Akzente - Nordzucker AG

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06.01.2013 Aufrufe

AKtUEll Stevia – was ist neu in der EU? Seit dem 2. Dezember 2011 ist es amtlich: Ver - braucher und Lebensmittelhersteller in der EU dürfen auch mit Steviol-Glykosiden süßen. Der kalorienfreie Süßstoff natürlichen Ursprungs hat die 200- bis 300fache Süßkraft von Zucker. Die Zulassung der EU-Kommission folgte, nachdem die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA das in vielen Ländern bereits eingesetzte Süßungsmittel geprüft und für unbedenklich erklärt hat. 12 1 2 Das weiße Pulver wird in einem aufwendigen Verfahren aus den Blättern der heute hauptsächlich in China angebauten Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen (Akzente Februar 2011, Seite 24f.). Für Steviol-Glykoside – die künftig als Lebensmittelzusatzstoff unter der Nummer E960 in Rezepturen und Zutatenlisten zu finden sein werden – gelten allerdings noch Einschränkungen: Als zulässigen Grenzwert hat die EU 1. Stevia rebaudiana stammt aus Südamerika. Heute wird sie vor allem in China angebaut. 2. Stevia in Pulverform. Der kalorienfreie Süßstoff hat die 200- bis 300fache Süßkraft von Zucker und lässt sich gut mit Zucker mischen. die Aufnahme von vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Eingesetzt werden darf E960 in Limonade, Marmelade und Molkereiprodukten. Bisher nicht zugelassen ist die Verwendung in Backwaren, Desserts und Snacks. Ebenfalls noch unzulässig in der EU bleiben der gewerbsmäßige Anbau der frostempfindlichen Stevia-Pflanze sowie Teeprodukte oder andere Erzeugnisse aus Stevia- Blättern. n sdp

Stevia kommt mit neuen Marktchancen „Von „Zuckerrevolution“ und „Wunderpflanze“ ist die Rede; von „Schlemmen und Genuss ohne Reue“. Einen „Angriff auf die Zuckerrübe“ vermutet der Berliner Tagesspiegel in der EU-Zulassung für Stevia. Richtig ist, dass Stevia intensive Süße auf Basis pflanzlicher Grundstoffe liefert. Die aus ihren Blättern gewonnenen Steviol-Glykoside haben hervorragende Eigenschaften, auf die Lebensmittel-, Kosmetik- und Medizinproduktehersteller sowie bewusste Verbraucher in der EU seit Langem warten: Mit Stevia lassen sich zum Beispiel Kalorien sparen, Zahngesundheit oder Blutzuckerspiegel günstig beeinflussen. Das macht Steviol-Glykoside zu einer vielversprechenden Alternative für synthetische Süßungsmittel. Kombiniert man sie mit Zucker, werden zudem süße Alleskönner mit interessanten Funktionalitäten daraus: Mischprodukte, die natürliche Vorzüge von Stevia und Zucker zu neuen niedrigkalorischen Produktvarianten vereinen. Der Rübe wird Stevia auch bei uns nicht den Rang ablaufen. Ebenso wenig wie in den USA, China, Frankreich oder anderen Ländern, wo Stevia-Produkte zum Teil schon dr. Niels Pörksen Vorstand Agrarwirtschaft, Nordzucker AG sehr lange auf dem Markt sind. Mit NP Sweet und PureCircle als starkem Partner hat sich Nordzucker frühzeitig auf das neue Marktsegment vorbereitet. Und wann wächst Stevia für NP Sweet auf unseren Feldern? Stevia rebaudiana wird heute vor allem in China angebaut. In der EU wird die nicht winterharte Pflanze bislang nur versuchsweise zu Forschungszwecken kultiviert. Für eine derzeit noch ferne Zukunft ist ihr Anbau sicher auch in der EU denkbar. n Neuer Markt in den Startlöchern: Nordzucker und NP Sweet entwickeln süße Lösungen mit Stevia Seit März 2011 betreibt Nordzucker mit dem malaysischen Weltmarktführer für Stevia-Produkte, PureCircle, das Gemeinschaftsunternehmen NP Sweet. Mit der Zulassung für Steviol-Glycoside als Lebensmittelzusatz in der EU hat NP Sweet die Vertriebs- und Entwicklungsarbeit begonnen. „Wir bauen Kontakte zu Kunden auf und zeigen, wie sie Steviol-Glycoside in ihren Produkten einsetzen können“, beschreibt Matthias Meyer die derzeitigen Hauptaufgaben bei NP Sweet. Meyer ist seit November bei NP Sweet für die Vermarktung von Stevia in Deutschland zuständig. „Derzeit sprechen wir vor allem mit Produzenten von Getränken und Molkereiprodukten. Aber auch mit Herstellern von Konfitüren stehen wir in Kontakt.“ Dabei stellt Meyer den Lebensmitteltechnikern und Anwendungsentwicklern nicht bloß ein weißes AKtUEll PureCircle limited Das Unternehmen mit Sitz in Kuala Lumpur, Malaysia, ist mit 80 Prozent Marktanteil der Weltmarktführer in der Produktion und dem Vertrieb von hochreinen Steviol-Glycosiden. Im Geschäftsjahr 2011 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 53,3 Millionen US-Dollar. Der Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag im gleichen Zeitraum bei 5,2 Millionen US-Dollar. Da die Pflanze Stevia rebaudiana die gleichen klimatischen Bedingungen wie etwa Tee benötigt, wird sie vor allem in China angebaut. Weitere Anbaugebiete liegen in Südamerika und auch Kenia. PureCircle arbeitet mit freien Vertragslandwirten zusammen. Diese liefern die getrockneten Blätter in Ballen nach China, wo die Steviol -Glycoside – die Süßstoffe – ähnlich wie beim Zucker extrahiert werden. PureCircle beliefert weltweit Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie mit seinen Stevia-Produkten. Da sich aus der Pflanze neun verschiedene Steviol-Glycoside extrahieren lassen, bietet das Unternehmen eine Vielzahl maßgeschneiderter Stevia-Produkte. Ziel von PureCircle ist es, den Süßstoff Stevia aus der Nische herauszuführen und eine weltweite Akzeptanz für Stevia-Produkte zu erreichen. Neben dem Joint Venture mit Nordzucker, NP Sweet, arbeitet PureCircle in Europa mit weiteren Firmen zusammen. n nt Pulver vor, sondern nimmt fertige Endprodukte aus der Testküche als Muster mit. „Im Januar haben wir beispielsweise einen Produzenten von Konfitüren besucht. Um zu zeigen, wie Stevia künstliche Süßstoffe in Konfitüren ersetzen kann, haben die Kollegen in der Abteilung Innovation & Technology Mischungen von Steviol-Glycosiden mit Zucker getestet und daraus Konfitüren gekocht. Am Schluss haben wir dann noch einmal konventionell Marmelade gekocht, >> Akzente 01/12 13

