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20 jahre - Sächsischer Landeskontrollverband eV

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Rohmilchqualität / Milchgüteprüfung<br />

90<br />

Gefrierpunkt<br />

In den folgenden beiden Tabellen sind die Untersuchungsergebnisse zum Gefrierpunkt in der Anlieferungsmilch<br />

dargestellt. Laut Milchgüteverordnung darf in der Anlieferungsmilch kein Verdacht auf Wasserzusatz<br />

bestehen. Für Sachsen ist dafür der Grenzwert auf - 0,515 °C festgelegt.<br />

Monat untersuchte Proben (n) Anteil der Durchschnittl.<br />

absolut > minus 0,515 °C Lieferanten % Gefrierpunkt °C<br />

Januar 1.219 31 2,54 - 0,525<br />

Februar 1.229 46 3,74 - 0,523<br />

März 1.214 39 3,21 - 0,524<br />

April 1.193 12 1,01 - 0,526<br />

Mai 1.182 25 2,12 - 0,525<br />

Juni 1.<strong>20</strong>2 32 2,66 - 0,525<br />

Juli 1.182 61 5,16 - 0,522<br />

August 1.177 39 3,31 - 0,524<br />

September 1.182 55 4,65 - 0,524<br />

Oktober 1.183 41 3,47 - 0,523<br />

November 1.176 41 3,49 - 0,523<br />

Dezember 1.157 21 1,82 - 0,526<br />

<strong>20</strong>10 14.296 443 3,10 - 0,524<br />

<strong>20</strong>09 15.382 358 2,33 - 0,525<br />

Anteil der Rohmilch mit Unterschreitungen im Ergebnis der Gefrierpunktuntersuchung<br />

<strong>20</strong>10 0,4 %<br />

<strong>20</strong>09 0,2 %<br />

Ergebnisse der Untersuchung der Rohmilchqualitätsproben auf die Einhaltung des Gefrierpunktes <strong>20</strong>10 im Vergleich zum Vorjahr<br />

Der Anteil der Milcherzeuger mit Gefrierpunktüberschreitung in der Anlieferungsmilch ist im Jahr <strong>20</strong>10<br />

gegenüber dem Vorjahr angestiegen und liegt bei 3,1 %, das sind 0,4 % der abgelieferten Milchmenge.<br />

Entwicklungs-<br />

untersuchte Proben (n) Anteil der Durchschnittl.<br />

zeitraum<br />

absolut > minus 0,515 °C Lieferanten % Gefrierpunkt °C<br />

<strong>20</strong>05 19.584 357 1,81 - 0,524<br />

<strong>20</strong>06 17.612 350 1,97 - 0,524<br />

<strong>20</strong>07 16.636 251 1,51 - 0,525<br />

<strong>20</strong>08 16.140 513 3,18 - 0,523<br />

<strong>20</strong>09 15.382 358 2,33 - 0,525<br />

<strong>20</strong>10 14.296 443 3,10 - 0,524<br />

Entwicklung der Ergebnisse zum Gefrierpunkt der Rohmilch über mehrere Jahre<br />

Überprüfung der Probenahmeeinrichtung von Milchsammelwagen<br />

Die Überprüfung der Probenahmesysteme der Milchsammelwagen erfolgt im Rahmen der Umsetzung<br />

der Milchgüteverordnung in Sachsen halbjährlich. Der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e. V. wurde entsprechend<br />

der Verordnung des damaligen Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung<br />

und Forsten vom September 1996 mit der Überprüfung der Probenahmeeinrichtungen aller für sächsische<br />

Molkereien fahrenden Milchsammelwagen beauftragt.<br />

Die Prüfung der Probenahmesysteme erfolgt nach der gültigen DIN 11868-1 vom November 1999. In dieser<br />

