1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
dem um 1490 erhobenen landesherrlichen Viehschatz erwähnt und dann 1508 in einer<br />
Urkunde des Klosters Gertrudenberg zu Osnabrück. (1490 Oertland, 1508 <strong>Artland</strong>)<br />
Zum <strong>Artland</strong> gehörte vor der Gegenre<strong>for</strong>mation noch das Kirchspiel Ankum und ein kleiner<br />
Teil Bersenbrücks. Heute sieht man nur in den Kirchspielen Badbergen, Menslage und<br />
Gehrde das <strong>Artland</strong>.<br />
In alten Urkunden und Schatzregistern heisst es Schapekave, Schapekaven, Schabkave,<br />
Schapekabe, Schapekahm usw. Der Hof war dem Kloster in Bersenbrück eigen. Schapkaven<br />
ist ein Schafstall, in dem die Schafe nachts und bei schlechter Witterung untergebracht<br />
wurden. Es wird vermutet, dass hier die Schafe des Klosters gehalten, jedenfalls geht der<br />
Name des Hofes und seiner Bewohner auf einen Schapkaven oder Schafstall zurück. Solche<br />
Schafstalle, wie sie vor Jahrhunderten üblich waren, finden sich heute nur noch vereinzelt in<br />
der Lüneburger Heide.<br />
Die Hofstelle Schapekave nahm der Flurkarte von 1788 nach die Parzelle III.d. 20 ein, an der<br />
Strasse, ungefähr zwischen den Halberben Wessling und Eilering. Der Hof wurde also<br />
ausgesiedelt, denn er liegt jetzt in einiger Entfernung südlich von Eilering. Der Hof ist ca 35<br />
ha gross und hat bestes Eschland. Sie Ackerstücke auf dem Esche lassen die Vermutung zu,<br />
dass der Hof mit zu den ältesten Siedlungen gehört und vielleicht schon in altsächsischer<br />
Zeit bestanden hat.<br />
Die Zeiten waren für die Bewohner des Schapekavenhofes nicht immer ruhig, friedvoll und<br />
leicht. Der aufsitzende Bauer war mit seiner Familie dem Kloster leibeigen. Der Hals eines<br />
Leibeigenen war nicht frei. Ein Eigenbehöriger blieb Zeitlebens an der Scholle gebunden, er<br />
war ein willenloser Knecht seines Herrn. Die Hörigen befanden sich in einer gedrückten<br />
Lage. Ihre Unwürdigkeit lähmte Unternehmungsgeist und Fortschritt. Grundzins und<br />
Frondienste hatten eine bestimmte Höhe. Da sie regelmässig zu erfüllen waren, nannte man<br />
sie die sicheren Gefälle. Für die Fixierung der Grundzinsen waren Größe und Qualität der<br />
Höfe massgebend. Die Frondienste wurden auf dem Haupthof der Grundherrschaft<br />
geleistet. Sie bestanden in Spann- und Handdiensten. Weit unangenehmer waren die<br />
ungewissen Gefälle. Sie umfassten die Auffahrt bei der Erbfolge des Sohnes oder die<br />
Einfahrt bei der Erbfolge der Tochter, den Sterbefall der auf der Stätte verstorbenen und<br />
den Freikauf eventuel abziehender Kinder.<br />
Bei Einheirat auf einen eigenbehörigen Hof musste der einheiratende Ehepartner sich in die<br />
Hörigkeit des Grundherrn begeben. Die schwerste Belastung war der Sterbefall. Beim Tode<br />
des Bauern fiel dem Grundherrn die Hälfte des Vermögens zu. Beim Tode der Frau erhielt<br />
der Grundherr auch noch die andere Hälfte. Die beim Sterbefall dem Grundherrn<br />
zugefallenen Vermögensteile mussten von dem überlebenden Ehegatten oder Anerben<br />
gegen bares Geld zurückgekauft werden. Abgesehen von den ungewissen Gefällen waren<br />
die Pflichten dem Grundherrn gegenüber tragbar. Hinzu kamen aber noch die Abgaben, die<br />
dem Landesherrn, dem Pastor, dem Richter und dem Küster zu entrichten waren.<br />
Ferner litt der Bauer unter den Fehden und Kriegen der Ritter unter einander, der Bischöfe<br />
zu Osnabrück mit in- und ausländischen Gegnern, unter den Raub- und Plünderungszüge<br />
kleiner und größerer Truppenteile und Räuberbanden, unter all den nachwirkenden<br />
Begleiterscheinungen an Schandtaten, Brandschatzungen, Diebstählen, Morden usw., unter<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 3 / 201