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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

dem was an Lande und sonsten dazu gehöret nach Vorschrift der E.O. vermacht und<br />

angewiesen werden sol.<br />

Nach verstatteten Mahljahren item mortuario defuncti Coloni soll und will Gerd Meyer, wie<br />

er bedungen, bezahlen 25 Rth., wozu ihm diese 2 Posten, weil das Erbe tief in Schulden<br />

stekket, ex gratia belassen.<br />

Schliesslich hat er, da er freyen Standes durch Annehmung eines Osnabrückschen Schillings<br />

aus Händen gnädiger Frauen Abtissin in dieses Gotteshauses Leib-Eigenthumb sich begeben,<br />

auch angenommen, weil er Colonus wird, alle demselben gebührende Pfächte und<br />

praestande richtig jährlich zu lieferen und abzustatten.<br />

Pront stipulatio desuper facta.<br />

Rep.124B. III.A. Nr.3. Kloster Bersenbrück St.A.O.<br />

28.1.1773, Donnerstag. Erschienen die abgestandene Coloni Schapekaven und der Neo<br />

Colonus Schapekave, Kirchspiels Gehrde, und bathen ersterer, dass ihren beiden Kinder der<br />

Brautschatz aus Schapekaven Erbe gutsherrlich angelobt werden mögte. Wie nun hierauf<br />

der Ertrag des Schapekaven Erbes aus denen von den adhibirten dreien Achtsleuten<br />

beigebrachten protocollis und den dagegen zur Hand genommenen letztern convocations<br />

protocollo auch gemachten und allerseits als richtig erkanten Verzeichnis deren abgehenden<br />

Lasten zuvor notificiret worden, so ergabe es sich zwar, dass deren abgehenden beiden<br />

Kindern höher nicht als auf 90 Rth. und hievon der 6te Theil für die Aussteuer einem jeden<br />

bestimmet werden könte, weil aber jedoch eines theils das vor einigen Jahren so zum Haus,<br />

als Leibzuchts Garten neuerdings zugefriedigte feldland nicht mit zum Anschlag gekommen,<br />

anderen theils sich auch befunden, dass der Neo Colonus von seinem verstorbenen Bruder<br />

ein ziemliches als dessen peculium und demselben competirten Brautschatz, ohne dass<br />

davon seine Halbgeschwistere particiret, und ferner darauf einen Anspruch gemachet,<br />

erhalten hat, und Hauptsächlich drittens die abgestandene Coloni zur Zeit, da der Neo<br />

Colonus im Kriege nicht annehmen wolte, durch ihren ausserordentlichen fleis und gute<br />

wirtschaft dieselbe, da sie im Grunde verwüstet war, wieder aufgerichtet, und zur<br />

mercklichen Erleichterung des Neo Coloni, während ihres Colonats über 1200 Rth. Schulden<br />

ausbezahlt haben, so ist in betracht alles dieses dahin, zur Vermeidung aller weitläufigkeit,<br />

der Vorschlag gutsherrlich geschehen, dass denen beiden abgehenden Kindern jeden 100<br />

Rth. als Brautschatz und hievon der 6te Theil für Aussteuer in terminen wechselsweise als<br />

künftigen Jacobi dem Sohn 10 Rth. und Jacobi 1774 der Tochter 10 Rth. und <strong>for</strong>tan solange<br />

deren Eltern die Leibzucht bewohnen, nach dem tode aber jährlich 20 Rth. einem nach dem<br />

anderen bis zur gänzlichen Tilgung bezahlen, auch denenselben beiden die freilassung mit<br />

seinen Kosten erkaufen, nicht minder die Tochter bis dahin dieselbe ihre Kost verdienen<br />

kan, auf der Stette unterhalten solte. Welche Determination gleichwohl von dem einem<br />

sowohl als dem andern nicht angenommen werden wollen.<br />

Post prandium erschiene aber die abgestandene Colona als leibliche Mutter ihrer beiden<br />

Kindern und acceptirte obige Auslobung mit Begebung aller sonstiger an Schapekaven Erbe<br />

habender Forderungen und Ansprüchen, idque mediante Stipulatione ad manus Abbatissae<br />

Reverendissimae.<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 11 / 201

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