1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
dem was an Lande und sonsten dazu gehöret nach Vorschrift der E.O. vermacht und<br />
angewiesen werden sol.<br />
Nach verstatteten Mahljahren item mortuario defuncti Coloni soll und will Gerd Meyer, wie<br />
er bedungen, bezahlen 25 Rth., wozu ihm diese 2 Posten, weil das Erbe tief in Schulden<br />
stekket, ex gratia belassen.<br />
Schliesslich hat er, da er freyen Standes durch Annehmung eines Osnabrückschen Schillings<br />
aus Händen gnädiger Frauen Abtissin in dieses Gotteshauses Leib-Eigenthumb sich begeben,<br />
auch angenommen, weil er Colonus wird, alle demselben gebührende Pfächte und<br />
praestande richtig jährlich zu lieferen und abzustatten.<br />
Pront stipulatio desuper facta.<br />
Rep.124B. III.A. Nr.3. Kloster Bersenbrück St.A.O.<br />
28.1.1773, Donnerstag. Erschienen die abgestandene Coloni Schapekaven und der Neo<br />
Colonus Schapekave, Kirchspiels Gehrde, und bathen ersterer, dass ihren beiden Kinder der<br />
Brautschatz aus Schapekaven Erbe gutsherrlich angelobt werden mögte. Wie nun hierauf<br />
der Ertrag des Schapekaven Erbes aus denen von den adhibirten dreien Achtsleuten<br />
beigebrachten protocollis und den dagegen zur Hand genommenen letztern convocations<br />
protocollo auch gemachten und allerseits als richtig erkanten Verzeichnis deren abgehenden<br />
Lasten zuvor notificiret worden, so ergabe es sich zwar, dass deren abgehenden beiden<br />
Kindern höher nicht als auf 90 Rth. und hievon der 6te Theil für die Aussteuer einem jeden<br />
bestimmet werden könte, weil aber jedoch eines theils das vor einigen Jahren so zum Haus,<br />
als Leibzuchts Garten neuerdings zugefriedigte feldland nicht mit zum Anschlag gekommen,<br />
anderen theils sich auch befunden, dass der Neo Colonus von seinem verstorbenen Bruder<br />
ein ziemliches als dessen peculium und demselben competirten Brautschatz, ohne dass<br />
davon seine Halbgeschwistere particiret, und ferner darauf einen Anspruch gemachet,<br />
erhalten hat, und Hauptsächlich drittens die abgestandene Coloni zur Zeit, da der Neo<br />
Colonus im Kriege nicht annehmen wolte, durch ihren ausserordentlichen fleis und gute<br />
wirtschaft dieselbe, da sie im Grunde verwüstet war, wieder aufgerichtet, und zur<br />
mercklichen Erleichterung des Neo Coloni, während ihres Colonats über 1200 Rth. Schulden<br />
ausbezahlt haben, so ist in betracht alles dieses dahin, zur Vermeidung aller weitläufigkeit,<br />
der Vorschlag gutsherrlich geschehen, dass denen beiden abgehenden Kindern jeden 100<br />
Rth. als Brautschatz und hievon der 6te Theil für Aussteuer in terminen wechselsweise als<br />
künftigen Jacobi dem Sohn 10 Rth. und Jacobi 1774 der Tochter 10 Rth. und <strong>for</strong>tan solange<br />
deren Eltern die Leibzucht bewohnen, nach dem tode aber jährlich 20 Rth. einem nach dem<br />
anderen bis zur gänzlichen Tilgung bezahlen, auch denenselben beiden die freilassung mit<br />
seinen Kosten erkaufen, nicht minder die Tochter bis dahin dieselbe ihre Kost verdienen<br />
kan, auf der Stette unterhalten solte. Welche Determination gleichwohl von dem einem<br />
sowohl als dem andern nicht angenommen werden wollen.<br />
Post prandium erschiene aber die abgestandene Colona als leibliche Mutter ihrer beiden<br />
Kindern und acceptirte obige Auslobung mit Begebung aller sonstiger an Schapekaven Erbe<br />
habender Forderungen und Ansprüchen, idque mediante Stipulatione ad manus Abbatissae<br />
Reverendissimae.<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 11 / 201