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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

Es wird nunmehr der Neo Colonus Schapekave hiemit angewiesen, obigen Determination<br />

seiner Seite in aller maasse zu erfüllen, allenfalls aber und wan er dadurch beschwert zu<br />

seyn, und in dem Wege Rechtens ein anders ausbringen zu können vermeinen sölte,<br />

demselben hinzu eine monatsfrist verstattet.<br />

In December 1773 ist dem Schapekaven eine Bewilligung ertheilet um 200 Rth. illimitiret<br />

aufzuleihen.<br />

Rep.124B. III.A. Nr.3. Kloster Bersenbrück St.A.O.<br />

29.1.1774 Samstags. Coram Rma. Dna. Abbatissa de Hane, Priorissa de Reusch, Seniorissa de<br />

Bothmer, Dno. Confessario Moennich et me Notario, erschiene Colonus Gerberding, zu<br />

Talge, nebst seiner Tochter Maria Adelheid, sodann senior Schirring, zu Dreele, und Johann<br />

Jürgen Schapekave, auf der Schevenriede, und stelte ersterer vor, gestalten sich seine<br />

Tochter mit dem Johann Jürgen Schapekaven mit sein und des gegenwärtigen Senioris<br />

Schirrings Vorwissen ehelich verlobet, und ob zwar bei der jüngsthin geschehener<br />

Aufnahme seiner Tochter in hiesigen Eigenthumb, gutsherrlich reservirter Beding in der<br />

Warheit beruhete, so hoffete dannoch, und bath unterthänig, dass besagter actus der<br />

Eigengebung seiner Tochter confirmiret, mithin dieselbe zur Dingung des Sterbfals des<br />

verstorbenen neo Coloni Schirrings der Johann Jürgen Schapekave aber zur Dingung der<br />

Auffahrt auf Schirrings so als Schapekaven Erbe zugelassen werden mögten. Besagte Maria<br />

Adelheid Gerberding und Johann Jürgen Schapekave erbothen sich dennach auf dem Fall,<br />

dass sie mit Beibehaltung des Schapekaven Erbes begnädigt würden, letzteres Erbe so mit<br />

mehr dann 3000 Rth. Schulden belastet wäre, innerhalb 25 Jahren der gestalt aus den<br />

Schulden zu setzen, dass nach Verlauf solcher Jahre, als wanehr entweder der Anerbe oder<br />

einer von ihren anderen Kindern, das Schapekaven Erbe annehmen solte gehalten seyn,<br />

davon die Auffahrt so ge<strong>for</strong>dert werden mögte, als wan darauf gar keine Schulden mehr<br />

hafteten, und inhaerirten übrigens der von ihm Schapekaven untern 26ten hujus<br />

praesentirten unterthänigen Vorstellung.<br />

Decret.<br />

Da man gutsfräulich darauf gesehen, dass das Schirrings Erbe dem alten Schirring zum<br />

faveur beim nähesten geblüth verbleiben mögte, die Maria Adelheid Gerberding aber bei<br />

ihrer Eigengebung durch vorgebrachte unwahrheit begangenen Fehler depreciret hat, so<br />

wird derselben, und des Johann Jürgen Schapekaven Suchen dergestalt deferiret, dass<br />

1) dieselbe für den Sterbfall des junioris Schirrings und Auffahrt auf Schirrings und<br />

Schapekaven Erbe fünfhundert fünf und zwanzig Rth. juribus exclusis so<strong>for</strong>t bezahlen<br />

sollen (späterer Zusatz; die Gelder sind richtig eingeliefert worden),<br />

2) denenselben gegen Erlegung besagter Summe das Schirrings Erbe auf 105 Jahre wie<br />

gewöhnlich, das Schapekaven aber auf 25 Jahre sub clausulis consuetis hiemit<br />

eingethan wird.<br />

3) Dieselbe anerbothener maassen das Schapekaven Erbe innerhalb 25 Jahre von allen<br />

Schulden befreien sollen und wollen,<br />

4) besagtes Erbe nach Verlauf solcher Jahre der Anerbe, dem jedoch die Wahl<br />

vorbehalten wird, welchem von beiden Erben er ankleben wolle, als worüber er sich<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 12 / 201

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