06.01.2013 Aufrufe

Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

84<br />

Beitrag<br />

» Die 14 aktuellen<br />

Empfehlungen des<br />

Fachgremiums<br />

OpRisk wurden größtenteils<br />

vor In­Kraft­<br />

Treten der Solvabilitätsverordnung<br />

entworfen, sind aber<br />

inzwischen redaktionell<br />

und inhaltlich<br />

angepasst worden. «<br />

8 Vgl. WestLB, Geschäftsbericht 2007, S. 6.<br />

9 Vgl. <strong>BankPraktiker</strong> 04 / 2008.<br />

<strong>02</strong> / <strong>2009</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Angaben über diese Handelspositionen öffentlich<br />

bekannt, was die WestLB zum Ausstieg<br />

zwang und im ersten Halbjahr 2007 insgesamt<br />

zu einem Verlust i. H. v. 604 Mio. € führte 8 . Als<br />

Konsequenz dieses Verlusts hatte die WestLB<br />

im April 2007 beschlossen, ihren Eigenhandel<br />

mit Spread­Positionen aus Stamm­ und Vorzugsaktien<br />

einzustellen und zuvor bereits zwei<br />

Händler entlassen. Im Juli 2007 wurden schließlich<br />

der Vorstandsvorsitzende der WestLB sowie<br />

der Chief Risk Officer abberufen. Der Aufsichtsrat<br />

berief die beiden Vorstände ab, nachdem<br />

die BaFin intervenierte, die nach Eigenangabe<br />

in ihrem Jahresbericht (S. 129) von den mit<br />

einer Sonderprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />

über „schwerwiegende Gesetzes­ und<br />

Satzungsverstöße des Vorstands der WestLB<br />

unterrichtet“ wurde. Der Abschlussbericht der<br />

KPMG­Prüfer wurde im November 2007 im Aufsichtsrat<br />

der WestLB diskutiert, ohne dass die<br />

wesentlichen Details des Berichtes bekannt<br />

gegeben wurden.<br />

Am 16.09.2008 wurde durch Informationen<br />

eines Banksprechers bekannt, dass die KfW<br />

am Tag der Insolvenz von Lehman Brothers<br />

irrtümlicherweise eine Swap­Zahlung i. H. v.<br />

300 Mio. € an das Institut überwiesen hat. Nach<br />

Bekanntwerden des Verlustfalls hatte der Verwaltungsrat<br />

der KfW am 18.09. zwei zuständige<br />

Vorstände und den Bereichsleiter Risikocontrolling<br />

bis zur Klärung der Vorfälle von ihren Aufgaben<br />

suspendiert. Über die Presserklärung<br />

zu den Entscheidungen des Verwaltungsrats<br />

hinaus hatte die KfW zunächst keine weiteren<br />

Informationen zu dem Fall veröffentlicht. In der<br />

darauffolgenden Woche wurde ebenfalls über<br />

Presseberichte der genauere Hergang des Falls<br />

und eine tatsächliche Überweisungssumme<br />

von 350 Mio. € bekannt. Auch hier zeigt sich,<br />

dass die Informationspolitik der deutschen Institute<br />

bei OpRisk­Großschäden bisher sehr restriktiv<br />

ist, im Gegensatz zu den umfassenderen<br />

ersten Informationen von Société Générale<br />

über ihren OpRisk­Großschaden.<br />

Neben den genannten Großschäden sind in<br />

den letzten Jahren auch in Deutschland weitere<br />

OpRisk­Verluste im Zusammenhang mit<br />

Handelsgeschäften aufgetreten. Damit zeigt<br />

sich, dass diese Geschäftstätigkeit der Institute<br />

weiterhin aus OpRisk­Sicht am riskantesten ist.<br />

Allerdings kann als weitere wichtige OpRisk­<br />

Quelle für kleinere Institute mit Fokus auf das<br />

Privatkundengeschäft Betrug im Zusammenhang<br />

mit dem Zahlungsverkehr festgestellt<br />

werden. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes<br />

nahm im letzten Jahr vor allem das Ausspähen<br />

der PIN an den Geldautomaten zu.<br />

III. Neue regulatorische<br />

Entwicklungen<br />

Auch nach In­Kraft­Treten der SolvV werden<br />

aktuelle Auslegungsfragen zur OpRisk­Regulierung<br />

in Deutschland im Fachgremium<br />

OpRisk diskutiert und von diesem durch Empfehlungen<br />

geklärt. Während für andere Risikoarten<br />

mittlerweile eine Auslegungssammlung<br />

zur SolvV besteht, erfolgt die Auslegung der<br />

OpRisk­relevanten SolvV­Paragrafen, weiterhin<br />

über textlich umfassende Fachgremiums­Empfehlungen.<br />

Die 14 aktuellen Empfehlungen des<br />

Fachgremiums OpRisk wurden größtenteils vor<br />

In­Kraft­Treten der Solvabilitätsverordnung entworfen,<br />

sind aber inzwischen redaktionell und<br />

inhaltlich angepasst worden, sodass die Veröffentlichungsdaten<br />

zwischen Herbst 2007 und<br />

Frühjahr 2008 liegen (vgl. Abb. 2).<br />

Die 14 Empfehlungen sind nicht gleichermaßen<br />

für alle Institute relevant, sondern können, abgesehen<br />

von der Empfehlung zur OpRisk­Definition,<br />

die alle Ansätze betrifft, dem Basisindikatoransatz<br />

(BIA), dem Standardansatz (STA) oder<br />

dem AMA zugeordnet werden. Die Empfehlung<br />

zur Bestimmung des relevanten Indikators ist<br />

die wohl wichtigste Empfehlung des Fachgremiums,<br />

da sie die Berechnung der Kapitalanforderung<br />

sowohl im BIA als auch im STA entscheidend<br />

bestimmt und daher für mehr als 99 % der<br />

deutschen Institute relevant ist. Wesentlicher<br />

Inhalt der Empfehlung sind vor allem Hinweise<br />

zur Berechnung des relevanten Indikators bei<br />

der Rechnungslegung nach IFRS sowie die<br />

durchzuführenden Bereinigungen hinsichtlich<br />

Auslagerungen sowie außerordentlicher und<br />

irregulärer Erträge 9 . Neben dieser Empfehlung<br />

und der Empfehlung zur OpRisk­Definition ist<br />

für BIA­Institute ggf. nur noch die Empfehlung<br />

mit den Sonderregelungen für Wohnungsgenossenschaften<br />

mit Spareinrichtung relevant.<br />

Die Empfehlungen zum AMA und zum Partial<br />

Use betreffen nur ein kleine Anzahl von Instituten,<br />

weshalb auf diese nicht weiter eingegangen<br />

wird, sondern im Folgenden nur

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!