06.01.2013 Aufrufe

Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen

Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen

Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

234 Personalien <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2005<br />

geln, also der Freibeweis. Die im Wiedereinsetzungsverfahren<br />

übliche Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung<br />

reicht dabei regelmäßig nicht aus. Das Berufungsgericht hätte<br />

also die betreffenden Personen als Zeugen vernehmen müssen.<br />

Ob es ihnen geglaubt hätte, ist eine andere Frage (vgl. BGH,<br />

<strong>BRAK</strong>-Mitt. 2002, 172 m. Anm. Chab).<br />

PKH für Berufung<br />

Rechtsanwältin Antje Jungk<br />

Zur Frage, wann eine Berufung unter der Bedingung der Gewährung<br />

von Prozesskostenhilfe eingelegt und damit unzulässig ist<br />

(imAnschluss an Senatsbeschluss vom 19.5.2004–XII ZB 25/04–<br />

FamRZ 2004, 1553).<br />

BGH, Beschl. v. 20.7.2005 –XII ZB 31/05<br />

Anmerkung:<br />

Bisweilen sind es eher unscheinbare Sätze inSchriftsätzen, die<br />

zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels und damit zu einem Haftungsfall<br />

führen können. Wer PKH für die Durchführung der<br />

Berufung beantragen möchte, muss aufpassen, dass er das<br />

Rechtsmittel unbedingt einlegt. Grundsätzlich gibt es zwei<br />

Möglichkeiten: die erste Alternative besteht darin, unbedingt<br />

Berufung einzulegen und dann auch die Berufungsbegrün-<br />

Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für<br />

Rechtsanwalt Dr. Fritz-Eckehard Kempter<br />

Der Bundespräsident hat Herrn Kollegen Dr. Fritz-Eckehard<br />

Kempter,Vizepräsident und Schatzmeister der RAK München,<br />

für sein langjähriges Engagement im Dienst der Rechtspflege,<br />

im Dienst der Anwaltschaft und im Dienst der Freien Berufe<br />

das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik<br />

Deutschland verliehen.<br />

RA Dr. Kempter ist seit 1980 Mitglied des Kammervorstands,<br />

seit 1990 Mitglied des Präsidiums und seit 1994 Schatzmeister.<br />

17 Jahre lang arbeitete Dr. Kempter im Fachausschuss für<br />

Arbeitsrecht und betreut das Fortbildungsprogramm der Kammer<br />

im Bereich Arbeitsrecht. Für die Arbeit der <strong>BRAK</strong> setzt sich<br />

Dr. Kempter u.a. als Vorsitzender des Ausschusses für Gesellschaftsrecht<br />

ein. Seit 1995 ist er zudem Mitglied der Satzungsversammlung<br />

der <strong>BRAK</strong> und Vorsitzender von deren Ausschuss<br />

4. Als Vizepräsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern und<br />

Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Freier Berufe wirkt er<br />

seit 1998 außerdem engagiert für die Interessen der Freien<br />

Berufe, insbesondere auch als Vorsitzender der Kommission<br />

zur Harmonisierung der Berufsrechte. Einen weiteren Schwerpunkt<br />

seiner ehrenamtlichen Arbeit hat Dr. Kempter im<br />

medienrechtlichen und medienpolitischen Bereich gesetzt. Er<br />

gehört dem Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue<br />

Medien an und leitet dessen Grundlagenausschuss.<br />

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk würdigte in<br />

ihrer Laudatio die zahlreichen ehrenamtlichen Verdienste des<br />

Geehrten. Dr. Kempter habe inbeispielhafter Weise dazu beigetragen,<br />

die gute Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden<br />

und Anwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk München<br />

zu vertiefen. Seine vielseitigen Tätigkeiten als Rechtsanwalt<br />

Personalien<br />

dungsfrist zu wahren und zusätzlich einen PKH-Antrag zu stellen.<br />

Der Mandant läuft in diesem Fall Gefahr,dass er keinePKH<br />

bekommt und dann die Kosten selbst zu tragen hätte. Wer das<br />

nicht riskieren möchte, weil für ihn die Durchführung der Berufung<br />

nur dann in Frage kommt, wenn auch PKH bewilligt wird,<br />

muss einen anderen Weg einschlagen. Er beantragt PKH für die<br />

Berufung und fügt den Entwurf einer Berufungsbegründung bei.<br />

Wird dann PKH bewilligt, hat er innerhalb der dafür vorgesehenen<br />

Fristen Wiedereinsetzung in die Berufungs- und ggf. auch<br />

in die Begründungsfrist zu beantragen und erst in dem Augenblick<br />

auch das Rechtsmittel unbedingt einzulegen. Hin und<br />

wieder aber wird versucht, Berufung einzulegen, diese mit<br />

einem PKH-Antrag zu versehen und anzumerken, dass die<br />

Berufung nur im Falle der PKH-Bewilligung durchgeführt<br />

werde. Das kann prekäre Folgen haben. Zwar hat das Gericht<br />

grundsätzlich die Anträge so auszulegen, dass sie wirksam sind.<br />

Bedingte Berufungen sind aber unzulässig. Wer also die Durchführung<br />

des Rechtsmittels ausdrücklich und unmissverständlich<br />

von der Gewährung der PKH abhängig macht, legt ein unwirksames<br />

Rechtsmittel ein. Hier kann auch die Auslegung nicht<br />

weiterhelfen, wie der BGH in seinem Beschluss bestätigt.<br />

Offenkundig sind diese Fälle nicht ganz selten: das OLG Frankfurt<br />

hatte erst am 3.8.2005 (24 U107/05) genauso entschieden.<br />

Rechtsanwalt Bertin Chab<br />

wie als Vertreter der Berufsorganisationen, sein Engagement für<br />

die freien Berufe und für die neuen Medien besäßen Vorbildcharakter.<br />

Der Präsident der <strong>BRAK</strong>, Dr. Bernhard Dombek, erwies Herrn<br />

Kollegen Dr. Kempter die besondere Ehre, persönlich an der<br />

Ordensverleihung im Münchener Justizpalast am 26.7.2005<br />

teilzunehmen.<br />

Rechtsanwalt Hansjörg Staehle<br />

Präsident der RAK München<br />

Bayerischer Verdienstorden für<br />

Rechtsanwalt Dr. Herbert Sernetz<br />

Der Bayerische Ministerpräsident hat dem Präsidenten des<br />

Bayerischen Anwaltsgerichtshofes, RADr. Herbert Sernetz, den<br />

Bayerischen Verdienstorden verliehen. Mit der Verleihung wurden<br />

die besonderen Verdienste von Dr. Herbert Sernetz in vielen<br />

Ehrenämtern der beruflichen Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft<br />

gewürdigt. Insbesondere wurde Dr. Sernetz für<br />

seine über 8-jährige Tätigkeit als Präsident des Bayerischen<br />

Anwaltsgerichtshofes geehrt.<br />

Dr. Sernetz wurde 1977 als Mitglied des früheren Bayerischen<br />

Ehrengerichtshofes bestellt. ImJahr 1989 übernahm er den Vorsitz<br />

des 4. Senates des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes und<br />

war seit 1994 zugleich ständiger Vertreter des damaligen Präsidenten.<br />

Im Jahr 1997 wurde RA Dr. Sernetz als Präsident des<br />

Bayerischen Anwaltsgerichtshofes berufen.<br />

Rechtsanwalt Hansjörg Staehle<br />

Präsident der RAK München

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!