1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1579 kehrten Rudolf von Knehem und sein Bruder Kord aus dem Kriege heim und verstarben an der Pest. Der diesbezügliche Bericht lautet; “Im sulven Jare sind de Edlen und Erenfesten Rudolf von Knehem, Erbgesessen zu Sogelen, Rittmeister, Kord von Knehem sein Bruder und Johan Brauwe, Ergesessen zu Slependorpe im Kirchspiel Alfhausen, uthen Kriege gekomen und nicht lange darna in der Pestilens oft Bloetgange gestorven”. Chroniken Bnd.III. S.88. 1579 nur Cord von Knehem hatte eheliche Kinder, 2 Töchter, Dorothea, die mit Henning von Mandelsloh im Braunschweigerlande, und Anna, welche mit Kaspar von Hadewich zu Eickel im Stifte Minden verheiratet waren. 1579 nach dem Tode Rudolfs von Knehem übernahm seine Schwester Luekke von Knehem, die unverheiratet war, die Sögelnsche Erbschaft. Um 1589 verstarb Luecke von Knehem und die Sögelner Güter wurden zur Befriedigung der Gläubiger zwangsweise verkauft. Erwerber war der Drost von Fürstenau und Vörden Heinrich von Langen, aus dem Geschlechte mit der Schafschere im Wappen stammend, der mit Hille von Aswede kinderlos verehelicht war. Heinrich von Langen lebte offenbar in guten Verhältnissen, denn er lieh dem Weinhändler Arning in Quakenbrück ansehnliche Summen. Arning verehrte ihm zum Dank “zu Zeiten wohl etliche Masse Weins und andere Getränke, auch einmal 2 Kannen Branntweins, wofür der Drost ihm einen Malter Roggen wiederverehrte”. Hist. Ver. Osnabr. Rep.195. III. 5. St.A.O. 6.7.1590 Bischof Bernhard von Osnabrück belehnt Claus von Langen, des seligen Clauses Sohn, vermittels seines Bevollmächtigten Heinrich von Langen zu Sögeln mit mehreren Lehnstücken, die vordem Heinrich von Langen zu Stockum selig zu Lehen gehabt hat. Die Werlter Langen, Dr. Veltmann S.16 und 88. 23.12.1590 belehnt Bischof Bernhard von Osnabrück den Heinrich von Langen für sich und seine Brüder Claus und Engelbert, Söhne des seligen Engelbert von Langen zur Kreienborg, und den Bevollmächtigten Herman Notbeck des Johan von Langen u.a. mit dem Zehnten zu Waden (Wahn) im Kirchspiel Sögeln auf dem Hümmling und zu Lahre im Emslande belegen. Die Werlter Langen, Dr. Herm. Veltmann, Wetzlar 1896 S.16. 1590 in Sögeln erhielt der Holzgraf Heinrich von Langen das duerre Holz und die Windfälle, die als Zimmerholz taugten, die übrigen Windfälle erhielten die ersten Finder des Holzes. Norddeutsche Bauernhöfe in der Geschichte, Wilh. Hasemann 1933 S.105. 1590 nach dem Sögelner Höltingsprotokoll vom Jahre 1590 begann die Holzgerichtsverhandlung damit, dass der Sögelner Gutsherr Heinrich von Langen als Holzgraf 1. 0 ARCH 22-9-2011 148 / 201
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander der Versammlung eine Reihe Fragen über Rechte, die er als Holzgraf hatte und solche, die die gemeinen Markgenossen besassen, wie auch Strafen, welche auf Markfrevel standen, vorlegte, die dann von den Markgenossen durch einen von ihnen gewählten Vorsprecher, im Jahre 1590 war es der Halberbe Brinckmann, beantwortet wurden. Nachdem so Rechte und Gewohnheiten in Erinnerung gebracht waren, schritt man zu den eigentlichen Handlungen, die sich zumeist auf Anzeigen wegen Markfrevel und ihre Bestrafungen bezogen. 2.1.1595 der Drost von Langen ging als Holzgraf mit Strafen gegen die Eheleute Helmich Sandman in Sögeln vor, die eine Schütten Anna bei sich aufgenommen hatten, musste sich aber von diesen sagen lassen, “dass der Droste selbsteigene Leute dreie Feuerstette uff einer Wehr haben und gleichvol derswegen nicht gestrafet werden” 1598 legte Heinrich von Langen sein Drostenamt nieder. 1600 bauten Heinrich von Langen und Helena von Aswede das Torhaus und setzten ihre Wappen an es. 18.8.1609 wurde von Bischof Philipp Sigismund auf Bitten des Klosters Malgarten dem Drosten zu Vörden Kaspar von der Wenge und dem Rentmeister Molan befohlen, Heinrich von Langen zur Samtreparation des Flutwerkes anzuhalten. 