20 jahre - Sächsischer Landeskontrollverband eV
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Rohmilchqualität / Milchgüteprüfung<br />
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Gefrierpunkt<br />
In den folgenden beiden Tabellen sind die Untersuchungsergebnisse zum Gefrierpunkt in der Anlieferungsmilch<br />
dargestellt. Laut Milchgüteverordnung darf in der Anlieferungsmilch kein Verdacht auf Wasserzusatz<br />
bestehen. Für Sachsen ist dafür der Grenzwert auf - 0,515 °C festgelegt.<br />
Monat untersuchte Proben (n) Anteil der Durchschnittl.<br />
absolut > minus 0,515 °C Lieferanten % Gefrierpunkt °C<br />
Januar 1.219 31 2,54 - 0,525<br />
Februar 1.229 46 3,74 - 0,523<br />
März 1.214 39 3,21 - 0,524<br />
April 1.193 12 1,01 - 0,526<br />
Mai 1.182 25 2,12 - 0,525<br />
Juni 1.<strong>20</strong>2 32 2,66 - 0,525<br />
Juli 1.182 61 5,16 - 0,522<br />
August 1.177 39 3,31 - 0,524<br />
September 1.182 55 4,65 - 0,524<br />
Oktober 1.183 41 3,47 - 0,523<br />
November 1.176 41 3,49 - 0,523<br />
Dezember 1.157 21 1,82 - 0,526<br />
<strong>20</strong>10 14.296 443 3,10 - 0,524<br />
<strong>20</strong>09 15.382 358 2,33 - 0,525<br />
Anteil der Rohmilch mit Unterschreitungen im Ergebnis der Gefrierpunktuntersuchung<br />
<strong>20</strong>10 0,4 %<br />
<strong>20</strong>09 0,2 %<br />
Ergebnisse der Untersuchung der Rohmilchqualitätsproben auf die Einhaltung des Gefrierpunktes <strong>20</strong>10 im Vergleich zum Vorjahr<br />
Der Anteil der Milcherzeuger mit Gefrierpunktüberschreitung in der Anlieferungsmilch ist im Jahr <strong>20</strong>10<br />
gegenüber dem Vorjahr angestiegen und liegt bei 3,1 %, das sind 0,4 % der abgelieferten Milchmenge.<br />
Entwicklungs-<br />
untersuchte Proben (n) Anteil der Durchschnittl.<br />
zeitraum<br />
absolut > minus 0,515 °C Lieferanten % Gefrierpunkt °C<br />
<strong>20</strong>05 19.584 357 1,81 - 0,524<br />
<strong>20</strong>06 17.612 350 1,97 - 0,524<br />
<strong>20</strong>07 16.636 251 1,51 - 0,525<br />
<strong>20</strong>08 16.140 513 3,18 - 0,523<br />
<strong>20</strong>09 15.382 358 2,33 - 0,525<br />
<strong>20</strong>10 14.296 443 3,10 - 0,524<br />
Entwicklung der Ergebnisse zum Gefrierpunkt der Rohmilch über mehrere Jahre<br />
Überprüfung der Probenahmeeinrichtung von Milchsammelwagen<br />
Die Überprüfung der Probenahmesysteme der Milchsammelwagen erfolgt im Rahmen der Umsetzung<br />
der Milchgüteverordnung in Sachsen halbjährlich. Der Sächsische <strong>Landeskontrollverband</strong> e. V. wurde entsprechend<br />
der Verordnung des damaligen Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung<br />
und Forsten vom September 1996 mit der Überprüfung der Probenahmeeinrichtungen aller für sächsische<br />
Molkereien fahrenden Milchsammelwagen beauftragt.<br />
Die Prüfung der Probenahmesysteme erfolgt nach der gültigen DIN 11868-1 vom November 1999. In dieser<br />
DIN sind der Anwendungsbereich, die Anforderungen an die Probenahmesysteme und die Durchführung<br />
der Prüfung der Probenahmesysteme definiert.<br />
Die halbjährliche Prüfung wird als Hauptprüfung bezeichnet, wobei die Kontrollschwerpunkte im Bereich<br />
