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Ausgabe 02 / 2009 - BankPraktiker

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In Anbetracht dieser nüchternen Bilanz empfiehlt<br />

es sich, mit dem Schuldner rechtzeitig<br />

vor einer drohenden Insolvenz, spätestens<br />

jedoch im vorgelagerten Schuldenbereinigungsverfahren<br />

über Alternativen zu reden.<br />

Zunächst sollte geprüft werden, ob im Hinblick<br />

auf die Person des Schuldners sanierungswürdigkeit<br />

gegeben ist, d. h. ob es sich<br />

um einen redlichen Schuldner handelt, wie er<br />

sich gegenüber der Bank und den anderen<br />

Gläubigern verhält und ob er für die nötige<br />

Transparenz zu sorgen bereit ist. Bei dieser<br />

ganz überwiegenden Mehrheit der Schuldner<br />

kann eine außergerichtliche Regelung in<br />

Betracht gezogen werden. Es ist sodann eine<br />

Bestandsaufnahme über dieVermögenssituation<br />

(Vermögen / Verbindlichkeiten / Bürgschaften)<br />

und die einkommenslage (Einnahmen<br />

/ <strong>Ausgabe</strong>n – was kann monatlich in<br />

Summe an die Gläubiger geleistet werden) zu<br />

erstellen. Bei komplexen Verhältnissen kann<br />

die Einbeziehung externer Unterstützung<br />

(Steuerberater o. ä.) sinnvoll sein. Danach ist<br />

zu klären, ob weitere Geldquellen erschlossen<br />

werden können – oftmals ist das In­Aussicht­Stellen<br />

einer pragmatischen Lösung ein<br />

Anreiz für Verwandten- oder Bekanntenhilfe,<br />

auch z. B. in Form einer Bürgschaft.<br />

Als alternative Gestaltungsvarianten zur<br />

Verbraucherinsolvenz kommen in Frage:<br />

a) Ordnung der finanziellen Situation<br />

des Schuldners<br />

Dies kann in vielen Fällen schon ausreichend<br />

sein. Bestehende Verbindlichkeiten<br />

werden zusammengefasst und dadurch<br />

Übersichtlichkeit geschaffen. Grundsätzlich<br />

gilt die Devise, schlechtem Geld kein<br />

gutes hinterher zu werfen, aber bei sorgfältiger<br />

Abwägung kann sich die Ablösung<br />

anderer Gläubiger als sinnvoll erweisen.<br />

Dies gerade dann, wenn sie mit der meist<br />

ebenfalls nötigen Bereinigung bzw. Ergänzung<br />

der Sicherheitenposition einhergeht.<br />

Mit etwas Kreativität und gutem Willen lässt<br />

sich durch die Bank meist einiges bewegen.<br />

Genügt dies dennoch nicht, prüft man ein<br />

b) Moratorium<br />

d. h. die Aussetzung von Tilgungs­ und u. U.<br />

auch Zinszahlung für einen befristeten Zeit­<br />

raum. Dies macht nur Sinn, wenn spätestens<br />

auf mittlere Sicht die Wiederaufnahme<br />

zumindest der vollen Zinszahlungen zu<br />

erwarten steht, der Liquiditätsengpass<br />

also voraussichtlich vorübergehender<br />

Natur ist. Dies kann z. B. auch dann der<br />

Fall sein, wenn Einsparmaßnahmen zur<br />

Wiedererlangung der Kapitaldienstfähigkeit<br />

umgesetzt werden müssen.<br />

Ein Verfall der Sicherheitenwerte muss hierbei<br />

ausgeschlossen sein. Ggf. sind weitere<br />

Gläubiger zu einer Teilnahme zu bewegen.<br />

Darauf zu achten ist, dass im Gegenzug zu<br />

den institutsseits gemachten Zugeständnissen<br />

der Schuldner zur Schaffung einer<br />

geordneten Aktenlage beim Institut beiträgt;<br />

hierzu zählen z. B. die Aufarbeitung<br />

von Kredit­ und Sicherungsverträgen, aber<br />

auch die Einreichung von Unterlagen zur<br />

finanziellen Situation. Die Einräumung<br />

eines sog. Sanierungszinssatzes macht<br />

selten Sinn, ehrlicherweise spricht man<br />

dann über einen Teilforderungsverzicht.<br />

c) Maßnahmen zur Entschuldung<br />

Zu klären ist, wie eine Entschuldung herbeigeführt<br />

werden kann. In Betracht<br />

kommt die Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

– insbesondere bei Baufinanzierungen<br />

der Verkauf der finanzierten<br />

Immobilie. Die Bank kann aufgrund ihrer<br />

Kontakte und ggf. über die eigene Immobilientochtergesellschaft<br />

unterstützend tätig<br />

sein. Das führt oft zu deutlich besseren<br />

Ergebnissen als die Zwangsverwertung.<br />

d) Teilforderungsverzicht<br />

Anstatt die Forderung nach einer fruchtlosen<br />

Pfändung oder einem masselosen<br />

Insolvenzverfahren ganz auszubuchen,<br />

macht ein teilweiser Forderungsverzicht im<br />

Vorfeld wirtschaftlich mehr Sinn. Anhand<br />

der über die Bestandsaufnahme ermittelten<br />

freien monatlichen Liquidität ist zu<br />

klären, wie hoch das zu bedienende Kapital<br />

sein darf. Auf dieser Grundlage sind<br />

dann die Schuldnerbeiträge festzulegen,<br />

d. h. Höhe der Raten, regelmäßige Offenlage<br />

von Unterlagen etc., und nötigenfalls<br />

die Verteilung der Leistungen auf die einzelnen<br />

Gläubiger zu besprechen. Sodann<br />

<strong>02</strong> /<strong>2009</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

» Aufgrund ihrer<br />

Kenntnisse und<br />

Informationslage,<br />

sind der Hausbank<br />

die weitaus größ­<br />

ten Ertrags­ bzw.<br />

Verlustvermei­<br />

dungspotenziale<br />

bei der Problem­<br />

kreditbearbeitung<br />

zuzuschätzen. «<br />

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