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Jahresbericht des Pflanzenschutzdienstes Baden-Württemberg 2001

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4.8 Bienenschutz<br />

RP S: Die Spritzbrühekontrolle wurde als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Bienen vor<br />

Gefahren durch Pflanzenschutzmittel fortgesetzt.<br />

Tab. 4.8: Ergebnisse der Spritzbrühekontrolle<br />

Regierungsbezirk<br />

Probenanzahl festgestellte bienengefährdende Wirkstoffe<br />

Obst Wein Name Anzahl Bußgeldverfahren<br />

Stuttgart 22 17 - 0 0<br />

Karlsruhe - - - - -<br />

Freiburg - - - - -<br />

Tübingen 43 - 0 0<br />

RP TÜ: Während der Obst- und Rebblüte wurden insgesamt 43 Proben aus Spritzgeräten gezogen<br />

(Vorgabe waren 50 Proben). Es konnten keine bienengefährlichen Mittel nachgewiesen werden.<br />

Im Bodenseekreis wurden zu Beginn und am Ende der Obstblüte 26 Brüheproben aus Spritzgeräten<br />

(im Einsatz) gezogen; zusätzlich sollten noch spezielle Plantomycin-Proben gezogen werden. Nach<br />

Auskunft der Untersuchungsstelle wurden jedoch alle Proben auf Plantomycin untersucht.<br />

Untersuchungsergebnisse liegen dem ALLB nicht vor.<br />

4.9 Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel<br />

RP S: Anträge und Genehmigungen <strong>des</strong> Pflanzenschutzmitteleinsatzes nach § 6 Abs. 3<br />

Pflanzenschutzgesetz (Tab. 4.9a) und Genehmigungen nach § 2 Abs. 2 <strong>des</strong><br />

Pflanzenschutzanwendungsgesetzes vom 17.12.1990 (Tab. 4.9b).<br />

Tab. 4.9a: Anträge und Genehmigungen <strong>des</strong> Pflanzenschutzmitteleinsatzes nach § 6 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz<br />

Anwendungsbereiche Anträge Genehmigungen<br />

Betriebsgelände<br />

1<br />

1<br />

Anlagen <strong>des</strong> Verkehrs<br />

14<br />

11<br />

Hafenanlagen<br />

0<br />

0<br />

Energieversorgungswerke<br />

2<br />

2<br />

Fluggelände und militärische Anlagen<br />

2<br />

2<br />

Sonstige<br />

0<br />

0<br />

Insgesamt: 19 16<br />

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde in diesen Bereichen jeweils befristet für max. zwei<br />

Jahre genehmigt. Bei den Ämtern für Landwirtschaft wurden insgesamt 128 Anträge auf Ausnahmegenehmigungen<br />

bearbeitet.<br />

Tab. 4.9b: Genehmigungen nach § 2 Abs. 2 <strong>des</strong> Pflanzenschutzanwendungsgesetzes vom 17.12.1990<br />

Beantragt Genehmigt<br />

Privatpersonen<br />

3<br />

3<br />

Garten- und Landschaftsbaubetriebe<br />

29<br />

28<br />

Kommunalverwaltungen<br />

74<br />

74<br />

Golf- und Sportplatzbetreiber<br />

14<br />

14<br />

Sonstige<br />

8<br />

6<br />

Insgesamt 128 125<br />

Ordnungswidrigkeiten:<br />

Wegen nicht erlaubter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von land-,<br />

forstwirtschaftlicher oder gärtnerisch genutzter Freilandflächen (§ 6, Abs. 2 PflSchG) wurden 9 Fälle<br />

angezeigt. Davon wurden 3 Fälle mit einem Bußgeld geahndet, 2 Fälle mit einer schriftlichen<br />

Verwarnung verfügt und 4 Fälle eingestellt.<br />

<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2001</strong>

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