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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

Rauchsch. Reg. 1670 Amt Fürst. St.A.O.<br />

17.6.1680 wird berichtet, dass die Witwe Schuttemeyer, in Grönloh, die fürstlichen<br />

Holzfuhren zu leisten hat.<br />

13.2.1699 wurde Elsche Schuten Meyer zu Badbergen begraben. Wahrscheinlich ist die<br />

Verstorbene mit obengenannteter Witwe Elsche Schuten Meyer personengleich,<br />

möglicherweise auch mit der Elsabein Schuettemeyer, die am 26.10.1686 Pate steht.<br />

Ferner berichtet das Badberger Kirchenbuch;<br />

Schuettemeyer aussm Grönloh begraben 1707.<br />

Greta Schuetemeyer begraben am 30.11.1731, 56 Jahre alt.<br />

Wer diese Verstorbenen sind, ist unbekannt. Desgleichen ist nichts bekannt über die am<br />

2.4.1694 auftretende Patin Luecke Schuettemeyersche.<br />

1722 Größe der Hofstätte 5 Scheffel 2 Viertel 1 Becher.<br />

1780 Größe des Hofes 5 Scheffel.<br />

1834 Größe des Hofes 47 Morgen 112 Quadratruten.<br />

1860 Größe des Hofes 26 Morgen 71 Quadratruten.<br />

Der auffallend große Landbesitz im Jahre 1834 erklärt sich durch die inzwischen erfolgte<br />

Aufteilung der gemeinen Mark. Im Jahre 1809 wurde Antrag auf Auflösung der Mark<br />

gestellt, aber erst am 1.1.1828 konnte der Rezess unterschrieben werden. Dem Klein Kotten<br />

Schuettemeyer wurden 4496 Wertruten zuerkannt und demzufolge 3,9 ha Ländereien<br />

zugewiesen. Schuettemeyer galt in der Gemeinde nur als 1/6 Erbe. Wie es scheint hat<br />

Schuettemeyer Ländereien wieder verkauft, sodass die Besitzgröße im Jahre 1860 auf 26<br />

Morgen 71 Quadratruten herabgesunken war.<br />

Schutemeyer ein Brincksitzer in Grönloh.<br />

1. Ist der Name des Besitzers noch Schutemeyer.<br />

2. Ist ein Herrschaftlicher Holzhauer.<br />

3. Concurriret zu keinen gemeinen Dienst, auch nicht zu sonstigen Kirchspiels- und<br />

Bauerschatslast.<br />

4. Ist verpflichtet, binnen der Vogtey das zum Herrschaftlichen Gebrauch erförderliche<br />

Holtz bei den Eigenbehörigen zu fällen, und bekommt<br />

5. bei einer häuffig vorkommenden Arbeit eine tägliche Belohnung von 18 Pfennigen.<br />

6. Hat die Marck nur zu nutzen als ein Heuerman, mithin gar kein Votum in der<br />

Bauerschaft und ist<br />

7. mit keiner Nebenstätte versehen.<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 75 / 201

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