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Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001

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88<br />

Tab. 10a: Aufschlüsselung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungen, die im Jahr <strong>2001</strong> von der Lan<strong>des</strong>anstalt für<br />

Pflanzenschutz Stuttgart in Wasserschutzgebieten beanstandet wurden, nach Wirkstoffen bzw.<br />

Handelspräparaten und Kulturen*<br />

Schwerpunktmäßig zu<br />

kontrollierende Wirkstoffe<br />

Atrazin,<br />

Terbuthylazin,<br />

Simazin<br />

Dichlobenil (bzw.<br />

<strong>des</strong>sen Abbauprodukt<br />

Dichlobenzamid)<br />

Atrazin,<br />

Terbuthylazin,<br />

Simazin<br />

Linuron<br />

Kultur Proben Anzahl der Beanstandungen<br />

Sollzahl eingegangen untersucht<br />

Mais 660 624 624<br />

Obst,<br />

Reben<br />

Obst,<br />

Reben<br />

Möhren,<br />

Lauch,<br />

Sellerie<br />

55 29 29<br />

Atrazin: 2<br />

Terbuthylazin: 6<br />

Niko 40: 1<br />

40 53 53 Simazin: 1<br />

50 25 25 Linuron: 2<br />

gesamt 805 731 731<br />

12 Beanstandungen,<br />

Gesamtbeanstandungsquote = 1,6%<br />

(Atrazin-Beanstandungen: 2,<br />

Atrazin-Beanstandungsquote = 0,3%)<br />

* Weiterhin wurden der Lan<strong>des</strong>anstalt für Pflanzenschutz Stuttgart im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogramms sieben<br />

Bodenproben aus Spargel zur Untersuchung auf den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Simazin sowie eine Bodenprobe zur<br />

Untersuchung auf den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Diuron als Sonder- und Verdachtsprobe übersandt, die bei der<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Pflanzenschutz Stuttgart gesondert registriert wurden und daher nicht in der Tabelle mit aufgeführt werden.<br />

Dabei resultierten bei der Untersuchung der Sonder- und Verdachtsproben keine Beanstandungen.<br />

Die Kontrollergebnisse von Bodenproben, die im Jahr <strong>2001</strong> von den Ämtern für Landwirtschaft, Landschafts-<br />

und Bodenkultur auf Bewirtschaftungsflächen außerhalb von Wasserschutzgebieten unter<br />

Einbeziehung der außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden Berggebiete und bestimmten<br />

benachteiligten Gebieten gezogen wurden, sind in der Tabelle 10b aufgeführt. Die Bodenproben wurden<br />

schwerpunktmäßig auf Rückstände <strong>des</strong> Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes A t r a z i n untersucht,<br />

<strong>des</strong>sen Anwendung nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung seit dem 29.03.1991 vollständig<br />

verboten ist. Aus der Tabelle 10b geht im Einzelnen hervor, dass im Jahr <strong>2001</strong> auf Bewirtschaftungsflächen<br />

außerhalb von Wasserschutzgebieten unter Einbeziehung der außerhalb von Wasserschutzgebieten<br />

liegenden Berggebiete und bestimmten benachteiligten Gebiete zwei A t r a z i n -<br />

Beanstandungen, drei Beanstandungen wegen G h i b l i sowie eine Beanstandung wegen T r i o<br />

erfolgten.<br />

Dabei stammen von den 389 eingesandten Proben, die außerhalb von Wasserschutzgebieten unter<br />

Einbeziehung der außerhalb von Wasserschutzgebieten liegenden Berggebiete und bestimmten<br />

benachteiligten Gebiete gezogen wurden, 155 Bodenproben aus Berggebieten und bestimmten<br />

benachteiligten Gebieten. Diese Bodenproben wurden entsprechend den im Erlass vom 04.04.<strong>2001</strong><br />

gemachten Vorgaben ebenfalls auf den Wirkstoff Terbuthylazin untersucht. Dabei sollte überprüft<br />

werden, ob die Maisanbauer die Empfehlungen der Beratung beachten, freiwillig auf die Anwendung<br />

von grundwassergefährdenden terbuthylazinhaltigen Mitteln zu verzichten. Im Rahmen der<br />

ergänzenden Untersuchungen auf Terbuthylazin wurden in zwei Bodenproben Terbuthylazin-<br />

Rückstände ermittelt, die jeweils auf eine Anwendung dieses Stoffes im Jahr <strong>2001</strong> und damit auf eine<br />

Nichtbeachtung der amtlichen Empfehlungen zurückgeführt werden müssen.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong>

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