Antrag auf Beurlaubung
Antrag auf Beurlaubung
Antrag auf Beurlaubung
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Studierendensekretariat<br />
45897 Gelsenkirchen<br />
Neidenburger Str. 43<br />
(NeubauII), Gebäudeteil B<br />
Raum B4.0.07,<br />
Telefon: 0209/9596-200<br />
Öffnungszeiten<br />
www.studsek.w-hs.de<br />
Büro für internationale<br />
Studierende<br />
45897 Gelsenkirchen<br />
Neidenburger Str. 43<br />
(NeubauII), Gebäudeteil B<br />
Raum B4.0.04<br />
Telefon: 0209/9596-943<br />
E-Mail: regina.klauke@w-hs.de<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />
_______________________________ _________________________<br />
Name Vorname<br />
__________________________________________<br />
Telefonnummer (für Rückfragen bitte unbedingt angeben)<br />
_______________________________ _________________________<br />
Matrikelnummer Fachbereich<br />
Hiermit beantrage ich die <strong>Beurlaubung</strong> für das SS � WS � _______________<br />
(Jahr)<br />
Begründung: siehe unten<br />
____________________ ____________________________<br />
Datum Unterschrift<br />
Grund für die <strong>Beurlaubung</strong><br />
1. � Krankheit<br />
2. � Pflege von Angehörigen<br />
3. � Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient<br />
(auch Praxissemester)<br />
4. � Studium an einer ausländischen Hochschule<br />
6. � Kinderbetreuung<br />
7. � Mutterschutz<br />
8. � Freiheitsstrafe<br />
9. � Sonstige wichtige Gründe*<br />
10. � Studium an einer Sprachschule<br />
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___________________________________________________________________________<br />
(* Sonstige Gründe bitte unbedingt näher erläutern!)<br />
Bitte beachten Sie die Hinweise <strong>auf</strong> der Rückseite
Hinweise zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />
� Bitte achten Sie dar<strong>auf</strong>, dass der <strong>Antrag</strong> vollständig ausgefüllt ist.<br />
� Dem <strong>Antrag</strong> ist eine schriftliche Begründung oder die nachfolgend <strong>auf</strong>geführten Nachweise für das<br />
Bestehen eines wichtigen Grundes beizufügen:<br />
1 Krankheit<br />
Eine <strong>Beurlaubung</strong> ist nur möglich, wenn wegen der Krankheit keine Lehrveranstaltungen besucht<br />
werden können und die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen im beantragten<br />
Semester verhindert. Die Studierunfähigkeit muss mindestens die Hälfte des Semesters vorliegen.<br />
(Nachweis: entsprechendes ärztliches Attest)<br />
2 Pflege von Angehörigen<br />
(Nachweis: Bestätigung der Pflegeversicherung oder ärztliches Attest)<br />
3 Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient<br />
(Nachweis: Nachweis über Art und Zeitraum der Tätigkeit und Bestätigung des<br />
Fachbereiches, dass die Tätigkeit dem Studienziel dient.<br />
4 Studium an einer ausländischen Hochschule<br />
(Nachweis: Bestätigung der Hochschule)<br />
6 Kinderbetreuung<br />
<strong>Beurlaubung</strong>en können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes in Anspruch<br />
genommen werden. Ein Anteil von 12 Monaten (2 Semester) kann <strong>auf</strong> die Zeit bis zum 8.<br />
Geburtstag des Kindes übertragen werden.<br />
(Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes, aktuelle Meldebescheinigung des<br />
Einwohnermeldeamtes - sofern Sie mit dem Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft leben,<br />
kann eine <strong>Beurlaubung</strong> erfolgen, wenn Sie sich in erheblichem Umfang an der Pflege und<br />
Erziehung des Kindes beteiligen. Hierzu ist vom zweiten Elternteil eine entsprechende<br />
eidesstattliche Versicherung abzugeben. Darüber ist der Wohnort des Kindes durch eine<br />
aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachzuweisen.)<br />
7 Mutterschutz<br />
(Nachweis: ärztliche Bescheinigung / Mutterpass)<br />
8 Freiheitsstrafe<br />
(Nachweis: Bestätigung der Haftanstalt)<br />
9 Sonstige wichtige Gründe<br />
(Nachweise sind abhängig vom Einzelfall)<br />
10 Studium an einer Sprachschule<br />
Nachweis: Bestätigung der Sprachschule)<br />
� <strong>Beurlaubung</strong>en können maximal für vier Semester in Anspruch genommen werden. Für<br />
Kinderbetreuung beträgt die maximale Anzahl von <strong>Beurlaubung</strong>en sechs Semester.<br />
� Eine <strong>Beurlaubung</strong> ist nur möglich, sofern Sie durch einen der o. g. <strong>Beurlaubung</strong>sgründe mindestens für<br />
die Hälfte des Semesters an der Erbringung von Studienleistungen bzw. am Besuch von<br />
Lehrveranstaltungen gehindert werden.<br />
� Ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong> ist grundsätzlich innerhalb der von der Westfälischen Hochschule für die<br />
Rückmeldung festgesetzten Frist zu stellen.<br />
Tritt einer der in Punkt 1 und 2 oder 6 und 8 <strong>auf</strong>geführten <strong>Beurlaubung</strong>sgründe erst nach Abl<strong>auf</strong> der<br />
Rückmeldefrist ein, ist der <strong>Antrag</strong> unverzüglich nach Bekanntwerden des <strong>Beurlaubung</strong>sgrundes zu<br />
stellen. Wurden bereits Prüfungsleistungen im beantragten Semester erbracht, ist eine <strong>Beurlaubung</strong><br />
jedoch nicht mehr möglich (Ausnahmen: siehe nächster Absatz).<br />
� Während des Zeitraums der <strong>Beurlaubung</strong> sind Sie nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben<br />
oder Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und<br />
für Leistungsnachweise für das Auslands- oder Praxissemester selbst. Bei einer <strong>Beurlaubung</strong> wegen<br />
Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen dürfen Sie grundsätzlich Leistungsnachweise erwerben<br />
bzw. Prüfungen ablegen.