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Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001

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14<br />

Abb. 4.11b: Kontrollierte Sprühgeräte in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Anzahl<br />

2000<br />

1750<br />

1500<br />

1250<br />

1000<br />

750<br />

500<br />

250<br />

0<br />

Kontrollierte Sprühgeräte in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Stuttgart<br />

Karlsruhe<br />

Freiburg<br />

Tübingen<br />

Summe<br />

1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 <strong>2001</strong><br />

4.12 Überwachung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln<br />

durch Luftfahrzeuge<br />

RP S: Folgende Kulturen wurden im Berichtsjahr mit dem Hubschrauber behandelt:<br />

Jahr<br />

Kultur behandelte Flächen (ha) Einsatz gegen<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Reben ca. 150 Pilzkrankheiten<br />

4.13 Untersuchungen, Gesundheitsüberwachung<br />

4.13.1 Untersuchungen<br />

LfP: Aus zwei Vermehrungsbetrieben wurden insgesamt 170 Erdbeer-Mutterpflanzen auf<br />

Virusbefall getestet. Virusbefall war nicht nachzuweisen. Weiterhin wurden aus zwei<br />

Vermehrungsbetrieben insgesamt 15 Himbeersorten auf Befall mit Viren und Phytoplasmen<br />

untersucht. In 2 Sorten wurde ein Befall mit Viren aus dem Himbeermosaikkomplex nachgewiesen.<br />

Im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung <strong>des</strong> Saatgutes wurden in Amtshilfe für die LUFA<br />

Augustenberg von der Lan<strong>des</strong>anstalt für Pflanzenschutz Ackerbohnen- und Erbsensaatgut auf Befall<br />

mit Stängelälchen untersucht. Die Saatgutverordnung vom 21.1.1986 mit der Änderung vom<br />

16.11.1989 schreibt vor, dass im Saatgut von Ackerbohnen und Erbsen in 300 Körnern nicht mehr als<br />

5 D. dipsaci nachweisbar sein dürfen, sonst kommt es zur Aberkennung der betroffenen Partie.<br />

Von der Ernte <strong>2001</strong> wurden 17 Ackerbohnen- und 110 Futtererbsenpartien untersucht. Bei den<br />

untersuchten 127 Partien konnte in keiner Probe ein Befall nachgewiesen werden. Durch die<br />

konsequente Untersuchung aller Ackerbohnen- und Futtererbsensaatgutpartien soll eine Ausbreitung<br />

<strong>des</strong> Stängelälchens auf noch unbelastete Felder verhindert werden (Tab. 4.13a). Im Rahmen dieser<br />

Saatgutuntersuchung wurden auch zwei Wickenpartien auf Stängelälchenbefall untersucht. Es konnte<br />

kein Befall festgestellt werden.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong>

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