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Akzente 11_05.indd - Nordzucker AG

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Die gemeinsame<br />

Wettbewerbsfähigkeit erhöhen<br />

Auch die Rübenbezahlung muss auf den Prüfstand<br />

Die Reform der Zuckermarktordnung<br />

sieht drastische Preissenkungen bei<br />

Rüben und Zucker vor. Die EU-Kommission<br />

ist der Ansicht, dass sich der<br />

zu erwartende Mengendruck aus dem<br />

„Alles außer Waffen“ - Abkommen (EBA)<br />

mit den am wenigsten entwickelten<br />

Ländern der Erde (LDC-Staaten) durch<br />

drastische Preissenkungen zumindest<br />

teilweise vermindern lässt. Darüber<br />

hinaus strebt die EU-Kommission an,<br />

dass nur die wettbewerbsfähigsten<br />

Regionen in der Europäischen Union<br />

die Rüben- und Zuckerproduktion aufrechterhalten.<br />

Wettbewerbsfähig sind<br />

die Regionen, die zu Preisen produzieren<br />

können, die am Markt erzielt werden<br />

und darüber hinaus einen höheren<br />

Gewinn erwirtschaften als mit einer<br />

anderen Kultur zu erzielen ist.<br />

<strong>Nordzucker</strong> teilt mit seinen Rübenanbauern<br />

in Norddeutschland eine Region,<br />

die zu den wettbewerbsfähigsten<br />

in Europa zählt. Die Zuckererzeugung<br />

aus Rübe wollen wir in gemeinsamer<br />

Anstrengung und unter Ausschöpfung<br />

aller Potenziale dauerhaft wirtschaftlich<br />

erfolgreich gestalten.<br />

Bisherige Maßnahmen<br />

reichen nicht aus<br />

Schließungen von Werken sind nur ein<br />

Mittel zur Kostensenkung, das immer<br />

einen gravierenden Einschnitt bedeutet.<br />

Um unseren Zucker wettbewerbsfähig<br />

zu halten, reichen die bisher durchgeführten<br />

Rationalisierungsmaßnahmen<br />

zukünftig nicht mehr aus. Deshalb müssen<br />

auch bei der Rübenbezahlung eine<br />

Reihe von Nebenleistungen auf den<br />

Prüfstand und mit dem Dachverband<br />

Norddeutscher Zuckerrübenanbauerverbände<br />

e. V. (DNZ) neu verhandelt<br />

werden.<br />

<strong>Nordzucker</strong> lässt sich bei den Überlegungen<br />

zur Rübenbezahlung ab 2006<br />

von folgenden Grundsätzen leiten:<br />

Anbauer- und Aktionärsinteressen<br />

berücksichtigen<br />

Die Rübenbezahlung muss sich an der<br />

Ertragskraft des Unternehmens, der<br />

Notwendigkeit zu innovativen Aufgaben<br />

unter Berücksichtigung von Markt-<br />

und Zukunftsrisiken orientieren. Außerdem<br />

sind die Interessen von Aktionären<br />

und Rübenanbauern gleichermaßen zu<br />

berücksichtigen. Diese nach wie vor<br />

aktuelle Vorgabe aus dem Celler<br />

Zielsetzungspapier meint nichts anderes,<br />

als dass die nachhaltige<br />

Entwicklung des Unternehmens<br />

(Wachstum) und die Verzinsung des<br />

dafür zur Verfügung gestellten Kapitals<br />

gesichert sein muss und die Rübenbezahlung<br />

in einem angemessenen Verhältnis<br />

dazu steht.<br />

Leistung für Gegenleistung<br />

Eine (Neben-) Leistung wird für Gegenleistung<br />

gewährt. Das heißt, der Wert<br />

der Leistung und die dafür aufgewendeten<br />

Zahlungen, beziehungsweise<br />

Prämien müssen in einem ausgewogenen<br />

Verhältnis zueinander stehen.<br />

Dienstleistungen werden nach Marktgesichtspunkten<br />

entlohnt. Dienstleistungen,<br />

für die ein Wettbewerb besteht,<br />

werden zu wettbewerbskonformen<br />

Tarifen entlohnt. Das bedeutet ausdrücklich<br />

auch die Einhaltung eines<br />

definierten Qualitätsniveaus bei der<br />

Arbeitserledigung. Als Beispiele gelten<br />

dafür die Tarife für Rübenfrachten,<br />

Laden und Reinigen sowie<br />

Dienstleistungen zur Mietenpflege.<br />

Außerdem müssen geeignete Maßnahmen<br />

getroffen werden, um un-<br />

<strong>Akzente</strong> Dezember 2005 I Aktuell I 7<br />

Günter Jakobiak,<br />

Vorstandsmitglied<br />

<strong>Nordzucker</strong> <strong>AG</strong><br />

günstige Einflüsse auf die Zuckererzeugung<br />

zu minimieren.<br />

Ein wichtiges Thema ist die Vermeidung<br />

von Überschusszucker aus Quotenrüben,<br />

da durch die Entscheidung des<br />

WTO-Panels am 28. April 2005 der<br />

Export von C-Zucker untersagt wurde.<br />

Für diesen so genannten „Überschusszucker“<br />

lässt sich im ungünstigsten<br />

Fall ab Mai 2006 überhaupt kein Erlös<br />

mehr erzielen. Insofern ist <strong>Nordzucker</strong><br />

gezwungen, die Zuckererzeugung aus<br />

Mehrrüben nur in dem Rahmen zu-<br />

zulassen, wie Absatzmöglichkeiten im<br />

Inland, so, wie sie die Zuckermarktordnung<br />

vorsieht, bestehen.<br />

Ziele und Maßnahmen<br />

• 15 Tonnen Rübe = 80/18, (80<br />

Tonnen pro Hektar Rübenertrag<br />

mit 18 Prozent Zuckergehalt)<br />

• Anbaustrukturen optimieren<br />

• Arbeitserledigungskosten<br />

reduzieren<br />

• Die Rübenbezahlung nach<br />

folgenden Grundsätzen:<br />

- marktgerechte Vergütung der<br />

Dienstleistungen Transport, Laden<br />

und Reinigen, Mietenpflege<br />

- ausgewogenes Verhältnis von Nebenleistung<br />

und Wert der Leistung<br />

• Verlängerung der Kampagnen<br />

von 95 auf 100 Tage, mittelfristig<br />

auf 120 Tage<br />

• Senkung der Verarbeitungs- und<br />

Vertriebskosten<br />

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