Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker
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Beitrag<br />
» Die 14 aktuellen<br />
Empfehlungen des<br />
Fachgremiums<br />
OpRisk wurden größtenteils<br />
vor InKraft<br />
Treten der Solvabilitätsverordnung<br />
entworfen, sind aber<br />
inzwischen redaktionell<br />
und inhaltlich<br />
angepasst worden. «<br />
8 Vgl. WestLB, Geschäftsbericht 2007, S. 6.<br />
9 Vgl. <strong>BankPraktiker</strong> 04 / 2008.<br />
<strong>02</strong> / <strong>2009</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Angaben über diese Handelspositionen öffentlich<br />
bekannt, was die WestLB zum Ausstieg<br />
zwang und im ersten Halbjahr 2007 insgesamt<br />
zu einem Verlust i. H. v. 604 Mio. € führte 8 . Als<br />
Konsequenz dieses Verlusts hatte die WestLB<br />
im April 2007 beschlossen, ihren Eigenhandel<br />
mit SpreadPositionen aus Stamm und Vorzugsaktien<br />
einzustellen und zuvor bereits zwei<br />
Händler entlassen. Im Juli 2007 wurden schließlich<br />
der Vorstandsvorsitzende der WestLB sowie<br />
der Chief Risk Officer abberufen. Der Aufsichtsrat<br />
berief die beiden Vorstände ab, nachdem<br />
die BaFin intervenierte, die nach Eigenangabe<br />
in ihrem Jahresbericht (S. 129) von den mit<br />
einer Sonderprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />
über „schwerwiegende Gesetzes und<br />
Satzungsverstöße des Vorstands der WestLB<br />
unterrichtet“ wurde. Der Abschlussbericht der<br />
KPMGPrüfer wurde im November 2007 im Aufsichtsrat<br />
der WestLB diskutiert, ohne dass die<br />
wesentlichen Details des Berichtes bekannt<br />
gegeben wurden.<br />
Am 16.09.2008 wurde durch Informationen<br />
eines Banksprechers bekannt, dass die KfW<br />
am Tag der Insolvenz von Lehman Brothers<br />
irrtümlicherweise eine SwapZahlung i. H. v.<br />
300 Mio. € an das Institut überwiesen hat. Nach<br />
Bekanntwerden des Verlustfalls hatte der Verwaltungsrat<br />
der KfW am 18.09. zwei zuständige<br />
Vorstände und den Bereichsleiter Risikocontrolling<br />
bis zur Klärung der Vorfälle von ihren Aufgaben<br />
suspendiert. Über die Presserklärung<br />
zu den Entscheidungen des Verwaltungsrats<br />
hinaus hatte die KfW zunächst keine weiteren<br />
Informationen zu dem Fall veröffentlicht. In der<br />
darauffolgenden Woche wurde ebenfalls über<br />
Presseberichte der genauere Hergang des Falls<br />
und eine tatsächliche Überweisungssumme<br />
von 350 Mio. € bekannt. Auch hier zeigt sich,<br />
dass die Informationspolitik der deutschen Institute<br />
bei OpRiskGroßschäden bisher sehr restriktiv<br />
ist, im Gegensatz zu den umfassenderen<br />
ersten Informationen von Société Générale<br />
über ihren OpRiskGroßschaden.<br />
Neben den genannten Großschäden sind in<br />
den letzten Jahren auch in Deutschland weitere<br />
OpRiskVerluste im Zusammenhang mit<br />
Handelsgeschäften aufgetreten. Damit zeigt<br />
sich, dass diese Geschäftstätigkeit der Institute<br />
weiterhin aus OpRiskSicht am riskantesten ist.<br />
Allerdings kann als weitere wichtige OpRisk<br />
Quelle für kleinere Institute mit Fokus auf das<br />
Privatkundengeschäft Betrug im Zusammenhang<br />
mit dem Zahlungsverkehr festgestellt<br />
werden. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes<br />
nahm im letzten Jahr vor allem das Ausspähen<br />
der PIN an den Geldautomaten zu.<br />
III. Neue regulatorische<br />
Entwicklungen<br />
Auch nach InKraftTreten der SolvV werden<br />
aktuelle Auslegungsfragen zur OpRiskRegulierung<br />
in Deutschland im Fachgremium<br />
OpRisk diskutiert und von diesem durch Empfehlungen<br />
geklärt. Während für andere Risikoarten<br />
mittlerweile eine Auslegungssammlung<br />
zur SolvV besteht, erfolgt die Auslegung der<br />
OpRiskrelevanten SolvVParagrafen, weiterhin<br />
über textlich umfassende FachgremiumsEmpfehlungen.<br />
Die 14 aktuellen Empfehlungen des<br />
Fachgremiums OpRisk wurden größtenteils vor<br />
InKraftTreten der Solvabilitätsverordnung entworfen,<br />
sind aber inzwischen redaktionell und<br />
inhaltlich angepasst worden, sodass die Veröffentlichungsdaten<br />
zwischen Herbst 2007 und<br />
Frühjahr 2008 liegen (vgl. Abb. 2).<br />
Die 14 Empfehlungen sind nicht gleichermaßen<br />
für alle Institute relevant, sondern können, abgesehen<br />
von der Empfehlung zur OpRiskDefinition,<br />
die alle Ansätze betrifft, dem Basisindikatoransatz<br />
(BIA), dem Standardansatz (STA) oder<br />
dem AMA zugeordnet werden. Die Empfehlung<br />
zur Bestimmung des relevanten Indikators ist<br />
die wohl wichtigste Empfehlung des Fachgremiums,<br />
da sie die Berechnung der Kapitalanforderung<br />
sowohl im BIA als auch im STA entscheidend<br />
bestimmt und daher für mehr als 99 % der<br />
deutschen Institute relevant ist. Wesentlicher<br />
Inhalt der Empfehlung sind vor allem Hinweise<br />
zur Berechnung des relevanten Indikators bei<br />
der Rechnungslegung nach IFRS sowie die<br />
durchzuführenden Bereinigungen hinsichtlich<br />
Auslagerungen sowie außerordentlicher und<br />
irregulärer Erträge 9 . Neben dieser Empfehlung<br />
und der Empfehlung zur OpRiskDefinition ist<br />
für BIAInstitute ggf. nur noch die Empfehlung<br />
mit den Sonderregelungen für Wohnungsgenossenschaften<br />
mit Spareinrichtung relevant.<br />
Die Empfehlungen zum AMA und zum Partial<br />
Use betreffen nur ein kleine Anzahl von Instituten,<br />
weshalb auf diese nicht weiter eingegangen<br />
wird, sondern im Folgenden nur