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20 jahre - Sächsischer Landeskontrollverband eV

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IT und Agrarservice<br />

142<br />

Von den geprüften Milcherzeugern bestanden 92,69 % das Audit bei der ersten Kontrolle. Bei 5,67 % der<br />

Unternehmen wurden einzelne K.O.-Kriterien nicht erfüllt. Die Mindestpunktzahl von 47 Punkten wurde<br />

bei 0,86 % der Lieferanten nicht erreicht und 0,77 % der Lieferanten lagen unter der Mindestpunktzahl und<br />

haben mindestens ein K.O.-Kriterium nicht erfüllt.<br />

Wie die vorherige Tabelle zeigt, wurden bei <strong>20</strong> Lieferanten Nachaudits durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse der Nachaudits zeigt die nächste Tabelle.<br />

Lieferanten mit<br />

Nachprüfung<br />

Ergebnisse der Nachaudits, Zeitraum März <strong>20</strong>07 bis Oktober <strong>20</strong>10<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der einzelnen K.O.-Kriterien. Kritisch ist das K.O.-Kriterium<br />

5.1 Führung des Bestandsbuches und Abgabebelege des Tierarztes zu bewerten. Bei 5,8 % der Milcherzeuger<br />

wurde dieses Kriterium nicht erfüllt. Auch die Führung des Bestandsregisters wies bei 1,2 % der<br />

geprüften Lieferanten Mängel auf.<br />

Kriterium Anzahl<br />

1.1 Bestand ist amtlich frei von Tuberkulose, Brucellose 0<br />

1.2 Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine Anzeichen von ansteckenden, durch<br />

die Milch auf den Menschen übertragbare Krankheiten auf<br />

2.1 Gemäß VVVO wird das Bestandregister geführt, werden Tiere gekennzeichnet, Bestandsveränderungen<br />

gemeldet<br />

4.1 Bezug von MFM und EFM von Firmen, die einer Futtermittelrahmenvereinbarung beigetreten sind oder es<br />

liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor<br />

4.2 Nachweis über Futtermittelbezug 5<br />

5.1 Bestandsbuch wird geführt, tierärztliche Anwendungs- und Abgabebelege sind vorhanden 68<br />

Verteilung der K.O.-Kriterien<br />

Lieferanten mit Nachprüfung<br />

≥ 47 Punkte, K.O.-Kriterien<br />

nicht erfüllt, Ergebnis:<br />

K.O.-Kriterien erfüllt<br />

Lieferanten mit Nachprüfung<br />

< 47 Punkte, K.O.-Kriterien<br />

nicht erfüllt, Ergebnis:<br />

≥ 47 + K.O.-Kriterien erfüllt<br />

<strong>20</strong> 14 2 4<br />

Lieferanten mit Nachprüfung<br />

≥ 47 Punkte, K.O.-Kriterien<br />

erfüllt, Ergebnis: Verbesserung<br />

der Punktzahl<br />

Mit der Umsetzung der „Dritten Runde“ der Kontrollen im Rahmen des QM-Milch wurde im April <strong>20</strong>10<br />

begonnen.<br />

BQM – Basisqualitätsmanagement<br />

Als Programm zur Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe beim Aufbau eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems<br />

in der Primärproduktion von Lebensmitteln bietet der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong><br />

e. V. die Beratung zum BQM - Basis-Qualitätsmanagement in den verschiedenen Produktionsrichtungen<br />

an.<br />

Unabhängig von der Betriebsform oder Betriebsgröße kann BQM-Landwirtschaft von allen Landwirtschaftsbetrieben<br />

eingeführt und als Eigenkontrollsystem genutzt werden.<br />

BQM-Landwirtschaft dient den Landwirtschaftsbetrieben als Hilfsmittel, um den Betrieb auf die neuen<br />

Anforderungen hin auszurichten.<br />

Der Kriterienkatalog enthält neben der Checkliste, einen Erläuterungsteil und zahlreiche Hilfestellungen<br />

(Arbeitsblätter) für den Dokumentationsnachweis sowie Vorgaben und Musteranleitungen.<br />

2<br />

14<br />

4<br />

Einmal jährlich tagt der länderübergreifende BQM-Kriterienrat. Diesem gehören Vertreter des Berufsstandes,<br />

von Institutionen und Verbänden, Zertifizierungsunternehmen, Berater und die AMG Sachsen-<br />

Anhalt an. Dem Sanktionsrat gehören sieben Mitglieder an.<br />

Der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e. V. unterstützt Landwirtschaftsbetriebe beim Aufbau eines gesamtbetrieblichen<br />

BQM-Systems.<br />

Im Jahr <strong>20</strong>10 nahmen 9 Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen diese Beratung in Anspruch. Davon sind drei<br />

Betriebe zertifiziert für den Bereich Milchproduktion. Ein Betrieb besitzt eine gesamtbetriebliche Zertifizierung<br />

und ein Betrieb befindet sich in Vorbereitung zur Zertifizierung.<br />

Woraus leitet sich die Notwendigkeit zur Etablierung eines Qualitätssicherungssystems im Landwirtschaftsbetrieb<br />

ab und welche Motive und welche Vorteile entstehen aus einer Zertifizierung im Bereich der<br />

Landwirtschaft?<br />

- Eigener Nachweis über die Anwendung der „Guten fachlichen Praxis“<br />

- Neutraler Nachweis der Qualitätsfähigkeit des Produktes<br />

- Die Produkthaftung erfasst auch die Urproduktion und erfordert ein Umdenken bei der Erzeugung<br />

von landwirtschaftlichen Produkten, um Haftungsrisiken zu minimieren.<br />

- Vorbeugende betriebliche Basishygiene gemäß den HACCP-Grundsätzen<br />

- Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation verbunden mit der Einsparung von Kosten<br />

- Die Zahlung der Betriebsbeihilfen wird zukünftig an die Einhaltung gewisser Mindeststandards geknüpft<br />

(Cross Compliance).<br />

- Dokumentationspflicht entsprechend der geltenden EU-Verordnung 178/<strong>20</strong>02<br />

- Die aufnehmende Hand erwartet die Teilnahme an Systemen, die eine gewisse Rückverfolgbarkeit<br />

sicherstellen und die Produktionsprozesse sicherer gestalten.<br />

- Die Transparenz der Produktionsprozesse<br />

- Eine Grundabsicherung für den Schadensfall, höhere Rechtssicherheit, geringere Haftungsrisiken<br />

- Die Verbraucher erwarten einen transparenten und neutral kontrollierten Produktionsprozess mit rückverfolgbarem<br />

Rohstoffeinsatz.<br />

- Imagegewinn und öffentliche Wertschätzung<br />

- Größeres Vertrauen der Behörden in die Unternehmen<br />

IT und Agrarservice<br />

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