1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 8. Der Dienst des Holtzfällens ist in Zeit von 24 Jahren ohngefehr Viermahl, jedesmahl auf etwa 6 bis 7 Tage verrichtet. Hofbeschreibung v. 26.8.1778 Rep.100. Abschn.88. Nr.271. II. S.820. St.A.O. Nach der Du Plat’schen Landesvermessungskarte von 1784-1790 nutzten das Ganzerbe Wollermann, das Halberbe Goesmann, das Halberbe Middelkampf und die Kotten Kleine Wollermann, Dettmer, Meese und Schuttemeier gemeinsam eine Flur, die “Escheding” genannt wurde, hauptsächlich wohl als Plaggenmatt. Später wurde dieser Escheding streifenförmig an die Berechtigten aufgeteilt und von diesen zu Ackerland gemacht. In den alten Schatzregistern ist die Größe der Stätte in Scheffeln, Vierteln und Bechern angegeben. Das beruht darauf, dass früher das Getreide nicht gewogen, sondern gemessen wurde. Eine Scheffel ist also ein Flächenmass, mitunter auch Scheffelsaat genannt. Ein Scheffel ist eine Fläche, auf die man 1 Scheffel zu saen pflegte. 12 Scheffel sind 1 Malter. Es gab Ankumer, Osnabrücker, Badberger, Dammer und Quakenbrücker Scheffel, die alle von einander abwichen. Dazu unterschied man; a) Streichmass, dann war der Scheffel bis an den Rand gefühlt. b) Haufenmass, dann war das Scheffelmass gehäuft voll. c) Gerütteltmass, dann wurde das Scheffelmass beim Einfüllen gerüttelt. Eine Rute ist 16 Fuss lang. Eine Quadratrute ist eine quadratische Fläche von einer Rute oder 16 Fuss Seitenlänge. 2 Ruten sind ungefähr 9 Meter. Nach der Du Plat’schen Landesvermessung ist ein Scheffelsaat gleich 54 Quadratruten. 1 Morgen ist ein Fläche, die an einem Morgen mit 1 Pferde gepflügt werden kann. 4 Morgen sind gleich 1 Hektar. 5.7.1833 Freitag 10 Uhr machte der verwitwete Kötter Johann Heinrich Netheler sein Testament vor dem Notar Johann Friedrich Dehne zu Quakenbrück dahin, dass der jüngste Sohn Johann Gerd Netheler den bereits angetretenen Hof übernehmen soll mit allem lebenden und toten Inventar, mit allen Rechten, Schulden und Lasten usw. Der Anerbe soll aber seinem älten Bruder Johann Heinrich Netheler die Summe von 1300 Rth. in gangbarer Silbermünze in jährlichen Raten auskehren und mit 3 % verzinsen. Auch soll er seinem Bruder einen neuen beschlagenen Ackerwagen, jedoch ohne Geschirr, sobald er dessen bedarf, geben. Diesen Wagen mag der Bruder Johann Heinrich Netheler nach seinem Wünschen bei dem Wagenbauer bestellen. Beide Söhne sollen verpflichtet sein, ein jeder 9 Rth. jährlich dem Erblasser als Handpfennig zu geben. 1843 wurden Schule und Lehrerwohnung in der Bauerschaft Grönloh neu gebaut. Der Zimmermeister Trimpe, in Talge, verpflichtete sich für die Summe von 1335 Rth. den Bau auszuführen, während die Gemeinde alle Hand- und Spanndienste zu leisten hatte. Mit allen sonstigen Nebenkosten kam der Neubau an barem Gelde auf 1889 Rth. 22 ggr. 6 Pf. Zu diesem Neubau der Schule hatte Schüttemeyer ausser geleistetem Hand- und Spanndienst einen Kostenbeitrag von 11 Rth. 3 ggr. 6 Pf. zu zahlen. 1. 0 ARCH 22-9-2011 76 / 201
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1846 war ein sehr trockenes Jahr. Es fiel vom 21 Mai bis Ende November nur soviel Regen zusammen wie sonst an einem Tage. Es war daher eine grosse Missernte. 40-60 Roggengarben ergaben nur einen Himten. 1847 kostete der Roggen per Malter zu 12 Himten 34 bis 36 Rth. 11.2.1848 schliessen die Brüder Netheler vor dem Königl. Hannov. Notar Friedrich August Buddenberg, zu Bersenbrück, einen Vergleich. Johann Heinrich Netheler jetzt Schüttemeyer wird von seinem Bruder Johann Gerhard Netheler versprochen, dass er aus dem Vermögen beider Eltern, dem beweglichen und unbeweglichen, ausser den bereits erhaltenen 250 Rth. und der bei seiner Hochzeit erhaltenen Ausrüstung und Kleidungsstücken usw. noch rund 1000 Rth. empfangen soll. Beide Brüder erklären, nunmehr keinerlei Forderungen gegen einander zu haben und alle Uneinigkeit durch diese Übereinkunft beseitigt sei. 6.5.1858 gibt Maria Schüttemeyer über den Restbetrag von 100 Rth. auf die Vereinbarung vom 11.2.1848 die Schlussquittung und erklärt, keinerlei Ansprüche mehr zu haben. 22.5.1865 wurde Grönloh von einem heftigen Hagelunwetter heimgesucht, das grossen Schaden anrichtete. Der Hagel war so dick wie kleine Hühnereier. 