Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen
Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen
Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
234 Personalien <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2005<br />
geln, also der Freibeweis. Die im Wiedereinsetzungsverfahren<br />
übliche Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung<br />
reicht dabei regelmäßig nicht aus. Das Berufungsgericht hätte<br />
also die betreffenden Personen als Zeugen vernehmen müssen.<br />
Ob es ihnen geglaubt hätte, ist eine andere Frage (vgl. BGH,<br />
<strong>BRAK</strong>-Mitt. 2002, 172 m. Anm. Chab).<br />
PKH für Berufung<br />
Rechtsanwältin Antje Jungk<br />
Zur Frage, wann eine Berufung unter der Bedingung der Gewährung<br />
von Prozesskostenhilfe eingelegt und damit unzulässig ist<br />
(imAnschluss an Senatsbeschluss vom 19.5.2004–XII ZB 25/04–<br />
FamRZ 2004, 1553).<br />
BGH, Beschl. v. 20.7.2005 –XII ZB 31/05<br />
Anmerkung:<br />
Bisweilen sind es eher unscheinbare Sätze inSchriftsätzen, die<br />
zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels und damit zu einem Haftungsfall<br />
führen können. Wer PKH für die Durchführung der<br />
Berufung beantragen möchte, muss aufpassen, dass er das<br />
Rechtsmittel unbedingt einlegt. Grundsätzlich gibt es zwei<br />
Möglichkeiten: die erste Alternative besteht darin, unbedingt<br />
Berufung einzulegen und dann auch die Berufungsbegrün-<br />
Bundesverdienstkreuz 1. Klasse für<br />
Rechtsanwalt Dr. Fritz-Eckehard Kempter<br />
Der Bundespräsident hat Herrn Kollegen Dr. Fritz-Eckehard<br />
Kempter,Vizepräsident und Schatzmeister der RAK München,<br />
für sein langjähriges Engagement im Dienst der Rechtspflege,<br />
im Dienst der Anwaltschaft und im Dienst der Freien Berufe<br />
das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik<br />
Deutschland verliehen.<br />
RA Dr. Kempter ist seit 1980 Mitglied des Kammervorstands,<br />
seit 1990 Mitglied des Präsidiums und seit 1994 Schatzmeister.<br />
17 Jahre lang arbeitete Dr. Kempter im Fachausschuss für<br />
Arbeitsrecht und betreut das Fortbildungsprogramm der Kammer<br />
im Bereich Arbeitsrecht. Für die Arbeit der <strong>BRAK</strong> setzt sich<br />
Dr. Kempter u.a. als Vorsitzender des Ausschusses für Gesellschaftsrecht<br />
ein. Seit 1995 ist er zudem Mitglied der Satzungsversammlung<br />
der <strong>BRAK</strong> und Vorsitzender von deren Ausschuss<br />
4. Als Vizepräsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern und<br />
Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes Freier Berufe wirkt er<br />
seit 1998 außerdem engagiert für die Interessen der Freien<br />
Berufe, insbesondere auch als Vorsitzender der Kommission<br />
zur Harmonisierung der Berufsrechte. Einen weiteren Schwerpunkt<br />
seiner ehrenamtlichen Arbeit hat Dr. Kempter im<br />
medienrechtlichen und medienpolitischen Bereich gesetzt. Er<br />
gehört dem Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue<br />
Medien an und leitet dessen Grundlagenausschuss.<br />
Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk würdigte in<br />
ihrer Laudatio die zahlreichen ehrenamtlichen Verdienste des<br />
Geehrten. Dr. Kempter habe inbeispielhafter Weise dazu beigetragen,<br />
die gute Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden<br />
und Anwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk München<br />
zu vertiefen. Seine vielseitigen Tätigkeiten als Rechtsanwalt<br />
Personalien<br />
dungsfrist zu wahren und zusätzlich einen PKH-Antrag zu stellen.<br />
Der Mandant läuft in diesem Fall Gefahr,dass er keinePKH<br />
bekommt und dann die Kosten selbst zu tragen hätte. Wer das<br />
nicht riskieren möchte, weil für ihn die Durchführung der Berufung<br />
nur dann in Frage kommt, wenn auch PKH bewilligt wird,<br />
muss einen anderen Weg einschlagen. Er beantragt PKH für die<br />
Berufung und fügt den Entwurf einer Berufungsbegründung bei.<br />
Wird dann PKH bewilligt, hat er innerhalb der dafür vorgesehenen<br />
Fristen Wiedereinsetzung in die Berufungs- und ggf. auch<br />
in die Begründungsfrist zu beantragen und erst in dem Augenblick<br />
auch das Rechtsmittel unbedingt einzulegen. Hin und<br />
wieder aber wird versucht, Berufung einzulegen, diese mit<br />
einem PKH-Antrag zu versehen und anzumerken, dass die<br />
Berufung nur im Falle der PKH-Bewilligung durchgeführt<br />
werde. Das kann prekäre Folgen haben. Zwar hat das Gericht<br />
grundsätzlich die Anträge so auszulegen, dass sie wirksam sind.<br />
Bedingte Berufungen sind aber unzulässig. Wer also die Durchführung<br />
des Rechtsmittels ausdrücklich und unmissverständlich<br />
von der Gewährung der PKH abhängig macht, legt ein unwirksames<br />
Rechtsmittel ein. Hier kann auch die Auslegung nicht<br />
weiterhelfen, wie der BGH in seinem Beschluss bestätigt.<br />
Offenkundig sind diese Fälle nicht ganz selten: das OLG Frankfurt<br />
hatte erst am 3.8.2005 (24 U107/05) genauso entschieden.<br />
Rechtsanwalt Bertin Chab<br />
wie als Vertreter der Berufsorganisationen, sein Engagement für<br />
die freien Berufe und für die neuen Medien besäßen Vorbildcharakter.<br />
Der Präsident der <strong>BRAK</strong>, Dr. Bernhard Dombek, erwies Herrn<br />
Kollegen Dr. Kempter die besondere Ehre, persönlich an der<br />
Ordensverleihung im Münchener Justizpalast am 26.7.2005<br />
teilzunehmen.<br />
Rechtsanwalt Hansjörg Staehle<br />
Präsident der RAK München<br />
Bayerischer Verdienstorden für<br />
Rechtsanwalt Dr. Herbert Sernetz<br />
Der Bayerische Ministerpräsident hat dem Präsidenten des<br />
Bayerischen Anwaltsgerichtshofes, RADr. Herbert Sernetz, den<br />
Bayerischen Verdienstorden verliehen. Mit der Verleihung wurden<br />
die besonderen Verdienste von Dr. Herbert Sernetz in vielen<br />
Ehrenämtern der beruflichen Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft<br />
gewürdigt. Insbesondere wurde Dr. Sernetz für<br />
seine über 8-jährige Tätigkeit als Präsident des Bayerischen<br />
Anwaltsgerichtshofes geehrt.<br />
Dr. Sernetz wurde 1977 als Mitglied des früheren Bayerischen<br />
Ehrengerichtshofes bestellt. ImJahr 1989 übernahm er den Vorsitz<br />
des 4. Senates des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes und<br />
war seit 1994 zugleich ständiger Vertreter des damaligen Präsidenten.<br />
Im Jahr 1997 wurde RA Dr. Sernetz als Präsident des<br />
Bayerischen Anwaltsgerichtshofes berufen.<br />
Rechtsanwalt Hansjörg Staehle<br />
Präsident der RAK München