br />

einen Wiederanstieg der Atrazin- und Desethylatrazin-Gehalte in Grund- und Quellwässern über den<br />

pauschal festgelegten Pflanzenschutzmittel-Einzelgrenzwert von 0,1 Mikrogramm Substanz pro Liter<br />

Wasser werden daher an Hand der vorgestellten Untersuchungsbefunde weiterhin widerlegt.<br />

91<br />

Pflanzenschutzdienst <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>

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