1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
Es wird nunmehr der Neo Colonus Schapekave hiemit angewiesen, obigen Determination<br />
seiner Seite in aller maasse zu erfüllen, allenfalls aber und wan er dadurch beschwert zu<br />
seyn, und in dem Wege Rechtens ein anders ausbringen zu können vermeinen sölte,<br />
demselben hinzu eine monatsfrist verstattet.<br />
In December 1773 ist dem Schapekaven eine Bewilligung ertheilet um 200 Rth. illimitiret<br />
aufzuleihen.<br />
Rep.124B. III.A. Nr.3. Kloster Bersenbrück St.A.O.<br />
29.1.1774 Samstags. Coram Rma. Dna. Abbatissa de Hane, Priorissa de Reusch, Seniorissa de<br />
Bothmer, Dno. Confessario Moennich et me Notario, erschiene Colonus Gerberding, zu<br />
Talge, nebst seiner Tochter Maria Adelheid, sodann senior Schirring, zu Dreele, und Johann<br />
Jürgen Schapekave, auf der Schevenriede, und stelte ersterer vor, gestalten sich seine<br />
Tochter mit dem Johann Jürgen Schapekaven mit sein und des gegenwärtigen Senioris<br />
Schirrings Vorwissen ehelich verlobet, und ob zwar bei der jüngsthin geschehener<br />
Aufnahme seiner Tochter in hiesigen Eigenthumb, gutsherrlich reservirter Beding in der<br />
Warheit beruhete, so hoffete dannoch, und bath unterthänig, dass besagter actus der<br />
Eigengebung seiner Tochter confirmiret, mithin dieselbe zur Dingung des Sterbfals des<br />
verstorbenen neo Coloni Schirrings der Johann Jürgen Schapekave aber zur Dingung der<br />
Auffahrt auf Schirrings so als Schapekaven Erbe zugelassen werden mögten. Besagte Maria<br />
Adelheid Gerberding und Johann Jürgen Schapekave erbothen sich dennach auf dem Fall,<br />
dass sie mit Beibehaltung des Schapekaven Erbes begnädigt würden, letzteres Erbe so mit<br />
mehr dann 3000 Rth. Schulden belastet wäre, innerhalb 25 Jahren der gestalt aus den<br />
Schulden zu setzen, dass nach Verlauf solcher Jahre, als wanehr entweder der Anerbe oder<br />
einer von ihren anderen Kindern, das Schapekaven Erbe annehmen solte gehalten seyn,<br />
davon die Auffahrt so ge<strong>for</strong>dert werden mögte, als wan darauf gar keine Schulden mehr<br />
hafteten, und inhaerirten übrigens der von ihm Schapekaven untern 26ten hujus<br />
praesentirten unterthänigen Vorstellung.<br />
Decret.<br />
Da man gutsfräulich darauf gesehen, dass das Schirrings Erbe dem alten Schirring zum<br />
faveur beim nähesten geblüth verbleiben mögte, die Maria Adelheid Gerberding aber bei<br />
ihrer Eigengebung durch vorgebrachte unwahrheit begangenen Fehler depreciret hat, so<br />
wird derselben, und des Johann Jürgen Schapekaven Suchen dergestalt deferiret, dass<br />
1) dieselbe für den Sterbfall des junioris Schirrings und Auffahrt auf Schirrings und<br />
Schapekaven Erbe fünfhundert fünf und zwanzig Rth. juribus exclusis so<strong>for</strong>t bezahlen<br />
sollen (späterer Zusatz; die Gelder sind richtig eingeliefert worden),<br />
2) denenselben gegen Erlegung besagter Summe das Schirrings Erbe auf 105 Jahre wie<br />
gewöhnlich, das Schapekaven aber auf 25 Jahre sub clausulis consuetis hiemit<br />
eingethan wird.<br />
3) Dieselbe anerbothener maassen das Schapekaven Erbe innerhalb 25 Jahre von allen<br />
Schulden befreien sollen und wollen,<br />
4) besagtes Erbe nach Verlauf solcher Jahre der Anerbe, dem jedoch die Wahl<br />
vorbehalten wird, welchem von beiden Erben er ankleben wolle, als worüber er sich<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 12 / 201