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20 jahre - Sächsischer Landeskontrollverband eV

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IT und Agrarservice<br />

140<br />

Vergangenes Jahr konnte der LKV einen deutlichen Zuwachs an teilnehmenden landwirtschaftlichen Unternehmen<br />

im QS-System verzeichnen. Dieser ergab sich aus der steigenden Nachfrage an QS-zertifiziertem<br />

Rindfleisch. Im Resultat konnte eine Zunahme an QS-Standorten im Bereich der Rinderproduktion von<br />

47 % erzielt werden. Gegenwärtig sind im Bereich der Tier- und Pflanzenproduktion insgesamt 69 Unternehmen<br />

(+ 33 % gegenüber dem Vorjahr) mit insgesamt 92 angemeldeten Standorten über den LKV als<br />

Systemteilnehmer gebündelt. Dabei sind 53 Standorte (57,6 %) der Produktgruppe „Rind“, 33 Standorte<br />

(35,9 %) der Gruppe „Schwein“ und 6 Standorte (6,5 %) dem Bereich „Ackerbau und Grünlandnutzung/<br />

Feldfutterproduktion“ zuzuordnen. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der Produktionsarten<br />

im Bereich Rinder- und Schweineproduktion an den gebündelten Standorten.<br />

30<br />

17<br />

18<br />

Verteilung der Produktionsarten im Bereich Rind<br />

35<br />

Die am QS-System teilnehmenden Schweinemastbetriebe sind zugleich zur Teilnahme am Salmonellenmonitoring<br />

verpflichtet. Anhand der zu den Betrieben vorliegenden Probenergebnisse erfolgt quartalsweise<br />

eine Einstufung des Salmonellenrisikos. Zum 3. Quartal <strong>20</strong>10 (Auswertung vom 29.10.<strong>20</strong>10) erreichten<br />

86 % der kategorisierten Schweinemastbetriebe die anzustrebende Kategorie 1 (max. <strong>20</strong> % positive Proben).<br />

Im QS-System sind regelmäßige Audits vorgesehen, welche im Bereich der Landwirtschaft und der Tiertransportunternehmen<br />

alle durch die Zertifizierungsstelle der LKS mbH vorgenommen werden. Aus den<br />

Prüfergebnissen <strong>20</strong>10 im Bereich der Landwirtschaft geht hervor, dass 81 % der Betriebe den anzustrebenden<br />

QS-Status I erreichten. Im Jahr zuvor waren es 94 %. Diese Veränderung resultiert aus der seit<br />

<strong>20</strong>10 verschärften Bewertung der Auditergebnisse. Die Einstufung in diesen QS-Status widerspiegelt<br />

den Erfüllungsgrad der Anforderungen von 90 bis 100 % und bestimmt zugleich das Zeitintervall bis zum<br />

nächsten Audit auf drei Jahre im Bereich der Tier- und Pflanzenproduktion (Stufe Landwirtschaft) bzw. der<br />

Tiertransportunternehmen und auf zwei Jahre im Bereich der Futtermittelwirtschaft.<br />

Ab dem 01.01.<strong>20</strong>11 existieren im QS-System verpflichtende Anforderungen im Bereich des Tiertransports,<br />

sowohl für die Landwirte selbst als auch für die als Dienstleister fungierenden Tiertransportunternehmen,<br />

die Tiere von QS-zertifizierten Betrieben transportieren. In diesem Jahr nahm der LKV 17 Tiertransportunternehmen<br />

in die Betreuung hinsichtlich der Teilnahme am QS-System auf.<br />

26<br />

26<br />

Verteilung der Produktionsarten im Bereich Schwein<br />

10<br />

38<br />

Als Systemkoordinator für Einzelfuttermittelhersteller hat der LKV zwei Brauereien gebündelt.<br />

Das Leistungsspektrum des LKV hinsichtlich der Betreuung der QS-Betriebe umfasst die Stammdatenpflege,<br />

die bedarfsindividuelle Beratung, die Organisation der Probennahme, die Koordination des Prozessablaufes<br />

im QS-System, die Organisation und Abwicklung des Informationsaustausches sowie die Sicherung<br />

und Abwicklung des finanziellen Geschehens.<br />

QM-Milch – Qualitätsmanagement Milch<br />

Der zweite Drei<strong>jahre</strong>sabschnitt der Kontrollen im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms QM-Milch<br />

bei den sächsischen Milchlieferanten wurde im Oktober <strong>20</strong>10 abgeschlossen.<br />