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Stevia – was ist neu in der EU?<br />

Seit dem 2. Dezember 2011 ist es amtlich: Ver -<br />

braucher und Lebensmittelhersteller in der EU<br />

dürfen auch mit Steviol-Glykosiden süßen. Der<br />

kalorienfreie Süßstoff natürlichen Ursprungs hat<br />

die 200- bis 300fache Süßkraft von Zucker. Die<br />

Zulassung der EU-Kommission folgte, nachdem<br />

die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA das<br />

in vielen Ländern bereits eingesetzte Süßungsmittel<br />

geprüft und für unbedenklich erklärt hat.<br />

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Das weiße Pulver wird in einem aufwendigen<br />

Verfahren aus den Blättern der heute hauptsächlich<br />

in China angebauten Pflanze Stevia<br />

rebaudiana gewonnen (<strong>Akzente</strong> Februar 2011,<br />

Seite 24f.). Für Steviol-Glykoside – die künftig<br />

als Lebensmittelzusatzstoff unter der Nummer<br />

E960 in Rezepturen und Zutatenlisten zu finden<br />

sein werden – gelten allerdings noch Einschränkungen:<br />

Als zulässigen Grenzwert hat die EU<br />

1. Stevia rebaudiana stammt aus Südamerika.<br />

Heute wird sie vor allem in China angebaut.<br />

2. Stevia in Pulverform. Der kalorienfreie Süßstoff<br />

hat die 200- bis 300fache Süßkraft von<br />

Zucker und lässt sich gut mit Zucker mischen.<br />

die Aufnahme von vier Milligramm pro Kilogramm<br />

Körpergewicht und Tag festgelegt. Eingesetzt<br />

werden darf E960 in Limonade, Marmelade<br />

und Molkereiprodukten. Bisher nicht zugelassen<br />

ist die Verwendung in Backwaren, Desserts und<br />

Snacks. Ebenfalls noch unzulässig in der EU bleiben<br />

der gewerbsmäßige Anbau der frostempfindlichen<br />

Stevia-Pflanze sowie Teeprodukte oder<br />

andere Erzeugnisse aus Stevia- Blättern. n sdp

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