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Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

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Abbildung 2: Aktuelle empfehlungen des Fachgremiums Oprisk<br />

Fachgremiumsempfehlung relevant für Datum<br />

OpRisk Definition BIA / STA / AMA 05.03.2008<br />

Berücksichtigung von Korrelationen im AMA AMA 05.03.2008<br />

Berücksichtigung von Versicherungen in fortgeschrittenen Messansätzen AMA 05.03.2008<br />

Faktoren des Geschäftsumfelds und internen Kontrollsystems AMA 05.03.2008<br />

Behandlung des erwarteten Verlusts im AMA AMA 05.03.2008<br />

Überprüfung (Validierung) des AMA AMA 05.03.2008<br />

Datensammlung (interne Schadensdaten) im AMA AMA 05.03.2008<br />

Qualitative Anforderungen im Standardansatz STA 05.03.2008<br />

Geschäftsfeldzuordnung STA 05.03.2008<br />

Sammlung relevanter Daten im Standardansatz STA 05.03.2008<br />

Partial Use AMA AMA 19.12.2007<br />

Partial Use von Basisindikatoransatz (BIA) und Standardansatz (STA) STA 19.12.2007<br />

Bestimmung des relevanten Indikators BIA / STA 19.12.2007<br />

Ermittlung des relevanten Indikators bei Wohnungsgenossenschaften<br />

mit Spareinrichtung<br />

BIA / STA 30.11.2007<br />

kurz die Empfehlungen zum Standardansatz<br />

dargestellt werden: Für die STA­Institute sind<br />

neben der für die Berechnung entscheidenden<br />

Empfehlung zur Geschäftsfeldzuordnung die<br />

Empfehlungen zu den Zulassungsvoraussetzungen<br />

für diesen Ansatz, d. h. die Verlustdatensammlung<br />

und die sonstigen qualitativen<br />

Voraussetzungen relevant. Hinsichtlich<br />

der Verlustsammlung wird vor allem klargestellt,<br />

dass die Institute proportional zu ihrer<br />

Größe und Komplexität institutsintern definieren<br />

müssen, was für sie „wesentliche Verluste“<br />

sind, zu deren Sammlung sie im STA<br />

prAXIsTIpps<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

gem. § 276 (1) SolvV verpflichtet sind. Ebenso<br />

müssen die STA­Institute den genauen Umfang<br />

der sonstigen qualitativen Anforderungen für<br />

sich nach dem Proportionalitätsprinzip festlegen.<br />

Wesentlich detaillierter ist die neunseitige<br />

Empfehlung zur Geschäftsfeldzuordnung, die<br />

einzelne Banktätigkeiten und deren Erträge, für<br />

die bisher keine klare Regelung bestand, konkreten<br />

bankenaufsichtlichen Geschäftsfeldern<br />

zuordnet. Die Empfehlung zeigt, wie komplex<br />

im Einzelfall diese Zuordnung sein kann, stellt<br />

aber dennoch eine hilfreiche Erleichterung für<br />

die deutschen Institute dar. £<br />

<strong>02</strong> / <strong>2009</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Die bankenaufsichtlichen OpRisk­Anforderungen sind umfassend beschrieben in Patrik Buchmüller, Basel II. Hinwendung<br />

zur prinzipienorientierten Bankenaufsicht, 2008. Die Anforderungen an einfache OpRisk­Ansätze wurden in <strong>BankPraktiker</strong><br />

4 / 2008 S. 194 dargestellt.<br />

Informationen der deutschen Aufsicht und der übrigen EU­Bankenaufseher zu ihrer Umsetzung von Basel II und zur<br />

Implementierung der Institute in den einzelnen Länder sind zentral auf der Internetseite des Ausschusses Europäischer<br />

Bankenaufseher (CEBS) unter den Rubriken „Supervisory Disclosure“ sowie „Review Panel“ zu finden.<br />

Empfehlungen des Fachgremiums OpRisk finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank im Bereich Bankenaufsicht<br />

/ Basel II in der Rubrik „nationale Umsetzung“.<br />

Eine ausführlicher Beitrag über OpRisk­Entwicklungen nach In­Kraft­Treten der SolvV erscheint Anfang <strong>2009</strong> im vom<br />

Finanz Colloquium Heidelberg herausgegebenen Handbuch zur OpRisk­Praxis deutscher Kreditinstitute.<br />

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