Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001
Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001
Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001
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4.11 Pflanzenschutzgeräte<br />
4.11.1 Prüfung von Pflanzenschutzgeräten<br />
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14. Mai 1998 (BGBl I S. 971) § 34, Abs. 2, Nr. 5.<br />
LfP: Im Rahmen der freiwilligen amtlichen Geräteprüfung wurden in folgendem Umfang Pflanzenschutzgeräte<br />
bzw. -geräteteile geprüft und einem praktischen Einsatz unterzogen:<br />
2 Sprühgeräte für den Obstbau<br />
2 Streichstäbe<br />
3 Sätze Injektor-Flachstrahldüsen für den Obstbau<br />
Die Prüfberichte der LfP stellen jeweils Beiträge zur Gesamtbeurteilung der Geräte bzw. Geräteteile<br />
durch den Fachbeirat ”Geräte-Anerkennungsverfahren” der Biologischen Bun<strong>des</strong>anstalt für Land- und<br />
Forstwirtschaft (BBA) in Braunschweig dar.<br />
Parallel dazu durchgeführte Abdriftuntersuchungen ermöglichten weitere Eintragungen in das<br />
Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ der BBA.<br />
4.11.2 Kontrolle der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte<br />
für Flächenkulturen<br />
Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte (Pflanzenschutzmittelverordnung) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 17. August 1998 (BGBl. I, S. 2161).<br />
RP S: Im Jahr <strong>2001</strong> wurden keine Anerkennungen nach § 4 der Pflanzenschutzgeräte-Verordnung<br />
vom 29.06.1993 beantragt. Es stehen insgesamt 145 Fachwerkstätten als amtliche Kontrollstelle für<br />
die Pflanzenschutzgeräteprüfung von Feldspritzen im Regierungsbezirk Stuttgart zur Verfügung. Die<br />
Prüfung von Spritz- und Sprühgeräten für Raumkulturen erfolgt auf freiwilliger Basis. Für diesen<br />
Bereich waren bis Jahresende <strong>2001</strong> insgesamt 24 Kontrollbetriebe amtlich anerkannt. Für die<br />
Anerkennung von Kontrollbetrieben auf der Grundlage der geänderten Pflanzenschutzmittel-<br />
Verordnung vom 09.11.<strong>2001</strong> hat das MLR noch keine neuen Durchführungsbestimmungen erlassen.<br />
LfP, RP S, KA, FR, TÜ: Im Laufe <strong>des</strong> Jahres <strong>2001</strong> wurden nur wenige weitere<br />
Landmaschinenwerkstätten als ”amtlich anerkannte Kontrollstellen” neu anerkannt. Den Landwirten in<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> steht ein flächendecken<strong>des</strong> Netz von rund 400 Kontrollstellen zur obligatorischen<br />
Kontrolle der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte für Flächenkulturen zur Verfügung.<br />
Insgesamt wurden im Jahre <strong>2001</strong> in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> durch die amtlich anerkannten<br />
Kontrollstellen 7456 Feldspritzgeräte (2000: 8972; 1999: 4550; 1998: 10350; 1997: 4971; 1996:<br />
15128; 1995: 4316) kontrolliert. Hierin sind 276 Neugeräte enthalten. 7107 Gebrauchtgeräte (99,0%)<br />
waren, teilweise nach Behebung verschiedener Mängel, nach der Kontrolle in Ordnung und konnten<br />
mit der Kontrollplakette versehen werden (Tabelle 4.11a).<br />
Tabelle 4.11 a: Ergebnisse der Feldspritzgerätekontrolle<br />
Regierungsbezirk Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen<br />
Gesamtzahl der kontrollierten Feldspritzgeräte<br />
davon Neugeräte<br />
Prüfplakette erhalten insgesamt in % 99,7 99,8 96,5 99,7<br />
Die Entwicklung der Beteiligung an der Gerätekontrolle seit 1980 für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> und die einzelnen<br />
Regierungsbezirke ist in Abbildung 4.11a dargestellt.<br />
<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong><br />
2879<br />
160<br />
1006<br />
12<br />
1555<br />
-<br />
1947<br />
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