2.7.1868 richtete ein Hagelschlag wiederum beträchtlichen Schaden an, doch war der Verlust nicht so gross wie im Jahre 1865, da der Hagel nur die Größe eine Taubeneies hatte. Im übrigen war das Jahr sehr trocken, sodass alles früh zur Reife gelangte. Durch Heirat ist der Kotten in der 2 e Hälfte des 19. Jahrhunderts an das Halberbe Goessing gekommen. Catharina Maria, geboren am 23.2.1829, Anerbin und einziges Kind der Eheleute Johann Heinrich Netheler sive Schüttemeyer und Catharina Maria Schüttemeyer, wurde Ehefrau des Colons Johann Gerhard Goesmann. Der Kotten Schüttemeyer dient nunmehr dem Hofe Goessing als Heuerhaus. I. Tebbe Schüttemeyer (Teb(b)e Meyer), Col., * ca 1638, ∞ 1.2.1681 Bdbg., Anna Elisabeth Wehage, * ca 1656, Kind.;/ NN, □ 17.4.1682 Bdbg, Tebbe Meyers Kind./ Johan, * 1682, Anerbe./ Ilsabein, ˜ 26.10.1686 Bdbg./ Grete Liesabeth, ˜ 10.1.1690 Bdbg./ Lücke, ˜ 2.4.1694 Bdbg. Über den Verbleib der 3 Töchter konnte anhand der Kirchenbücher nichts festgestellt werden. Vermutlich war Tebe Meyer alias Schüttemeyer zweimal verehelicht, denn im Copulationsbuche der St. Georg Kirche ist eine Trauung Tebe Meyer und Gesche Keisser im Jahre 1671, Tag und Monat nicht genannt, beurkundet. Mehr liess sich anhand der Kirchenbücher nicht feststellen. 1. 0 ARCH 22-9-2011 77 / 201
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8. Der Dienst des Holtzfällens ist in Zeit von 24 Jahren ohngefehr Viermahl, jedesmahl<br />
auf etwa 6 bis 7 Tage verrichtet.<br />
Hofbeschreibung v. 26.8.1778 Rep.100. Abschn.88. Nr.271. II. S.820. St.A.O.<br />
Nach der Du Plat’schen Landesvermessungskarte von 1784-1790 nutzten das Ganzerbe<br />
Wollermann, das Halberbe Goesmann, das Halberbe Middelkampf und die Kotten Kleine<br />
Wollermann, Dettmer, Meese und Schuttemeier gemeinsam eine Flur, die “Escheding”<br />
genannt wurde, hauptsächlich wohl als Plaggenmatt. Später wurde dieser Escheding<br />
streifenförmig an die Berechtigten aufgeteilt und von diesen zu Ackerland gemacht. In den<br />
alten Schatzregistern ist die Größe der Stätte in Scheffeln, Vierteln und Bechern angegeben.<br />
Das beruht darauf, dass früher das Getreide nicht gewogen, sondern gemessen wurde. Eine<br />
Scheffel ist also ein Flächenmass, mitunter auch Scheffelsaat genannt. Ein Scheffel ist eine<br />
Fläche, auf die man 1 Scheffel zu saen pflegte. 12 Scheffel sind 1 Malter. Es gab Ankumer,<br />
Osnabrücker, Badberger, Dammer und Quakenbrücker Scheffel, die alle von einander<br />
abwichen. Dazu unterschied man;<br />
a) Streichmass, dann war der Scheffel bis an den Rand gefühlt.<br />
b) Haufenmass, dann war das Scheffelmass gehäuft voll.<br />
c) Gerütteltmass, dann wurde das Scheffelmass beim Einfüllen gerüttelt.<br />
Eine Rute ist 16 Fuss lang. Eine Quadratrute ist eine quadratische Fläche von einer Rute oder<br />
16 Fuss Seitenlänge. 2 Ruten sind ungefähr 9 Meter. Nach der Du Plat’schen<br />
Landesvermessung ist ein Scheffelsaat gleich 54 Quadratruten. 1 Morgen ist ein Fläche, die<br />
an einem Morgen mit 1 Pferde gepflügt werden kann. 4 Morgen sind gleich 1 Hektar.<br />
5.7.1833 Freitag 10 Uhr machte der verwitwete Kötter Johann Heinrich Netheler sein<br />
Testament vor dem Notar Johann Friedrich Dehne zu Quakenbrück dahin, dass der jüngste<br />
Sohn Johann Gerd Netheler den bereits angetretenen Hof übernehmen soll mit allem<br />
lebenden und toten Inventar, mit allen Rechten, Schulden und Lasten usw. Der Anerbe soll<br />
aber seinem älten Bruder Johann Heinrich Netheler die Summe von 1300 Rth. in gangbarer<br />
Silbermünze in jährlichen Raten auskehren und mit 3 % verzinsen. Auch soll er seinem<br />
Bruder einen neuen beschlagenen Ackerwagen, jedoch ohne Geschirr, sobald er dessen<br />
bedarf, geben. Diesen Wagen mag der Bruder Johann Heinrich Netheler nach seinem<br />
Wünschen bei dem Wagenbauer bestellen. Beide Söhne sollen verpflichtet sein, ein jeder 9<br />
Rth. jährlich dem Erblasser als Handpfennig zu geben.<br />
1843 wurden Schule und Lehrerwohnung in der Bauerschaft Grönloh neu gebaut. Der<br />
Zimmermeister Trimpe, in Talge, verpflichtete sich für die Summe von 1335 Rth. den Bau<br />
auszuführen, während die Gemeinde alle Hand- und Spanndienste zu leisten hatte. Mit allen<br />
sonstigen Nebenkosten kam der Neubau an barem Gelde auf 1889 Rth. 22 ggr. 6 Pf. Zu<br />
diesem Neubau der Schule hatte Schüttemeyer ausser geleistetem Hand- und Spanndienst<br />
einen Kostenbeitrag von 11 Rth. 3 ggr. 6 Pf. zu zahlen.<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 76 / 201