der Repräsentativität der gezogenen Milchproben sowie im Bereich der Verschleppung gesetzt werden.<br />
Eine Probe ist repräsentativ, wenn die Teilmenge in dem zu untersuchenden Merkmal dem Durchschnitt<br />
der Gesamtmenge, der sie entnommen wurde, entspricht. Bei der statistischen Auswertung der Repräsentativitätsprüfung<br />
wird von den Untersuchungsergebnissen der durchschnittliche Fehler ermittelt,<br />
die Standardabweichung berechnet und die Einzelabweichungen der verschiedenen Proben beurteilt.<br />
Bei der Verschleppungsprüfung wird der Anteil von Restmilch vom vorausgegangenen Probenahmevorgang<br />
im nachfolgenden Probenahmevorgang ermittelt. Von jeder Überprüfung des Probenahmesystems<br />
wird ein Protokoll erstellt. Nach bestandener Prüfung wird im Milchsammelwagen eine Prüfplakette des<br />
Sächsischen <strong>Landeskontrollverband</strong>es e. V. angebracht, auf der die Gültigkeit der Zulassung des Probenahmesystems<br />
erkennbar ist. Weiterhin sind die auf der Plakette laut DIN geforderten Angaben zur<br />
Schlauchlänge und zum Schlauchdurchmesser, mit denen die Hauptprüfung erfolgte, gekennzeichnet.<br />
Übersicht über die durchgeführten Überprüfungen der Milchsammelwagen<br />
* einschließlich Mehrfachprüfungen nach Beanstandung<br />
<strong>20</strong>08 <strong>20</strong>09 <strong>20</strong>10<br />
In Sachsen geprüfte Milchsammelwagen 117 116 119<br />
davon Neuzulassungen 10 3 11<br />
durchgeführte Abnahmen gesamt* 227 224 233<br />
davon nicht bestanden (%) 5,3 5,0 5,6<br />
wegen<br />
• Repräsentativitätsprüfung 50,0 33,3 46,7<br />
• Verschleppungsprüfung 50,0 66,7 53,3<br />
Rohmilchqualität / Milchgüteprüfung<br />
Die Anzahl der in sächsischen Molkereien geprüften Milchsammelwagen stieg von 116 auf 119 im Vergleich<br />
zum Jahr <strong>20</strong>09 an. Im Jahr <strong>20</strong>10 wurden 16 Milchsammelwagen in der Tschechischen Republik nach der<br />
DIN 11868-1 geprüft. Die Anzahl der in Sachsen zu beanstandenden Probenahmesysteme lag im Jahr<br />
<strong>20</strong>10 bei 5,6 % und lag damit 0,6 % über dem Vor<strong>jahre</strong>swert.<br />
Neben den regelmäßigen Überprüfungen der Probenahmesysteme im Milchsammelwagen werden die<br />
eingesetzten Fahrer geschult. Es werden umfangreiche Kenntnisse über die Probenahme zur Umsetzung<br />
der Milchgüteprüfung vermittelt. Die Schulungen finden in der Regel in den sächsischen Molkereien statt,<br />
um den molkereispezifischen Schwerpunkten Rechnung zu tragen oder in den Räumen des Sächsischen<br />
<strong>Landeskontrollverband</strong>es e. V., um die Zusammenhänge von der Probenahme bis hin zur Zuordnung des<br />
Untersuchungsergebnisses zum jeweiligen Lieferanten praxisnah zu vermitteln. Mit der Umsetzung der DIN<br />
11868-1 in Verbindung mit den gesetzlichen Festlegungen und den regelmäßigen Schulungen der Milchsammelwagenfahrer<br />
werden von Seiten des Sächsischen <strong>Landeskontrollverband</strong>es e. V. die Grundlagen<br />
zur korrekten Umsetzung der Milchgüteverordnung geschaffen.<br />
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