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Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

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Beitrag<br />

<strong>02</strong> / <strong>2009</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Operationelles Risiko nach<br />

In-Kraft-Treten von Basel II<br />

Aktuelle Entwicklungen in der OpRisk­Regulierung und der Bankpraxis.<br />

Autor:<br />

Dr. Patrik Buchmüller,<br />

Bayerische Landesbank, Spezialist für<br />

operationelles Risiko und Länderrisiko,<br />

von 2003 bis 2006 Referent für operationelles<br />

Risiko bei der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 1 .<br />

1 Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des<br />

Autors wieder und stellt keine Stellungnahme<br />

der BayernLB dar.<br />

I. Einleitung<br />

w Die bankenaufsichtlichen Anforderungen<br />

zur Steuerung und Eigenkapitalunterlegung<br />

des operationellen Risikos (OpRisk) wurden<br />

bereits 2004 mit der Baseler Rahmenvereinbarung<br />

in einer vorläufig finalen Version verabschiedet.<br />

In das deutsche Bankenaufsichtsrecht<br />

wurden diese Anforderungen mit der<br />

Umsetzung der auf EU­Ebene verabschiedeten<br />

Banken­ und Kapitaladäquanz­Richtlinie<br />

erst Ende 2006 aufgenommen. Die neuen<br />

Anforderungen zur Unterlegung des operationellen<br />

Risikos der Institute mit Eigenkapital<br />

sind gesetzlich in § 10 a KWG verankert und<br />

konkret in § 269 bis 293 der solvabilitätsverordnung<br />

(solvV) geregelt. Nach der Übergangsregelung<br />

in § 339 (10) solvV müssen<br />

die Institute die neuen OpRisk­Anforderungen<br />

zum 01.01.2008 erfüllen und konnten bis zum<br />

31.12.2007 bei der bisherigen Eigenkapitalregulierung<br />

nach Basel I / Grundsatz I bleiben. Somit<br />

kann erst seit Beginn dieses Jahres die tatsächliche<br />

Umsetzung von Basel II durch die deutschen<br />

Institute umfassend analysiert werden.<br />

Nachfolgend werden die vorliegenden Informationen<br />

zur Umsetzung der OpRisk­Anforderungen<br />

durch die deutschen Institute ausgewertet<br />

(vgl. Abschn. I.). In Abschn. II. werden<br />

neue Trends hinsichtlich Schadenentwicklung<br />

seit In­Kraft­Treten von Basel II dargestellt und<br />

in Abschn. III. kurz die aktuellen Auslegungen<br />

der deutschen Aufsicht zum Thema OpRisk seit<br />

Ende 2006 beschrieben. Damit soll überblicksweise<br />

die wichtigsten Entwicklungen in der<br />

OpRisk­Steuerung der Institute und der aufsichtlichen<br />

Regulierung seit In­.Kraft­Treten der<br />

Solvablitätsverordnung dargestellt werden.<br />

Die deutsche Bankenaufsicht hat mittlerweile<br />

die Informationen der solvV-meldungen zum<br />

31.03.2008 ausgewertet und im Rahmen vom<br />

Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden<br />

(Committee of European Banking<br />

Supervisors, CEBS) veröffentlicht. Die Ergebnisse<br />

stellt Abb. 1 dar. Dabei wird deutlich, dass<br />

die weitaus meisten Institute den Basisindikatoransatz<br />

wählen, die größten Institute aber vor<br />

allem den AMA oder Standardansatz verwenden.<br />

Nur so kann der sehr hohe Anteil der STA­<br />

und AMA­Institute an der Gesamtsumme der<br />

OpRisk­Eigenmittelanforderung aller deutschen<br />

Institute erklärt werden. Die Wahl der Institute<br />

entspricht § 269 (4) SolvV, wonach der gewählte<br />

Ansatz in Bezug auf den Umfang und die Komplexität<br />

der Geschäftstätigkeiten angemessen<br />

sein soll. Während der Anteil der Institute, die im<br />

Kreditrisiko den einfachsten Ansatz nach Basel II<br />

gewählt haben, 64 % der gesamten Eigenmittel<br />

im deutschen Bankensektor beträgt, ist er<br />

bei der OpRisk­Kapitalanforderung mit 49 % um<br />

einiges geringer. Auch dies zeigt, dass die deutschen<br />

Institute die OpRisk­Anforderungen relativ<br />

gut umgesetzt haben.<br />

Von den 38 deutschen „Wertpapierfirmen“, die<br />

nach der Kapitaladäquanzrichtlinie ebenfalls<br />

unter die OpRisk­Kapitalanforderung fallen, hat<br />

kein Institut den Standardansatz oder einen fortgeschrittenen<br />

Messansatz gewählt. Nach der<br />

Abbildung 1: Gewählte Oprisk-Ansätze der deutschen Institute zum 31.03.2008<br />

regulatorischer Ansatz Anteil an Gesamtzahl<br />

Anteil an Oprisk-<br />

der Institute<br />

eigenmittelanforderung<br />

Basisindikatoransatz 96,46 % 49,43 %<br />

Standardansatz 2,12 % 23,42 %<br />

Fortgeschrittener Messansatz 0,48 % 27,15 %<br />

Angaben von BaFin und Bundesbank im Rahmen des CEBS Supervisory Disclosure

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