DIN sind der Anwendungsbereich, die Anforderungen an die Probenahmesysteme und die Durchführung<br />

der Prüfung der Probenahmesysteme definiert.<br />

Die halbjährliche Prüfung wird als Hauptprüfung bezeichnet, wobei die Kontrollschwerpunkte im Bereich<br />

der Repräsentativität der gezogenen Milchproben sowie im Bereich der Verschleppung gesetzt werden.<br />

Eine Probe ist repräsentativ, wenn die Teilmenge in dem zu untersuchenden Merkmal dem Durchschnitt<br />

der Gesamtmenge, der sie entnommen wurde, entspricht. Bei der statistischen Auswertung der Repräsentativitätsprüfung<br />

wird von den Untersuchungsergebnissen der durchschnittliche Fehler ermittelt,<br />

die Standardabweichung berechnet und die Einzelabweichungen der verschiedenen Proben beurteilt.<br />

Bei der Verschleppungsprüfung wird der Anteil von Restmilch vom vorausgegangenen Probenahmevorgang<br />

im nachfolgenden Probenahmevorgang ermittelt. Von jeder Überprüfung des Probenahmesystems<br />

wird ein Protokoll erstellt. Nach bestandener Prüfung wird im Milchsammelwagen eine Prüfplakette des<br />

Sächsischen <strong>Landeskontrollverband</strong>es e. V. angebracht, auf der die Gültigkeit der Zulassung des Probenahmesystems<br />

erkennbar ist. Weiterhin sind die auf der Plakette laut DIN geforderten Angaben zur<br />

Schlauchlänge und zum Schlauchdurchmesser, mit denen die Hauptprüfung erfolgte, gekennzeichnet.<br />

Übersicht über die durchgeführten Überprüfungen der Milchsammelwagen<br />

* einschließlich Mehrfachprüfungen nach Beanstandung<br />

<strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10<br />

In Sachsen geprüfte Milchsammelwagen 117 116 119<br />

davon Neuzulassungen 10 3 11<br />

durchgeführte Abnahmen gesamt* 227 224 233<br />

davon nicht bestanden (%) 5,3 5,0 5,6<br />

wegen<br />

• Repräsentativitätsprüfung 50,0 33,3 46,7<br />

• Verschleppungsprüfung 50,0 66,7 53,3<br />

Rohmilchqualität / Milchgüteprüfung<br />

Die Anzahl der in sächsischen Molkereien geprüften Milchsammelwagen stieg von 116 auf 119 im Vergleich<br />

zum Jahr <strong>20</strong>09 an. Im Jahr <strong>20</strong>10 wurden 16 Milchsammelwagen in der Tschechischen Republik nach der<br />

DIN 11868-1 geprüft. Die Anzahl der in Sachsen zu beanstandenden Probenahmesysteme lag im Jahr<br />

<strong>20</strong>10 bei 5,6 % und lag damit 0,6 % über dem Vor<strong>jahre</strong>swert.<br />

Neben den regelmäßigen Überprüfungen der Probenahmesysteme im Milchsammelwagen werden die<br />

eingesetzten Fahrer geschult. Es werden umfangreiche Kenntnisse über die Probenahme zur Umsetzung<br />

der Milchgüteprüfung vermittelt. Die Schulungen finden in der Regel in den sächsischen Molkereien statt,<br />

um den molkereispezifischen Schwerpunkten Rechnung zu tragen oder in den Räumen des Sächsischen<br />

<strong>Landeskontrollverband</strong>es e. V., um die Zusammenhänge von der Probenahme bis hin zur Zuordnung des<br />

Untersuchungsergebnisses zum jeweiligen Lieferanten praxisnah zu vermitteln. Mit der Umsetzung der DIN<br />

11868-1 in Verbindung mit den gesetzlichen Festlegungen und den regelmäßigen Schulungen der Milchsammelwagenfahrer<br />

werden von Seiten des Sächsischen <strong>Landeskontrollverband</strong>es e. V. die Grundlagen<br />

zur korrekten Umsetzung der Milchgüteverordnung geschaffen.<br />

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