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SBB - Sächsischer Bergsteigerbund

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Klettern in der Böhmischen Schweiz<br />

Seit dem Sommer 2009 sind für das Elbtal in der Böhmische Schweiz die Regeln für Erstbegehungen<br />

aktualisiert worden. Die Änderungen sind in den nachfolgenden Punkten zusammengefasst.<br />

1. Das Erschließen von neuen Routen hat<br />

immer von unten zu erfolgen.<br />

2. Um eine Sicherungseinrichtung zu setzen,<br />

ist die Verwendung eines Skyhooks,<br />

Hilfshakens oder Hilfsbohrers zulässig.<br />

3. Ausschließlich für den Sandstein geeignete<br />

Ringe oder Bohrhaken (keine Bühler!)<br />

sind zu verwenden.<br />

Anmerkung:<br />

Die äußerlich den Bühlerhaken ähnlichen<br />

Bohrhaken sind im Schaft genauso wie<br />

ein gewöhnlicher Ring, es werden vom<br />

CHS speziell normierte Haken und Ringe<br />

angeboten. Die müssen geklebt werden.<br />

Die Gipfelkommission in Tetschen<br />

hat angeboten, die zu einem sehr günstigen<br />

Preis auch an deutsche Erstbegeher<br />

abzugeben, Kontakt bitte über mich!<br />

A. Kittler (kittler@online.de)<br />

von der CHS normierter Ring und Haken<br />

20<br />

4. Alle Routen am Massiv müssen aus<br />

Gründen des Bioflora-Schutzes an einem<br />

Umlenkhaken enden.<br />

5. Unterhalb des Massivabsatzes ist ein den<br />

Normen entsprechender Umlenkpunkt<br />

anzubringen, der das felsschonende Abseilen<br />

ermöglicht.<br />

6. Sollte eine sinnvolle Absicherung einer<br />

Route nicht möglich sein, ist ein nachträgliches<br />

Anbringen von Ringen bzw.<br />

Haken möglich.<br />

7. Der Hilfshaken bzw. Hilfsbohrer darf nur<br />

im Umkreis von 30 cm vom endgültigen<br />

Sicherungspunkt angebracht sein, welcher<br />

aus der Kletterposition gut einhängbar<br />

sein muss.<br />

8. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Routen<br />

von oben gesichert einzurichten oder<br />

die Felsoberfläche zu manipulieren.<br />

Unerfreulich, aber zu respektieren ist die<br />

neue Festlegung zur Magnesiaverwendung.<br />

Die Hauptversammlung des CHS (Tschechischer<br />

<strong>Bergsteigerbund</strong>) hat 2009 das generelle<br />

Magnesiaverbot für Sandsteingebiete<br />

aufgehoben und den lokalen Gipfelkommissionen<br />

die Entscheidung überlassen, wie<br />

damit in den einzelnen Klettergebieten zukünftig<br />

verfahren wird.<br />

Die Tetschner Gipfelkommission hat für das<br />

Elbtal und die Klettergebiete der westlichen<br />

Böhmischen Schweiz (Raiza, Tyssaer Wände,<br />

Eiland, An der Wand, Biela) in Absprache<br />

mit der Naturschutzbehörde festgelegt,<br />

dass Magnesia weiterhin verboten bleibt, Magnesiaverwendung<br />

aber als Ausnahme ab<br />

dem Schwierigkeitsgrad IXa bei Wegen gestattet<br />

ist, die nach 1990 erstbegangen wurden.<br />

(In der restlichen Böhmischen Schweiz,<br />

insbesondere in den Gebieten, die im Nationalpark<br />

Böhmische Schweiz liegen, bleibt<br />

Magnesia nach meinem Kenntnisstand weiterhin<br />

komplett verboten.)<br />

Albrecht Kittler

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