SBB - Sächsischer Bergsteigerbund
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Klettern in der Böhmischen Schweiz<br />
Seit dem Sommer 2009 sind für das Elbtal in der Böhmische Schweiz die Regeln für Erstbegehungen<br />
aktualisiert worden. Die Änderungen sind in den nachfolgenden Punkten zusammengefasst.<br />
1. Das Erschließen von neuen Routen hat<br />
immer von unten zu erfolgen.<br />
2. Um eine Sicherungseinrichtung zu setzen,<br />
ist die Verwendung eines Skyhooks,<br />
Hilfshakens oder Hilfsbohrers zulässig.<br />
3. Ausschließlich für den Sandstein geeignete<br />
Ringe oder Bohrhaken (keine Bühler!)<br />
sind zu verwenden.<br />
Anmerkung:<br />
Die äußerlich den Bühlerhaken ähnlichen<br />
Bohrhaken sind im Schaft genauso wie<br />
ein gewöhnlicher Ring, es werden vom<br />
CHS speziell normierte Haken und Ringe<br />
angeboten. Die müssen geklebt werden.<br />
Die Gipfelkommission in Tetschen<br />
hat angeboten, die zu einem sehr günstigen<br />
Preis auch an deutsche Erstbegeher<br />
abzugeben, Kontakt bitte über mich!<br />
A. Kittler (kittler@online.de)<br />
von der CHS normierter Ring und Haken<br />
20<br />
4. Alle Routen am Massiv müssen aus<br />
Gründen des Bioflora-Schutzes an einem<br />
Umlenkhaken enden.<br />
5. Unterhalb des Massivabsatzes ist ein den<br />
Normen entsprechender Umlenkpunkt<br />
anzubringen, der das felsschonende Abseilen<br />
ermöglicht.<br />
6. Sollte eine sinnvolle Absicherung einer<br />
Route nicht möglich sein, ist ein nachträgliches<br />
Anbringen von Ringen bzw.<br />
Haken möglich.<br />
7. Der Hilfshaken bzw. Hilfsbohrer darf nur<br />
im Umkreis von 30 cm vom endgültigen<br />
Sicherungspunkt angebracht sein, welcher<br />
aus der Kletterposition gut einhängbar<br />
sein muss.<br />
8. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Routen<br />
von oben gesichert einzurichten oder<br />
die Felsoberfläche zu manipulieren.<br />
Unerfreulich, aber zu respektieren ist die<br />
neue Festlegung zur Magnesiaverwendung.<br />
Die Hauptversammlung des CHS (Tschechischer<br />
<strong>Bergsteigerbund</strong>) hat 2009 das generelle<br />
Magnesiaverbot für Sandsteingebiete<br />
aufgehoben und den lokalen Gipfelkommissionen<br />
die Entscheidung überlassen, wie<br />
damit in den einzelnen Klettergebieten zukünftig<br />
verfahren wird.<br />
Die Tetschner Gipfelkommission hat für das<br />
Elbtal und die Klettergebiete der westlichen<br />
Böhmischen Schweiz (Raiza, Tyssaer Wände,<br />
Eiland, An der Wand, Biela) in Absprache<br />
mit der Naturschutzbehörde festgelegt,<br />
dass Magnesia weiterhin verboten bleibt, Magnesiaverwendung<br />
aber als Ausnahme ab<br />
dem Schwierigkeitsgrad IXa bei Wegen gestattet<br />
ist, die nach 1990 erstbegangen wurden.<br />
(In der restlichen Böhmischen Schweiz,<br />
insbesondere in den Gebieten, die im Nationalpark<br />
Böhmische Schweiz liegen, bleibt<br />
Magnesia nach meinem Kenntnisstand weiterhin<br />
komplett verboten.)<br />
Albrecht Kittler