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de - Beste verfügbare Techniken (BVT) - Umweltbundesamt

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4.4 Umweltmanagement-Instrumente<br />

Beschreibung<br />

Kapitel 4<br />

Üblicherweise lässt sich die beste Umweltleistung durch die Installation <strong>de</strong>r besten Technologie<br />

und <strong>de</strong>ren Betrieb in einer möglichst effektiven und effizienten Weise erzielen. Dem wird in <strong>de</strong>r<br />

Definition von „<strong>Techniken</strong>“ in <strong>de</strong>r IVU-Richtlinie Rechnung getragen, die diese als „sowohl die<br />

angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet,<br />

betrieben und stillgelegt wird“ versteht.<br />

In IVU-Anlagen stellen Umweltmanagementsysteme (UMS) Werkzeuge dar, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

Betreiber Fragen zu Planung, Bau, Wartung, Betrieb und Stillegung auf systematische und<br />

nachvollziehbare Weise behan<strong>de</strong>ln kann. Ein UMS umfasst die Organisationsstruktur,<br />

Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, förmlichen Verfahren, Abläufe und Mittel für die<br />

Entwicklung, Umsetzung, Aufrechterhaltung, Überprüfung und Überwachung <strong>de</strong>r<br />

Umweltpolitik. Am effektivsten und effizientesten sind Umweltmanagementsysteme, wenn sie<br />

inhärenter Bestandteil von Management und Betrieb <strong>de</strong>r Anlage insgesamt sind.<br />

In <strong>de</strong>r Europäischen Union haben sich viele Organisationen entschie<strong>de</strong>n, freiwillig ein<br />

Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14001:1996 o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m EU-Umwelt-Audit-System<br />

EMAS einzuführen. Das EMAS beinhaltet die Anfor<strong>de</strong>rungen an das Managementsystem nach<br />

EN ISO 14001, legt darüber hinaus jedoch Wert auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften,<br />

Umweltbilanzen und die Einbeziehung <strong>de</strong>r Mitarbeiter. Außer<strong>de</strong>m for<strong>de</strong>rt es die externe<br />

Verifizierung <strong>de</strong>s Managementsystems und die Validierung einer veröffentlichten<br />

Umwelterklärung (nach EN ISO 14001 ist die Eigenerklärung eine Alternative zur externen<br />

Verifizierung). Außer<strong>de</strong>m haben sich viele weitere Organisationen entschie<strong>de</strong>n, nicht genormte<br />

UMS aufzubauen.<br />

Während die zwei genormten Systeme (EN ISO 14001:1996 und EMAS) und auch die nicht<br />

genormten („benutzer<strong>de</strong>finierten“) Systeme grundsätzlich die Organisation als die betrachtete<br />

Einheit sehen, verfolgt das vorliegen<strong>de</strong> Dokument eine engere Sichtweise, in<strong>de</strong>m es nicht<br />

sämtliche Betriebseinheiten eines Betriebes, beispielsweise in Bezug auf Produkte und<br />

Dienstleistungen, einbezieht, da die durch die IVU-Richtlinie regulierte Einheit die Anlage<br />

(gemäß Definition in Artikel 2) ist.<br />

Umweltmanagementsysteme (UMS) für IVU-Anlagen können die folgen<strong>de</strong>n Bestandteile<br />

haben:<br />

(a) Festlegung einer Umweltpolitik<br />

(b) Planung und Festlegung von Zielsetzungen und Einzelzielen<br />

(c) Umsetzung und Durchführung von Verfahren<br />

(d) Überprüfung und Korrekturmaßnahmen<br />

(e) Überprüfung durch die Leitung<br />

(f) Erstellung einer regulären Umwelterklärung<br />

(g) Validierung durch die zertifizieren<strong>de</strong> Körperschaft o<strong>de</strong>r einen externen UMS-Prüfer<br />

(h) Planungserwägungen zur Außerbetriebnahme <strong>de</strong>r Anlage am En<strong>de</strong> ihrer Lebensdauer<br />

(i) Entwicklung saubererer Technologien<br />

(j) betriebliche Kennzahlenvergleiche (Benchmarking).<br />

Diese Bestandteile wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n etwas ausführlicher erläutert. Detaillierte<br />

Informationen zu <strong>de</strong>n Bestandteilen (a) bis (g), die alle im EMAS enthalten sind, fin<strong>de</strong>n sich in<br />

<strong>de</strong>r unten angegeben Literatur.<br />

(a) Festlegung einer Umweltpolitik<br />

Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Festlegung einer Umweltpolitik für die<br />

Anlage und hat dafür Sorge zutragen, dass diese:<br />

OFC_BREF Dezember 2005 363

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