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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

dem um 1490 erhobenen landesherrlichen Viehschatz erwähnt und dann 1508 in einer<br />

Urkunde des Klosters Gertrudenberg zu Osnabrück. (1490 Oertland, 1508 <strong>Artland</strong>)<br />

Zum <strong>Artland</strong> gehörte vor der Gegenre<strong>for</strong>mation noch das Kirchspiel Ankum und ein kleiner<br />

Teil Bersenbrücks. Heute sieht man nur in den Kirchspielen Badbergen, Menslage und<br />

Gehrde das <strong>Artland</strong>.<br />

In alten Urkunden und Schatzregistern heisst es Schapekave, Schapekaven, Schabkave,<br />

Schapekabe, Schapekahm usw. Der Hof war dem Kloster in Bersenbrück eigen. Schapkaven<br />

ist ein Schafstall, in dem die Schafe nachts und bei schlechter Witterung untergebracht<br />

wurden. Es wird vermutet, dass hier die Schafe des Klosters gehalten, jedenfalls geht der<br />

Name des Hofes und seiner Bewohner auf einen Schapkaven oder Schafstall zurück. Solche<br />

Schafstalle, wie sie vor Jahrhunderten üblich waren, finden sich heute nur noch vereinzelt in<br />

der Lüneburger Heide.<br />

Die Hofstelle Schapekave nahm der Flurkarte von 1788 nach die Parzelle III.d. 20 ein, an der<br />

Strasse, ungefähr zwischen den Halberben Wessling und Eilering. Der Hof wurde also<br />

ausgesiedelt, denn er liegt jetzt in einiger Entfernung südlich von Eilering. Der Hof ist ca 35<br />

ha gross und hat bestes Eschland. Sie Ackerstücke auf dem Esche lassen die Vermutung zu,<br />

dass der Hof mit zu den ältesten Siedlungen gehört und vielleicht schon in altsächsischer<br />

Zeit bestanden hat.<br />

Die Zeiten waren für die Bewohner des Schapekavenhofes nicht immer ruhig, friedvoll und<br />

leicht. Der aufsitzende Bauer war mit seiner Familie dem Kloster leibeigen. Der Hals eines<br />

Leibeigenen war nicht frei. Ein Eigenbehöriger blieb Zeitlebens an der Scholle gebunden, er<br />

war ein willenloser Knecht seines Herrn. Die Hörigen befanden sich in einer gedrückten<br />

Lage. Ihre Unwürdigkeit lähmte Unternehmungsgeist und Fortschritt. Grundzins und<br />

Frondienste hatten eine bestimmte Höhe. Da sie regelmässig zu erfüllen waren, nannte man<br />

sie die sicheren Gefälle. Für die Fixierung der Grundzinsen waren Größe und Qualität der<br />

Höfe massgebend. Die Frondienste wurden auf dem Haupthof der Grundherrschaft<br />

geleistet. Sie bestanden in Spann- und Handdiensten. Weit unangenehmer waren die<br />

ungewissen Gefälle. Sie umfassten die Auffahrt bei der Erbfolge des Sohnes oder die<br />

Einfahrt bei der Erbfolge der Tochter, den Sterbefall der auf der Stätte verstorbenen und<br />

den Freikauf eventuel abziehender Kinder.<br />

Bei Einheirat auf einen eigenbehörigen Hof musste der einheiratende Ehepartner sich in die<br />

Hörigkeit des Grundherrn begeben. Die schwerste Belastung war der Sterbefall. Beim Tode<br />

des Bauern fiel dem Grundherrn die Hälfte des Vermögens zu. Beim Tode der Frau erhielt<br />

der Grundherr auch noch die andere Hälfte. Die beim Sterbefall dem Grundherrn<br />

zugefallenen Vermögensteile mussten von dem überlebenden Ehegatten oder Anerben<br />

gegen bares Geld zurückgekauft werden. Abgesehen von den ungewissen Gefällen waren<br />

die Pflichten dem Grundherrn gegenüber tragbar. Hinzu kamen aber noch die Abgaben, die<br />

dem Landesherrn, dem Pastor, dem Richter und dem Küster zu entrichten waren.<br />

Ferner litt der Bauer unter den Fehden und Kriegen der Ritter unter einander, der Bischöfe<br />

zu Osnabrück mit in- und ausländischen Gegnern, unter den Raub- und Plünderungszüge<br />

kleiner und größerer Truppenteile und Räuberbanden, unter all den nachwirkenden<br />

Begleiterscheinungen an Schandtaten, Brandschatzungen, Diebstählen, Morden usw., unter<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 3 / 201

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