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Antrag auf Beurlaubung

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Studierendensekretariat<br />

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E-Mail: regina.klauke@w-hs.de<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />

_______________________________ _________________________<br />

Name Vorname<br />

__________________________________________<br />

Telefonnummer (für Rückfragen bitte unbedingt angeben)<br />

_______________________________ _________________________<br />

Matrikelnummer Fachbereich<br />

Hiermit beantrage ich die <strong>Beurlaubung</strong> für das SS � WS � _______________<br />

(Jahr)<br />

Begründung: siehe unten<br />

____________________ ____________________________<br />

Datum Unterschrift<br />

Grund für die <strong>Beurlaubung</strong><br />

1. � Krankheit<br />

2. � Pflege von Angehörigen<br />

3. � Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient<br />

(auch Praxissemester)<br />

4. � Studium an einer ausländischen Hochschule<br />

6. � Kinderbetreuung<br />

7. � Mutterschutz<br />

8. � Freiheitsstrafe<br />

9. � Sonstige wichtige Gründe*<br />

10. � Studium an einer Sprachschule<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

(* Sonstige Gründe bitte unbedingt näher erläutern!)<br />

Bitte beachten Sie die Hinweise <strong>auf</strong> der Rückseite


Hinweise zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong><br />

� Bitte achten Sie dar<strong>auf</strong>, dass der <strong>Antrag</strong> vollständig ausgefüllt ist.<br />

� Dem <strong>Antrag</strong> ist eine schriftliche Begründung oder die nachfolgend <strong>auf</strong>geführten Nachweise für das<br />

Bestehen eines wichtigen Grundes beizufügen:<br />

1 Krankheit<br />

Eine <strong>Beurlaubung</strong> ist nur möglich, wenn wegen der Krankheit keine Lehrveranstaltungen besucht<br />

werden können und die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen im beantragten<br />

Semester verhindert. Die Studierunfähigkeit muss mindestens die Hälfte des Semesters vorliegen.<br />

(Nachweis: entsprechendes ärztliches Attest)<br />

2 Pflege von Angehörigen<br />

(Nachweis: Bestätigung der Pflegeversicherung oder ärztliches Attest)<br />

3 Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient<br />

(Nachweis: Nachweis über Art und Zeitraum der Tätigkeit und Bestätigung des<br />

Fachbereiches, dass die Tätigkeit dem Studienziel dient.<br />

4 Studium an einer ausländischen Hochschule<br />

(Nachweis: Bestätigung der Hochschule)<br />

6 Kinderbetreuung<br />

<strong>Beurlaubung</strong>en können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes in Anspruch<br />

genommen werden. Ein Anteil von 12 Monaten (2 Semester) kann <strong>auf</strong> die Zeit bis zum 8.<br />

Geburtstag des Kindes übertragen werden.<br />

(Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes, aktuelle Meldebescheinigung des<br />

Einwohnermeldeamtes - sofern Sie mit dem Kind nicht in häuslicher Gemeinschaft leben,<br />

kann eine <strong>Beurlaubung</strong> erfolgen, wenn Sie sich in erheblichem Umfang an der Pflege und<br />

Erziehung des Kindes beteiligen. Hierzu ist vom zweiten Elternteil eine entsprechende<br />

eidesstattliche Versicherung abzugeben. Darüber ist der Wohnort des Kindes durch eine<br />

aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachzuweisen.)<br />

7 Mutterschutz<br />

(Nachweis: ärztliche Bescheinigung / Mutterpass)<br />

8 Freiheitsstrafe<br />

(Nachweis: Bestätigung der Haftanstalt)<br />

9 Sonstige wichtige Gründe<br />

(Nachweise sind abhängig vom Einzelfall)<br />

10 Studium an einer Sprachschule<br />

Nachweis: Bestätigung der Sprachschule)<br />

� <strong>Beurlaubung</strong>en können maximal für vier Semester in Anspruch genommen werden. Für<br />

Kinderbetreuung beträgt die maximale Anzahl von <strong>Beurlaubung</strong>en sechs Semester.<br />

� Eine <strong>Beurlaubung</strong> ist nur möglich, sofern Sie durch einen der o. g. <strong>Beurlaubung</strong>sgründe mindestens für<br />

die Hälfte des Semesters an der Erbringung von Studienleistungen bzw. am Besuch von<br />

Lehrveranstaltungen gehindert werden.<br />

� Ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Beurlaubung</strong> ist grundsätzlich innerhalb der von der Westfälischen Hochschule für die<br />

Rückmeldung festgesetzten Frist zu stellen.<br />

Tritt einer der in Punkt 1 und 2 oder 6 und 8 <strong>auf</strong>geführten <strong>Beurlaubung</strong>sgründe erst nach Abl<strong>auf</strong> der<br />

Rückmeldefrist ein, ist der <strong>Antrag</strong> unverzüglich nach Bekanntwerden des <strong>Beurlaubung</strong>sgrundes zu<br />

stellen. Wurden bereits Prüfungsleistungen im beantragten Semester erbracht, ist eine <strong>Beurlaubung</strong><br />

jedoch nicht mehr möglich (Ausnahmen: siehe nächster Absatz).<br />

� Während des Zeitraums der <strong>Beurlaubung</strong> sind Sie nicht berechtigt, Leistungsnachweise zu erwerben<br />

oder Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und<br />

für Leistungsnachweise für das Auslands- oder Praxissemester selbst. Bei einer <strong>Beurlaubung</strong> wegen<br />

Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen dürfen Sie grundsätzlich Leistungsnachweise erwerben<br />

bzw. Prüfungen ablegen.

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