6.1.1616 schloss Heinrich seine Augen. Seine Witwe aber verstand mit Hilfe ihres Bruders Jasper von Aswede zu Arkenstedt ihre Rechte nachdrücklich zu wahren. Heinrichs Grabstein zeigt den Ritter in voller Rüstung, zu seiner Siete die Edelfrau. Auf dem Grabsteine sind folgende Wappen angebracht; Langen – Klae – Aswede – Brawe – Stafhorst – Fresen – Hadewich – Bockraden. Die von Langen mit ihren Frauen liegen alle bis auf den letzten auf dem Chor der Kirche zu Bramsche begraben. Als aber in späteren Jahren die Bramscher Kirche einen Umbau unterzogen wurde, wollten die Provisoren die Grabsteine nicht in der Kirche wieder aufgestellt wissen. 1619 klagt die Witwe Helene von Langen, geborene von Aschwede, dass von den gemeinen Sögelner Markgenossen am 11. November die Mast aufgegeben und ihr die Schuldschweine gebracht worden seien und folgenden Tages nach altem Herkommen ein jeder seine Faselschweine überall frei durch die Markungen und Holzungen laufen gelassen hätten. (Faselschweine sinfd Ferkel oder Sau mit Ferkeln) Act. Hist. Ver. B.392. und Norddeutsche Bauernhöfe, Wilh. Hasemann, S.95. 1619 konnte der Sögelner Gutsherr von Langen, der 3 volle und 3 halbe Waren oder Quoten der Schweinemast beanspruchte, auf jede volle Quota oder Ware 6 Schweine in die Mast treiben ausser den Schweinen, die seine Sögelner Hörigen für ihn noch in die Mark trieben. 1. 0 ARCH 22-9-2011 149 / 201
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der Versammlung eine Reihe Fragen über Rechte, die er als Holzgraf hatte und solche, die<br />
die gemeinen Markgenossen besassen, wie auch Strafen, welche auf Markfrevel standen,<br />
vorlegte, die dann von den Markgenossen durch einen von ihnen gewählten Vorsprecher,<br />
im Jahre 1590 war es der Halberbe Brinckmann, beantwortet wurden. Nachdem so Rechte<br />
und Gewohnheiten in Erinnerung gebracht waren, schritt man zu den eigentlichen<br />
Handlungen, die sich zumeist auf Anzeigen wegen Markfrevel und ihre Bestrafungen<br />
bezogen.<br />
2.1.1595 der Drost von Langen ging als Holzgraf mit Strafen gegen die Eheleute Helmich<br />
Sandman in Sögeln vor, die eine Schütten Anna bei sich aufgenommen hatten, musste sich<br />
aber von diesen sagen lassen, “dass der Droste selbsteigene Leute dreie Feuerstette uff<br />
einer Wehr haben und gleichvol derswegen nicht gestrafet werden”<br />
1598 legte Heinrich von Langen sein Drostenamt nieder.<br />
1600 bauten Heinrich von Langen und Helena von Aswede das Torhaus und setzten ihre<br />
Wappen an es.<br />
18.8.1609 wurde von Bischof Philipp Sigismund auf Bitten des Klosters Malgarten dem<br />
Drosten zu Vörden Kaspar von der Wenge und dem Rentmeister Molan befohlen, Heinrich<br />
von Langen zur Samtreparation des Flutwerkes anzuhalten.<br />
6.1.1616 schloss Heinrich seine Augen. Seine Witwe aber verstand mit Hilfe ihres Bruders<br />
Jasper von Aswede zu Arkenstedt ihre Rechte nachdrücklich zu wahren.<br />
Heinrichs Grabstein zeigt den Ritter in voller Rüstung, zu seiner Siete die Edelfrau. Auf dem<br />
Grabsteine sind folgende Wappen angebracht; Langen – Klae – Aswede – Brawe – Stafhorst<br />
– Fresen – Hadewich – Bockraden.<br />
Die von Langen mit ihren Frauen liegen alle bis auf den letzten auf dem Chor der Kirche zu<br />
Bramsche begraben. Als aber in späteren Jahren die Bramscher Kirche einen Umbau<br />
unterzogen wurde, wollten die Provisoren die Grabsteine nicht in der Kirche wieder<br />
aufgestellt wissen.<br />
1619 klagt die Witwe Helene von Langen, geborene von Aschwede, dass von den gemeinen<br />
Sögelner Markgenossen am 11. November die Mast aufgegeben und ihr die Schuldschweine<br />
gebracht worden seien und folgenden Tages nach altem Herkommen ein jeder seine<br />
Faselschweine überall frei durch die Markungen und Holzungen laufen gelassen hätten.<br />
(Faselschweine sinfd Ferkel oder Sau mit Ferkeln)<br />
Act. Hist. Ver. B.392. und Norddeutsche Bauernhöfe, Wilh. Hasemann, S.95.<br />
1619 konnte der Sögelner Gutsherr von Langen, der 3 volle und 3 halbe Waren oder Quoten<br />
der Schweinemast beanspruchte, auf jede volle Quota oder Ware 6 Schweine in die Mast<br />
treiben ausser den Schweinen, die seine Sögelner Hörigen für ihn noch in die Mark trieben.<br />
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