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Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

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82<br />

Beitrag<br />

» Spätestens mit<br />

dem Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr<br />

2008 müssen<br />

die Institute im<br />

Rahmen der OffenOffen­ legungsanforde­<br />

rungen nach Basel II<br />

umfassende InforInfor­ mationenveröf­ fentlichen, sodass<br />

die OpRisk­UmsetOpRisk­Umset­<br />

zung in Deutsch­<br />

land noch transparenter<br />

wird. «<br />

5 Allein der Bericht der internen Revision (General<br />

Inspection Department) von 23.05.08 ist<br />

71 Seiten lang, dazu kommt noch eine 37­seitige<br />

Zusammenfassung von PwC und ein achtseitiger<br />

Abschlussbericht des Special Committee<br />

sowie ein 27­seitiger Zwischenbericht. Überdies<br />

wurde zeitnah nach Bekanntwerden des Vorfalls<br />

vom französischen Finanzministerium ein erster<br />

zusammenfassender Bericht veröffentlicht.<br />

6 Vgl. Société Générale, Report of the Special<br />

Committee vom 23.05.08, Rdn. 13.<br />

7 Vgl. SG, Report of the Special Committee vom<br />

23.05.08, Rdn. 16.<br />

<strong>02</strong> / <strong>2009</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

AMA beantragt. Gem. ihrem Offenlegungsbericht<br />

wird die seB AG als Deutschland­Tochter<br />

der schwedischen Skandinaviska Enskilda<br />

Banken bis einschließlich 2008 den Basisindikatoransatz<br />

anwenden und <strong>2009</strong> den AMA einsetzen.<br />

Die niederländische ING Bank wendet nach<br />

Informationen in ihrem Geschäftsbericht seit<br />

01.01.2008 einen AMA an, wobei nach den veröffentlichten<br />

Informationen unklar ist, ob dieser<br />

auch von der deutschen Tochter ING­DiBa AG<br />

bei der SolvV­Meldung verwendet wird.<br />

Die spanische Grupo Santander und somit<br />

auch ihre deutsche Tochter Santander Consumer<br />

Bank AG als weitere große Auslandsbank<br />

in Deutschland wird nach Angaben in ihrem<br />

Geschäftsbericht auf absehbare Zeit den Standardansatz<br />

anwenden und hat noch keinen<br />

AMA­Antrag gestellt (sie berechnet allerdings<br />

im Rahmen der internen Risikotragfähigkeitsberechnung<br />

einen VaR für das operationelle Risiko).<br />

Bisher müssen die deutschen Institute noch keine<br />

Informationen über ihre Umsetzung von Basel II<br />

veröffentlichen, weshalb nicht allgemein bekannt<br />

ist, welchen OpRisk­Ansatz die einzelnen Institute<br />

gewählt haben. Spätestens mit dem Jahresabschluss<br />

für das Geschäftsjahr 2008 müssen die<br />

Institute im Rahmen der Offenlegungsanforderungen<br />

nach Basel II umfassende Informationen<br />

veröffentlichen, sodass die OpRisk­Umsetzung in<br />

Deutschland noch transparenter wird.<br />

II. Jüngste Schadensfallentwicklung<br />

der Institute<br />

Die OpRisk­Praxis stand 2008 zunächst im Zeichen<br />

des spektakulären OpRisk­Verlustfalls der<br />

société Générale (SG): Im Eigenhandel des Corporate<br />

und Investment Banking Bereichs der SG<br />

ging der Händler Jérôme Kerviel seit 2005 unautorisierte<br />

Positionen ein, die im Januar 2008<br />

zu einem Verlust i. H. v. 4,9 Mrd. € führten. Die<br />

betreffenden Future­Engagements auf europäische<br />

Aktienindizes (Eurostoxx, DAX und zu<br />

einem geringerem Umfang dem FTSE) sowie<br />

Aktienpositionen wurden zwischen dem 18.<br />

und 20.01.08 von den Bankverantwortlichen<br />

entdeckt und am 21. bis 23.01.08 glattgestellt.<br />

Dabei handelte es sich um eine Future­Long­<br />

Position von bis zu 49 Mrd. €. Entgegen der<br />

ursprünglichen Darstellung von Société Générale<br />

(vgl. Pressemitteilung vom 27.01.2008)<br />

hat Kerviel zur Vertuschung des Betrugs keine<br />

Passwörter des Back Office entwendet, sondern<br />

konnte die eingegangenen Positionen mittels<br />

falscher Angaben zu Risiko mindernden Gegengeschäften<br />

tarnen. Nach aktuellem Stand weiterhin<br />

ungeklärt ist, inwiefern der Handelsassistent<br />

von Kerviel vorsätzlich Beihilfe bei diesen<br />

unautorisierten Geschäften geleistet hat und<br />

inwiefern die Vorgesetzten von Kerviels Machenschaften<br />

wussten.<br />

Der Fall von Jérôme Kerviel machte deutlich, dass<br />

operationelles Risiko im Handel immer noch<br />

Banken zum Scheitern bringen kann. Trotz der<br />

mittlerweile mehr als zehnjährigen Bestrebungen<br />

zur Vermeidung von Betrug im Handel sind<br />

die internen Kontrollen oftmals unzureichend<br />

bei nicht standardisierten Geschäften, die nur<br />

mit hohem Zusatzaufwand im Back Office wirklich<br />

verstanden und unabhängig überprüft<br />

werden können. Positiv in diesem Fall ist, dass<br />

die Société Générale die entsprechenden Prüfberichte<br />

offen gelegt hat, so dass alle Banken<br />

überprüfen können, ob sie ähnliche Kontrollschwächen<br />

wie Société Générale bei der Handelsüberwachung<br />

besitzen 5 . SG hat vor allem<br />

folgende Verbesserungen des internen Kontrollsystems<br />

nach dem Verlustfall beschlossen:<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

ß<br />

Kontrollen auf Basis der gehandelten<br />

Nominalbeträge;<br />

Bessere Überprüfung der Bestätigungen<br />

der Gegenparteien;<br />

Bessere Überprüfung von stornierten<br />

Geschäften;<br />

Verbesserung des internen Rechnungswesens<br />

auf Produktebene;<br />

Bessere Überprüfung von Geschäften mit<br />

gruppeninternen Kontrahenten 6 ;<br />

Organisatorische Änderungen im Back­Office<br />

zur besseren Fokussierung der Überwachung<br />

auf die Bekämpfung von Betrug;<br />

Bessere technische Analyse von Anomalien<br />

im Geschäftsgebaren einzelner Händler 7 .<br />

Insgesamt beschäftigen die Verbesserungen<br />

des internen Kontrollsystems fast 200 Personen<br />

und kosten SG bis 2010 mehr als 100 Mio. €.<br />

Daneben kommt eine Strafzahlung i. H. v.<br />

4 Mio. € hinzu, die von der Commission Bancaire<br />

am 03.07.2008 wegen Mängeln des internen<br />

Kontrollsystems verhängt wurde.<br />

Infolge dieses nicht mehr für möglich gehaltenen<br />

Großschadens haben sich neben der fran

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