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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

1716 Berent Schapekaven et uxor Alheid (∞ 1698), Kinder; Anna Margaretha 14 Jahr an<br />

Platz der Mutter ist das erste Kind frey beschieden, Herman 12 Jahr, Anne 9 Jahr, Johan 5<br />

Jahr, Catharina Alheid 30 Wochen alt.<br />

Rep.124B. III.A. Nr.5. Band II (1716) St.A.O.<br />

1722 beschweren sich sämtliche Gehrder Bauern, dass sie noch immer Wolfhafer dem Vogt<br />

liefern müssen, den anfangs nur Heuerleute nach dem 30 jährigen Kriege freiwillig dem Vogt<br />

gegeben hätten, um von den Wolfsjagden befreit zu sein. Nunmehr müssten sie alle ½ Fass<br />

liefern, während es ursprünglich nur eine Gespe (was man zwischen 2 Händen halten kann),<br />

dann eine Mütze voll und schliesslich ½ Fass. Später sei von dem Vogt ein halber Scheffel<br />

ge<strong>for</strong>dert worden, und jetzt <strong>for</strong>dere er einen ganzen Scheffel. Erst im Jahre 1848 wurde die<br />

Abgabe des Wolfshafer an den Vogt ohne Ablösung oder Entschädigung abgeschafft.<br />

1722 berichtet der Gehrder Vogt, der seit 31 Jahren Vogt war, dass zu seiner Zeit keine<br />

Wolfsjagden gewesen seien. Zu den sonst vorgesehenen Wolfsjagden hatte jedes Vollerbe,<br />

Halberbe, jeder Erbkotten und Markkotten und jede Heuermannsfamilie einen Mann zu<br />

stellen. Diese waren mit Wolfsspiessen und Buechsen bewaffnet und wurden vom Vogt<br />

geführt.<br />

1722 wird berichtet, dass Schapekaven als Blutzehnten das 10. Fuellen zu geben hat. Ferner<br />

heisst es; Das 10te Kalb will gemeldtes Capitull (Stift Johann zu Osnabrück) auch<br />

praetendiren.<br />

1722-1723 Schapekave gibt dem Kloster Bersenbrück;<br />

Dienstgeld 7 Thl., Neujahrsgeld 1 Thl. 5 Schill. 3 Pf., Maigeld 2 Thl. 6 Schill., Herbstschatz 3<br />

Schill. 6 Pf.<br />

An das Amt; 8 Scheffel Hafer, 1 Gans und 1 Huhn.<br />

Dem Pastor in Gehrde 1 Scheff. Roggen.<br />

Dem Küster ebenda 1 Scheff. Roggen und 1 Brot.<br />

Dem Richter in Ankum 1 Scheff. Hafer und 20 Roggengarben.<br />

An das Kloster; 2 Thl. Angeld und 2 Hühner.<br />

An das Stift Johann in Osnabrück; 10 Scheff. Roggen, 10 Scheff. Hafer, 1 Gans und 1 Huhn.<br />

Dem Archidiakon 1 Scheff. Sendhafer.<br />

Ferner klagte der Grundherr (das Kloster) noch um lieferung von 2½ Malter Roggen und 2½<br />

Malter Hafer.<br />

Praestationsreg. 1722-1723 St.A.O.<br />

Das an den Küster zu liefernde Brot musste ein gut ausgebackenes Schwarzbrot von 40<br />

Pfund sein und wurde gleich einem Scheffel Roggen gesetzt. Wenn das Brot nicht abgeholt,<br />

sondern von dem Pflichtigen überbracht wurde, gebührte ihm dafür 6 bis 7 Pf. als Trinkgeld<br />

für eine Kanne Bier.<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 7 / 201

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