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Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001

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12<br />

4.11 Pflanzenschutzgeräte<br />

4.11.1 Prüfung von Pflanzenschutzgeräten<br />

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14. Mai 1998 (BGBl I S. 971) § 34, Abs. 2, Nr. 5.<br />

LfP: Im Rahmen der freiwilligen amtlichen Geräteprüfung wurden in folgendem Umfang Pflanzenschutzgeräte<br />

bzw. -geräteteile geprüft und einem praktischen Einsatz unterzogen:<br />

2 Sprühgeräte für den Obstbau<br />

2 Streichstäbe<br />

3 Sätze Injektor-Flachstrahldüsen für den Obstbau<br />

Die Prüfberichte der LfP stellen jeweils Beiträge zur Gesamtbeurteilung der Geräte bzw. Geräteteile<br />

durch den Fachbeirat ”Geräte-Anerkennungsverfahren” der Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt für Land- und<br />

Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig dar.<br />

Parallel dazu durchgeführte Abdriftuntersuchungen ermöglichten weitere Eintragungen in das<br />

Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ der BBA.<br />

4.11.2 Kontrolle der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte<br />

für Flächenkulturen<br />

Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 17. August 1998 (BGBl. I, S. 2161).<br />

RP S: Im Jahr <strong>2001</strong> wurden keine Anerkennungen nach § 4 der Pflanzenschutzgeräte-Verordnung<br />

vom 29.06.1993 beantragt. Es stehen insgesamt 145 Fachwerkstätten als amtliche Kontrollstelle für<br />

die Pflanzenschutzgeräteprüfung von Feldspritzen im Regierungsbezirk Stuttgart zur Verfügung. Die<br />

Prüfung von Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen erfolgt auf freiwilliger Basis. Für diesen<br />

Bereich waren bis Jahresende <strong>2001</strong> insgesamt 24 Kontrollbetriebe amtlich anerkannt. Für die<br />

Anerkennung von Kontrollbetrieben auf der Grundlage der geänderten Pflanzenschutzmittel-<br />

Verordnung vom 09.11.<strong>2001</strong> hat das MLR noch keine neuen Durchführungsbestimmungen erlassen.<br />

LfP, RP S, KA, FR, TÜ: Im Laufe <strong>des</strong> Jahres <strong>2001</strong> wurden nur wenige weitere<br />

Landmaschinenwerkstätten als ”amtlich anerkannte Kontrollstellen” neu anerkannt. Den Landwirten in<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> steht ein flächendecken<strong>des</strong> Netz von rund 400 Kontrollstellen zur obligatorischen<br />

Kontrolle der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Flächenkulturen zur Verfügung.<br />

Insgesamt wurden im Jahre <strong>2001</strong> in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> durch die amtlich anerkannten<br />

Kontrollstellen 7456 Feldspritzgeräte (2000: 8972; 1999: 4550; 1998: 10350; 1997: 4971; 1996:<br />

15128; 1995: 4316) kontrolliert. Hierin sind 276 Neugeräte enthalten. 7107 Gebrauchtgeräte (99,0%)<br />

waren, teilweise nach Behebung verschiedener Mängel, nach der Kontrolle in Ordnung und konnten<br />

mit der Kontrollplakette versehen werden (Tabelle 4.11a).<br />

Tabelle 4.11 a: Ergebnisse der Feldspritzgerätekontrolle<br />

Regierungsbezirk Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen<br />

Gesamtzahl der kontrollierten Feldspritzgeräte<br />

davon Neugeräte<br />

Prüfplakette erhalten insgesamt in % 99,7 99,8 96,5 99,7<br />

Die Entwicklung der Beteiligung an der Gerätekontrolle seit 1980 für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und die einzelnen<br />

Regierungsbezirke ist in Abbildung 4.11a dargestellt.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong><br />

2879<br />

160<br />

1006<br />

12<br />

1555<br />

-<br />

1947<br />

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