20 jahre - Sächsischer Landeskontrollverband eV
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IT und Agrarservice<br />
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Von den geprüften Milcherzeugern bestanden 92,69 % das Audit bei der ersten Kontrolle. Bei 5,67 % der<br />
Unternehmen wurden einzelne K.O.-Kriterien nicht erfüllt. Die Mindestpunktzahl von 47 Punkten wurde<br />
bei 0,86 % der Lieferanten nicht erreicht und 0,77 % der Lieferanten lagen unter der Mindestpunktzahl und<br />
haben mindestens ein K.O.-Kriterium nicht erfüllt.<br />
Wie die vorherige Tabelle zeigt, wurden bei <strong>20</strong> Lieferanten Nachaudits durchgeführt.<br />
Die Ergebnisse der Nachaudits zeigt die nächste Tabelle.<br />
Lieferanten mit<br />
Nachprüfung<br />
Ergebnisse der Nachaudits, Zeitraum März <strong>20</strong>07 bis Oktober <strong>20</strong>10<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der einzelnen K.O.-Kriterien. Kritisch ist das K.O.-Kriterium<br />
5.1 Führung des Bestandsbuches und Abgabebelege des Tierarztes zu bewerten. Bei 5,8 % der Milcherzeuger<br />
wurde dieses Kriterium nicht erfüllt. Auch die Führung des Bestandsregisters wies bei 1,2 % der<br />
geprüften Lieferanten Mängel auf.<br />
Kriterium Anzahl<br />
1.1 Bestand ist amtlich frei von Tuberkulose, Brucellose 0<br />
1.2 Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine Anzeichen von ansteckenden, durch<br />
die Milch auf den Menschen übertragbare Krankheiten auf<br />
2.1 Gemäß VVVO wird das Bestandregister geführt, werden Tiere gekennzeichnet, Bestandsveränderungen<br />
gemeldet<br />
4.1 Bezug von MFM und EFM von Firmen, die einer Futtermittelrahmenvereinbarung beigetreten sind oder es<br />
liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor<br />
4.2 Nachweis über Futtermittelbezug 5<br />
5.1 Bestandsbuch wird geführt, tierärztliche Anwendungs- und Abgabebelege sind vorhanden 68<br />
Verteilung der K.O.-Kriterien<br />
Lieferanten mit Nachprüfung<br />
≥ 47 Punkte, K.O.-Kriterien<br />
nicht erfüllt, Ergebnis:<br />
K.O.-Kriterien erfüllt<br />
Lieferanten mit Nachprüfung<br />
< 47 Punkte, K.O.-Kriterien<br />
nicht erfüllt, Ergebnis:<br />
≥ 47 + K.O.-Kriterien erfüllt<br />
<strong>20</strong> 14 2 4<br />
Lieferanten mit Nachprüfung<br />
≥ 47 Punkte, K.O.-Kriterien<br />
erfüllt, Ergebnis: Verbesserung<br />
der Punktzahl<br />
Mit der Umsetzung der „Dritten Runde“ der Kontrollen im Rahmen des QM-Milch wurde im April <strong>20</strong>10<br />
begonnen.<br />
BQM – Basisqualitätsmanagement<br />
Als Programm zur Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe beim Aufbau eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems<br />
in der Primärproduktion von Lebensmitteln bietet der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong><br />
e. V. die Beratung zum BQM - Basis-Qualitätsmanagement in den verschiedenen Produktionsrichtungen<br />
an.<br />
Unabhängig von der Betriebsform oder Betriebsgröße kann BQM-Landwirtschaft von allen Landwirtschaftsbetrieben<br />
eingeführt und als Eigenkontrollsystem genutzt werden.<br />
BQM-Landwirtschaft dient den Landwirtschaftsbetrieben als Hilfsmittel, um den Betrieb auf die neuen<br />
Anforderungen hin auszurichten.<br />
Der Kriterienkatalog enthält neben der Checkliste, einen Erläuterungsteil und zahlreiche Hilfestellungen<br />
(Arbeitsblätter) für den Dokumentationsnachweis sowie Vorgaben und Musteranleitungen.<br />
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Einmal jährlich tagt der länderübergreifende BQM-Kriterienrat. Diesem gehören Vertreter des Berufsstandes,<br />
von Institutionen und Verbänden, Zertifizierungsunternehmen, Berater und die AMG Sachsen-<br />
Anhalt an. Dem Sanktionsrat gehören sieben Mitglieder an.<br />
Der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e. V. unterstützt Landwirtschaftsbetriebe beim Aufbau eines gesamtbetrieblichen<br />
BQM-Systems.<br />
Im Jahr <strong>20</strong>10 nahmen 9 Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen diese Beratung in Anspruch. Davon sind drei<br />
Betriebe zertifiziert für den Bereich Milchproduktion. Ein Betrieb besitzt eine gesamtbetriebliche Zertifizierung<br />
und ein Betrieb befindet sich in Vorbereitung zur Zertifizierung.<br />
Woraus leitet sich die Notwendigkeit zur Etablierung eines Qualitätssicherungssystems im Landwirtschaftsbetrieb<br />
ab und welche Motive und welche Vorteile entstehen aus einer Zertifizierung im Bereich der<br />
Landwirtschaft?<br />
- Eigener Nachweis über die Anwendung der „Guten fachlichen Praxis“<br />
- Neutraler Nachweis der Qualitätsfähigkeit des Produktes<br />
- Die Produkthaftung erfasst auch die Urproduktion und erfordert ein Umdenken bei der Erzeugung<br />
von landwirtschaftlichen Produkten, um Haftungsrisiken zu minimieren.<br />
- Vorbeugende betriebliche Basishygiene gemäß den HACCP-Grundsätzen<br />
- Verbesserung der innerbetrieblichen Organisation verbunden mit der Einsparung von Kosten<br />
- Die Zahlung der Betriebsbeihilfen wird zukünftig an die Einhaltung gewisser Mindeststandards geknüpft<br />
(Cross Compliance).<br />
- Dokumentationspflicht entsprechend der geltenden EU-Verordnung 178/<strong>20</strong>02<br />
- Die aufnehmende Hand erwartet die Teilnahme an Systemen, die eine gewisse Rückverfolgbarkeit<br />
sicherstellen und die Produktionsprozesse sicherer gestalten.<br />
- Die Transparenz der Produktionsprozesse<br />
- Eine Grundabsicherung für den Schadensfall, höhere Rechtssicherheit, geringere Haftungsrisiken<br />
- Die Verbraucher erwarten einen transparenten und neutral kontrollierten Produktionsprozess mit rückverfolgbarem<br />
Rohstoffeinsatz.<br />
- Imagegewinn und öffentliche Wertschätzung<br />
- Größeres Vertrauen der Behörden in die Unternehmen<br />
IT und Agrarservice<br />
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