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10 I<br />

Aktuell I <strong>Akzente</strong> November 2005<br />

Welches EU-Land stimmt<br />

mit wie viel Gewicht?<br />

Neues EU-Abstimmungsprocedere<br />

bei der ZMO-Reform<br />

Die Verabschiedung der künftig geltenden<br />

Zuckermarktordnung steht an.<br />

Während Entscheidungstermin und<br />

endgültiger Inhalt offen sind, ist der<br />

Weg durch die EU-Instanzen klar<br />

geregelt. Nach Artikel 37 Absatz 2 des<br />

EG-Vertrages werden Verordnungen<br />

für die gemeinsame Agrarpolitik der<br />

Gemeinschaft durch den Rat mit<br />

qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag<br />

der Kommission und nach Anhörung<br />

des Europäischen Parlaments erlassen.<br />

Aus dieser Vorschrift ergibt sich für<br />

die Verabschiedung der ZMO-Reform<br />

folgender Verfahrensablauf:<br />

1. Die EU-Kommission unterbreitet<br />

dem EU-Parlament einen Vorschlag<br />

zur zukünftigen Zuckermarktordnung.<br />

Dieser Verordnungsvorschlag liegt seit<br />

dem 22. Juni 2005 vor und sieht eine<br />

Kürzung des Rübenmindestpreises von<br />

42 Prozent und eine Kürzung des<br />

Zuckerpreises um 39 Prozent gegenüber<br />

dem heutigen Niveau vor.<br />

2. Das EU-Parlament nimmt Stellung<br />

zu dem Vorschlag. Dieser Beschluss des<br />

Parlaments wird gemäß Artikel 198 des<br />

EG-Vertrages mit der absoluten Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

Zwischenzeitlich hat das Parlament, trotz<br />

eindringlicher Appelle der Kommission,<br />

die Arbeiten zu beschleunigen, angekündigt,<br />

seine Stellungnahme erst im<br />

Januar 2006 abgeben zu wollen. Da<br />

der Europäische Rat ohne Stellungnahme<br />

des Parlaments die Verordnung zur<br />

Zuckermarktordnung nicht beschließen<br />

kann, ist mit einer Beschlussfassung über<br />

die zukünftige Zuckermarktordnung<br />

vor dem Beginn der WTO-Verhandlungen<br />

in Hongkong, die im Dezember<br />

2005 stattfinden, nicht zu rechnen.<br />

ZMO-Reform braucht<br />

qualifizierte Mehrheit<br />

Stefan Mühl,<br />

Justitiar (li.),<br />

Thomas Graf, Marktordnungsfragen<br />

3. Der EU-Ministerrat erlässt, wenn die<br />

Stellungnahme des Parlaments vorliegt,<br />

die neue Verordnung zur Zuckermarktordnung.<br />

Voraussichtlich wird dies wegen<br />

der erst im Januar 2006 zu erwartenden<br />

Stellungnahme des Parlaments nicht<br />

vor Februar 2006 möglich sein. Gemäß<br />

Artikel 37 Absatz 2 des EG-Vertrages ist<br />

die zukünftige Zuckermarktordnung<br />

durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit<br />

zu beschließen, wobei Artikel 205<br />

des EG-Vertrages regelt, welche Hürden<br />

der Rat im einzelnen zu nehmen hat.<br />

Die qualifizierte Mehrheit im Rat ist<br />

erreicht, wenn:<br />

• Die Mehrheit der Mitgliedstaaten<br />

dem Reformvorschlag zustimmt und<br />

gleichzeitig<br />

• mindestens 232 von insgesamt 323<br />

Stimmen im Rat der neuen Verordnung<br />

zustimmen. Dies entspricht einer Mehrheit<br />

von 72,3 Prozent aller Stimmen im Rat der<br />

Europäischen Union. Die 25 Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union verfügen –<br />

ähnlich wie im Bundesrat der Bundesrepublik<br />

Deutschland – über unterschiedliche<br />

Stimmgewichte im Rat. Die Stimmenverteilung<br />

berücksichtigt zwar die Größe<br />

der Mitgliedsländer, entspricht aber nicht<br />

dem genauen Bevölkerungsverhältnis.<br />

So verfügt zum Beispiel die Bundesrepublik<br />

Deutschland mit 29 Stimmen<br />

im Rat über genauso viele Stimmen wie<br />

Frankreich, obwohl in Deutschland etwa<br />

23 Millionen EU-Bürger mehr leben als<br />

in unserem westlichen Nachbarland.<br />

(Zur Verteilung aller Stimmen des Rates<br />

auf die einzelnen Mitgliedsstaaten der<br />

EU vergleiche Tabelle Stimmverteilung).<br />

• Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat<br />

fordern, dass überprüft wird, ob<br />

durch die befürwortenden Stimmen<br />

mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung<br />

der EU vertreten werden.<br />

Ist das nicht der Fall, gilt der Beschluss<br />

als abgelehnt.<br />

Kleinere EU-Staaten werden gestärkt<br />

Zum besseren Verständnis des Abstimmungsprocederes<br />

ist auf die seit dem<br />

01. November 2004 geltende Stimmenverteilung<br />

im Rat auf die einzelnen<br />

Länder einzugehen (vgl. Tabelle). Diese<br />

Gewichtung der Stimmen im Rat gilt<br />

gemäß Artikel 12 der EU-Beitrittsakte<br />

nach der Aufnahme von Tschechien,<br />

Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn,<br />

Malta, Polen, der Slowakei und<br />

Slowenien. Die bevölkerungsreichen<br />

Staaten der EU haben im Europäischen<br />

Rat je 29 Stimmen: Deutschland (83<br />

Mio. Einwohner), Frankreich (60 Mio.),<br />

Großbritannien (59 Mio.) und Italien<br />

(57 Mio.) Mittelgroße Länder wie Polen<br />

(38 Mio.) und Spanien (42 Mio. Einwohner)<br />

haben mit je 27 Stimmen im Rat<br />

nur zwei Stimmen weniger als die vier<br />

deutlich bevölkerungsreicheren Länder.<br />

Grundsätzlich stärkt die geltende Stimmverteilung<br />

bevölkerungsschwächere<br />

EU-Staaten und schwächt den Einfluss<br />

bevölkerungsstarker Mitgliedsstaaten.<br />

So können kleinere Länder zum einen<br />

durch ihr im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße<br />

stärkeres Stimmengewicht<br />

leichter eine Sperrminorität zustande<br />

bringen. Eine Sperrminorität liegt dann<br />

vor, wenn von den 321 Stimmen im<br />

Rat genau 90 Stimmen gegen einen<br />

Vorschlag der Kommission abgegeben<br />

werden. In diesem Fall würde zwar mit

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