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Planus AG Verkaufsprospekt - Baader Bank AG

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festen Einrichtung in Deutschland gehalten wurden, unterliegen ohne Besonderheiten der Besteuerung.<br />

Gewinne aus der Veräußerung im Privatvermögen gehaltener Aktien sind hingegen nur zu<br />

versteuern, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb stattfindet oder - nach<br />

Ablauf dieser Spekulationsfrist - wenn der Aktionär zu irgendeinem Zeitpunkt während der der<br />

Veräußerung vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 10% unmittelbar oder mittelbar an der<br />

Gesellschaft beteiligt war. Ein ausländischer Aktionär ohne Betriebsstätte oder feste Einrichtung in<br />

Deutschland unterliegt mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien der deutschen Besteuerung<br />

nur, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre zu<br />

mindestens 10% unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt war. Die meisten deutschen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen sehen sogar eine vollständige Befreiung von der deutschen Besteuerung<br />

vor.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt<br />

der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer nur, wenn<br />

a) der Erblasser oder Schenker oder der Erbe, Beschenkte oder sonstige Erwerber zur Zeit des<br />

Vermögensübergangs seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />

hatte oder sich als deutscher Staatsbürger nicht länger als fünf Jahre im Ausland aufgehalten<br />

hatte, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder<br />

b) außer im Fall a) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen<br />

gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger<br />

Vertreter bestellt war, oder<br />

c) der Erblasser oder Schenker entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden<br />

Personen zu mindestens 10% am Grund- bzw. Stammkapital der deutschen Kapitalgesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt war.<br />

Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen<br />

sehen gewöhnlich vor, daß deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur in den Fällen a)<br />

und b) erhoben werden kann.<br />

Vermögensteuer<br />

Für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 1997 wird eine Vermögensteuer in Deutschland nicht<br />

mehr erhoben.<br />

Sonstige Steuern in Deutschland<br />

Der Erwerb, die Veräußerung oder die Übertragung von Aktien unterliegt in Deutschland keiner Börsenumsatzsteuer,<br />

Gesellschaftsteuer, Stempelabgabe oder ähnlichen Steuer.<br />

Steuersenkungsgesetz<br />

Es folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen des Steuersenkungsgesetzes,<br />

die weder vollständig noch umfassend ist. Das Steuersenkungsgesetz wird grundsätzlich an 2001<br />

anwendbar sein. Allerdings gibt es einige Ausnahmen (insbesondere in Fällen von Geschäftsjahren,<br />

die vom Kalenderjahr abweichen), wonach das neue Recht erst später Anwendung finden wird. Im<br />

Falle von vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahren kommen besondere Vorschriften zur<br />

Anwendung.<br />

- Der Körperschaftsteuersatz wird einheitlich für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne ab 2001<br />

auf 25% reduziert.<br />

- Ausschüttungen an Körperschaften werden steuerfrei. Für Dividenden, die in 2001 für 2000 ausgeschüttet<br />

werden, findet dagegen das alte Recht Anwendung.<br />

- Das bestehende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren wird durch ein sogenanntes Halbeinkünfteverfahren<br />

ersetzt. Daraus folgt, daß es kein Anrechnungsguthaben mehr mit den Dividenden geben<br />

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