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Berufsrechtliche Rechtsprechung - BRAK-Mitteilungen

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226 Aufsätze <strong>BRAK</strong>-Mitt. 5/2005<br />

Das juristische Studium nach der Ausbildungsreform;<br />

Erreichtes und Perspektiven<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

nach §§5a und 5d DRiG ist im juristischen Studium die<br />

rechtsprechende Praxis zu lehren und zu prüfen. Hierunter<br />

sind die Aufgaben und Tätigkeiten der praktischen Berufsausübung<br />

der Rechtsanwälte und Notare zu verstehen einschließlich<br />

des für sie geltenden Berufsrechts und der Kanzleiführung.<br />

Diese Berücksichtigung der anwaltlichen Berufspraxis in<br />

Lehre und Prüfung, also die anwaltsorientierte Studentenausbildung,<br />

ist gesetzlicher Lehrauftrag für die Rechtslehrer.<br />

Diese können jedoch nach allgemeiner Auffassung diese<br />

Aufgabe wirksam und für die Studierenden nützlich nur<br />

vollbringen im Zusammenwirken mit qualifizierten Rechtsanwälten,<br />

die auf ihrem Gebiet über eine entsprechende<br />

Reputation verfügen. Das ist der Grund dafür, dass nach der<br />

Ausbildungsreform § 73 Abs. 1Ziff. 9BRAO nunmehr bestimmt,<br />

dass es dem Vorstand der Rechtsanwaltskammern<br />

obliegt, bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden<br />

mitzuwirken und dafür qualifizierte Dozenten und Prüfer<br />

vorzuschlagen. Gesetzgeberisches Ziel dieser Neuregelung<br />

ist es, die Anwaltschaft und die Rechtsanwaltskammern an<br />

der Juristenausbildung insgesamt stärker zu beteiligen. Der<br />

Aufgabenkreis der Rechtsanwaltskammern erstreckt sich<br />

nämlich auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeiner<br />

–nicht nur von wirtschaftlicher – Bedeutung für die Rechtsanwaltschaft<br />

sind. Aus dieser maßgeblichen Mitwirkungspflicht<br />

(„obliegt es“) ergibt sich für die Kammern, zusätzliche<br />

finanzielle Mittel in angemessenem Umfang für die<br />

Ausbilder und Prüfer aus der Anwaltschaft zur Verfügung zu<br />

stellen, zumal nicht erwartet werden kann, dass der Staat<br />

oder einzelne Kammermitglieder die Mitarbeit an der Juristenausbildung<br />

finanzieren (BGH, Beschl. v. 18.4.2005 in<br />

NJW 2005, 1710).<br />

3. Ergebnisse der Studie zu Kooperationen bei Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälten<br />

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung<br />

des Instituts für Freie Berufe Nürnberg zu Kooperationen<br />

bei RAen aus dem Jahr 2004 berichtet.<br />

Zunächst wurde nach dem Vorliegen von Sozietätsverträgen<br />

gefragt. Das Ergebnis zeigt eine unerwartete Verteilung, denn<br />

rund ein Drittel der Nennungen gibt das Fehlen eines Sozietätsvertrages<br />

an. Da es sich hier ausschließlich umRAe handelt,<br />

konnte ein höherer Anteil schriftlich abgefasster Sozietätsverträge<br />

erwartet werden.<br />

1 Teil 1des Aufsatzes wurde in <strong>BRAK</strong>-Mitt. 2005, 55 ff. abgedruckt.<br />

Kääb/Oberlander, Kooperationsformen bei Rechtsanwälten<br />

Gerade durch dieses Zusammenwirken von Rechtswissenschaft<br />

und Anwaltschaft soll die erfolgreiche anwaltsorientierte<br />

Studentenausbildung erreicht werden. Leider hat sich<br />

jedoch auf der 7. Soldan-Tagung am 10.6.2005 inKöln herausgestellt,<br />

und dies wurde deshalb generell beklagt, dass<br />

vielfachanden Juristenfakultäten nochnicht dieMitwirkung<br />

von geeigneten Rechtsanwälten und Notaren bei der anwaltsorientierten<br />

Ausbildung und Prüfung sichergestellt ist,<br />

was nach unserer Auffassung aber unverzüglich geschehen<br />

muss, damit die Ausbildungsreform nicht ins Leere läuft,<br />

sondern erfolgreich sein kann.<br />

Wir bitten demgemäß die Dekane und die Präsidenten der<br />

betreffenden Rechtsanwaltskammern, den Missstand fehlender<br />

Rechtsanwälte bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden<br />

alsbald zu beseitigen, wobei es selbstverständlich<br />

ist, dass die Vorstände der örtlichen Rechtsanwaltskammern<br />

mit den Vorständen der örtlichen Anwaltsvereine zusammenarbeiten,<br />

weil jadoch die in Betracht kommenden anwaltlichen<br />

Ausbilder und Prüfer nicht nur Kammer-, sondern<br />

auch Vereinsmitglieder sind. Wir wünschen Ihnen bei diesem<br />

Bemühen viel Erfolg.<br />

Die Hans Soldan Stiftung wird auch weiterhin über Fördervereine<br />

anwaltsorientierte Ausbildung an Universitäten von<br />

Anfang an, also imGrundstudium, Hauptstudium, Pflichtveranstaltungen<br />

und Schwerpunktbereichen, welche die gesetzlichen<br />

Vorgaben der §§ 5a und 5d DRiG bestens ausfüllen,<br />

fördern. Vorbereitend haben wir allen Juristenfakultäten<br />

je 3 Exemplare der verdienstvollen Arbeit von Kilian „Rechtliche<br />

Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit“ überreicht. Infolgeder<br />

beschränkten uns zur Verfügung stehenden Fördermittel<br />

können wir aber nicht alle Universitäten unterstützen,<br />

vielmehr müssen wir – wie bisher –erfolgsorientiert fördern.<br />

Abschrift erhalten die Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer<br />

und des Deutschen Anwalt Vereins.<br />

Mit besten Grüßen<br />

(Dr.Ahlers)<br />

Kooperationsformen bei Rechtsanwälten<br />

Teil 2: Ergebnisse einer Untersuchung zu Kooperationen<br />

bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem Jahre 2004 1<br />

Rechtsanwalt Ottheinz Kääb ,München und Dr. Willi Oberlander,Nürnberg<br />

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Kooperationen<br />

in rechtlich nicht gebundener Form: „Unter den Begriff ,Kooperation‘<br />

fallen alle gesetzlichen nicht geregelten Formen einer irgendwie<br />

gearteten beruflichen Zusammenarbeit von einander<br />

völlig getrennten und eigenständigen Kanzleien (...) oder sonstigen<br />

Personen.“ 2<br />

Findet sich bei Korrespondenzanwälten, Zusammenarbeit auf<br />

Empfehlungsliste oder Ad-hoc-Zusammenarbeit mit 9,8 % bis<br />

19,5 %eher ein geringer Prozentsatz an schriftlichen Kooperationsverträgen,<br />

so ergibt sich für die restlichen Formen der beruflichen<br />

Kooperationen ein anderes Bild: Bei dauerhafter Gemeinschaftsarbeit<br />

entscheiden sich mit 34,7 %deutlich mehr<br />

2 Kopp, Stephan (2004): Anwaltsfranchising –Berufsausübungsform<br />

zwischen Sozietät und Kooperation, in: <strong>BRAK</strong>-Mitt. 2004, S.155.

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