1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
29.1.1774 Samstags. Coram Rma. Dna. Abbatissa de Hane, Priorissa de Reusch, Seniorissa de<br />
Bothmer, Dno. Confessario Moennich et me Notario, erschienen Colonus Gerberding, zu<br />
Talge, nebst seiner Tochter Marie Adelheid, sodann Senior Schiring, zu Dreele, und Johann<br />
Jürgen Schapekave, auf der Schevenrieden, und stelte ersterer vor, gestalten sich seine<br />
Tochter mit dem Johann Jürgen Schapekaven mit sein und des gegenwärtigen Senioris<br />
Schirings Vorwissen ehelich verlobet, und ob zwar der bei der jüngsthin geschehener<br />
Aufnahme seiner Tochter in hiesigen Eigenthumb, gutsherrlich reservirter Beding in der<br />
Wahrheit beruhete, so hoffete dannoch, und bath unterthänig, dass besagter actus der<br />
Eigengebung seiner Tochter confirmiret, mithin dieselbe zur Dingung des Sterbfalls des<br />
verstorbenen neo Coloni Schirings der Johann Jürgen Schapekave aber zur Dingung der<br />
Auffahrt auf Schirings so als Schapekaven Erbe zugelassen werden mögten. Besagte Marie<br />
Adelheid Gerberding und Johann Jürgen Schapekave erbothen sich demnach auf dem Fall,<br />
dass sie mit Beibehaltung des Schapekaven Erbes begnadigt würden, letzteres Erbe so mit<br />
mehr denn 3000 Rth. Belastet wäre, innerhalb 25 Jahren dergestalt aus den Schulden zu<br />
setzen, dass nach Verlauf solcher Jahre, als wanehr entweder der Anerbe oder einer von<br />
ihren anderen Kindern, das Schapekaven Erbe annehmen als wann darauf gar keine<br />
Schulden mehr hafteten, und inhaerirten übrigens der von ihm Schapekaven unterm 26 ten<br />
hujus praesentirten unterthänigen Vorstellung.<br />
Decret.<br />
Da man guthsfräulich darauf gesehen, dass das Schirrings Erbe dem alten Schirring zum<br />
favuer beim nähesten geblüth verbleiben mögte, die Marie Adelheid Gerberding aber ihren<br />
bei ihrer Eigengebung durch vorgebrachte unwahrheit begangenen fehler depriciret hat, so<br />
wird derselben und des Johann Jürgen Schapekaven Suchen dergestalt deferiret, dass<br />
1) dieselbe für den Sterbfall des junioris Schirrings und Auffahrt auf Schirrings und<br />
Schapekaven Erbe fünf hundert und zwanzig Rth. juribus exclusis so<strong>for</strong>t bezahlen<br />
sollen (später Zusatz; die Gelder sind richtig eingeliefert worden),<br />
2) denselben gegen Erlegung besagter Summe das Schirrings Erbe auf 105 Jahre wie<br />
gewöhnlich, das Schapekaven aber auf 25 Jahre sub clausulis con/suetis hiemit<br />
eingethan wird,<br />
3) dieselbe anerbothener maassen das Schapekaven Erbe innerhalb 25 Jahre von allen<br />
Schulden befreien sollen und wollen,<br />
4) besagtes Erbe nach Verlauf solcher Jahre der Anerbe, dem jedoch die Wahl<br />
vorbehalten wird, welchem von beiden Erben er ankleben wolle, als worüber er sich<br />
in 23 n Jahre bei Verlust der Wahl zu erklähren hat, sonst aber der älteste Sohn, oder<br />
in Ermangelung dessen die älteste Tochter, praevia qualificatione anzunehmen solle<br />
verbunden seyn, sodan nach Verlauf solcher Jahre eines von solchen Erben hiesigen<br />
Gotteshaus anheimfallen solle,<br />
5) aber, und fals er Johann Jürgen Schapekaven und Marie Adelheid Gerberding<br />
versprochener massen den Schapekaven Erbe nicht vorstehen noch die Schulden zu<br />
tilgen eusserst bemühen würden, sodan dieselbe nach Verlauf der 25 Jahre für sich<br />
und ihre Kinder ihres rechts an Schapekaven Erbe auf immer verlustig seyn, sondern<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 37 / 201