Seit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnungen (01.01.<strong>20</strong>06) sind alle Milcherzeuger „Lebensmittelunternehmer“.<br />

Im Sinne dieser Verordnungen können Milcherzeuger aber auch gleichzeitig „Futtermittelunternehmer“<br />

sein, z. B. dann, wenn das Futtermittel im eigenen Unternehmen erzeugt wird.<br />

Entsprechend dieser Verordnungen müssen alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer Systeme der<br />

Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte im Unternehmen etabliert haben.<br />

Aus mehreren Passagen der EU-Hygieneverordnungen können direkte Beziehungen zu QM-Milch der<br />

deutschen Milchwirtschaft abgeleitet werden. Zum Einem ergibt sich für die Produzenten die Notwendigkeit<br />

der Dokumentationspflicht (VO 852/<strong>20</strong>04 III. Buchführung) und zum Anderen werden Kontrollen der Hygieneanforderungen<br />

in den Erzeugerbetrieben durch berufsständige Organisationen nach EU-VO 854/<strong>20</strong>04<br />

beschrieben.<br />

Die Anforderungen der EU-Hygieneverordnungen wurden in den Leitfaden und Kriterienkatalog des QM-<br />

Milch vom 11.10.<strong>20</strong>06 integriert. Dieser bildet die Grundlage der Kontrollen in den Milcherzeugerbetrieben.<br />

Zum Bestehen des Audits mussten alle KO-Kriterien erfüllt und mindestens 47 Punkte erreicht werden. Im<br />

Oktober <strong>20</strong>06 wurden der neue Leitfaden, der Kriterienkatalog sowie die Checklisten durch den QM-Milch<br />

Fachbeirat Deutschland verabschiedet.<br />

Mit dem Qualitätssicherungsprogramm QM-Milch wird das Image der deutschen Milchwirtschaft im internationalen<br />

Wettbewerb gestärkt und gleichzeitig die von der EU-Politik geforderten Dokumentationspflichten<br />

im Bereich der Milchproduktion umgesetzt.<br />

Mit der Umsetzung des QM-Milch in Sachsen wurde der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e. V. beauftragt<br />

und mit der Durchführung der Kontrollen die Zertifizierungsstelle der LKS mbH.<br />

Milcherzeuger, die sich bereits am Qualitätssicherungsprogramm QS-Prüfzeichen „Fleisch“ beteiligen, werden<br />

im Rahmen des QS-Audits durch die Auditoren der Zertifizierungsstelle der LKS mbH kontrolliert. Um<br />

Doppelkontrollen zu vermeiden, wurden parallel in diesen Unternehmen die Kriterien QM-Milch mitgeprüft.<br />

Die durchgeführten Audits spiegeln die gute fachliche Arbeit der Milcherzeuger wider.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse des gesamten Kontrollzeitraums von März <strong>20</strong>07 bis<br />

Oktober <strong>20</strong>10.<br />

Lieferanten<br />

gesamt<br />

Lieferanten<br />

geprüft<br />

Lieferanten<br />

bestanden<br />

Lieferanten<br />

< 47 Punkten;<br />

K.O.-Kriterien<br />

erfüllt<br />

Lieferanten<br />

≥ 47 Punkten;<br />

K.O.-Kriterien<br />

nicht erfüllt<br />

Lieferanten<br />

< 47 Punkten;<br />

K.O.-Kriterien<br />

nicht erfüllt<br />

Lieferanten<br />

mit Nachprüfung<br />

1.176 1.163 1.078 10 66 9 <strong>20</strong><br />

% 98,89 92,69 0,86 5,67 0,77 1,72<br />

Ergebnis über alle geprüften Lieferanten, Zeitraum März <strong>20</strong>07 bis Oktober <strong>20</strong>10<br />

IT und Agrarservice<br />

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