Planus AG Verkaufsprospekt - Baader Bank AG
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festen Einrichtung in Deutschland gehalten wurden, unterliegen ohne Besonderheiten der Besteuerung.<br />
Gewinne aus der Veräußerung im Privatvermögen gehaltener Aktien sind hingegen nur zu<br />
versteuern, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb stattfindet oder - nach<br />
Ablauf dieser Spekulationsfrist - wenn der Aktionär zu irgendeinem Zeitpunkt während der der<br />
Veräußerung vorangehenden fünf Jahre zu mindestens 10% unmittelbar oder mittelbar an der<br />
Gesellschaft beteiligt war. Ein ausländischer Aktionär ohne Betriebsstätte oder feste Einrichtung in<br />
Deutschland unterliegt mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien der deutschen Besteuerung<br />
nur, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorangehenden fünf Jahre zu<br />
mindestens 10% unmittelbar oder mittelbar an der Gesellschaft beteiligt war. Die meisten deutschen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen sehen sogar eine vollständige Befreiung von der deutschen Besteuerung<br />
vor.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt<br />
der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer nur, wenn<br />
a) der Erblasser oder Schenker oder der Erbe, Beschenkte oder sonstige Erwerber zur Zeit des<br />
Vermögensübergangs seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland<br />
hatte oder sich als deutscher Staatsbürger nicht länger als fünf Jahre im Ausland aufgehalten<br />
hatte, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben, oder<br />
b) außer im Fall a) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen<br />
gehörten, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger<br />
Vertreter bestellt war, oder<br />
c) der Erblasser oder Schenker entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden<br />
Personen zu mindestens 10% am Grund- bzw. Stammkapital der deutschen Kapitalgesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar beteiligt war.<br />
Die wenigen gegenwärtig in Kraft befindlichen deutschen Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen<br />
sehen gewöhnlich vor, daß deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur in den Fällen a)<br />
und b) erhoben werden kann.<br />
Vermögensteuer<br />
Für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 1997 wird eine Vermögensteuer in Deutschland nicht<br />
mehr erhoben.<br />
Sonstige Steuern in Deutschland<br />
Der Erwerb, die Veräußerung oder die Übertragung von Aktien unterliegt in Deutschland keiner Börsenumsatzsteuer,<br />
Gesellschaftsteuer, Stempelabgabe oder ähnlichen Steuer.<br />
Steuersenkungsgesetz<br />
Es folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen des Steuersenkungsgesetzes,<br />
die weder vollständig noch umfassend ist. Das Steuersenkungsgesetz wird grundsätzlich an 2001<br />
anwendbar sein. Allerdings gibt es einige Ausnahmen (insbesondere in Fällen von Geschäftsjahren,<br />
die vom Kalenderjahr abweichen), wonach das neue Recht erst später Anwendung finden wird. Im<br />
Falle von vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahren kommen besondere Vorschriften zur<br />
Anwendung.<br />
- Der Körperschaftsteuersatz wird einheitlich für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne ab 2001<br />
auf 25% reduziert.<br />
- Ausschüttungen an Körperschaften werden steuerfrei. Für Dividenden, die in 2001 für 2000 ausgeschüttet<br />
werden, findet dagegen das alte Recht Anwendung.<br />
- Das bestehende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren wird durch ein sogenanntes Halbeinkünfteverfahren<br />
ersetzt. Daraus folgt, daß es kein Anrechnungsguthaben mehr mit den Dividenden geben<br />
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