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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

eine Hausgenossenschaft (familia), an deren Spitze der Besitzer des Haupthofes stand. 1669<br />

gehörten zu der Hausgenossenschaft des Schultenhofes zu Ankum; Schulte in Ankum,<br />

Hummert in Ankum, Rixmann in Ankum, Depeweg in Ankum, Oevermoehle in Ankum,<br />

Hackmann in Ankum, Brinkmann in Ankum, Griese in Grovern, Hamberg in Westerholte,<br />

Schwietermann in Druchhorn, Unstermann in Loxten, Meyling in Nortrup, Stork in<br />

Alfhausen, Aberdinck (Alberding?) in Alfhausen undBrickwede in Merzen; Voss.<br />

Gewöhnlich trat nur einmal im Jahre die Hausgenossenschaft am Himmelfahrtstage<br />

zusammen. Auf diesen Hofessprachen oder Pflichttagen wurden die Sterbefälle und<br />

Auffahrten festgesetzt, Beschwerden und Klagen der Hausgenossen und auch des<br />

Landesherrn entgegengenommen und entschieden. Wechsel und Verkäufe der zu den<br />

Höfen gehörenden Leute konnte nur mit ihrem Willen geschehen usw.<br />

Anfänglich war der Schulte auch der Richter zu Ankum, hernach nur der Vorsteher oder<br />

Fürsprecher seiner Hausgenossen, und als im 15. Jahrhundert die Verwaltung des<br />

bischöflichen Tafelgutes an das Amt Fürstenau überging, wurde der Schulte der Vertreter<br />

des Bischofs und dessen Beamten zu Fürstenau. Auf dem meyerhofe zu Wehdel befindet<br />

sich noch heute (1963) ein Siegel, das der Meyer zu Wehdel als Vertreter des Bischofs<br />

geführt hat. Auf diesen Hofesversammlungen wurde auch jedesmal ein grosses Gelage<br />

abgehalten. Es wurde tüchtig gegessen und getrunken. Ein Mitglied der Hausgenossenschaft<br />

hatte ein 25 Pfund schweres Brot und einen 12 pfündigen Schinken zu liefern. Diese<br />

Lieferungspflicht wechselte jedes Jahr, sodass ein jeder Genosse einmal an die Reihe kam.<br />

Soweit nicht Bier von Mitgliedern, das solche als Strafe hatten zahlen müssen, vorhanden<br />

war, musste es von einem Hausgenossen geliefert werden. Wenn ein Mitglied heiratete,<br />

musste sich die junge Frau mit einer ¼ Tonne Bier in die Genossenschaft einkaufen. Am<br />

pflichtage erhielt der Schulte von allen Mitgliedern 1 Schilling und sein Schreiber 6 Pfennige.<br />

Sonst hatte Schulte, zu Ankum, dieselben Pflichten wie seine Hausgenossen. Der<br />

Schultenhof war anfänglich auf die 4 e Garbe verpachtet, wurde aber später in eine feste<br />

Pacht umgewandelt. Nach dem Praestationsregister 1722 hatte Schulte, zu Ankum,<br />

nachstehende Lasten und Pflichten, die er als Eigenbehöriger des Landesherrn zu erfüllen<br />

hatte;<br />

Monatschatz 4 Thl. 6 Schill., Rauchschatz 2 mal 4 Thl., von der Leibzucht 15 Schill. 9 Pf., vom<br />

Back- oder Nebenhause 10 Schill. 6 Pf., Hofesspanngeld 1 Thl. 14 Schill., dafür war er von<br />

Jacobi bis Bartholomaei vom Spanndienst frei.<br />

An Pacht gab Schulte, zu Ankum, 4 Malter Roggen, 6 Mlter Hafer, 30 Hühner, 600 Eier und 5<br />

Thl. Herbstschatz.<br />

Er müsste mit dem Spann dienen, so oft es ge<strong>for</strong>dert wurde, und auf Er<strong>for</strong>dern Sachen von<br />

Bremen, Münster und Oldenburg holen und sogar Spanndienste nach dem Auslande leisten.<br />

Dem Kaplan in Ankum war ½ Scheffel Roggen zu geben und dem Küster 9 Pfennige.<br />

Ausserdem hatte Schulte die fürstlichen Jäger mit ihren Hunden und die Amtsschützen<br />

aufzunehmen und mit Essen und Trinken zu versehen. Auch musste jährlich für die Jagd ein<br />

Jagdhund aufgefüttert werden. In den Jahren 1799 bis 1819 fanden wegen der lästigen<br />

Zehntenfuhren der Redemeyer Unterhandlungen statt, die erst am 5.2.1819 ihren Abschluss<br />

fanden. Nunmehr verpflichteten sich die Redemeyer, es waren ihrer 6 im Kirchspiele<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 80 / 201

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