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de - Beste verfügbare Techniken (BVT) - Umweltbundesamt

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Kapitel 5<br />

5.3 Umweltmanagement<br />

Auch eine Anzahl von Umweltmanagementmaßnahmen sind als <strong>BVT</strong> festgelegt wor<strong>de</strong>n. Der<br />

Umfang (z. B. Detaillierungsgrad) und die Art <strong>de</strong>s Umweltmanagementsystems (z. B.<br />

standardisiert o<strong>de</strong>r nicht standardisiert) wird im Allgemeinen von <strong>de</strong>r Art, Größenordnung und<br />

Komplexität sowie <strong>de</strong>r möglichen Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r Anlage abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist <strong>BVT</strong>, ein Umweltmanagementsystem (UMS) einzurichten und zu befolgen, dass<br />

entsprechend <strong>de</strong>n Gegebenheiten im Einzelfall folgen<strong>de</strong> Elemente beinhaltet (siehe Kapitel 4):<br />

• Die Definition einer Umweltpolitik für die Anlage durch die Geschäftsführung (die<br />

Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Geschäftsführung wird als Vorbedingung für die erfolgreiche<br />

Anwendung an<strong>de</strong>rer Elemente <strong>de</strong>s UMS angesehen<br />

• Planung und Umsetzung <strong>de</strong>r notwendigen Verfahrensabläufe<br />

• Implementierung <strong>de</strong>r Verfahrensabläufe unter beson<strong>de</strong>rer Beachtung von<br />

– Organisationsstruktur und Zuständigkeiten<br />

– Schulung, Bewusstseinsbildung und Kompetenz<br />

– Kommunikation<br />

– Einbindung <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

– Dokumentation<br />

– Effiziente Steuerung <strong>de</strong>r Prozesse<br />

– Wartungsprogramme<br />

– Bereitschaft und Reaktion bei Notfällen<br />

– Absicherung <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r umweltrechtlichen Bestimmungen<br />

• Überprüfung <strong>de</strong>r Leistungsfähigkeit und Durchführung von Abhilfemaßnahmen mit<br />

beson<strong>de</strong>rer Beachtung folgen<strong>de</strong>r Punkte:<br />

– Überwachung und Messwesen (siehe auch Referenzdokument zur Überwachung von<br />

Emissionen)<br />

– Abhilfe- und Vorbeugungsmaßnahmen<br />

– Aufbewahrung von Aufzeichnungen<br />

– unabhängige (wo machbar) interne Auditierung, um festzustellen, ob das<br />

Umweltmanagementsystem <strong>de</strong>n geplanten Regelungen entspricht und richtig<br />

eingerichtet und beibehalten wur<strong>de</strong>.<br />

• Überprüfung durch die Geschäftsführung .<br />

Drei weitere Elemente, die die oben genannten schrittweise ergänzen können, wer<strong>de</strong>n als<br />

unterstützen<strong>de</strong> Maßnahmen angesehen. Es ist jedoch nicht allgemein unvereinbar mit <strong>de</strong>n <strong>BVT</strong>,<br />

wenn sie fehlen. Diese drei zusätzlichen Stufen sind:<br />

• Prüfung und Validierung <strong>de</strong>s Managementsystems und <strong>de</strong>s Auditverfahrens durch eine<br />

akkreditierte Zertifizierungsstelle o<strong>de</strong>r einen externen UMS-Gutachter<br />

• Erstellen und Veröffentlichung (und möglichst externe Validierung) einer regelmäßigen<br />

Umwelterklärung, die alle wesentlichen Umweltaspekte <strong>de</strong>r Anlage beschreibt und sowohl<br />

<strong>de</strong>n jahresweisen Vergleich mit <strong>de</strong>n verfolgten Umweltzielen und gesetzten Planzielen als<br />

auch, soweit dies zweckmäßig ist, mit sektorspezifischen Benchmarks ermöglicht<br />

• Einführung und Befolgen eines international anerkannten freiwilligen Systems wie EMAS<br />

und EN ISO 14001:1996. Dieser freiwillige Schritt könnte <strong>de</strong>m UMS höhere<br />

Glaubwürdigkeit verleihen. Insbeson<strong>de</strong>re EMAS, das alle oben erwähnten Elemente<br />

beinhaltet, erhöht die Glaubwürdigkeit. Grundsätzlich können jedoch auch nicht<br />

standardisierte Systeme ebenso effektiv sein, vorausgesetzt, sie wer<strong>de</strong>n richtig konzipiert<br />

und umgesetzt.<br />

394 Dezember 2005 OFC_BREF

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